Parlamentskorrespondenz Nr. 609 vom 20.07.2007
Von der Pflege über die Marktordnung bis zum Donau-Limes
Wien (PK) - Nach der Debatte über die Erklärung des steirischen Landeshauptmanns Voves wurde einstimmig beschlossen, die Tagesordnung zu ergänzen. Die Anträge 161/A-BR (Antrag auf Abhaltung einer Parlamentarischen Enquete zum Thema "Bildung – Beruf – Wirtschaft – Mehr Chancen für Alle" am 21. November 2007) sowie der Entschließungsantrag 162/A(E)-BR (Ernennung des Donau Limes zum Weltkulturerbe) werden somit ohne Vorberatung unmittelbar als letzte Tagesordnungspunkte der Sitzung in Verhandlung genommen.
Änderung des Pflege-Überganggesetzes: kein Einspruch
Bundesrätin MÜHLWERTH (o.F.) kritisierte, dass es nicht gelungen sei, ein leistbares Modell für die 24-Stunden-Pflege zu erarbeiten. Aus ihrer Sicht wird mit der Verlängerung der Amnestie im Pflegebereich gegenüber dem Kinderbetreuungsgeld mit zweierlei Maß gemessen, da man hier Toleranz übe, beim Kinderbetreuungsgeld das Gesetz jedoch mit voller Härte vollziehen möchte. Sie lehnte die Amnestie grundsätzlich ab und forderte im Interesse der Betroffenen die Regierung auf, sich rasch auf ein tragbares Modell zu einigen.
Mühlwerth unterstrich, die Menschen müssten darauf vertrauen können, dass Pflege leistbar ist. Konkret forderte sie, das Pflegegeld zu valorisieren und entsprechende Ausbildungsmaßnahmen zu setzen. Ausländische PflegerInnen würden nicht immer verfügbar sein. Weiters verlangte sie eine rasche finanzielle Einigung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Unglücklich zeigte sie sich mit der Vermögensverwertung, da die Grenze von 5.000 € viel zu niedrig angesetzt sei. Man dürfe die Pflege im Heim nicht mit der Pflege zuhause gleichsetzen, meinte Mühlwerth, da in der eigenen Wohnung zusätzliche Kosten wie Miete, Betriebskosten etc. anfallen. Besonders achten müsse man darauf, so Mühlwerth, dass die Möglichkeit der Selbständigkeit für BetreuerInnen nicht zu Scheinselbständigkeit und Preisdumping führe. Auch die Regelung, was BetreuerInnen und diplomierte Fachkräfte dürfen, sei grotesk und völlig praxisfern.
Bundesrätin BLATNIK (S) bezeichnete das Pflegeübergangsgesetz als den Anfang einer Pflegereform, und sie war sicher, dass der Sozialminister die noch zahlreich offenen Punkte bewältigen wird. Dazu gehören ihrer Ansicht nach unter anderem die stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger, ausreichend Personal, eine bessere soziale Vernetzung, ein pflegegerechtes, barrierefreies Wohnen, der Ausbau der teilstationären Pflege, der Kurzzeitpflege sowie der Tagesbetreuung, ein modernes Pflegekonzept, die Festlegung von Qualitätskriterien, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine Reform der Vorsorge und Rehabilitation. Blatnik ging dann auf die aktuellen Änderungen ein und betonte, die legale 24-Stunden-Betreuung für zuhause stelle einen wesentlichen Schritt dar. Die Verlängerung halte sie für notwendig, um Unsicherheiten zu beseitigen. Blatnik begrüßte auch die Tatsache, dass der Bund bis Jahresende die Gesamtkosten übernimmt. Die Reparatur des Gesamtkomplexes Pflege gehe nur schrittweise, sagte Blatnik, die letzte Regierung habe die Augen vor diesem Problem verschlossen.
Bundesrat Ing. KAMPL (o.F.) bedauerte die Versäumnisse in den letzen Jahren. Anzustreben sei eine bestmögliche Betreuung und Pflege im eigenen Heim, ein finanzierbares Modell und eine klare finanzielle Zuordnung. Politische Eitelkeiten von SPÖ und ÖVP seien hier nicht am Platz, stellte er fest. Kampl fehlte bei der gegenständlichen Gesetzesnovellierung eine Valorisierung des Pflegegeldes, und konnte auch keine Verbesserung der 24-Stunden-Pflege erkennen. Auch er äußerte sich kritisch zur Vermögensobergrenze, da dadurch seiner Meinung nach die SparerInnen und Fleißigen bestraft werden. Er bedauerte die Uneinigkeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden betreffend Finanzierung und forderte eine rasche Erhöhung des Pflegegelds um 10 % sowie eine dauerhafte Valorisierung des Pflegegelds. Als besonders erfolgreich pries er den Pflegescheck des Bundeslands Kärnten an.
Bundesrat SALLER (V) wies auf die Pflegeplattform von Landeshauptmannstellvertreter Haslauer in Salzburg hin, die die aktuellen Herausforderungen analysieren und Lösungen ausarbeiten soll. Dabei hätten sich unter anderem folgende Aspekte als wichtig herausgestellt: eine bessere ortsnahe Koordinierung und individuelle kostenlose Beratung; die Schaffung eines leistbaren Systems, das nicht diejenigen benachteiligt, die nicht rechtzeitig ihren Besitz an andere überschrieben haben; eine landesweit einheitliche Finanzierung; keine Erhöhung der Belastungen für die ArbeitgeberInnen; eine bessere Unterstützung der Angehörigen und ehrenamtlichen HelferInnen, insbesondere hinsichtlich Rechtsschutz, Haftpflicht, Schulungen und Anrechnung der Pflegezeiten für die Pension; Unterstützung mobiler Dienste. Die vorliegenden Änderungen nannte Saller als einen ersten Schritt zur Lösung des Problems. Besonderen Regelungsbedarf sah auch er in der Definition von Pflege und Betreuung. Man dürfe bei all den offenen Fragen jedoch nicht vergessen, welche hohen sozialpolitischen Leistungen es in der Vergangenheit gegeben hat, meinte Saller abschließend.
Bundesrätin KONRAD (G) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an, wobei es ihrer Ansicht nach absurd sei, nach einem Monat ein Gesetz novellieren zu müssen. Sie kritisierte auch, dass die politische Auseinandersetzung über das gegenständliche Thema bei den Betroffenen große Verunsicherung hervorgerufen hat. Konrad bezweifelte darüber hinaus, dass die Verlängerung der Amnestie um ein halbes Jahr ausreichen werde, offene Probleme zu lösen. Konrad sprach insbesondere die ausländischen Pflegerinnen an, die um wenig Geld in Österreich arbeiten. Diese würden bei Ansteigen des Lohnniveaus in anderen Ländern nicht dauerhaft verfügbar sein, daher brauche man eine langfristige Lösung, betonte sie. Problematisch ist für Konrad auch der fehlende Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.
Bundesrat WOLFINGER (V) stimmte all jenen zu, die gemeint hatten, man brauche ein umfassendes neues Modell zur Organisation der Pflege. Denn der Pflegeaufwand werde enorm steigen. Das Fördermodell zur 24-Stunden-Pflege stelle einen ersten Schritt dar. Wolfinger ging in weiterer Folge seiner Ausführungen auf den Inhalt des Gesetzes ein und sprach die Hoffnung aus, dass die Vermögensgrenze angehoben wird. Konkret trat er für die automatische Einstufung der Demenzkranken in Stufe 3 ein, weiters für die jährliche Anpassung des Pflegegeldes, für den Ausbau mobiler Dienste sowie für eine stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger und ehrenamtlich Tätiger. Als unbedingt erforderlich erachtete er eine Ausbildungsoffensive im Pflegebereich und eine Aufwertung der Pflegeberufe.
