Parlamentskorrespondenz Nr. 819 vom 06.11.2007

Vorlagen: Wirtschaft

Gewerbeordnung - EU-Anpassungen und Maßnahmen gegen das Komatrinken

Eine umfangreiche Regierungsvorlage zur Änderung der Gewerbeordnung (283 d.B.) enthält EU-Anpassungen zur EU-weiten Anerkennung von Berufsqualifikationen, zum Kampf gegen die Nutzung von Versicherungen durch Geldwäscher und Terroristen sowie Maßnahmen gegen das Komatrinken Jugendlicher. Das Verbot der Ausschank von Alkohol an Jugendliche wird verschärft und Wirte dazu verpflichtet, gegebenenfalls das Alter ihre Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen.

Die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird durch eine Neufassung der "EWR-Anpassungsbestimmungen" in der Gewerbeordnung umgesetzt. Um bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen die Umgehung österreichischer Befähigungsnachweise zu vermeiden, muss der jeweilige Dienstleister künftig vor der erstmaligen Ausübung eines reglementierten Gewerbes in Österreich sowie bei wiederholter Tätigkeit jährlich eine Anzeige beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erstatten. Weiters hat er nachzuweisen, dass er ein im EU/EWR-Ausland befugter und

niedergelassener Berufsangehöriger ist.

Rechtsanpassungen an die EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bringen neue Pflichten für Händler, Immobilienmakler, Unternehmensberater und Versicherungsvermittler bei der Identitätsfeststellung, bei der Meldung verdächtiger Vorgänge an die Geldwäschemeldestelle sowie bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen.

Weiters sieht die Novelle eine Neugestaltung des Anzeigeverfahrens vor, die zu Verwaltungsvereinfachungen führen wird, und die Anerkennung der Bezeichnung "Meisterbetrieb" als geschütztes Gütesiegel. Für Immobilientreuhänder wird eine obligatorische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eingeführt. (Schluss)


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