Parlamentskorrespondenz Nr. 913 vom 27.11.2007

Sozialausschuss beschließt Verbesserungen für freie Dienstnehmer

Rezeptgebührendeckelung und höhere Krankenversicherungsbeiträge fix

Wien (PK) – Der Ausschuss für Arbeit und Soziales setzte vorerst seine Beratungen über die Änderung des BG zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 fort. Die Vorlage bringt u.a. die Einführung einer Obergrenze bei der Rezeptgebühr in der Höhe von 2 % des Nettoeinkommens; zur Feststellung des Nettoeinkommens können die Pensionen bzw. bei sonstigen Leistungsbeziehern deren Bezug herangezogen werden. Im Bereich der selbständig Erwerbstätigen erfolgt die Ermittlung des Einkommens auf Basis des Einkommensteuerbescheides. Die Administration der Deckelung der Rezeptgebühr erfolgt über das elektronische Verwaltungssystem des Hauptverbandes (ELSY) im Rahmen eines beim Hauptverband einzurichtenden Rezeptgebührenkontos. Im Zuge der Abrechnung mit den Apotheken werden die bezahlten Rezeptgebühren auf dem Rezeptgebührenkonto vermerkt. Beim Stecken der E-Card in der Ordination soll ersichtlich sein, ob eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt, sodass der behandelnde Arzt den Umstand der Rezeptgebührenbefreiung auf der Verschreibung anbringen kann. Man rechnet damit, dass von der Deckelung rund 300.000 Personen, überwiegend Pensionisten und chronisch Kranke, betroffen sein werden.

Weiters erfolgt eine Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 Prozentpunkte. Der Dienstgeber trägt einen Anteil von 0,08 % und der Dienstnehmer einen Anteil in der Höhe von 0,07 %. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung für GSVG-Versicherte soll auf das Niveau der ArbeiterInnen, Angestellten und Bauern gesenkt werden. Im Bereich des BSVG erfolgt ebenfalls eine Beitragssatzanhebung um 0,15 %. Auch für die Pensionisten soll die Beitragssatzerhöhung gelten.

Neu sind auch die Verbesserungen für die freien Dienstnehmer: Einführung des Krankengeldes, Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung und die betriebliche Mitarbeitervorsorge.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) interessierte sich dafür, was der sozialen Krankenversicherung für 2008 bleiben wird.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) wollte er wissen, was passiere, wenn nachträglich die Einkommensgrenze überschritten wird. Zu den Krankenkassen meinte er, diese dürften nicht ausgehungert werden, unterstrich deren Eigenverantwortung und räumte Finanzierungsschwierigkeiten ein. In einem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Vorlage vorzubereiten, die einen ausreichenden Bedeckungsvorschlag für den Einnahmenausfall, der durch die Deckelung der Rezeptgebühren entsteht, und ein umfassendes Sanierungskonzept enthält, um die Liquiditätsprobleme der Gebietskrankenkassen in den Griff zu bekommen.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) begrüßte zwar die Deckelung der Rezeptgebühren, hielt aber fest, dass die administrative Abwicklung kompliziert und aufwändig sei. Auch sie wollte wissen, was den Krankenkassen aus der Beitragserhöhung bleibe.

Abgeordneter Franz Riepl (S) hob hervor, dass die Regierungsvorlage keine Lösung der finanziellen Problematik bringe, und fragte die Ministerin, welche Ideen sie habe, um die dramatische Situation der Gebietskrankenkassen in den Griff zu bekommen. Er appellierte an den Koalitionspartner, eine seriöse Debatte über die Lösung der anstehenden Probleme zu führen, und unterbreitete namens seiner Fraktion das Angebot, sich auf Basis der Überlegungen der Ministerin zusammenzusetzen und raschest nach einer Lösung der Finanzierungsfragen zu suchen. Die Regierungsvorlage sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, bringe aber, bekräftigte er, keine Lösung der Finanzprobleme. Ein Selbständiger Antrag zum Pensionsgesetz 1965 und Bundesbahn-Pensionsgesetz beinhaltet, dass bei vor dem 1.1.1955 geborenen Beamten, die sich am 31.12.2006 im Ruhestand befunden haben, bei den ersten drei Anpassungen ihrer Ruhebezüge oder der von diesen abgeleiteten Versorgungsbezüge der bisher vorgesehene "50-Prozent-Deckel" durch den neuen "55-Prozent-Deckel" ersetzt wird.