Bundesminister BUCHINGER nahm zu den vorgebrachten Argumenten Stellung und hielt eingangs fest, dass der Vergleich mit dem Kindergeld unzulässig sei. Die Amnestie im Pflegebereich betreffe nicht materiell-rechtliche Inhalte, sondern lediglich allfällige Verstöße im Sinne des Verwaltungsstrafrechts. Es gibt keinen generellen Pflegenotstand, unterstrich der Minister, die Politik habe jedoch bei der Betreuung zuhause weggeschaut. Diese sei mit legalen Mitteln nicht finanzierbar gewesen, und das werde nun behoben, indem Leistbarkeit und Legalität hergestellt würden. Der vorliegenden Kompromiss sie eine gute Grundlage für weitere Verbesserungen, zeigte sich Buchinger überzeugt, und man werde nach eineinhalb Jahren eine Evaluierung vornehmen.
Kritik am Bund wies er zurück, denn dieser sei bereit, 60 % der Kosten zu tragen. Er, Buchinger, sei optimistisch, dass es im Rahmen des Finanzausgleichs zu einer Einigung kommen wird. Buchinger gab zu, dass die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht, er und Bundesminister Bartenstein hätten im Verordnungsweg jedoch das Möglichste getan, um diese Gefahr zu minimieren. Die Definition, was BetreuerInnen und was diplomierte Fachkräfte dürfen, müsse überarbeitet werden, dies falle jedoch ins Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.
Die vorliegenden Regelungen stellen für Buchinger einen ersten Schritt in der Gesamtreform des Pflege- und Betreuungsbereichs dar. Dazu gehöre ein neues Finanzierungsmodell ohne ideologische Vorurteile, die Änderung des Pflegegeldgesetzes, vor allem in Hinblick auf Demenzkranke, die Änderung der Stufeneinteilung im Pflegegeldgesetz, zum Beispiel die Einstufung der Kinder, die Qualitätssicherung und der quantitative Ausbau der Sachleistungen. Er ging davon aus, dass man dies noch in dieser Legislaturperiode schaffen werde, und betonte in Richtung Bundesrätin Konrad, dass die Amnestie nur mit der 24-Stunden-Pflege zusammenhänge, nicht aber mit der Gesamtreform.
Bei der Abstimmung wurde gegen die Änderung des Pflege-Übergangsgesetzes mehrheitlich beschlossen, keinen Einspruch zu erheben. Keinen Einspruch gab es auch gegen die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes und des Bundesfinanzgesetzes. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.
Änderung des Arbeitszeitgesetzes: kein Einspruch
Bundesrat BREINER (G) kritisierte die neuen Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Es handle sich um keinen kleinen Schritt in Richtung mehr Flexibilisierung, wie so oft behauptet wird, sondern es werde das Bestreben nach betrieblicher und sozialpartnerschaftlicher Mitbestimmung untergraben. Außerdem habe das "Beschneiden der Rechte der ArbeitnehmerInnen" langfristig negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, da es nur wenigen etwas bringe und zu einer Umverteilung von unten nach oben führe, befürchtete Breiner. Die großen Handelsketten könnten in Zukunft mit noch weniger Personal noch längere Öffnungszeiten bewältigen, kleinere Unternehmen würden sukzessive verschwinden. Da weiters nur lediglich 55 % der österreichischen Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten sind, werde fast die Hälfte der ArbeitnehmerInnen allein gelassen; - sie müssten selbst mit ihrem Arbeitgeber über die Arbeitszeit verhandeln.
Durch die Sozialpartnereinigung war es möglich, ein Arbeitszeitgesetz vorzulegen, das auch positive Aspekte für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufweist, hielt Bundesrätin KEMPERLE (S) ihrem Vorredner entgegen. Als Beispiele führte sie den Mehrarbeitszuschlag in der Höhe von 25% für Teilzeitbeschäftigte, die Beschränkung des Beobachtungszeitraums auf drei Monate, die Möglichkeit der Einführung der Vier-Tage-Woche sowie des Zehn-Stunden-Tages, die Vereinfachung der Gleitzeitregelungen und das Einarbeiten von Feiertagen während eines Zeitraums von 13 Wochen an. Es sei jedoch nicht zu leugnen, dass auch einige weniger positive Bestimmungen im Gesetz enthalten sind, die aber nur auf Basis von Betriebsvereinbarungen oder von individuellen Lösungen und bei Vorliegen von arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeitserklärungen umgesetzt werden können, erklärte Kemperle. Sie wies schließlich darauf hin, dass die Strafbestimmungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz angepasst wurden, um die Beschäftigten noch besser vor überlangen Arbeitszeiten zu schützen.
Bundesrätin MÜHLWERTH (oF) war der Auffassung, dass das neue Arbeitszeitgesetz nicht im Sinne der Arbeitnehmer und ihrer Familien sei, sondern vor allem den großen Handelsketten und der Industrie Vorteile bringe. Auf den ersten Blick klinge es zwar gut, dass die Flexibilisierung nicht einseitig erklärt werden könne. Mühlwerth befürchtete aber, dass die Arbeitnehmer, die auf individueller Basis Regelungen finden müssen, aus Angst um ihren Job in der Praxis wenig Wahlmöglichkeit haben. Außerdem habe u.a. die Ärztekammer darauf hingewiesen, dass bei überlangen Arbeitszeiten über einen längeren Zeitraum hinweg das Unfallrisiko steige. Auch der 25-%-Zuschlag für die Teilzeitbeschäftigten stelle ihrer Ansicht nach keinen so großen Erfolg dar, da er nur unter bestimmten Umständen ausbezahlt wird.
Bundesrat MAYER (V) hielt es für entscheidend, dass das Arbeitszeitgesetz von den Sozialpartnern ausverhandelt wurde. Im konkreten geht es darum, dass die Normalarbeitszeit auf 10 Stunden und die Höchststundenanzahl auf 12 Stunden pro Tag angehoben werden können; dadurch sei die Einführung einer 60-Stunden-Woche auf die Dauer von acht Wochen möglich. Da nicht in allen Betrieben ein Betriebsrat eingerichtet ist, sollte es auch den übrigen Arbeitnehmern, und zwar in Form von Individualvereinbarungen, ermöglicht werden, diese Regelungen umsetzen zu können. Sehr positiv sei auch die Einführung des 25-%-Zuschlags für Teilzeitkräfte. Was die Arbeitsunfälle angeht, so wurde in einer Studie festgestellt, dass die meisten bereits nach zwei bis drei Stunden nach Arbeitsantritt auftreten, informierte Mayer. Er unterstützte auch den Entschließungsantrag des Nationalrats, wonach u.a. bewusstseinsfördernde Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gesetzt, eine begleitende Beobachtung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfolgen und nach zwei Jahren eine Evaluierung des Gesetzes bezüglich der arbeitsmedizinischen Gutachten stattfinden soll.
Bundesrat Mag. KLUG (S) hielt den Kritikern des Gesetzes entgegen, dass sie sich ebenso wie die Sozialdemokraten dafür einsetzen sollten, dass es in Hinkunft in allen Unternehmen eine betriebsrätliche Vertretung gibt. Was die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung angehe, so wünsche er sich klare Richtlinien, da die Arbeitsmediziner in den Betrieben oft keine einfache Position haben. Ein weiteres wichtiges Thema sei die effiziente Nutzung der Arbeitszeit, gab Klug zu bedenken, da sehr viel Produktivität durch mangelnde Steuerung und Planung verloren gehe.
Bundesrat SCHÖLS (V) lud zunächst alle Vertreter der Opposition dazu ein, daran mitzuwirken, dass in den Unternehmen Betriebsratskörperschaften gewählt werden. Die neuen Bestimmungen, z.B. die Einführung der Vier-Tage-Woche, stellen Verbesserungen dar, betonte Schöls, zumal klar gestellt wurde, dass es unter dem Strich zu keiner Verlängerung der Arbeitszeit kommt und dass die Sonntagsarbeit kein Thema ist. Wichtig sei auch die vorgesehene Evaluierung im Bereich der Arbeitsmedizin, wie dies im Entschließungsantrag zum Ausdruck kommt.
