Parlamentskorrespondenz Nr. 625 vom 23.08.2007
Wahlreform 1907: Die Straße gibt das Tempo vor
Wien (PK) – In unserer Rubrik "Entdeckungen und Begegnungen" bringen wir heute den letzten Beitrag über die große Debatte zur Wahlreform vor 100 Jahren. In unregelmäßiger Folge erscheinen in dieser Rubrik neben den Beiträgen über den figuralen Schmuck am und im Parlament historische Reportagen über Reden, die Geschichte machten sowie über den Weg zur Wahlreform des Jahres 1907.
Am 28. November 1905 marschieren Hunderttausende von Arbeitern über die Ringstraße. Geordnet nach Wahlkreisen, Bezirken und Betrieben fordern sie mit Spruchbändern, Parolen und Transparenten das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Fünf Stunden, von 10 Uhr vormittags bis drei Uhr nachmittags ziehen diese Massen am Parlamentsgebäude vorbei und machen damit klar, dass die Zeit des alten Kurienparlaments vorüber ist. Im Haus selbst wird an diesem Tag Victor Adler als neuer Abgeordneter angelobt. Nun hat auch der Anführer der Sozialdemokraten sein Mandat. Und er wird es nützen, um sich gleich an seinem ersten Tag als Volksvertreter zu Wort zu melden.
Gautsch: Regierung muss in dieser grundlegenden Frage vorangehen
Die Sitzung beginnt mit einer Erklärung des Ministerpräsidenten Paul Gautsch, der ankündigte, seine Regierung werde demnächst dem Hause eine Regierungsvorlage bezüglich eines allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts vorlegen. Sie sei von sich aus zu dem Schluss gekommen, dass eine solche Reform notwendig sei, einer allfälligen Ermunterung zu dieser Haltung habe es gar nicht bedurft: "Am allerwenigsten vermochten Demonstrationen ihr Tempo zu beschleunigen." Unter Anspielung auf das Abstimmungsergebnis vom 6. Oktober meinte Gautsch, der Regierung "genügte das Votum des hohen Abgeordnetenhauses, ihr genügte aber auch die klare Erkenntnis, dass ein Ministerium, das in einer so grundlegenden Frage nicht voranginge, auf den Namen einer Regierung keinen Anspruch hätte."
Das neue Parlament müsse ein getreuliches Abbild aller kulturellen und nationalen Kräfte des Staates sein, diese müssten im Hause ihre Vertretung finden. Insbesondere betonte Gautsch dabei, dass ein Verlust einmal erworbener Rechte unstatthaft sei, sodass die Forderung, die Wähler müssten des Lesens und Schreibens kundig oder wirtschaftlich selbständig sein, zurückgewiesen werden müsse, da die betreffenden Personen ja im Rahmen der 5. Kurie bereits das Wahlrecht besäßen. Einzig die Sesshaftigkeit sei ein relevantes Kriterium, müsse man doch eine größere Beständigkeit in den Wahlbezirken garantieren und den nationalen Besitzstand schützen können.
Gautsch sprach von der Entschlossenheit der Regierung, die Wahlreform zu einem guten Ende zu bringen, und deshalb werde die Regierung alles aufbieten, um bis zum Februar eine entsprechende Vorlage ins Haus einzubringen, denn: "Uns leitet dabei die Überzeugung, dass es eine staatserhaltende Maßregel ist, wenn durch eine Wahlreform möglichst weite Schichten der Bevölkerung in erhöhtem Maße am staatlichen Regimente interessiert werden."
Adler: Der Heilige Geist kam ausnahmsweise von unten
Victor Adler (1852-1918), seit 1888 Chef der Sozialdemokraten, konzedierte dem Regierungschef, die Zeichen der Zeit endlich erkannt zu haben: "Der Herr Ministerpräsident ist so lernfähig, als man es von einem Bürokraten alter Schule verlangen kann. Man darf seine Erwartungen ja nicht allzu hoch spannen. Wir sind auch von dem Herrn nicht verwöhnt, aber in den paar Monaten hat sich der Herr Ministerpräsident gut entwickelt." Doch die Demonstrationen vor dem Hause hätten ja gezeigt, "wie recht Baron Gautsch gehabt hat, als er erklärte, es sei einfach ausgeschlossen, die Wahlreform nicht zu machen".
