Parlamentskorrespondenz Nr. 555 vom 04.07.2007

Im Nationalrat: Vergaberecht, Privatfernsehen, Beamtendienstrecht

Gesetzliche Grundlage für Handy-TV geschaffen

Wien (PK) - Der nächste Tagesordnungspunkt betraf die Änderung des Bundesvergabegesetzes.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZECK (G) bedauerte eingangs, dass es nicht gelungen sei, die Problematik der Kärntner Ortstafeln im Verfassungsausschuss zu diskutieren. Dass es hier noch immer keine verfassungskonforme und im Interesse der Volksgruppe befriedigende Lösung gebe, sei beschämend. Beim Vergaberecht kritisierte die Rednerin das Fehlen einer ökologischen Leitlinie. Der Vertrauensvorschuss, den ihre Fraktion dieser Initiative gewährt habe, erweise sich als nicht gerechtfertigt. Das Fehlen der ökologischen Beschaffung und das Fehlen der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der EU seien zwei Gründe, nicht für diese Vorlage zu stimmen, so die Rednerin.

Abgeordneter FAZEKAS (S) verwies eingangs auf den Vorschlag des Bundeskanzlers zur Ortstafelfrage, der leider keinen Konsens gefunden habe. Mit der Novelle des Bundesvergabegesetzes zeigte sich der Redner zufrieden. Es liege ein vernünftiges, praxisorientiertes Gesetz vor, dem man die Zustimmung nicht versagen solle. Sodann beleuchtete der Redner den Entwurf aus Sicht der Kommunen.

Abgeordneter Dr. ASPÖCK (F) erinnerte daran, dass die Novellierung des Bundesvergaberechts durch verschiedene Ursachen – Verfassungsgerichtshof, EU-Richtlinien – nötig geworden sei. Doch die vorliegende Novelle greife zu kurz. So fehle die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit in diesem Entwurf, weshalb er hier einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringe, denn die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften sei keine "Lappalie". Ohne diesen Zusatz sei der Entwurf "zahnlos", meinte der Mandatar.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) sprach zunächst zur Frage der Kärntner Ortstafeln und meinte, diese Thematik müsse ausführlich diskutiert und im Konsens gelöst werden. Zur gegenständlichen Vorlage sagte der Redner, diese beinhalte begrüßenswerte Verbesserungen, sie sei daher unterstützenswert, zumal die von den Grünen vorgebrachte Kritik am Thema vorbeigehe.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) meinte, bei den Ortstafeln sollte man zuerst "Nägel mit Köpfen" machen, ehe man unüberlegte Vorschläge in die Debatte einbringe. Dem Vergabegesetz in seiner novellierten Form werde seine Fraktion zustimmen, es dürfe jedoch nicht zu einem Mehr an Verwaltungsaufwand kommen, warnte der Redner, der zudem Zustimmung zum Abänderungsantrag der FPÖ signalisierte.

Staatssekretärin SILHAVY erläuterte die Inhalte der Novelle und verlieh ihrer Meinung Ausdruck, die Befürchtungen der Opposition seien unbegründet, so sei etwa die Energieeffizienz durchaus berücksichtigt. Mit dieser Novelle sei die Verfassungskonformität gewährleistet, zudem seien die Richtlinien der EU entsprechend berücksichtigt.

Abgeordneter MARIZZI (S) ging auf die Inhalte der Vorlage ein und zeigte sich mit den darin enthaltenen Verbesserungen und Adaptierungen zufrieden. Seine Fraktion werde dem Entwurf gerne zustimmen.

Abgeordnete SBURNY (G) verwies auf den positiven Aspekt des Innovationsleitfadens, der in die richtige Richtung weise, aber aus Sicht der Grünen zu wenig weit gehe. Innovative Betriebe seien nach wie vor benachteiligt, es brauche entsprechende Schritte, um zu einer brauchbaren Lösung zu kommen. In diesem Sinne sollte das Gesetz nochmals geändert werden, zu welchem Zweck die Rednerin einen Entschließungsantrag einbrachte.

Abgeordneter DONABAUER (V) sagte, es sei erfreulich, dass man ein Ergebnis präsentieren könne, das die Zustimmung der Bundesländer wie der Interessenvertreter gefunden habe. Dieses Gesetz werde eine gute Entwicklung hervorrufen, was naturgemäß die Zustimmung seiner Fraktion finde.