Bundesrat MITTERER (A) kündigte an, dass er heute für die Vorlage stimmen wird. Er glaube nämlich, dass es angesichts der Ostöffnung und noch vor dem Auslaufen der Übergangsfristen für die Arbeitnehmer aus dieser Region notwendig sei, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Wenn die Wirtschaft von den neuen Bestimmungen profitiert, dann sollen auch die Mitarbeiter in den Betrieben Vorteile lukrieren, unterstrich er. Insgesamt glaube er, dass das vorliegende Gesetz zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich beiträgt.
Sozialpartnereinigungen sind für den Arbeitsminister eine sehr angenehme Grundlage für die Vorbereitung einer Gesetzesreform, erklärte Ressortchef Dr. BARTENSTEIN. Mit den neuen Arbeitszeitregelungen wurde nicht nur ein wichtiger Schritt gesetzt, mit dem Österreich seine führende Stellung als Standort bestätigen könne, sondern es sei auch das seltene Kunststück gelungen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen sehr ausgewogen aufeinander abzustimmen. In der Folge wies der Minister auf die Eckpunkte des Gesetzes hin, z.B. den 25-%-Zuschlag für Teilzeitbeschäftigte, das leichtere Einarbeiten von Feiertagen, die Möglichkeit der Betriebsvereinbarung und die einfachere Einführung der Vier-Tage-Woche, die vor allem den zahlreichen Pendlern zugute kommen werde. Er unterstütze auch voll, dass bei Schichtarbeit von mehr als zehn Stunden täglich medizinische Unbedenklichkeitsgutachten vorzulegen sind. Bartenstein erwartete sich, dass die Ausweitung der Flexibilisierung langfristig zu besseren und sicheren Jobs und auch zu einem stärkeren Bekenntnis zu einer "Stammarbeitnehmerschaft" führen wird.
Mit Stimmenmehrheit kein Einspruch.
Änderung des Öffnungszeitengesetzes: kein Einspruch
Bundesrat SCHENNACH (G) meinte, prinzipiell spräche ja nichts gegen flexiblere Öffnungszeiten, man müsse sich aber fragen, ob wirklich alle Parameter ausgiebig genug durchdacht wurden. Dieses Gesetz unterstütze die Großmärkte und die Shopping Center, die kleinen Händler aber würden durch diese Öffnungszeiten zusätzlich unter Druck gesetzt und hätten nur noch die Alternative zwischen Selbstausbeutung oder Untergang. Seine Fraktion habe nichts gegen phantasievolle Regelungen, aber es müsse dafür Sorge getragen werden, dass diese auch in ihren Folgewirkungen entsprechend durchdacht werden.
Bundesrat SCHIMBÖCK (S) sagte, man müsse sehr differenziert an diese Sache herangehen, denn es könne nicht sein, dass es im Gefolge dieses Gesetzes nur noch Shopping Center gebe. Auch die kleine Wirtschaft habe ihre Erwartungen an dieses Gesetz, und der müsse man gleichfalls Rechnung tragen. Angesichts der geplanten Regelungen müsse man sich schon fragen, wo ist die Familienfreundlichkeit dieser Maßnahme. Es sei noch niemand verhungert oder verdurstet, bloß weil das Gros der Betriebe am Sonntag geschlossen sei. Gerade als Länderkammer müsse man den Klein- und Mittelbetrieben besondere Aufmerksamkeit widmen. Für die Mitarbeiter der betroffenen Betriebe müsse man ein Zeichen setzen und mittels flankierender Maßnahmen für entsprechende Rahmenbedingungen eintreten, schloss der Redner.
Bundesrat MITTERER (oF) bezeichnete den Entwurf als familienfeindlich. Er anerkannte, dass gewisse Öffnungszeiten im Tourismus unumgänglich seien, doch im Handel bestehe diesbezüglich keine Notwendigkeit. Dieses Gesetz werde nur den Großen nützen, er spreche sich daher gegen die Vorlage aus.
Bundesrat KNEIFEL (V) verwies auf den Passus, wonach die Bestimmungen hinsichtlich der Sonn- und Feiertagsruhe beibehalten würden. Der freie Sonntag sei ein Kennzeichen der europäischen Kultur, er sollte daher auch weiterhin ein fixer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sein. Er halte die Aufrechterhaltung dieses ordnungspolitischen Prinzips für überaus wichtig, es sollte Bestandteil des europäischen Lebensmodells werden, meinte der Redner. Die Wirtschaft sei Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck, dementsprechend müsse der freie Sonntag unbedingt erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund bedanke er sich für die vorliegende Entscheidung, die für alle profitabel sein werde.
Bundesrätin BLATNIK (S) erklärte, es handle sich bei der Vorlage um einen Kompromiss, in dem naturgemäß nicht alle ihre Vorstellungen Eingang gefunden hätten. Sie hätte sich bessere Arbeitsbedingungen, ansprechende Entlohnung und familienfreundlichere Rahmenbedingungen gewünscht, doch sei es eben das Wesen von Kompromissen, dass man nicht alle seine Zielsetzungen umsetzen könne.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN erläuterte Grundlagen, Inhalt und Hintergrund der gegenständlichen Vorlage. Insbesondere verwies das Regierungsmitglied dabei auf den Input, der von den Sozialpartnern gekommen sei. Der Minister zeigte sich erfreut über das Verhandlungsergebnis, mit dem man auf längere Sicht das Auslangen finden werde, und warb um Zustimmung für die Vorlage, zumal es sich um einen maßvollen Schritt in die richtige Richtung handle.
Es wurde kein Einspruch erhoben.
Änderung des Bundesvergabegesetzes: kein Einspruch
Bundesrat SCHENNACH (G) bezeichnete die Vorlage als Ärgernis, zumal der Bundesvergabe eine Menge Möglichkeiten hinsichtlich einer ökologischen Steuerung innewohnten, die aber nicht wahrgenommen würden. Seit Jahren würden ökologische Leitlinien versprochen, und abermals geschehe diesbezüglich nichts, was mehr als unverständlich sei. Selbst die Energieeffizienz sei in der festgeschriebenen Form inakzeptabel. Man vergebe hier punkto Umweltrentabilität und Nachhaltigkeit eine große Chance, klagte der Redner.
Bundesrat TODT (S) verwies auf die 15a-Verträge, in denen man die Nachhaltigkeit und die Umweltverträglichkeit sehr wohl gleichfalls festschreiben könne. Das vorliegende Gesetzeswerk setze sich mit den Vergaberegeln auseinander, womit Rechtssicherheit geschaffen werde. Zudem sei konkreter Praxisbezug vorhanden, die Vorlage sei vernünftig und daher zu begrüßen.
Bundesrätin KERSCHBAUM (G) beklagte die mangelnde Umsetzung des seinerzeitigen Antrages nach Ökologisierung der Vergabe, weshalb ihre Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen könne, da Ökologisierung kein Schlagwort bleiben dürfe. Auch Folgekostenrechnungen müssten bei der Vergabe eine zentrale Rolle spielen, meinte die Rednerin, die das Fehlen einer diesbezüglichen Bestimmung kritisierte.
Bundesrat MAYER (V) trat der Kritik seiner Vorrednerin am öffentlichen Beschaffungs- und Vergabewesen entgegen und wies darauf hin, dass sein Bundesland Vorarlberg sowohl auf Gemeinde- als auch auf Landesebene bei Beschaffungen wesentliche Fortschritte in der Ökologisierung erreicht habe. Als erfolgreiches Pilotprojekt nannte der Bundesrat die Aktion "Grüner Einkaufswagen". Mayer begrüßte, dass die vorliegende Novelle des Bundesvergabegesetzes nicht nur Verfassungskonformität herstelle, sondern auch die regionale Wirtschaft stärke und Arbeitsplätze sichere.