Natürlich konnte Adler die Behauptung des Regierungschefs, die Regierung sei aus eigenen Erwägungen zu dem Schluss gekommen, das Land brauche eine Wahlreform, nicht unkommentiert lassen: "Oh gewiss. Wir sind ganz unschuldig daran, und wir glauben wirklich, der Heilige Geist ist über ihn gekommen. Aber wir vermuten, dass diesmal der Heilige Geist ausnahmsweise statt von oben von unten gekommen ist."
Heftige Kritik übte Adler freilich an der geplanten Verlängerung der Sesshaftigkeit. Dies würde nicht nur wohl erworbene Rechte verletzen, sondern auch die Interessen der Saisonarbeiter gröblich vernachlässigen. Prinzipiell aber glaube er fest an die Wahlreform, nicht aus Vertrauen zu Baron Gautsch und der Regierung, sondern aus Vertrauen in die Arbeiterklasse in Österreich.
Widerstand und Kritik im Herrenhaus
Drei Tage später, am 1. Dezember 1905, stellte Gautsch seine Pläne auch im Herrenhaus, dem er selbst angehörte, vor. Doch dort stieß er auf wenig Verständnis. Graf Thun (1849-1913) etwa meinte, nur in ruhigen Zeiten und unter Ausschluss jedweder Einflussnahme von außen sei es möglich, ein Vorhaben dieser Größe im Interesse und zum Wohle des Staates ins Werk zu setzen. Es sei traurig, "dass die Tritte von Tausenden von Menschen, die über die Ringstraße gezogen sind, die Resonanz zu der gleichzeitigen Erklärung des Herrn Ministerpräsidenten abgegeben haben".
Der Fürst Auersperg (1859-1927) sah den Staat ob solcher Pläne in Gefahr, denn sein soziales Gefüge würde nachhaltig zerrüttet: "Dieser Vorgang verschlimmert vollständig die Machtverhältnisse zwischen den einzelnen sozialen Gruppen im Staate. Das Bedenklichste daran ist aber, dass er den Beteiligten eine Machtfülle vorspiegelt, die sie gar nicht haben und die sie ein andermal zu Ausschreitungen veranlassen kann, die ihnen dann blutig heimgezahlt werden."
Heinrich Lammasch (1853-1920), ins Herrenhaus berufener Universitätsprofessor, der 1918 der letzte kaiserliche Ministerpräsident werden sollte, votierte dafür, eine Wahlpflicht einzuführen und die Sesshaftigkeit jedenfalls auszuweiten, während Ernst Plener (1841-1923), Sohn des berühmteren Ignaz Plener, seine Kollegen davor warnte, sich selbst aufzugeben: "Es ist ein charakteristischer Zug der Zeit, dass die besitzenden Klassen, die heute im Besitz der öffentlichen Rechte sind, die Widerstandsfähigkeit und den eigenen Halt verlieren und mit einer gewissen leichten Hand mit geringer Überlegung Positionen aufgeben, deren Wert für die eigene Existenz sie gar nicht realisieren, bis sie durch die Entwicklung in trauriger Weise aufgeklärt werden, wie leicht sie sich selbst aufgeopfert haben."
Die Debatte im Herrenhaus ging damit zu Ende, ohne dass sich auch nur eine einzige Stimme für die Pläne der Regierung erhoben hätte. Dennoch entschloss sich Gautsch dazu, die Wahlreformvorlage im Februar 1906 in das Parlament einzubringen, wobei er gänzlich darauf verzichtete, in diese Reform irgendeinen Bezug zum Herrenhaus einzufügen, womit er die zweite Kammer des Parlaments zu besänftigen trachtete.
Am 7. März 1906 begann die erste Lesung der Vorlage, die sich bis zum 23. März 1906, an welchem der Entwurf dem zuständigen Ausschuss zugewiesen wurde, hinzog. Beinahe 60 Redner sollten sich in der Folge zu Wort melden, viele von ihnen würden später ihre Argumentation im Rahmen der zweiten Lesung wiederholen.
Grabmayr: Das Wahlrecht ist kein natürliches Recht
Erster Kontraredner war der Südtiroler Großgrundbesitzer Karl Grabmayr (1848-1923), der den Deutschnationalen nahestand. Seiner Meinung nach sei das Wahlrecht kein natürliches Recht, das einer Person durch Geburt zustehe, sondern eine öffentliche Funktion, die man im Interesse der Allgemeinheit wahrnehme. Daher dürfe man sich bei der Verleihung des Wahlrechts ausnahmslos von den Rücksichten auf das Staatswohl leiten lassen, und dies sei hier augenscheinlich nicht der Fall: "Die Wahlrechtsfrage ist nichts anderes als die Frage nach der zweckmäßigsten Verteilung der politischen Macht. Das gleiche Wahlrecht aber drängt den politischen Einfluss der gebildeten und besitzenden Schichten in unbilliger Weise zurück." Die politische Macht werde "ausschließlich den Minder- oder Nichtbesitzenden und den minder- oder nichtgebildeten Massen in die Hand gespielt".