Der Entwurf wurde mehrheitlich angenommen, der Abänderungsantrag der FPÖ verfiel der Ablehnung. Der Entschließungsantrag der Grünen blieb gleichfalls in der Minderheit.

Als Nächstes wurde die Änderung des Privatfernsehgesetzes, des ORF-Gesetzes und des KommAustria-Gesetzes verhandelt.

Abgeordneter Dr. CAP (S) befasste sich mit dem so genannten Handy-TV. Man könne hier einen Entwurf präsentieren, der wichtig und zukunftsweisend sei. In diesem Bereich habe es klare Regelungen gebraucht, diese habe man nun geschaffen, so Cap. Es sei sehr gut gelungen, einen entsprechenden Ausgleich zwischen den diversen Interessen zu finden. Die Schaffung einer entsprechenden Medienbehörde nannte der Redner als Ziel für die nähere Zukunft.

Abgeordneter MORAK (V) wies die Befürchtungen der Grünen zurück und nannte den Abgeordneten Pilz einen "Lordsiegelbewahrer aller denkbaren Verschwörungen". Wichtig war es für Morak hingegen, dass alle Anstrengungen unternommen wurden, damit es Handy-TV gibt. Darüber hinaus habe Österreich in Sachen Medienbehörde den Anschluss an Europa gefunden, betonte er.

Abgeordneter BROSZ (G) sah allerdings beim Handy-TV noch Probleme im Zusammenhang mit der Werbung, aber auch hinsichtlich der seiner Meinung nach kurzen Frist für die Bewerbung. Die Regelung sei aber im Prinzip richtig, räumte er ein und kündigte die Zustimmung der Grünen an.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) qualifizierte die Regelung als erforderlich, zumal die Zukunft der gesamten TV-Entwicklung auf Mobilität gerichtet sei.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) begrüßte die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für Handy-TV, hätte sich aber auch eine Neuregelung der ORF-Gebührenbefreiungen gewünscht. In einem Entschließungsantrag forderte er deshalb u.a. eine Ausweitung der Gebührenbefreiung für behinderte und pflegebedürftige Personen.

Bundesministerin BURES sprach von einem Vorzeigeprojekt und betonte, Österreich übernehme mit der heutigen Regelung eine Vorreiterrolle in Europa. Sie erwartete sich überdies vom mobilen Fernsehen positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und meinte ferner, Großereignisse wie die EURO 2008 würden eine erfolgreiche Markteinführung garantieren. Die gegenständlichen Bestimmungen bezeichnete sie als ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Branche, dem Wunsch nach Meinungsvielfalt und dem Schutz der Konsumenten, insbesondere dem Jugendschutz. Bures rechnete zudem mit wichtigen Impulsen für den Technologiestandort Österreich als Folge des neuen Handy-TV.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) unterstützte die Regelung des Handy-TV und erwartete sich ebenfalls positive Auswirkungen für den Arbeitsmarkt im High-Tech-Bereich.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) erachtete es vor allem als wichtig, durch dieses Gesetz Waffengleichheit für private Anbieter im Verhältnis zum ORF zu erreichen. Es sei gelungen, eine faire, duale Ordnung der Medienlandschaft herzustellen, die heutige Regelung werde zu mehr Wettbewerb führen. Kukacka sah nun vor allem den ORF gefordert, seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht zu werden. In Anspielung an die Misserfolge im Unterhaltungsprogramm meinte er, der ORF werde in Zukunft noch seine Hausaufgaben zu machen haben.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) thematisierte die Kosten des Handy-TV und warnte vor einer hohen Belastung insbesondere der jugendlichen Benützer.

Der Entwurf wurde einstimmig angenommen. Der B-Entschließungsantrag erhielt keine Mehrheit.