Staatssekretärin SILHAVY erinnerte die Grünen an die intensiven Bemühungen der Bundesbeschaffungsgesellschaft, ökologischen Gesichtspunkten bei den Ausschreibungen Rechnung zu tragen.
Bei der Abstimmung beschloss der Bundesrat mit S-V-Mehrheit, keinen Einspruch zu erheben.
Änderung des Privatfernsehgesetzes: kein Einspruch
Bundesrat SODL (S) bekannte sich nachdrücklich dazu, die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für den Empfang von Fernsehprogrammen per Handy zu schaffen. Der Bundesrat erinnerte an die rasante technische Entwicklung, die vom "Mädchen vom Amt" bis zu Mobilfunk und Internet führte und zeigte sich überzeugt, dass die letzten technischen Probleme beim Handy-TV bis zum Start der EURO 2008 beseitigt werden können. Handy-TV gebe einen wichtigen Impuls zu Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der Kommunikationsindustrie, hielt Sodl fest und unterstrich die Notwendigkeit von Fixpreisen für Handy-TV-Dienste, um "Schuldenfallen" für die überwiegend jungen Nutzer zu vermeiden.
Bundesrat Mag. HIMMER (V) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und besprach die Einführung von Handy-TV als einen interessanten revolutionären Schritt zur weiteren Konvergenz zwischen Telekommunikation und Medien. Die spannende Frage sei für ihn, welche neuen Programmformate für das Handy-TV entwickelt werden. Denn es sei nicht anzunehmen, dass sich die FernseherInnen künftig am Samstagabend vor ihr Handy setzen werden, um sich einen Film anzuschauen, sagte Himmer pointiert.
Bundesrat SCHENNACH (G) sah keinen Grund, dem Handy-TV-Gesetz nicht zuzustimmen, zeigte sich aber enttäuscht darüber, dass die neue Medienministerin bei ihrer ersten Medienvorlage nicht mehr zu bieten habe als ein sehr kleines Gesetz. Schließlich stünden die Einrichtung einer unabhängigen Medienbehörde als Förderungsinstanz für nichtkommerzielle Medien, eine echte Medienförderung, neue große Impulse für Medien und Medienpolitik auf der medienpolitischen Tagesordnung. Er hoffe auf baldige Ergebnisse der diesbezüglichen Gespräche zwischen den Regierungsparteien, sagte Bundesrat Schennach.
Bundesministerin BURES antwortete Schennach mit dem Hinweis darauf, dass die Verhandlungen über eine neue Struktur für die Medienförderung, die gleichermaßen für Medienvielfalt und ausgewogenen Wettbewerb sorgen solle, noch Zeit brauchten. Die Neuerung Handy-TV sei deshalb so spannend, weil sie einen starken Impuls für die technische Entwicklung gebe. Der Zeitpunkt für das neue Gesetz sei richtig gewählt, weil die Erfahrung gezeigt habe, dass große Sportereignisse die Markteinführung neuer Kommunikationstechnologien außerordentlich erleichtere: die WM 1974 etwa das Farbfernsehen und die WM 2006 den Flachbildschirm. Von der Einführung des Handy-TV erwarte sich die Bundesregierung einen starken Impuls für Wachstum und Beschäftigung in Industrie und Kreativwirtschaft.
Der Beschluss des Bundesrates, keinen Einspruch zu erheben, erfolgte einstimmig.
Dienstrechtsnovelle 2007: kein Einspruch
Bundesrätin MÜHLWERTH (A) begrüßte jene Teile des Nationalratsbeschlusses, die es Frauen erleichtern werden, Führungspositionen zu erlangen und die Abschaffung der schulfesten Stellen für Lehrer. Die Rednerin wandte sich aber entschieden gegen das Sabbatical als ein Privileg für Beamte. Es sei grundsätzlich positiv zu beurteilen, wenn Arbeitnehmer ein Jahr Auszeit nehmen könnten, um sich weiterzubilden, es sei aber unverständlich, warum diese Chance nur Beamten vorbehalten sein soll. Dass Absolventen von Fachhochschulen künftig im Bundesdienst Akademikern gleichgestellt werden, sei richtig, offen sei die Frage, warum dies nicht für Absolventen der Militärakademie gelte, die ebenfalls eine Fachhochschule sei, führte die Bundesrätin aus.
Bundesrätin KEMPERLE (S) konzentrierte sich auf die Verbesserungen der Dienstrechts-Novelle für Frauen und machte ihre Vorrednerin darauf aufmerksam, dass dem öffentlichen Dienst bei der Entwicklung arbeitsrechtlicher Neuerungen eine Vorreiterrolle zukomme, auch beim Sabbatical, das unter bestimmten Bedingungen auch bisher schon in der Privatwirtschaft möglich sei. Da bisherige Bestimmungen zur Förderungen von Frauenkarrieren im öffentlichen Dienst oft nicht ausgereicht haben, begrüßte die Rednerin die neuen Regelungen bei der Ausschreibung von Führungspositionen. Dazu gehören weibliche Funktionsbezeichnungen und mehr Transparenz bei der Gewichtung der verlangten Qualifikationen.
Für Bundesrat MITTERER (oF) zeigte sich bei der Behandlung der aktuellen Dienstrechtsnovelle eine Lücke der Bundesratsgeschäftsordnung, die es nicht zulasse, gegen Teile eines Nationalratsbeschlusses Einspruch zu erheben. Denn die vorliegende Novelle enthalte viele positive Elemente, etwa die Verlängerung der "Hacklerregelung" und die Ausdehnung der Pflegefreistellung. Was fehle, seien die Änderung der Einkommenskurve im öffentlichen Dienst und die Möglichkeit, Lehrer vor Schulbeginn zur Nachhilfe für jene Schüler heranzuziehen, die eine Nachprüfung haben.
Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) nahm zu einer Reihe von Punkten der Dienstrechts-Novelle Stellung und hob unter anderem die Ausweitung des Sabbaticals auf den gesamten Bundesdienst als positiv hervor. Er hoffe nur, dass "findige Personalisten" das Sabbatical nicht dazu nutzten, ältere Beamte unfreiwillig in die Pension gleiten zu lassen, meinte er. Im Schulbereich hält es Kühnel für wichtig, Aus- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer in die Schulferien zu verlegen.
Grundsätzlich positiv beurteilte Kühnel auch die besoldungsrechtliche Gleichstellung von FachhochschulabsolventInnen mit UniversitätsabsolventInnen. Man müsse bei Planstellenbesetzungen allerdings die Qualifikation der Betroffenen im Auge behalten, mahnte er. Generell äußerte der Bundesrat die Hoffnung, dass die hinter der Dienstrechts-Novelle stehenden Intentionen des Gesetzgebers in der Praxis auch umgesetzt werden können.
Bundesrat BREINER (G) erklärte, die vorliegende Gesetzesnovelle finde durchaus die Zustimmung der Grünen. So unterstütze seine Fraktion etwa die Gleichstellung von FachhochschulabsolventInnen mit UniversitätsabsolventInnen, die Ausweitung der Pflegefreistellung und die verpflichtenden Frauenquoten in Besetzungskommissionen. Zur Forderung von Bundesrat Kühnel nach Verlagerung der LehrerInnenaus- und -weiterbildung in die Sommerferien hielt Breiner fest, das Angebot im Sommer sei zu gering, im Juli und August angebotene Kurse seien überlaufen.
Bundesministerin BURES wies auf die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern hin und meinte, es gebe mit dem Gleichbehandlungsgesetz und anderen Gesetzen zwar grundsätzlich gute gesetzliche Rahmenbedingungen. Um den Intentionen dieser Gesetze zum Durchbruch zu verhelfen, hält sie es aber, wie sie sagte, für notwendig, einige Instrumente zu schärfen. So erwartet sie sich von der vorgesehenen größeren Transparenz bei Stellenbesetzungen und der verpflichtenden Aufnahme von Frauen in Bewertungskommissionen mehr Chancen für Frauen im öffentlichen Dienst.