Gefördert würden durch diese Vorlage mithin nur die Interessen der untersten Volksschichten, wohingegen wichtige Zweige der Volkswirtschaft, etwa Großhandel und Großindustrie, ohne entsprechende Vertretung blieben: "Das gleiche Stimmrecht ist nicht nur der Triumph der Demokratie, es ist auch die Prämierung der Demagogen, die den Massen das Blaue vom Himmel herunter versprechen und ehrliche, gewissenhafte Mitbewerber durch maßlose Ausnützung populärer Schlagworte überbieten."
Außerdem könne, fuhr Grabmayr fort, von einem allgemeinen ohnehin nicht sprechen, denn es werde der "besseren Hälfte der Bevölkerung, den Frauen" ebenso vorenthalten wie den Soldaten. Und "auch die unter Kuratel stehenden Personen, denen man das Wahlrecht vorenthält, haben häufig nichts Schlimmeres verbrochen als manche österreichische Regierung". Mit der Vorlage würde nur die Vorherrschaft der Slawen und ein massiver Machtzuwachs der Sozialdemokratie einhergehen, und beides könne er nicht befürworten, schloss Grabmayr.
Schlegel: Eine zweite Stimme für die Steuerzahler
Der christlich-soziale Josef Schlegel (1869-1955) plädierte für ein Pluralwahlrecht. Konkret sollten alle Steuerzahler eine zweite Stimme haben. Das sei kein Widerspruch zur christlichen Lehre, denn der Mensch "wird gewertet als Mensch durch das allgemeine Wahlrecht. Aber nachdem wir eben auch zu einem Staatshaushalte, zu jedem Haushalte, zu jedem Landeshaushalte auch Steuern und Umlagen brauchen, so müssen wir auch auf die Steuerträger etwas Rücksicht nehmen". Dies könne nur auf der Grundlage der direkten Steuern geschehen, meinte Schlegel, der sich zudem für eine Verlängerung der Sesshaftigkeit und für eine Wahlpflicht aussprach, wie es dem Programm der Christlichsozialen entsprach.
Weiskirchner: Wahlrecht plus Wahlpflicht
Sein Fraktionskollege Richard Weiskirchner (1861-1926), der 1912 zum Wiener Bürgermeister avancieren sollte, widersprach der Befürchtung, in einem auf Basis eines gleichen Wahlrechts gewählten Reichsrat seien die besitzenden Schichten nicht mehr vertreten. Er verwies auf den deutschen Reichstag, wo bei gleichem Wahlrecht von 397 Abgeordneten nur drei Arbeiter, aber 100 Gutsbesitzer, 72 Gewerbetreibende und 83 Beamte ein Mandat innehätten.
Seine Partei trete daher entschlossen für das neue Wahlrecht ein, bestehe aber gleichzeitig auf der Einführung einer Wahlpflicht: "Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das Wählen nicht bloß die Ausübung eines individuellen Rechts, sondern die Erfüllung einer sozialen Pflicht ist. Mag vielleicht zu Anfang des konstitutionellen Lebens das Wählen als ein Recht erschienen sein, später wird es zu einer Pflicht. Der Wähler wählt ja nicht für sich, er wählt im Interesse der Gesellschaft und des Staates, dem er angehört, und ich stehe auf dem Standpunkt, dass öffentliche Rechte auch öffentliche Pflichten im Gefolge haben."
Fink: Möglichst gleichmäßige Vertretung der Interessengruppen
Weiskirchners Auffassung wurde in der Folge von einem weiteren Mitglied seiner Fraktion, dem Vorarlberger Bauern Jodok Fink (1853-1929), unterstützt. Fink sprach sich zudem gegen jede Form von Bildungszensus aus, da er nicht der Meinung sei, das Parlament funktioniere am besten, wenn recht viele Advokaten, Professoren und Doktoren in ihm vertreten seien. Viel mehr gehe es darum, dass die einzelnen Interessengruppen möglichst gleichmäßig vertreten seien.