Abgeordneter Werner Amon (V) meinte, es müsse sichergestellt werden, dass das Krankenversicherungssystem für alle abgesichert sei. In den Krankenkassen gebe es die Selbstverwaltung und somit auch ein gerütteltes Maß an Eigenverantwortung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen seien aber für alle gleich. Eine Sondersituation gebe es in Wien durch das Hanusch-Krankenhaus, für das die Wiener Gebietskrankenkasse aufzukommen habe. Die Probleme mit dem Krankenhaus gehören gelöst, dazu bedürfe es weiterer Beratungen.

Bundesministerin Andrea Kdolsky machte darauf aufmerksam, dass im Regierungsübereinkommen die Rezeptgebührendeckelung festgeschrieben sei. Klar sei auch, dass damit Kostenausfälle verbunden sind. Ziel sollte es sein, die Planung, Finanzierung und Steuerung aus einer Hand zu erreichen. Die Umsetzung könne aber nicht in einer Gesetzgebungsperiode erfolgen. Rechnerische Grundlagen werden erst Ende 2008 vorliegen.

Das den Kassen verbleibende Geld stelle nur eine kurzfristige Lösung dar, führte die Ressortleiterin weiter aus, mittelfristig werde es noch vier weitere marode Gebietskrankenkassen geben und langfristig werde man gemeinsam die Finanzierung des Systems in den Griff bekommen müssen.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) strich heraus, dass die Regierungsvorlage keine Sanierung der finanziellen Situation der Krankenkassen bringe. Laut ASVG sei die Wiener Gebietskrankenkasse zum Betrieb des Hanusch-Krankenhauses verpflichtet. Auch sie sprach sich für weitere Verhandlungen aus und hoffte auf gedeihliche Gespräche; die SPÖ sei auf alle Fälle gesprächsbereit.

Die Rednerin brachte auch eine Ausschussfeststellung ein, die bei der Abstimmung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ angenommen wurde; danach ist mit 1.1.2010 die Rezeptgebührenobergrenze einer monatlichen Betrachtungsweise zu unterziehen.

Abgeordneter Werner Amon (V) brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien ein, der u.a. einen Belastungsausgleich der Krankenversicherungsträger für den zusätzlichen Aufwand aus der Einführung der Obergrenze bei Rezeptgebühren vorsieht. Die vom Hauptverband festzustellenden Ausfälle sind über ein Verrechnungskonto auszugleichen, sodass jeder Krankenversicherungsträger nach Maßgabe der vorhandenen Mittel einen im Verhältnis zu den Aufwänden entsprechend hohen Ausgleich erhält.

Außerdem sollen freie DienstnehmerInnen in Hinkunft durch die Schaffung eines Anspruches auf Kranken- und Wochengeld finanziell besser abgesichert werden; aus der Schaffung des Krankengeldanspruches (Krankengeld gibt es bereits ab dem vierten Tag) ergibt sich ein finanzieller Mehraufwand für die Krankenversicherung in einer Bandbreite von 4,2 Mill. € bis hin zu 6,1 Mill. € im Jahr 2008. Der neue Wochengeldanspruch bringt einen Mehraufwand von 0,48 Mill. € bis 0,54 Mill. €. Durch die Anhebung des Krankenversicherungsbeitragssatzes für freie DienstnehmerInnen von derzeit 6,5 % auf 7,05 % erfolgt eine Angleichung an jenen der ArbeiterInnen und Angestellten. Auch soll der Hebesatz für die PensionistInnen in der Krankenversicherung unverändert bleiben, was für den Bund eine jährliche Mehrbelastung von rund 33,8 Mill. € bedeutet.

Der Abänderungsantrag enthält auch Maßnahmen zur Pensionsanpassung für das Jahr 2008. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende PensionsbezieherInnen wird um 21 €, jener für Ehepaare um rund 29 € erhöht. Pensionen bis zur Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes werden um 1,7 % angehoben. Alle anderen Pensionen werden – sozial gestaffelt – erhöht. Beträgt die Pensionsleistung über 746,99 € (bis zu 1.050 €), beläuft sich die Erhöhung auf 21 € monatlich, beträgt die Leistung mehr als 1.050 € und höchstens 1.700 € wird sie um 2 % angepasst. Ab 1.700 € wird die prozentuelle Erhöhung linear auf 1,7 % abgeschmolzen und ab 2.161,5 € gebührt ein Fixbetrag in der Höhe von 36,75 € monatlich. Darüber hinaus soll in den Jahren 2009 und 2010 bei der Pensionsanpassung die Pensionserhöhung teilweise mit einem Fixbetrag erfolgen, jedoch nur bezüglich jener Pensionen, die 55 % der Höchstbeitragsgrundlage überschreiten. Die Mehrkosten aus diesen Maßnahmen belaufen sich, das ist der Begründung des Antrages zu entnehmen, für das Budget 2008 auf rund 95 Mill. €.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) meinte, es sei unfair zu sagen, die Selbstverwaltung trage selbst die Verantwortung, da die Gebietskrankenkassen keine Gesetze beschließen und auch nicht die Einnahmen und Ausgaben festsetzen können. Das Parlament ist gefordert, sich etwas zu überlegen. Das Redner verwies auch auf den Rechnungshofbericht, wonach der Wiener Gebietskrankenkasse durch Maßnahmen der Regierung jährlich Mehrkosten von 1,7 Mill. € entstanden sind. Diese Mehrkosten waren also höher als der jährliche Abgang. Im Verhältnis zu vergleichbaren Staaten haben die österreichischen Kassen niedrige Verwaltungskosten, merkte der Redner an und fragte, wo eigentlich gespart werden sollte.