Weiteres Ziel der vorliegenden Dienstrechts-Novelle ist es laut Bures, die Motivation der Beschäftigten zu steigern. Mit der Ausweitung der Pflegefreistellung nehme man auf neue familiäre Realitäten, etwa dem Anstieg von Patchwork-Familien, Rücksicht. Zur Abschaffung der schulfesten Stellen erklärte die Ministerin, gute Lehrer bräuchten keine schulfesten Stellen.
Bundesrat SODL (S) äußerte sich zu zahlreichen Punkten der Dienstrechts-Novelle zustimmend und meinte etwa, es sei nur "gerecht und fair", die Verlängerung der so genannten "Hacklerregelung" und die Verringerung der Abschläge bei Inanspruchnahme der Korridorpension analog zum ASVG auch im öffentlichen Dienst vorzunehmen.
Bundesrat SCHÖLS (V) erklärte, er sei als Vertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst froh über die vorliegende Dienstrechts-Novelle. "Etwas betrübt" habe ihn allerdings, dass es sich an der Frage der schulfesten Stellen einige Zeit "gespießt" habe. Die Gleichstellung der FachhochschulabsolventInnen mit UniversitätsabsolventInnen nannte er eine langjährige Forderung der Gewerkschaft. Strikt wies Schöls die Behauptung zurück, dass Beamte gegenüber privat Beschäftigten privilegiert seien.
Der Bundesrat erhob gegen die Dienstrechts-Novelle 2007 mehrheitlich keinen Einspruch.
Änderung des Tiertransportgesetzes: kein Einspruch
Bundesrat KAMPL (o.F.) verwies auf die Bedeutung des Tiertransportgesetzes und machte in diesem Zusammenhang auf immer wieder zu beobachtende "Tiertragödien" auf den Straßen aufmerksam. Er sprach sich in diesem Sinn nicht nur für strengere Kontrollen aus, sondern mahnte auch strenge Ausbildungsvorschriften für Fahrer bzw. Begleiter von Tiertransporten ein.
Bundesrat WIESENEGG (S) führte aus, als jemand, der jahrelang im Bereich des Tierschutzes gearbeitet habe, begrüße er die vorgesehenen Maßnahmen im Tiertransportgesetz. Die Bestimmungen seien in weiten Bereichen aber nach wie vor unzureichend, klagte er. Deshalb könne er dem Gesetz keine Zustimmung geben. Wiesenegg fragt sich etwa, warum Tiere überhaupt lebend transportiert werden müssten, und nicht deren Fleisch.
Bundesrat BREINER (G) erklärte, das vorliegende Gesetz sei nach Ansicht der Grünen nicht EU-konform. Die maximale Transportdauer von viereinhalb Stunden strotze nur so von Ausnahmen, skizzierte er. Anstelle Ausnahmen vorzusehen, wäre es seiner Ansicht nach besser, mehr Schlachtbetriebe einzurichten. Zudem kritisierte Breiner die Neuzusammensetzung des Tierschutzrates. Als einzigen positiven Punkt im Gesetz wertete er die künftige Parteienstellung des Tierschutzombudsmanns. Das schlechte Behandeln von Tieren könne nicht im Interesse der österreichischen Bäuerinnen und Bauern sein, sagte der Bundesrat.
Bundesrätin DIESNER-WAIS (V) äußerte sich über die in der Debatte vorgebrachten Argumente verwundert und erinnerte etwa Bundesrat Wiesenegg daran, dass Bundeskanzler Alfred Gusenbauer das neue Tiertransportgesetz in Inseraten als Meilenstein beurteilt habe. Ihren Vorredner machte sie darauf aufmerksam, dass der Tierschutzrat nicht abgewertet, sondern aufgewertet werde. Überdies seien mehr Kontrollen bei Tiertransporten vorgesehen. Generell hob Diesner-Wais hervor, dass es um artgerechte Tiertransporte gehe, wobei die Bestimmungen auch praktikabel sein müssten. Tiertransporte seien nicht automatisch mit Tierleid verbunden, unterstrich sie.
Bundesrätin KERSCHBAUM (G) setzte sich kritisch mit der Wortmeldung von Bundesrätin Diesner-Wais auseinander und machte geltend, dass stundenlange Transporte automatisch Tierleid bedeuteten. Sie bezweifelt außerdem, ob es tatsächlich in Hinkunft doppelt so viele Kontrollen als bisher geben wird. Die neue Zusammensetzung des Tierschutzrates wertete Kerschbaum als Misstrauen gegenüber dem bisherigen Gremium.
Bundesrat JANY (V) wies auf die Eckpunkte des Tiertransportgesetzes hin: die Festlegung der Dauer der Tiertransporte, die Zulassung der Transportunternehmen und die Ausstellung von Befähigungsnachweisen. Damit werde verhindert, dass Tiere quer durch Europa transportiert werden, es könne auch nicht mehr jeder x-Beliebige Tiere transportieren, und jene Personen, die in Hinkunft Tiere transportieren, müssen einen Schulungsnachweis vorweisen.
Bundesministerin Dr. KDOLSKY betonte, der Tiertransport, der mit 1. März dieses Jahres zum Gesundheitsministerium gekommen sei, liege seit vielen Jahren im Argen. Dank der hervorragenden Mitarbeit von Experten sei es möglich gewesen, innerhalb von zweieinhalb Monaten zu reagieren und eine EU-Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Im Zusammenhang mit den Zielen des Gesetzes meinte die Ministerin, die Förderung des respektvollen Umganges mit dem Tier sei außerordentlich wichtig, Schulungen werden vorgesehen und in weiteren Verordnungen werde noch darauf hingewiesen werden, wie diese Schulungen abzuwickeln sind. Die größte Belastung für die Tiere sei das Auf- und Abladen. Die Beine werden dabei gebrochen, weshalb das häufige Auf- und Abladen ein Problem darstelle.
Kein Einspruch.
28. Kraftfahrgesetz-Novelle: kein Einspruch
Bundesrat SODL (S) sprach die Vorteile der Novelle sowie die Erleichterungen für den kombinierten Verkehr an und machte darauf aufmerksam, dass es sich um ein "reines Sachgesetz" handle. Die bisherige Einschränkung auf Container oder Wechselaufbauten für die Ausnützung höherer Gewichtsgrenzen werde in Zukunft entfallen.
Bundesrat KRITZINGER (V) meinte, der Handel sei darauf angewiesen, dass Infrastrukturmaßnahmen ergriffen werden. Der Brennerbasistunnel sei ein wichtiger Faktor, die Verhandlungen laufen gut, aus Italien gebe es positive Signale und dank Van Staas habe man viel erreicht. Die Gegner dieses Tunnels haben eine empfindliche Niederlage erlitten, denn der Tunnel wird gebaut, unterstrich er.
Bundesrätin KERSCHBAUM (G) signalisierte Zustimmung zu dieser Novelle, die EU-Maßnahmen im Bereich Lenk- und Ruhezeiten und bessere Kontrollierbarkeit sowie Änderungen beim Kombiverkehr umsetze. Außerdem kam sie wie schon im Ausschuss auf die Winterreifenpflicht etwa für Pkw und Schulbusse zu sprechen, die sie sehr begrüßen würde.
Es wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, keinen Einspruch zu erheben.
Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes: kein Einspruch
Bundesrätin KERSCHBAUM (G) gab namens der Grünen bekannt, dieser Novelle nicht zustimmen zu können, und zeigte sich überrascht über die Zustimmung der Koalitionsparteien, zumal sich in der Begutachtung die Arbeiterkammer, der ARBÖ und das Innenministerium negativ zu dieser Vorlage geäußert haben.
