Bildungsfragen im Mittelpunkt der Bundesratssitzung
Weitere Themen: Wehrgesetz, AK-Gesetz, Gewerbeordnung
Wien (PK) – Der Bundesrat nahm Donnerstag Früh die am Vortag unterbrochenen Beratungen zu den Beschlüssen des Nationalrats vom 4., 5. und 6. Dezember wieder auf. "Alles ändert sich, nur der Wechsel ist beständig", leitete Bundesratspräsident Mag. ERLITZ – der sein Amt Ende das Jahres turnusgemäß an den Tiroler Bundesrat Helmut Kritzinger übergibt – seine Abschiedsrede zu Beginn der Sitzung ein. Es seien sechs spannende Monate gewesen, sagte Erlitz und dankte allen, von seinen KollegInnen im Präsidium bis zu seinen Schoffören, für die gute Zusammenarbeit. Seinem Nachfolger wünschte er, dass das von wechselseitigem Respekt, guter Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg und Fairness geprägte Klima in der Länderkammer erhalten bleibe.
Die Debatte über die Änderung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes sowie anderer damit in Zusammenhang stehender Gesetze und über die Änderung des Arbeiterkammergesetzes wurde fortgesetzt.
Bundesrat BREINER (G) begrüßte die Einbeziehung weiterer Gruppen in die Mitarbeitervorsorge durch die zur Debatte stehende Novelle, übte aber grundsätzlich Kritik an ungerechter Verteilung der Lasten. Das "Opting in" sei ein Steuergeschenk an Selbständige, weil diese ihre Beiträge von der Steuer absetzen könnten. Kritisch äußerte er sich auch zur zweijährigen Ruhendstellung des Gewerbes bis zur möglichen Auszahlung der Abfertigung.
Bundesrat SCHENNACH (G) brachte einen Entschließungsantrag ein, dem zufolge dem ORF die gesetzlich aufgetragene Gebührenbefreiung für sozial Schwache vom Bund ersetzt werden solle. "Wer einen Auftrag gibt, der soll auch zahlen", sagte Schennach, zumal der ORF im Wettbewerb stehe. Dies sei auch von den Sozialdemokraten früher vehement eingefordert worden.
Bundesrat KONECNY (S) bekannte sich zwar inhaltlich zu Schennachs Forderung, seine Fraktion werde sie aber aus Gründen der Koalitionsdisziplin nicht unterstützen. Vielmehr werde man innerhalb der Koalition Überzeugungsarbeit leisten.
Bundesrat Mag. HIMMER (V) argumentierte dem gegenüber, die Abgeltung durch den Bund müsse von den gleichen Personen geleistet werden, die auch die ORF-Gebühren zu entrichten haben.
Staatssekretärin MAREK würdigte die Novelle zum Mitarbeitervorsorgegesetz als weiteren Beitrag zur Flexicurity, der auch von der EU-Kommission gewürdigt worden sei. In Richtung des Bundesrats Breiner und seiner Kritik an der Zwei-Jahre-Frist sagte Marek, damit wolle man potenziellem Missbrauch vorbeugen.
In einer zweiten Wortmeldung unterstrich Bundesrat SCHENNACH seine Position bezüglich des Gebührenersatzes für den ORF. Er sei aber auch gern bereit, über die anachronistische Gebührenregelung zu diskutieren. - Bundesrat HIMMER replizierte seinerseits mit einer zweiten Wortmeldung: "Geld hat kein Mascherl."
Die beiden Vorlagen passierten den Bundesrat einstimmig, auch die verfassungsmäßige Zustimmung wurde erteilt. Der Entschließungsantrag der Grünen fand hingegen keine Mehrheit.
Unter einem wurden verhandelt: Änderungen der Gewerbeordnung, des Konsumentenschutzgesetzes, des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und des Ziviltechnikergesetzes.
