Parlamentskorrespondenz Nr. 838 vom 08.11.2007

Kritik und Lob im Plenum für den EU-Reformvertrag

Wien (PK) – In der Debatte über die Erklärungen zum EU-Reformvertrag hielt Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) fest, die Grundidee der EU sei gewesen, durch wirtschaftliche Verflechtung Kriege in Europa zu verhindern. Inzwischen stehe sie vor neuen Herausforderungen, etwa der Globalisierung, grenzüberschreitender Kriminalität und fehlender sozialer Sicherheit. Die Bevölkerung erwarte sich ein soziales, ein sicheres und ein lebenswertes Europa, bekräftigte sie.

Grossmann zufolge werden durch den EU-Reformvertrag die Rechtsgrundlagen der Union so weiterentwickelt, dass man die neuen Aufgaben besser erfüllen könne. Es werde aber kein europäischer Bundesstaat geschaffen, die Souveränität der einzelnen Nationalstaaten bleibe erhalten, betonte sie. Im Übrigen erinnerte die Abgeordnete daran, dass der ursprüngliche EU-Verfassungsvertrag, der über den EU-Reformvertrag hinausging, auch mit den Stimmen von FPÖ- und BZÖ-Abgeordneten vom österreichischen Parlament ratifiziert worden sei.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) meinte, die heutige Diskussion zeige wieder einmal ganz klar und deutlich, wer verantwortungsvoll für Österreich handle. Europa stifte Nutzen, unterstrich er, die EU dürfe aber nicht zu einem zentralistischen Superstaat werden. Die Stärke Europas liege, so Grillitsch, in den Regionen. Global denken und lokal handeln sei das Motto der Zukunft. Österreich habe beispielsweise enorme Potenziale bei erneuerbaren Energieträgern. Durch den Grünen Pakt sieht er für den ländlichen Raum auch in Zukunft Sicherheit gewährleistet. Der FPÖ warf Grillitsch vor, Angst und Neid zu schüren.

Auch Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) übte scharfe Kritik an der FPÖ. Klubobmann Strache würde mit seiner "Hetze" gegen alles Fremde das Klima in Österreich vergiften, beklagte sie. Die Freiheitlichen würden so tun, als ob sie die besseren Menschen seien, in Wirklichkeit seien sie nichts anderes als "nationalistische Populisten", die versuchten, Begriffe wie Heimat "braun einzufärben".

Lunacek räumte ein, dass es der EU bislang an demokratischen Elementen mangle. Gerade in diesem Bereich bringe der Reformvertrag aber Fortschritte, unterstrich sie. Ebenso bleibe die Neutralität gesichert, erklärte Lunacek und wies darauf hin, dass die nationale Sicherheit weiterhin in der alleinigen Zuständigkeit der Nationalstaaten bleibe. Ein von Lunacek eingebrachter Entschließungsantrag zielt auf eine europaweite Volksbefragung über den EU-Reformvertrag ab.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) fragte sich, warum sich die Regierungsparteien so vehement gegen eine Volksabstimmung wehrten, wo sie doch von den Vorteilen des EU-Reformvertrags überzeugt seien. Entweder SPÖ und ÖVP vertrauten ihrer eigenen Überzeugungskraft nicht, was aber wenig wahrscheinlich sei, mutmaßte sie, oder sie wüssten, dass die politischen Ziele der Regierung von der Bevölkerung nicht goutiert würden, und wollten gegen den Willen des Volkes dennoch daran festhalten.

Nach Ansicht von Rosenkranz wäre es Aufgabe des Bundeskanzlers gewesen, den Verfassungsvertrag zu korrigieren und nicht so viele Punkte wie möglich aus dem Verfassungsvertrag in den Reformvertrag zu retten. Die FPÖ lehne den Vertrag unter anderem deshalb ab, weil EU-Recht in Hinkunft Vorrang vor nationalem Recht habe, skizzierte sie. Die Behauptung, die Nationalstaaten würden ihre Souveränität behalten, stimmt ihrer Meinung nach nicht.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) führte aus, Österreich müsse als kleines Land Interesse an eine gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union haben. Er würde sich wünschen, dass die EU hier aktiver agiere, sagte er. Genau in diesem Punkt habe der EU-Reformvertrag aber Defizite und stelle einen Rückschritt gegenüber der ursprünglichen EU-Verfassung dar.