Bundesrat MOLZBICHLER (S) unterstrich die weitere Anpassung und Aktualisierung im Gefahrgutbeförderungsgesetz; konkret handle es sich dabei um die Angleichung der Rechtsvorschriften der europäischen Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße und auf der Bahn an den technischen Fortschritt. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz werde noch wirkungsvoller und gleichzeitig könne der Verwaltungsaufwand verringert bzw. vereinfacht werden.
Bundesrat MAYER (V) wies darauf hin, dass Gefahrguttransporte eine sensible Angelegenheit seien und es bei Unfällen zu enormen Umweltbelastungen und zu lebensgefährlichen Situationen kommen könne. Auch er wies auf die Verwaltungsvereinfachungen bei der Ausstellung von Beförderungsgenehmigungen hin.
Bundesrätin MOSBACHER (S) meinte, die Vorlage enthalte Änderungen, die auf einen effizienteren Vollzug abzielen und der Entwicklung anderer Rechtsbereiche Rechnung trage. Es werden umfangreiche Vorschriften des internationalen Gefahrgutbeförderungsgesetzes einschließlich jene der EU in nationales Recht umgesetzt. Die Änderung, die den Transport von Gefahrgut regelt, müsse im zweijährigen Rhythmus überarbeitet und immer wieder an die technische Entwicklung angepasst werden.
Kein Einspruch.
Internationale Abkommen, Jahresvorschau 2007 des BMVIT
Bundesrat PERHAB (V) ging auf zwei Punkte der Jahresvorschau des BMVIT ein, bei denen die österreichische negative Haltung für die künftige Verkehrsentwicklung sehr wichtig sei. U.a. vertrete Österreich beim Schienengüterverkehr die Meinung, dass man von der Straße auf die Schienen verlagern sollte, jedoch gelinge es momentan nicht einmal, den Zuwachs des Güterverkehrs auf die Schiene zu verlagern, weil Österreich bei der Schieneninfrastruktur noch immer nachhinke.
Bundesrat SCHENNACH (G) formulierte Anfragen an die Staatssekretärin, da das BMVIT die Ausschüsse des Bundesrates stiefmütterlich behandle und an deren Sitzungen zum Teil gar nicht teilnehme. Antworten forderte er hinsichtlich der Postliberalisierung, der Internationalisierung der externen Kosten im Bereich des Straßengüterverkehrs, der Kerosinbesteuerung und eines eigenen Schienennetzes für den Güterverkehr ein.
Staatssekretärin KRANZL teilte mit, dass der Brennerbasistunnel das größte eingereichte Projekt sei, vor kurzem sei das Memorandum of Understanding unterzeichnet worden. Minister Faymann habe ausgezeichnete Arbeit geleistet, denn der Brennerbasistunnel werde nach langer Diskussion tatsächlich gebaut.
Galileo in der bisherigen Form sei leider gescheitert, die EU habe das erkannt und habe im Juni beim letzten Verkehrsministerrat den Auftrag erteilt, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Umsetzung und vor allem die Finanzierung erfolgen soll. An den Gesamtkosten von geschätzten 12 Mrd. € werde sich nichts ändern, es werde sich aber sehr wohl etwas am öffentlichen Beitrag ändern. In der Budgetperiode bis 2013 sei 1 Mrd. € vorgesehen gewesen, jetzt werden 2,4 Mrd. € aufzubringen sein. Nach Finanzierungsformen innerhalb der Europäischen Union werde man suchen müssen. Positiv sei aus ihrer Sicht, dass alle Staaten von der Bedeutung von Galileo überzeugt sind. Es wäre aus Sicht der Staatssekretärin ein entscheidender Wettbewerbsnachteil, würde die Europäische Union auf ein eigenes Satellitennavigationssystem verzichten.
Im Zusammenhang mit der Wegekostenrichtlinie wies Kranzl darauf hin, dass Österreich zugestanden wurde, die Mautgebühren anzuheben. Ab 2008 werden Arbeitskreise zu arbeiten beginnen, die Eurovignette werde voraussichtlich erst 2012 in die Realisierungsphase gelangen.
Hinsichtlich der Kerosinbesteuerung gebe es in Österreich Pro- und Kontrastimmen. Eine Kerosinbesteuerung könne es aber nur im internationalen Kontext geben, da es sonst ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil wäre.
Bei der Abstimmung wurden die fünf Beschlüsse des Nationalrates nicht beeinsprucht; die Jahresvorschau des BMVIT wurde mit Stimmeneinhelligkeit zur Kenntnis genommen.
Weitere Abkommen und Protokolle
Bundesrat MOLZBICHLER (S) ging näher auf das Cotonou-Abkommen ein und unterstrich die Notwendigkeit, den politischen Dialog auf gleicher Augenhöhe zu stärken. Der Bundesrat übte jedoch Kritik am partnerschaftlichen Abkommen, da dieses aus seiner Sicht zu wenig Augenmerk auf Nachhaltigkeit legt. Viele Produkte aus Europa seien noch immer hoch subventioniert und damit billiger als die Produktion in Afrika selbst. Das sei weder für den afrikanischen noch für den europäischen Markt positiv. Freihandelsabkommen müssten fair gestaltet werden, wenn sie zur Armutsbekämpfung beitragen sollen, sagte Molzbichler. Eine echte Partnerschaft habe vor Ort zu erfolgen, weshalb er für eine Erhöhung der Gelder für Entwicklungszusammenarbeit und Bildungszusammenarbeit eintrete. Darüber hinaus müssten Menschenrechte und das Prinzip der Rechtstaatlichkeit unter Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen gestärkt werden. Alles in allem könne das vorliegende Abkommen jedoch als Schritt in diese Richtung genutzt werden.
Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) begrüßte die Unterstützung jener Staaten, die in Bezug auf Demokratie und Rechtstaatlichkeit Fortschritte machen. Das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände habe aus seiner Sicht einen hohen ideellen Wert, in der Praxis könne man jedoch an die Staaten nur appellieren, sich auch daran zu halten. Deshalb zeigte sich der Bundesrat eher skeptisch, zumal von den 190 Vertragspartnern bisher lediglich 32 Staaten ratifiziert haben. Wichtige Länder wie die USA, die Russische Föderation, China und Israel hätten noch immer nicht ratifiziert, bedauerte Kühnel.
Bundesrätin KONRAD (G) sprach die Verantwortung an, die Welt zu einem gerechteren Ort zu entwickeln. Staaten wie Österreich müssten anderen Ländern helfen, in demokratischer und wirtschaftlicher Hinsicht auf eigenen Beinen stehen zu können. Was den Europäischen Entwicklungsfonds betrifft, so werde seitens des Europäischen Parlaments immer wieder Kritik geübt, weil es keine Kontrollmöglichkeit gibt. Vom Entwicklungsfonds gehe nur ein kleiner Prozentsatz der Mittel in den ländlichen Raum, obwohl dort sehr viele Menschen leben und gerade hier angesetzt werden müsse, die Armut zu bekämpfen. Im Hinblick auf das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände meinte die Bundesrätin, auch die Bestände des österreichischen Bundesheeres an Streumunition müssten vernichtet werden.
Staatssekretär Dr. WINKLER bezeichnete die Entwicklungszusammenarbeit als eine wesentliche Angelegenheit der Zivilgesellschaft und der Parlamente. Vor allem der regelmäßige Kontakt zu den Parlamentariern der AKP-Staaten sei wichtig, da dort die Parlamente noch nicht so gut entwickelt seien.
