Parlamentskorrespondenz Nr. 955 vom 04.12.2007
Nationalrat diskutiert Fragen des Konsumentenschutzes
Wien (PK) – Für die europaweit einheitliche Bruttopreisauszeichnung bei Flugpreisen hat heute der Nationalrat mit Mehrheit eine Entschließung gefasst. Mit Stimmenmehrheit befürwortet wurde eine weitere Entschließung zur freiwilligen Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauchs im Standby-Modus.
Abgeordnete HRADECSNI (G) erklärte, die Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebote von Luftfahrtunternehmen sei eine klare gesetzliche Regelung im Sinne des Konsumentenschutzes. Dadurch könnten die KundInnen auf einen Blick vergleichende und irreführende Lockangebote erkennen. Die EU wirft z.B. jeder zweiten Fluglinie vor, die KundInnen beim Ticketverkauf über Internet in die Irre zu führen, und droht auch mit der Schließung der entsprechenden Internet-Seiten. Es gibt aber bis jetzt keine europaweite Regelung; daher sei es zu begrüßen, dass diese von der Bundesregierung eingefordert wird.
Abgeordneter Mag. MAIER (S): In Österreich haben sich die Anbieter an diese Bruttopreisauszeichnung gehalten. Anders sei aber die Situation in anderen Ländern. Daher bestehe die Notwendigkeit einer europäischen Regelung, denn Konsumentennepp in diesem Bereich sollte im gemeinsamen Europa nicht akzeptiert werden.
Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) begrüßte namens seiner Partei die Verpflichtung zur Bruttopreisauszeichnung hinsichtlich Werbung für Flugreisen. Es sei wichtig, dass Konsumenten nicht durch Werbung in die Irre geführt werden, denn es stelle sich oft im Nachhinein heraus, dass eine Billigreise keine Billigreise ist. Im Zusammenhang mit der freiwilligen Kennzeichnung von Elektrogeräten meinte der Redner, gerade das Konsumentenschutzgesetz lege Wert darauf, dass es zweiseitig verbindliche Regelungen gibt, die nicht abgeändert werden können.
Abgeordneter RÄDLER (V) meinte in Richtung seines Vorredners, in Deutschland hätten sich Firmen wie Saturn und Media-Markt entschlossen, diese Kennzeichnung freiwillig anzubringen. Man sollte sich, so Rädler, am Markt orientieren und den Wettbewerb fördern. Es würden sich in den nächsten Monaten durchaus Lösungen ergeben, die diesem Antrag gerecht werden. Der Redner kam auf die Aussage der S-Abgeordneten Königsberger-Ludwig zu sprechen, die gegen eine Vermögensgrenze bei der Pflege ist. Innerhalb der SPÖ sollte einmal dieses Problem geklärt werden, meinte er. Soziale Kälte bedeutet für den Abgeordneten, wenn man gerade jetzt vor Weihnachten die Menschen im Ungewissen lasse, ob sie sich ab 1. Jänner in einem strafrechtlichen Bereich bewegen.
Abgeordneter DOLINSCHEK (B) verwies auch darauf, dass die Angabe eines zu niedrigen Preises Irreführung des Konsumenten sei und ortete Handlungsbedarf. Laut einer EU-weiten Erhebung im Internet wurde festgestellt, dass die Hälfte aller Internetseiten von Fluggesellschaften Unwahrheiten, Unregelmäßigkeiten und Verstöße aufweisen. Auf Österreich treffe das nicht zu, denn es bestehe Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen. Eine ordentliche Preisauszeichnung könnte seiner Ansicht nach über den Flughafenbetreiber erfolgen.
Abgeordnete FLECKL (S) erklärte, die Tricks der Anbieter seien abenteuerlich geworden und der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Der vorliegende Antrag stelle einen Impuls dar, eine klare europaweit geltende Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebote zu erreichen. Den Konsumenten soll eine schnelle und leichte Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen ermöglicht werden.
Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) führte aus, Klimaschutz beginne bei jedem Einzelnen zu Hause. Es gelte, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden. Ein Paradebeispiel für Energieverschwendung sei der Stand-by-Modus von Fernsehern, Radios, Videorecordern und anderen Geräten. Je nach Größe und Geräteausstattung eines Haushaltes können sich die Stromkosten pro Jahr allein für den Stand-by-Betrieb auf etwa 150 € belaufen. Deshalb sollen die Elektrogeräte eine Kennzeichnung bekommen, auf der der Energieverbrauch klipp und klar ausgewiesen wird.
