Parlamentskorrespondenz Nr. 538 vom 02.07.2007
Vorlagen: Inneres, Sport
Maßnahmenpaket zur vorbeugenden Verhinderung von Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen
Ziel des Gesetzentwurfs (158 d.B.) ist es, Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen besser als bisher vorbeugen zu können. Sportgroßveranstaltungen - wie die EURO 2008 - sollen zu einem Fußball- und Sportfest werden, wo Gewalt und Hooliganismus keine Chance haben. Die Stadionbesucher haben einen Anspruch auf gezielte Maßnahmen zur präventiven Verhinderung von Gewalt im Zuge von solchen Großveranstaltungen, heißt es dazu in den Erläuterungen.
Nach der derzeitigen Rechtslage kann die Exekutive am Veranstaltungsort selbst und in einem bestimmten Umkreis um die Sportgroßveranstaltung vorbeugende Maßnahmen gegen potentielle Gefährder ergreifen. Der Sicherheitsbereich wird durch Verordnung im Umkreis von höchstens 500 m um einen Veranstaltungsort eingerichtet. Daran anknüpfend sind die Befugnisse der Wegweisung und Verhängung eines Betretungsverbotes gegenüber potentiellen Gefährdern vorgesehen. Ein widerrechtliches Betreten ist als Verwaltungsübertretung zu ahnden. Wer bei einer derartigen Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betreten wird und trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt, kann festgenommen werden.
Das bestehende Instrument der Gefährderansprache soll in Zukunft nur mehr bei jenen Personen zum Einsatz kommen, die im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen bestimmte Verwaltungsübertretungen begangen haben. Demgegenüber wird die Meldeauflage Personen betreffen, die bereits Gewalttaten im Zusammenhang mit Sport gesetzt oder gegen ein über sie verhängtes Betretungsverbot in einem Sicherheitsbereich verstoßen haben. Mit der vorgesehenen Abstufung soll erreicht werden, dass für amtsbekannte Gewalttäter die eingriffsintensivere Maßnahme der Meldeauflage zum Einsatz kommt, mit der der Betroffene verpflichtet wird, sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer bestimmten Veranstaltung – z. B. vor oder während eines Fußballspiels - bei einer bestimmten Sicherheitsdienststelle zu melden. Dort wird er über rechtskonformes Verhalten bei Sportgroßveranstaltungen belehrt und durch die zeitliche Vorgabe an der Teilnahme an der Sportgroßveranstaltung gehindert. (Schluss)