Das BZÖ sei mit dem Verfassungsvertrag zufrieden gewesen, weil auch Parlamentarier in die Verhandlungen mit eingebunden gewesen seien, konstatierte Scheibner, den EU-Reformvertrag hätten "Brüsseler Bürokraten" und Regierungschefs aber allein ausverhandelt. Die Vorstellungen des BZÖ von einem künftigen Europa legte Scheibner in Form eines umfassenden Entschließungsantrags dar. Geht es nach dem BZÖ, soll jedes einzelne EU-Land selbst entscheiden, inwieweit es an der europäischen Integration teilnehme und welche Module der Zusammenarbeit es wähle.

Der Vertrag von Lissabon ist ein Kompromiss, aber er stellt eine Verbesserung dar, urteilte Abgeordneter Mag. SCHIEDER (S). Nach sieben Jahren Stillstand könne die Europäische Union nun endlich zu dem zurückkehren, was ihre Aufgabe ist, nämlich Politik für die Menschen in Europa zu machen. Aus österreichischer Sicht sei es vor allem positiv, dass die soziale Dimension stärker verankert wurde. Jetzt gehe es darum, den Vertrag zu nutzen und die Wachstums- und Beschäftigungspolitik sowie den europäischen Infrastrukturausbau voranzubringen, Instrumente für einen stabilen Finanzmarkt zu entwickeln, dem Klimawandel zu begegnen, die Globalisierung positiv zu gestalten und auf internationale Krisen und Bedrohungen gemeinsam zu reagieren.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) sprach von einem ganz wichtigen Schritt in der weiteren Entwicklung der Europäischen Union. Das verbesserte Vertragswerk enthalte klarere Ziele und hart erkämpfte ordentliche Spielregeln. Was ihm ein wenig weh tue, sei die mangelnde Identifikation Österreichs mit der europäischen Einigung, bedauerte der ÖVP-Mandatar. Wenn man nicht den politischen nationalen Egoismus in der Vordergrund stelle, sondern die Solidarität, dann könne man viele Dinge erreichen, wie z.B. die Stärkung der Regionen, die bessere Absicherung von Dienstleistungen im allgemeinen Interesse oder die Forcierung der sozialen Dimension. Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen, die Einheit Europas wurde eine Hoffnung für viele, die Einheit Europas ist heute eine Notwendigkeit für alle, schloss Neugebauer.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) ging zunächst auf das EuGH-Urteil bezüglich der Diskriminierung von ausländischen Studierenden in Österreich ein. Er halte es für einen Erfolg, dass das Urteil befristet ausgesetzt wurde, weil es eine Atempause gewährt. Dennoch bleibe die Situation für Österreich schwierig, gab er zu bedenken, und man müsse sich fragen, ob die Taktik, alles auf eine Karte zu setzen, wie Bundesminister Hahn das macht, sinnvoll sei. Grünewald war der Auffassung, dass alternative Modelle angeboten werden sollten, denn es müsse eine Lösung mit und nicht gegen die EU gefunden werden. Im skandinavischen Raum gebe es etwa seit 1994 einen erfolgreichen Zusammenschluss von fünf Ländern, die einen Teil ihrer Bildungsbudgets in einen gemeinsamen Topf einzahlen, wobei die jeweilige Summe von der "Nettogewichtung der Studierendenströme" abhängt.