Formanek: Eine Lanze für das Frauenwahlrecht
Emanuel Formanek (1869-1929), tschechisch-volkssozialistischer Mandatar aus Prag, brach eine Lanze für das Frauenwahlrecht und sprach sich gegen eine Verlängerung der Sesshaftigkeit aus, weil dies die böhmischen Arbeiter krass benachteiligen würde, die dorthin ziehen müssten, wo die Arbeit sei. Mit einer Sesshaftigkeitsklausel würden sie in jedem Fall ihr Wahlrecht verlieren, weshalb die Sesshaftigkeit als Kriterium gänzlich ausgeschieden werden sollte, forderte Formanek.
Sternberg: Vorlage ein Willkürakt der Regierung
Nachdem sich Victor Adler auch in dieser Debatte zu Wort gemeldet hatte, wandte sich Adalbert Sternberg (1868-1930) mit aller Vehemenz gegen die Vorlage, der er sogar die legistische Grundlage absprach. Er bezeichnete die Vorlage als "brutalen Willkürakt" und warf der Regierung vor, sie handle einzig und allein im Interesse der Sozialdemokratie. Verschlimmert werde die Angelegenheit durch den Umstand, dass der Kaiser diesem Treiben tatenlos zusehe. Dieser Entwurf hätte nie das Haus erreichen dürfen, "wenn diese Dynastie noch auf dem Standpunkt der Legalität steht".
Mit dieser Vorlage hätten die Habsburger abgedankt, die Sozialdemokraten den Thron erklommen: "Ich gehe soweit, dass, wenn ich heute einen Hofwagen mit goldenen Rädern sehe, ich schaue, ob nicht der Schuhmeier drinsitzt." Die Arbeiter regierten das Land ohnehin schon, meinte Sternberg, der deduzierte, dass die Regierung von der Presse, diese aber von ihren Druckern abhängig sei, und die Drucker seien die Kerntruppe der Sozialdemokratie. Für diesen Entwurf gehörte die Regierung jedenfalls an den "Pranger der Schande", schloss Sternberg.
Sustersic: Das Kurienwahlrecht ist tot
Schließlich hielt der slowenische SLS-Mandatar Ivan Sustersic (1863-1925) fest, dass in der gesamten Debatte niemand das Kurienwahlrecht verteidigt habe, was zeige, dass diese Institution tot sei. Zudem wies Sustersic die Argumentation konservativer Kreise zurück, mit dem Eintreten für das allgemeine Wahlrecht besorge man das Geschäft der Sozialdemokratie. Als Vertreter einer christlichen Volkspartei wolle er "die Arbeiter den sozialdemokratischen Organisationen entreißen, sie fachlich organisieren und für die christliche Sozialreform gewinnen. Dazu aber brauchen wir das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Geistige und politische Strömungen lassen sich nicht durch Wahlkurien bekämpfen."
Schließlich wurde am 22. März 1906 ein Antrag auf Schluss der Debatte angenommen, wonach nur noch je ein Generalredner pro und contra zu Wort kamen. Die Gegner der Wahlreform kürten Karl Stürgkh (1859-1916), der 1911 Ministerpräsident werden sollte, zu ihrem Fürsprecher. Stürgkh sah in der Vorlage eine ernste und schwere Gefahr für die Erhaltung der Monarchie, nicht zuletzt aus außenpolitischen Gründen. Durch eine solche grundlegende Änderung der bisherigen Verhältnisse würde die Kontinuität der österreichischen Außenpolitik in Frage gestellt sein, was sich zwangsläufig auf die Beziehungen zum Ausland auswirken müsste. Auch hätte ein solcher Beschluss ernste Konsequenzen auf das Verhältnis zu Ungarn, warnte Stürgkh.
Dessen ungeachtet wurde die Vorlage dem Wahlreformausschuss zugewiesen, der ihn in 63 Sitzungen bis zum November 1906 beriet. Der Bericht des Ausschusses wurde dem Plenum zugeleitet, und am 5. November 1906 begannen die Beratungen über den gegenständlichen Bericht. (Schluss)
Hinweis: Über den Weg zum neuen Wahlrecht siehe die PK-Ausgaben mit den Nummern 31, 41, 162, 164, 166, 293, 420, 427, 458, 462, 466, 618, 621, 622 und 623. Mit PK Nr. 625 ist die Serie abgeschlossen.
(Schluss)