Abgeordneter Josef Muchitsch (S) betonte, zwischen 2002 und 2006 habe man den Krankenkassen die finanzielle Grundlage entzogen und nun behaupte man, es könne nicht richtig gewirtschaftet werden. Sein Wunsch wären Verhandlungen über die Finanzierung des Gesundheitssystems, bei denen man auch berücksichtigen müsse, dass die Selbstverwaltung Gestaltungsmöglichkeiten braucht.

Mit der Pensionserhöhung befasste sich sodann G-Abgeordneter Karl Öllinger. Er wollte von Minister Buchinger wissen, warum die Erhöhung über einer ASVG-Pension von 1.700 € nur mehr mit einem Fixbetrag erfolge. Nach Ansicht des Redners, der dann wieder auf die Krankenkassen zurückkam, verbleiben den Kassen 100 Mill. €. Auch dieser Betrag, der nach seiner Berechnung geringer ausfallen müsste, werde nicht ausreichen, um die Kassen zu sanieren und das Gesundheitswesen auf sanierte Füße zu stellen.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) sprach das Hanusch-Krankenhaus an, erinnerte daran, dass dieses bereits im Jahr 1985 ein Thema war und man gesagt habe, es müsse etwas gemacht werden. Das Krankenhaus ist seiner Meinung nach "okay", es stellt sich für ihn eher die Frage, ob es den richtigen Eigentümer hat. Der Redner verwies auch auf die massiven Konflikte zwischen den Gebietskrankenkassen und auf deren unterschiedlichen Versorgungsstrukturen. Man müsse gemeinsam leidenschaftslos diskutieren und in diese Debatte auch Fragen wie Anstaltsstrukturen und Bedarf an Medikamenten einbeziehen.

Abgeordnete Beatrix Karl (V) meinte, viele defizitäre Kassen schließen zu viele Kassenverträge ab. Sie hielt es für zielführend, die Vertragsabschlüsse so vorzunehmen, dass sich das Angebot nach dem Bedarf richtet.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) führte aus, dass sehr viele Kassen mit dem Überleben kämpften, das wisse man seit Jahren, aber es fehle der Mut, eine Reform in Angriff zu nehmen. "Die Koalitionsparteien koalieren nicht, sondern kollidieren aufgrund verschiedener Ansichten." Wenn das Geld zwischen den Kassen hin- und hergeschoben wird, stelle sich die Frage, ob man wirklich so viele Gebietskrankenkassen braucht.

Sozialminister Erwin Buchinger erklärte, die Pensionserhöhung sei gut und leistbar, vor allem angesichts eines Wirtschaftswachstums von 3,3 %, 3,4 %. Zum ersten Mal nach mehreren Jahren werde auch ein Teil des Wirtschaftswachstums an die Arbeitnehmer weitergegeben, auch die ältere Generation kann am gestiegenen Wohlstand partizipieren. Den Fixbetrag gebe es nicht ab 1,700 €, wie Öllinger meinte, sondern ab 2.160 €. Sodann erläuterte der Minister die Anhebung der Pensionen. Fragen zu den Pensionen werden in der Pensionsversicherung, die Call-Center eingerichtet haben, beantwortet.

Bei der Abstimmung fand der Abänderungsantrag der Regierungsparteien die Zustimmung von SPÖ und ÖVP. Den restlichen Teilen der Regierungsvorlage stimmten gleichfalls nur die Koalitionsparteien zu. Eine breite Mehrheit (ohne FPÖ) gab es zum S-V-Antrag zum Pensionsgesetz 1965. Die Entschließungsanträge der FPÖ und des BZÖ verfielen der Ablehnung. (Fortsetzung)