Bei der Diskussion gewinne man den Eindruck, dass die Österreicher nun jetzt einen Vertrag bekommen, der garantiert, dass nur mehr Milch und Honig fließen, meinte Abgeordneter Mag. HAUSER (F). Die Realität schaue leider aber anders aus, erst gestern haben die Freiheitlichen auf die fortschreitende Verarmung der Bevölkerung hingewiesen. Viele Menschen sind nicht einmal mehr in der Lage, ihre Wohnung zu beheizen, zeigte Hauser auf, und alle Autofahrer zahlen in Hinkunft um mindestens 400 Euro mehr für das Tanken. Durch die Öffnung der Arbeitsmärkte werde es noch einen zusätzlichen Druck auf die sozialen Töpfe geben, befürchtete der FPÖ-Redner. Deshalb habe seine Fraktion wiederholt gefordert, den Reformvertrag einer Volksabstimmung zu unterziehen. Da diese Initiative von der Parlamentsmehrheit in der Vergangenheit viermal abgelehnt wurde, brachte Hauser erneut einen entsprechenden Entschließungsantrag an.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) hielt es für problematisch, dass das bisher bestehende Vetorecht in den Bereichen Agrarpolitik, innere Sicherheit, Justiz und Zuwanderung wegfalle, denn ein Land werde schon einen Grund haben, warum es sich weigere, bestimmte Beschlüsse mitzutragen. Sodann erläuterte Darmann den Antrag seiner Fraktion bezüglich der Konzeption eines neuen Europas bzw. einer neuen EU.

Das BZÖ-Modell sehe ein Modulsystem vor, das von einem Kerneuropa ausgeht. Mittels eines direktdemokratischen Instruments, nämlich der Volksabstimmung, könne sich dann jedes Land entscheiden, ob es zu 100 % dem Modulsystem angehören will, um alles mitzutragen. Jedes andere Land, das etwa wirtschaftlich nicht so weit ist, gehört einem äußeren Kreis an und trägt nur bestimmte Module mit. Schließlich gibt es dann noch eine Form der Partnerschaft, also Länder, die im äußersten Kreis angesiedelt sind. Schließlich plädierte Darmann noch einmal dafür, die Bevölkerung besser einzubinden und sie zum Reformvertrag zu befragen.

Abgeordneten Dr. WITTMANN (S) wies seinen Vorredner darauf hin, dass der Vertrag von Nizza bereits gelte und mit einer Volksabstimmung oder Volksbefragung nicht in Frage gestellt werden könne. Es sei zudem verwerflich, wenn damit der Bevölkerung suggeriert werden soll, dass über die EU selbst mit einem Ja oder Nein abgestimmt wird. Der neue Vertrag von Lissabon enthalte zahlreiche Verbesserungen, war Wittmann überzeugt, wie z.B. den Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung, das Verbot von Kinderarbeit, soziale Sicherheit und Unterstützung, das Recht auf Gesundheitsvorsorge, die Absicherung der Neutralität oder den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) schloss sich seinem Vorredner an und war ebenfalls der Meinung, dass die FPÖ unehrlich agiere. Eigentlich gehe es ihr nämlich um ein Nein zu Europa und nicht um die Abstimmung über einen Vertrag. Man mache es sich auch zu einfach, wenn alle Probleme auf die EU geschoben werden. Er halte den Lissaboner Vertrag für eine gewaltige Verbesserung, weil damit Fortschritte bei der Problemlösung in den Bereichen Globalisierung, demographischer Wandel, Migration und Umweltverschmutzung erreicht werden können. Die EU erhalte auch eine stärkere Rechtspersönlichkeit, betonte Mitterlehner, wodurch z.B. ein einheitlicheres Auftreten in der Handels- und Wettbewerbspolitik oder bei den WTO-Verhandlungen möglich sei.

