Parlamentskorrespondenz Nr. 816 vom 06.11.2007

Vorlagen: Bildung

Fixer Termin für Wiederholungsprüfungen

Da sich laut Unterrichtsressort die grundsätzliche Festlegung des Termins für Wiederholungsprüfungen – zwischen Donnerstag der letzen Woche der Hauptferien und Dienstag der ersten Woche des folgenden Schuljahres – auf Grund der unterschiedlichen Interessen der Schulpartner als "sehr schwierig bis sogar konfliktträchtig" erwiesen hat, wurde nun eine kleine Novelle zum Schulunterrichtsgesetz dem Parlament zugeleitet.

Darin wird festgelegt, dass die Wiederholungsprüfungen an den ersten beiden Unterrichtstagen des neuen Schuljahres stattfinden. Gleichzeitig soll aber für die Schulpartnerschaft die Möglichkeit bestehen, die Prüfungen auf Donnerstag und/oder Freitag der letzen Ferienwoche zu verlegen, wenn der Beginn des Unterrichts durch die Abhaltung der Wiederholungsprüfungen beeinträchtigt wäre. Dafür ist jedoch eine 2/3- Mehrheit unter den Schulpartnern erforderlich.

(281 d. B.)

Autonome Festlegung freier Schultage wird teilweise zurückgenommen

Die freie Festlegung der schulautonomen Tage hat in Familien mit berufstätigen Erziehungsberechtigten bzw. in Mehrkindfamilien oft zu Schwierigkeiten geführt. Die Änderungen des Schulzeitgesetzes sehen daher vor, für Volks- und Hauptschulen sowie für die mit einer 5-Tage-Woche geführten Langformen der AHS zwei der derzeit fünf schulautonomen Tage innerhalb eines Bundeslandes zentral schulfrei zu erklären. Dabei soll in Bezug auf die Grenzregionen wischen den Bundesländern auch eine grenzüberschreitende Koordination erfolgen, wie es in den Erläuterungen heißt.

An den reinen Oberstufenformen, wie ORG, Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik und AHS mit einer 6-Tage-Woche, soll jedoch auch weiterhin schulautonom über Schulfreierklärungen entschieden werden können. (282 d.B.) (Schluss)


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