Winkler wies darauf hin, dass über den Europäischen Entwicklungsfonds in den nächsten zehn Jahren 22,4 Mrd. € verteilt würden. Dazu kämen rund 2 Mrd. € von der Europäischen Investitionsbank. Angesichts dieser Summen gelte es, einen sinnvollen und effizienten Einsatz sicherzustellen. Dabei müsse die Balance zwischen Kontrolle und der Vermeidung einer übermäßigen Bürokratie gehalten werden. Auch sei es notwendig, die Gesamtschau der Außen- und Entwicklungspolitik der EU im Auge zu behalten. Die Änderungen seien notwendig gewesen, weil das bisherige Regime zur Bevorzugung dieser Länder nicht den WTO-Bestimmungen entsprach, und diese Bevorzugung müsse es auch in Zukunft geben. Winkler unterstrich, dass es sehr wohl asynchrone Marktzugänge gibt und darüber hinaus sehr lange Übergangsfristen von 15 bis 25 Jahren vereinbart wurden. Kurze Übergangsfristen gebe es für jene Produkte aus der EU, wo die EU selbst noch sehr protektionistisch agiere. Daher sei das Abkommen als eine im Interesse der Entwicklungsstaaten liegende Vereinbarung zu sehen.
Hinsichtlich des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände habe Bundesrat Kühnel die Grundproblematik des Völkerrechts und des Rechts an sich angesprochen, sagte Winkler. Dennoch hätten Länder wie Österreich die Verantwortung, weitere Fortschritte zu erzielen. Auch bei den Landminen habe man klein angefangen, und so wolle Österreich auch bei den Streuminen eine Vorbildwirkung erzielen.
Bei der Abstimmung wurde gegen die Änderung des Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou, mehrheitlich kein Einspruch erhoben.
Mehrheitlich beschlossen die BundesrätInnen, gegen das interne Abkommen über die Finanzierung der Gemeinschaftshilfe für den Zeitraum 2008 bis 2013 im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet, keinen Einspruch zu erheben.
Kein Einspruch wurde gegen das interne Abkommen über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren erhoben. Auch dieser Beschluss erfolgte mehrheitlich.
Einstimmig passierte das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände den Bundesrat.
Energiegemeinschaft, Protokoll betr. Sicherheit von UN-Personal
Bundesrat KONECNY (S) unterstrich die Bedeutung der Energiegemeinschaft für Südosteuropa. Ziel sei, einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für stabile Rechtsbedingungen, Versorgungssicherheit, Umweltstandards, Energieeffizienz und die Stärkung des Energieaustausches zu schaffen. Darüber hinaus wird der Energie- und Umweltacquis der EU von den Vertragsstaaten übernommen. Konecny begrüßte abschließend, dass sich Österreich erfolgreich für den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft beworben hat.
Bundesrat BREINER (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, bezeichnete es aber als eine Ironie, dass die Beschäftigten der Energiegemeinschaft diplomatischen Status genießen und damit auch von der Mineralölsteuer befreit sind. Breiner übte auch Kritik an der Energiepolitik Österreichs und meinte, Wien sei vom Titel einer Energiehauptstadt Europas weit entfernt.
Bei der Abstimmung wurde sowohl gegen das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft als auch gegen das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal kein Einspruch erhoben. Beide Beschlüsse erfolgten einhellig.
Agrarrechtsänderungsgesetz 2007
Bundesrat BREINER (G) warf dem ÖVP-Bauernbund vor, nicht die Interessen der klein- und mittelbäuerlich strukturierten Landwirtschaft zu vertreten. Die Agrarrechtsänderungen der letzten Jahre seien immer zu Lasten dieser kleinen Strukturen gegangen, stellte er fest. Daher hätten manche Gruppen, wie die IG Milch, ihre eigenen Vertretungen gegründet und agierten sowohl regional als auch international. Breiner vermisste bei der Subventionsvergabe die nötige Transparenz. Die größte Subvention betrage 894.000 €, die kleinste 1,63 €. 9 % der Betriebe erhalten mehr als 50 % der Förderungen, und es sei nicht möglich zu erfahren, wer in den Genuss der Förderungen gekommen sei. Breiner vertrat auch die Ansicht, dass das vorliegende Gesetz einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standhalten werde, zumal es große Ungerechtigkeiten enthalte. Abschließend betonte er, dass sich die Grünen für die Vereinheitlichung der Acker- und Grünlandprämien einsetzen.
Bundesrat KALTENBACHER (S) widersprach und hielt aus seiner Sicht fest, das vorliegende Gesetz sei verfassungskonform und transparent. In monatelangen zähen Verhandlungen habe die SPÖ Erfolge für die kleinen Bauern und Bäuerinnen, für die Konsumenten und Konsumentinnen und für den Tierschutz erzielt. Die nunmehrige Novellierung bringe mehr Rechtstaatlichkeit, Erleichterungen für NeueinsteigerInnen und stelle einen ersten Schritt zur Abgeltung von Härtefällen bei Betriebsprämien dar. Darüber hinaus müssen bestehende Betriebsprämien überprüft werden. Verbraucherrechte und Tierschutz seien nunmehr als Zielbestimmung im Gesetz verankert, womit hohe Qualitätsstandards gewährleistet seien, so Kaltenbacher.
Bundesrätin DIESNER-WAIS (V) entgegnete ihrem Vorredner Breiner, bei den Mitteln für die Landwirtschaft handle es sich nicht um Fördermittel, sondern um Ausgleichszahlungen für Leistungen, die von den Bauern für die Allgemeinheit erbracht werden. Weiters berichtete die Rednerin über die schwierigen und lange dauernden Verhandlungen, die der vorliegenden Marktordnungsnovelle vorangegangen seine, und zeigte sich erfreut darüber, dass es nunmehr gelungen sei, für die Bauern und insbesondere für die Milchbauern Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ihnen erlauben, ihre wirtschaftliche Zukunft sicher zu planen. Es herrsche Rechtssicherheit, die Milchquoten seien wieder handelbar und es werde kein Cent an EU-Mitteln in Brüssel liegen bleiben. Die Bauern können sich nun wieder darauf konzentrieren, gesunde Lebensmittel zu produzieren, die Kulturlandschaft und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten.
Bundesrätin KERSCHBAUM (G) konnte keinen Grund erkennen, der die lange Verhandlungsdauer zur Marktordnungs-Novelle rechtfertigen würde, da sich mit diesem Gesetz in der Sache nicht viel ändere. Die Grünen lehnten Sammelgesetze grundsätzlich ab, stellte die Rednerin fest und kritisierte auch, dass die Marktordnungsnovelle im Nationalrat großteils ohne Begutachtung beschlossen wurde. Auch sei der Kritik des Verfassungsgerichtshofes an zu weit reichenden Verordnungsermächtigungen nicht Rechnung getragen worden, klagte die Rednerin und meldete Zweifel an der Verfassungskonformität der Novelle an. Die Grünen wollen eine regional einheitliche Flächenprämie einführen und sehen keinen Anlass, das historisch gewachsene Betriebsprämienmodell aufrecht zu erhalten. Denn es gehe darum, den Faktor Arbeit und ökologische Kriterien bei der Zuerkennung von Agrarprämien stärker zu berücksichtigen.
Bundesrat Ing. KAMPL (oF) beklagte den enormen Umfang und die Komplexität des vorliegenden Agrarrechtsänderungsgesetzes und sah die Agrarpolitik auf einem völlig falschen Weg. Die Bauern wollen nicht nur noch von Subventionen und Prämien leben, sondern vom Ertrag ihrer Produktion. Das zeige die starke Abnahme bäuerlicher Betriebe während der letzten Jahrzehnte. Aufgabe der Agrarpolitik sei ein gerechter Ausgleich zwischen Bauern, die in den Gunstlagen gute Gewinne erwirtschaften, und den Bauern in den Bergregionen. Der Redner ging auch auf die globalen Wettbewerbsverhältnisse der heimischen Bauern ein und warnte vor der Konkurrenz der Agrarproduktion im Schwarzmeerraum und in Brasilien, wo mit wesentlich geringeren Kosten große Mengen an landwirtschaftlichen Gütern erzeugt werden können.