Abgeordneter STEIER (S) erklärte, den KonsumentInnen sei in der Zwischenzeit bewusst, dass der Griff zum falschen Gerät teuer werden könne. Wer bei Elektrogeräten wie Fernsehern und DVD-Playern nicht auf den Stromverbrauch achte, zahle schnell drauf, denn Geräte mit gleicher Ausstattung weisen in puncto Stromkosten gewaltige Unterschiede auf. Die Stand-by-Verbrauchswerte kennten oft nicht einmal die Verkäufer. Eine Verbrauchskennzeichnung sei daher eine Notwendigkeit. Ideal wäre eine Kennzeichnung auf den Werbetafeln bzw. Preisetiketten.
Abgeordneter SIEBER (V): Wer kenne nicht die Superangebote im Internet: 29 € Rom, London, Amsterdam. Für die Konsumenten wunderbar, aber diese Lockangebote seien aus Konsumentenschutzsicht ein Problem. Durch unterschiedliche Steuern, Gebühren und sonstige Zulagen werde der wahre Preis verschleiert. Gerade die Fluglinien wären bei den Zusatzkosten besonders erfinderisch, das mache einen objektiven Preisvergleich sehr schwer. In Österreich gelte die Bruttopreisverordnung seit 2006, und wie eine Umfrage der EU-Kommission zeige, funktioniere das System in Österreich recht gut. Alle 20 in Österreich untersuchten Web-Sites waren fair gestaltet.
Abgeordneter FÜLLER (S) wies darauf hin, dass die EU-Verkehrsminister bei ihrem Treffen im November beschlossen haben, in Zukunft irreführende Werbung und Lockangebote mit kaum nachvollziehbaren Kosten für die Konsumenten zu vermeiden. Aus diesem Grunde sollten die Bruttopreise im Flugverkehrswesen einer gemeinsamen europäischen Lösung zugeführt werden. Bei den nächsten EU-Ministerräten sollten die zuständigen österreichischen Minister eine transparente, konsumentenfreundliche europäische Lösung nach österreichischem Vorbild einfordern.
Abgeordneter HÖFINGER (V) sprach die Ersparnis der Haushalte durch eine Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauchs im Stand-by-Modus von ca. 1 € pro Watt und Jahr an. Alle elektronischen und elektrischen Geräte erzeugten ein Magnetfeld und damit Elektrosmog. Gerade im Wohnbereich beziehungsweise in den Schlaf- und Ruheräumen sollte man auf eine spannungsfreie Zone achten, riet er.
Abgeordneter EHMANN (S): Immer mehr elektronische Geräte verbrauchten Strom, auch wenn sie gar nicht benutzt werden. Auf den Bereitschaftsbetrieb von Stereoanlagen, DVD-Playern und Satelliten-Receivern entfalle ein steigender Anteil am Stromverbrauch. Eine Studie der Internationalen Energieagentur zeige auf, dass der Stand-by-Betrieb von Geräten 7,5 % des Stromhaushaltsbudgets verschlingt. Würden in österreichischen Haushalten die verschiedenen Geräte nicht im Stand-by-Betrieb laufen, könnte man sich im Jahr rund 120 €, im Extremfall 150 €, ersparen. Ein erster Schritt sei die freiwillige Kennzeichnung aller Elektrogeräte.
Abgeordneter SCHULTES (V) meinte, "Stand-by frisst Strom und kostet Geld". Hinzu kommt, dass man den Strom, auch Atomstrom, importieren müsse. Aus diesem Grunde sei es wichtig, über dieses Thema zu debattieren und auf jeden Preiszettel zu lesen, um welchen Stromverbrauch es geht; es müsse Bewusstsein geschaffen werden. Die Diskussion sollte auch dazu genutzt werden, das Ökostromgesetz zu diskutieren und mitzuhelfen, dass es zu einer Sofortlösung für die Biogasanlagen kommt.
Abgeordneter SPINDELBERGER (S) betonte, bei einem Vergleich von 19 europäischen Ländern belege Österreich, wenn es um den Stand-by-Anteil des gesamten Stromverbrauchs geht, hinter Deutschland mit 2,5 % den zweiten Platz. Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control habe errechnet, dass für die Erzeugung des gesamten Stand-by-Stroms derzeit ein Kraftwerk mit einer Leistung von 150 Megawatt erforderlich sei und sich 0,5 % des Ausstoßes an Kohlendioxid auf das Stand-by-Konto zurückführen lässt.
Abgeordneter KAINZ (V) unterstrich die Wichtigkeit der Bruttopreisauszeichnung vor allem in einer Zeit, in der es eine wahre Werbeflut gibt. Der vorliegende Antrag sei eindeutig und nachvollziehbar.
Bei der Abstimmung wurde die dem Ausschussbericht zum S-V-Antrag betreffend Bruttopreisauszeichnung angeschlossene Entschließung mehrheitlich angenommen. Die dem Ausschussbericht zum S-V-Antrag hinsichtlich freiwillige Kennzeichnung von Elektrogeräten angeschlossene Entschließung wurde gleichfalls mit Stimmenmehrheit verabschiedet. (Schluss Konsumentenschutz/Forts. NR)