Im Zusammenhang mit der Dienstrechts-Novelle 2007 begrüßte Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) insbesondere die Abschaffung der schulfesten Stelle durch die Dienstrechtsnovelle, zeigte aber kein Verständnis für die Einführung des sogenannten Sabbatical. Hier werde ein "Lehrerprivileg" auf die übrigen Beamtengruppen ausgeweitet, dies sei durch nichts zu rechtfertigen und müsse für die Arbeitnehmer in der Wirtschaft, die derartige Sonderrechte nicht haben, wie ein Hohn klingen, argumentierte Fichtenbauer.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) betrachtete die Bildung als Gewinnerin dieser Novelle und hob die Ausweitung des Sabbatical als Möglichkeit zur Weiterbildung für die Beamten hervor. Ausdrücklich unterstützte er auch die stufenweise Abschaffung der schulfesten Stellen.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) wies auf die zahlreichen Verbesserungen in der Dienstrechts-Novelle hin. So sei etwa das Sabbatical eine Chance, bei anteiligen Bezugskürzungen Zeitfreistellungen zu genießen, um z.B. Fortbildung in Anspruch zu nehmen. Dieses Modell habe sich in der Vergangenheit bewährt und soll auch nun anderen Mitarbeitern angeboten werden. Weiters machte er auf die stärkere Berücksichtigung von Frauen, die Langzeitversichertenregelung, die Halbierung des Abschlags bei der Korridorpension oder die Gleichstellung der Abschlüsse in den Fachhochschulen mit den Universitätsstudien aufmerksam.

Diese Dienstrechts-Novelle sei noch weit davon entfernt, was sich die Grünen mittelfristig vorstellen, nämlich ein einheitliches Dienstrecht für alle und eine gerechte Einkommensumverteilung, erklärte Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G). Als positive Aspekte nannte sie die Anerkennung von Patchworkfamilien und Lebensgemeinschaften, die Ausdehnung des Sabbatical-Modells, die Gleichstellung der FachhochschulabsolventInnen mit den UniversitätsabsolventInnen oder die Anerkennung von Vordienstzeiten in Institutionen von anderen europäischen Ländern. Etwas mehr Mut hätte sich Glawischnig-Piesczek bezüglich der "gläsernen Decke" für Frauen im öffentlichen Dienst gewünscht; so gebe es etwa nur 8 Frauen, die einen Sektionsleiterposten innehaben. Sie brachte noch einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesministerin aufgefordert wird, dass alle durch die Inanspruchnahme von Sabbaticals frei werdenden LehrerInnendienstposten auch im Falle von Pensionierungen ausnahmslos gleichwertig nachbesetzt werden.

Auch für Abgeordneten DOLINSCHEK (B) war die vorliegende Novelle kein großer Schritt, da es noch immer kein einheitliches Dienstrecht gebe. Er räumte jedoch gewisse Verbesserungen ein, wie z.B. die Abschaffung der schulfesten Stellen, den Ausbau des Sabbaticals, die Ausdehnung der Pflegefreistellung, die Gleichstellung von FH-Absolventen oder die Änderungen im Pensionsrecht. Handlungsbedarf gebe es seiner Meinung nach beim "Sitzenbleiben" in den Schulen, weil dies enorme Kosten verursache, und zwar etwa 300 Mill. € für den Staat und 500 bis 600 Mill. € für die Familien. Man sollte sich daher ein Solidaritätsmodell überlegen, wonach Lehrer, die 60 bis 70 freie Tage im Jahr haben, verpflichtend Nachhilfe für bedürftige Schüler in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn geben, forderte der Redner in einem Entschließungsantrag.

Bundesministerin BURES freute sich, dass nach langen Verhandlungen ein wirklich gutes Gesamtpaket präsentiert werden könne. Ihr sei es bei der Dienstrechtsnovelle vor allem darum gegangen, dass die Bundesverwaltung noch ein Stück weit moderner und effizienter gestaltet wird, dass Verbesserungen für die Beschäftigten umgesetzt werden und dass man sich von dem nicht mehr zeitgemäßen Instrument der schulfesten Stellen verabschiedet. Da der öffentliche Dienst eine Vorbildwirkung haben muss, war es ihr ganz wichtig, weitere Fördermaßnahmen für Frauen zu setzen. So sollen die Ausschreibungsverfahren transparenter gestaltet werden, um besser gegen mögliche Diskriminierungen vorgehen zu können. Außerdem sollen die Begutachtungskommissionen zur Hälfte mit Frauen besetzt sein. Beim Sabbatical stehe die Flexibilisierung für die Beschäftigten und nicht mögliche Einsparungspotentiale im Mittelpunkt, unterstrich die Bundesministerin. Weitere wichtige Punkte seien die Möglichkeit der Pflegefreistellung für Patchworkfamilien, die Anpassungen im Pensionsrecht (z.B. Langzeitversichertenregelung) und die Gleichstellung der FachhochschulabsolventInnen.