Die Grünen haben ihre Kritik gegenüber der EU immer sehr klar formuliert, leitete Abgeordnete SBURNY (G) ihre Wortmeldung ein. Sie sei der Ansicht, dass die Wirtschaftsfragen und eine neoliberale Tendenz mittlerweile komplett in den Vordergrund getreten sind, während soziale und demokratischpolitische Fragen auf der Strecke bleiben. Was die Aussagen der FPÖ betrifft, so gab Sburny zu bedenken, dass die zunehmende Kluft zwischen arm und reich ein Problem der Nationalstaaten sei. Im Vertrag von Lissabon gebe es einige Verbesserungen gegenüber Nizza, räumte Sburny ein, auch wenn es sich nur um einen kleinen Schritt handle.

Abgeordneter VILIMSKY (F) sprach von der größten "Münchhausen-Show" der Zweiten Republik, da der Bundeskanzler der Bevölkerung weis machen wolle, dass dieser Reformvertrag etwas Gutes ist. Aber auch die Grünen, die immer mehr Basisdemokratie gefordert haben, seien heute mehr als unglaubwürdig, da sie sich gegen eine Abstimmung aussprechen. Und die ÖVP sei die Partei der EU-Lobbyisten und habe die Vertretung der Republik längst an den Nagel gehängt, urteilte Vilimsky. Der Beitritt zur EU war begleitet von Lügengeschichten, denn heute wisse man etwa, dass der Euro Preissteigerungen im Ausmaß von bis zu 100 % in manchen Segmenten gebracht hat.

Nach zwölf Jahren EU-Mitgliedschaft könne nun jeder Österreicher sein Resümee ziehen, welche Vorteile und Nachteile sie gebracht hat, konstatierte Abgeordneter DOLINSCHEK (B). Nun sollte die Bevölkerung aber auch darüber befinden, ob sie den Reformvertrag haben will oder nicht. Er glaube persönlich, dass der Vertrag schlecht für Österreich ist, weil er den Brüsseler Zentralisten mehr Macht bringt, die Neutralität durch die Hintertür quasi abgeschafft wird, kleine Länder vermehrt an Einfluss verlieren und Österreich ab 2014 keinen Kommissar mehr hat.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) erklärte, sie sehe diesen Vertrag durchaus differenziert, es könne aber keine Frage sein, dass der in Lissabon ausverhandelte Vertrag einen qualitativen Fortschritt gegenüber dem Ist-Zustand darstelle. Vor allem die Einarbeitung der sozialen Komponente sei von großer Wichtigkeit, betonte die Rednerin, die einen S-V-Entschließungsantrag bezüglich des Vertrags von Lissabon einbrachte, in dem die diesbezügliche Einigung begrüßt wird.

Abgeordnete Dr. KARL (V) setzte sich mit Arbeits- und Sozialrecht auseinander und stellte dieses in einen europäischen Kontext, dabei darauf verweisend, dass aus der EU viele wichtige Impulse für dieses Thema gekommen seien, was zeige, wo die Vorteile der EU für die Bürgerinnen und Bürger lägen.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) brachte einen Entschließungsantrag ein, gemäß dem die Schengen-Grenze so lange nicht nach außen verschoben werden solle, solange die Zahl der Aufgriffe an der Schengen-Grenze höher sei als an der EU-Außengrenze. Zudem erinnerte er seine Vorrednerin daran, dass Österreich auch schon vor dem Beitritt zur EU eine vorbildliche Sozialgesetzgebung gehabt habe, dazu hätte es die EU nicht gebraucht. Es gebe viele offene Fragen – Transit, Gentechnik, Schutz des heimischen Wassers -, die auf europäischer Ebene gelöst werden sollten. Doch diese Themen fehlten im Vertrag von Lissabon. Und da Österreich eine demokratische Republik sei, dessen Rechte vom Volk ausgingen, müsse ein solcher Vertrag einer nationalen Volksabstimmung unterzogen werden, schloss Bösch.