Bundesrat PREINEDER (V) erläuterte das Betriebsprämiensystem, das wirtschaftliche Nachteile im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt ausgleichen soll. Diese Nachteile seien in Gunstlagen wesentlich größer, daher sei die Forderung nach einer weiteren Nivellierung zurückzuweisen. Die Nahrungsmittelproduktion werde über - Gott sei Dank - steigende Preise abgegolten. ÖPUL-Mittel seien hingegen keine Förderungen, sondern Abgeltungen für Leistungen der Bauern bei der Erhaltung der Umweltqualität. Die Marktordnungsgesetze entsprechen Kollektivverträgen in der Privatwirtschaft, sagte der Redner und zeigte sich erfreut darüber, dass man sich in schwierigen Verhandlungen über eine Novellierung einigen konnte, die Rechtssicherheit und Verfassungskonformität herstelle. Den Vorschlag des steirischen Landeshauptmanns Voves, die Grundsteuer zu erhöhen, um Investitionen im ländlichen Raum zu finanzieren, lehnte der Redner schließlich ab, weil dies die Bauern belasten würde.
Bundesminister PRÖLL betonte die Rechtssicherheit, die durch die Marktordnungsnovelle für 130.000 Betriebe geschaffen werde. Die Diskussion über große und kleine Betriebe verstehe er nicht. Das Marktordnungsgesetz setze lediglich EU-Vorgaben um. Dass große Betriebe mehr Mittel erhalten, liege daran, dass diese wesentlich höhere Betriebskosten haben. Der Ausgleich zwischen groß und klein werde im Programm zur Förderung des ländlichen Raums herbeigeführt. Pröll sah keinen Anlass, Neidkomplexe zu schüren, denn die Mittel zur Förderung der ländlichen Entwicklung, insbesondere auch für die Bergbauern, konnten wesentlich erhöht werden.
Bei der Abstimmung beschloss der Bundesrat mehrheitlich, keinen Einspruch gegen die Novelle zu erheben und erteilte die verfassungsmäßige Zustimmung mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit.
Wertpapieraufsichtsgesetz 2007: kein Einspruch
Bundesrat SCHIMBÖCK (S) erinnerte an jüngste Skandale im Bereich von Finanzdienstleistungen und unterstrich die Notwendigkeit, die Finanzmarktaufsicht grenzüberschreitend zu organisieren und die Haftungsbestimmungen für Finanzdienstleister im Interesse der Anleger zu verschärfen. Auch Geldflüsse müssen künftig mit Eigenkapital unterlegt werden. Auch die Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie biete den Konsumenten einen erhöhten Rechtsschutz - die SPÖ stimme beiden Vorlagen gerne zu.
Bundesrat PERHAB (V) kündigte die Zustimmung der ÖVP an, weil Verbesserungen beim Schutz von Anlegern wichtig sei. Der Redner bekannte sich zur Prävention gegen kriminelle Machenschaften auf den Finanzmärkten, warnte aber vor der Illusion, man könne kriminelle Handlungen in diesem Bereich generell ausschließen.
Auch Bundesrat SCHENNACH (G) signalisierte Zustimmung von Seiten seiner Fraktion im Sinne eines Vertrauensvorschusses, denn die Grünen erwarten sich weitreichende Vorschläge zur Reform der Finanzmarktaufsicht im kommenden Herbst. Die Notwendigkeit, Kleinanleger verstärkt zu schützen, habe der AMIS-Skandal deutlich gemacht, sagte Schennach und begrüßte es, dass die Unternehmen durch die vorliegenden Gesetze nicht belastet werden. Die Beweislastumkehr zugunsten kleiner Anleger sei aber nicht ausreichend, kritisierte Schennach, der auch über Ausnahmen für Pensionskassen und einen zu geringen Strafrahmen klagte.
Aus den beiden Abstimmungen resultierten keine Einsprüche des Bundesrates. Die Beschlüsse erfolgten jeweils einhellig.
Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007: kein Einspruch
Bundesrätin KERSCHBAUM (G) lehnte die Halbierung der Kfz-Besteuerung für Lkw ab. Zwar sei eine Reduzierung von Fixkosten grundsätzlich zu begrüßen, im konkreten Fall aber nur dann, wenn die variablen Kosten kostendeckend angepasst würden. Davon sei man weit entfernt, nach wie vor finanziere die Allgemeinheit einen beachtlichen Teil der Folgekosten des Lkw-Verkehrs. Kostendeckend wäre eine flächendeckende Maut für Lkw in Analogie zum Konkurrenten Bahn, der für jeden Kilometer auf der Schiene Benützungsentgelt leisten müsse. Kritik übte Kerschbaum weiters an der zu geringen Förderung des niederösterreichischen Nahverkehrs aus dem neuen Klimafonds. Die Förderung von Diesel-Pkw für Dieselpartikelfilter hielt Kerschbaum für zu großzügig, weil ohnedies 80 % der angebotenen Diesel-Pkw mit Dieselpartikelfiltern ausgestattet seien. Wer die Umwelt schützen wolle, fördert nicht Diesel-Pkw, sondern die Bahn, schloss die Rednerin pointiert.
Bundesrätin ZWAZL (V) wollte festgehalten wissen, dass die vorliegende Gesetzesänderung mit Sicherheit kein Steuergeschenk für die Frächter darstelle. Die Bundesrätin erinnerte an wettbewerbsverzerrenden Veränderungen, die mit dem EU-Beitritt für die österreichische Transportwirtschaft verbunden waren. Es sei notwendig, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe zu erhalten, um zu verhindern, dass österreichische Frächter ihre Fahrzeuge im Ausland anmelden. Die Halbierung der Kfz-Steuer für Lkw diene auch der Erhaltung österreichischer Arbeitsplätze. Schließlich erinnerte die Rednerin an die Möst-Erhöhung und an die Erhöhung der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut. Von Geschenken für die Transportwirtschaft könne keine Rede sein. Beide Novellen seien zu begrüßen, lautetet das Fazit der Bundesrätin Zwazl.
Die Beschlüsse, keinen Einspruch zu erheben, erfolgten mehrheitlich.
Ausfuhrförderung und Ausfuhrfinanzierung
Ohne Debatte keine Einsprüche.
Parlamentarische Enquete "Bildung- Beruf – Wirtschaft"
Bundesrat SCHIMBÖCK (S) erläuterte die Gründe, weshalb er und seine Kollegin Zwazl (V) den Antrag zum Thema "Enquete "Bildung - Beruf - Wirtschaft - Mehr Chancen für Alle" eingebracht haben. Es gehe ihnen vor allem darum, auf einer sehr sachlichen Ebene über das österreichische Bildungssystem zu diskutieren, die Vor- und Nachteile zu hinterfragen und neue Bildungsmodelle - nicht nur für junge, sondern auch für ältere Menschen - zu entwickeln.
Bundesrat SCHENNACH (G) bedauerte, dass hinsichtlich der Abhaltung einer Enquete kein Einvernehmen mit allen Parteien gesucht wurde, wie dies in den letzten sechs Jahren üblich war. Was den konkreten Inhalt angeht, so kritisierte der G-Bundesrat die nicht-gendergerechte Sprache sowie den Ausdruck "niederschwellige Bildung".
Bundesrätin ZWAZL (V) lud ihren Vorredner dazu ein, den Antrag mitzutragen. Sie versprach zudem, den Antrag gendergerecht zu formulieren.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Entschließungsantrag: Donau-Limes als Weltkulturerbe
Bundesrat KNEIFEL (V) erläuterte den Entschließungsantrag betreffend Anerkennung des Donau-Limes zum Weltkulturerbe. Der Limes, also die Nordgrenze des Römischen Reiches, ist schon teilsweise, und zwar von Großbritannien bis Bayern als Weltkulturerbe anerkannt, zeigte Kneifel auf. Diese Initiative dient vor allem historischen, museumspädagogischen, wissenschaftlichen, touristischen und wirtschaftlichen Zielen und soll den Limes zu einem Denkmal des Friedens machen.
Der Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.
(Schluss)