Abgeordneter PENDL (S) wiederholte die Eckpunkte der Dienstrechts-Novelle, die seiner Meinung nach sehr innovativ, fortschrittlich, fair und gerecht sei. Im besonderen strich er die bildungspolitische, frauenpolitische und sozialpolitische Perspektive heraus. Er verstehe nicht, wie man im Zusammenhang mit dem Sabbatical von einem Privileg reden könne, da keine Mehrkosten entstehen und die Fortbildung auch im Sinne des Arbeitgebers sei. Schließlich dankte er noch den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und im speziellen der Parlamentsdirektion.

Abgeordneter Mag. EISENSCHENK (V) begrüßte die Ausdehnung des Sabbaticals auf alle Bundesbedienstete, da es zu einer Motivationssteigerung bei den Bediensteten führe, die freiwillige Fortbildung fördere und mehr Zeit für die Familie ermögliche. Wenn es die dienstlichen Erfordernisse erlauben, können die Arbeitnehmer vier Jahre auf 20 Prozent ihres Gehalts verzichten (bei 100%iger Leistung) und dann ein Jahr frei nehmen. Dabei handle es sich jedoch um kein Ausflugsjahr, sondern um eine selbstfinanzierte Dienstfreistellung, betonte Eisenschenk.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter BROUKAL (S) eine Aussage des Abgeordneten Dolinschek richtig, der behauptet hat, das Sabbatical sei ein Privileg der Beamten. Dies sei unwahr; wahr ist vielmehr, dass der Kollektivvertrag für Journalisten seit langem das Institut eines Sabbaticals kennt.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) hielt es für erfreulich, dass die Novelle, die einen ersten großen Erfolg der zuständigen Ministerin Bures darstellt, noch vor dem Sommer beschlossen wird. Das Gesetz sei ein Beitrag zu einer modernen Verwaltung, betonte Hlavac, die noch einmal auf die wichtigen Verbesserungen einging, die das Gesetz bringt.

Auch Abgeordneter PRASSL (V) schloss sich seinen Vorrednern an und ging insbesondere auf ein paar konkrete Änderungen im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen ein. So komme es etwa durch die Abschaffung der nicht mehr zeitgemäßen schulfesten Stellen zu einer Verbesserung der Mobilität der Lehrer.

Abgeordneter Dr. RADA (S) wiederholte die Eckpunkte der Novelle und befasste sich vor allem mit dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Auch er begrüßte die Abschaffung der schulfesten Stellen, die zwar historisch durchaus ihren Sinn hatten, aber nun nicht mehr zeitgemäß sind. Positiv sei die Ausweitung des Sabbaticals, das auch Bediensteten, die an einem Burn-out-Syndrom leiden, helfen könne.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) sprach von einer wichtigen Novelle, da nun die AbsolventInnen von Fachhochschulen mit jenen von Universitäten gleichgestellt werden.

In der Dienstrechts-Novelle wurden z.B. die Langzeitversichertenregelung und die Halbierung des Abschlags bei der Korridorpension umgesetzt, erklärte Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V). Schulfeste Stellen werden ab dem 1.9.2008 nicht mehr neu vergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte es möglich sein, Perspektiven für ein neues Dienst- und Besoldungsrecht zu entwickeln, das u.a. flachere Lebensverdienstkurven und höhere Einstiegsgehälter vorsieht. Er fordere auch, dass in der Privatwirtschaft erworbene Praxiszeiten zur Gänze als Vordienstzeiten anerkannt werden.

Die Novelle enthalte einige sicherlich richtige und sinnvolle Reformen im Beamtendienstrecht, konstatierte Abgeordneter SCHEIBNER (B). Allerdings fehle noch immer die Gesamtreform des Beamtendienstrechts, auf die man schon so lange warte. Einerseits müsse es zu Vereinheitlichungen kommen, und andererseits sollen flexible Dienstrechte, wie z.B. für die Exekutive oder das Bundesheer, entwickelt werden. Mehr Gerechtigkeit sei auch im Bereich des Pensionsrechts erforderlich.

Bei der Abstimmung wurde die Dienstrechts-Novelle mehrheitlich angenommen; der B-Zusatzantrag fand keine Mehrheit. Der G-Entschließungsantrag betreffend Nachbesetzung von LehrerInnenposten bei Freiwerden durch Sabbaticals blieb in der Minderheit. (Forts. Öffnungszeiten)