Parlamentskorrespondenz Nr. 763 vom 19.10.2007

Vorlagen: Justiz

FPÖ für Ergänzung des Grundrechtsbeschwerde-Gesetzes

Die Fraktion der Freiheitlichen tritt in einem Antrag (410/A) für eine Ergänzung des Grundrechts-Beschwerdegesetzes ein. Nach dem Vorschlag des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und seiner Mitstreiter soll dem § 10 der folgende Satz angefügt werden: "Der Oberste Gerichtshof entscheidet über das Vorliegen von Tatverdacht und Haftgründe nach Maßgabe eigener Beweiswürdigung und eigener Tatsachenfeststellungen aufgrund der Aktenlage." In der Begründung führen die Antragsteller entsprechende Auffassungen unter namhaften Juristen an, denen zufolge für derartige Entscheidungen des OGH nicht Nichtigkeitsgründen Grundlage sein sollen.

BZÖ: Lebenslang muss lebenslang bleiben

Für eine Verschärfung des Strafrechts, speziell was den sexuellen Missbrauch von Kindern betrifft, treten BZÖ-Abgeordnete unter Führung von Klubobmann Westenthaler ein. In zwei gleichlautenden Anträgen (413/A und 414/A) fordern sie u.a., dass zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Rechtsbrecher nicht bedingt entlassen werden. "Lebenslang muss lebenslang bleiben", heißt es dazu in den Erläuterungen. In der Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass im letzten Jahr mehr als 700 Straftaten an unter Zehnjährigen statistisch erfasst wurden; dies sei ein "dringender Auftrag an alle an der Gesetzgebung Beteiligten unsere Kinder besser zu schützen".

(Schluss)