Abgeordneter MURAUER (V) ging auf den Sicherheitsaspekt ein und würdigte die EU als ein Friedensprojekt von vitaler Bedeutung. Auf dieser Grundlage habe erst der Wohlstand des Landes aufgebaut werden können. Gerade für kleine Staaten wie Österreich sei es von besonderer Wichtigkeit, in einem solchen Verbund leben zu können, zumal es einmal mehr gelungen sei, die österreichischen Interessen im vorliegenden Vertrag entsprechend zu wahren.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) vertrat die Ansicht, ein österreichischer Sonderweg á la Schweiz wäre wahrscheinlich die bessere Lösung für das Land gewesen. Dieser Vertrag sei keineswegs ein Quantensprung, die Kritik überwiege bei weitem, zeigte sich der Redner überzeugt. Man solle jedoch dem Wähler das letzte Wort überlassen, weshalb er nochmals dafür eintrete, den Vertrag einer Volksabstimmung zu unterziehen. Alles andere als ein Plebiszit wäre, so Kurzmann, eine "Zwangsbeglückung".

Begrüßt wurde die Vorlage hingegen von den V-Abgeordneten DONABAUER, GROSSRUCK und FREUND. Konkret votierte Donabauer für eine Konsolidierung der EU, der dieser Vertrag auch entsprechend diene. Großruck wies darauf hin, dass man diese Diskussion nicht plakativ führen dürfe. Man müsse die Inhalte des Vertrages betrachten, dann seien die Verbesserungen, die dieser Vertrag bringe, klar ersichtlich. Freund wiederum zeigte sich überzeugt, dass man sich mit diesem Vertrag den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellen könne, und erinnerte daran, dass Österreich vom EU-Beitritt nachhaltig profitiert habe.

Abgeordneter WEINZINGER (F) unterstrich abschließend nochmals die Forderung seiner Fraktion nach einer Volksabstimmung und meinte, er trete für einen europäischen Staatenbund, nicht aber für einen europäischen Bundesstaat ein, denn die Souveränität des Landes müsse unbedingt gewahrt bleiben. Der Vertrag weise diesbezüglich in die falsche Richtung, und deshalb werde er von seiner Fraktion abgelehnt.

Abgeordneter STRACHE (F) schloss inhaltlich an seinen Vorredner an und wiederholte die Forderung seiner Fraktion nach Abhaltung einer Volksabstimmung und verband diese Ausführungen mit einer grundsätzlichen Kritik an Entwicklungen innerhalb der EU. Man müsse der Verfassung Genüge tun und die seines Erachtens erforderliche Volksabstimmung durchführen, schloss der Redner. Seine Fraktion werde gleichsam mit den Österreicherinnen und Österreichern eine Koalition für die Interessen des Landes bilden, kündigte der Redner an.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) hingegen trat gegen eine Volksabstimmung ein und votierte stattdessen für eine Volksbefragung, die so in der Verfassung auch vorgesehen sei und der Politik fraglos eine wichtige Information über die Sichtweise der Bürgerinnen und Bürger liefern werde. Eine Volksabstimmung über einen internationalen Vertrag sei hingegen gar nicht möglich, da es keinen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates gebe.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) widersprach seinem Vorredner und berief sich auf die Artikel 1 und 20 der Bundesverfassung, die das demokratische Prinzip festschrieben. Der Vertrag stelle zudem eine Gesamtänderung der Verfassung dar und müsse daher verpflichtend einer Volksabstimmung unterzogen werden.

Bei der Abstimmung blieben die Entschließungsanträge der Opposition jeweils in der Minderheit. Der F-Entschließungsantrag betreffend Durchführung einer Volksabstimmung in Österreich über den Vertrag zur Änderung des EU-Vertrages sowie über den EG-Gründungsvertrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 140 Nein-Stimmen bei 165 abgegebenen Stimmen abgelehnt.

Mit S-V-G-Mehrheit angenommen wurde der S-V-Entschließungsantrag betreffend Vertrag von Lissabon - politische Einigung bei der Regierungskonferenz am 18./19. Oktober 2007. (Forts./Baukulturreport)