Bundesrat MITTERER (oF) kündigte an, dem Konsumentenschutzgesetz zuzustimmen, die anderen Vorlagen aber nicht zu befürworten, und zwar trotz einzelner positiver Aspekte. Die Änderung der Gewerbeordnung sei zu liberal, vor allem bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen gebe es Bedenken. Es drohten eine Verzerrung des Wettbewerbs und Impulse in Richtung Schwarzarbeit. Ausdrücklich begrüßte der Gastronom Mitterer hingegen die Regelungen gegen den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche. Diesbezüglich stünden aber auch Eltern und Erziehungsberechtigte in der Verantwortung.
Bundesrat EINWALLNER (S) schloss sich der Argumentation Mitterers an und sah ebenfalls die Verantwortung nicht allein bei der Wirtschaft. Es gebe "schwarze Schafe" – "verschiedenfarbige schwarze Schafe", wie Bundesrat WEISS einwarf -, die Jugendliche zum Alkoholmissbrauch verführten; es wäre aber auch falsch, den jungen Menschen pauschal Vorwürfe zu machen. Einwallner begrüßte im Übrigen die Einführung eines Gütesiegels für Meisterbetriebe als wichtig für die KMU sowie die Erleichterung des Rücktritts von Geschäften, die bei Werbeveranstaltungen abgeschlossen wurden.
An seinen unmittelbaren Vorredner anknüpfend, verwies Bundesrat PERHAB (V) auf die steirische Aktion "Spaß mit Maß" und unterstrich die Bedeutung von präventiven Maßnahmen. Es werde allerdings im Zusammenhang mit der "grauen Gastronomie" – Vereinskantinen, Zeltfeste – nicht möglich sein, alle zu kontrollieren.
Bundesrat BREINER (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den zur Debatte stehenden Vorlagen an. Mit dem Gütesiegel für Meisterbetriebe würden auch die Leistungen der KMU in der Lehrlingsausbildung gewürdigt. Bezüglich des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche sei die "Werbung für kostengünstiges Saufen" hoch problematisch, insbesondere wenn es von Erwachsenen und gar einem Landeshauptmann durch ihre Anwesenheit unterstützt werde. Bezüglich der Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche verwies Breiner auf von der Arge Daten vorgebrachte Bedenken.
Bundesrätin KEMPERLE (S) begrüßte die Ergänzung der Gewerbe-Ausschließungsgründe für Personen, die wegen Sozialbetrugs und organisierter Schwarzarbeit verurteilt wurden. Dies sei ein wichtiger Beitrag zum Kampf gegen das Schwarzunternehmertum und liege auch im Interesse jener Unternehmer, die die Gesetze einhalten.
Bundesrat MITTERER (oF) entgegnete Vorwürfen gegenüber dem Kärntner Landeshauptmann, indem er darauf hinwies, dass es sich bei den Personen, die an der genannten "Tollhaus"-Party in Spittal an der Drau teilgenommen haben, ausschließlich um Volljährige gehandelt habe.
Staatssekretärin MAREK begründete die Änderungen bei der grenzüberschreitenden Anerkennung von Berufsqualifikationen mit dem Ziel, die Qualität gewerblicher Dienstleistungen auch unter den Bedingungen der Dienstleistungsfreiheit sicherzustellen. Dem diene auch das Gütesiegel "Meisterbetrieb". Dies unterstütze Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, und leiste einen wesentlichen Beitrag zur Qualität des Wirtschaftsstandorts Österreich. Bei den Maßnahmen gegen das Komatrinken gehe es laut Staatssekretärin vor allem darum, das Alkoholtrinken bei den Jugendlichen "uncool" werden zu lassen.
Bei der Abstimmung beschloss der Bundesrat, keinen Einspruch gegen die vorliegenden Gesetzesbeschlüsse zu erheben. Bei der Änderung des Konsumentenschutzgesetzes erfolgte die Zustimmung einhellig.
Ohne Debatte und ohne Einspruch passierte die Änderung des Patentanwaltsgesetzes einstimmig den Bundesrat.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Wehrgesetzes und des Auslandseinsatzgesetzes bekundete Bundesrat SCHENNACH (G) die Zustimmung seiner Fraktion zu einer Reihe von Rechtsanpassungen und Klarstellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bundesheerreform. Keine Zustimmung erteilen die Grünen aber der Ausweitung des Militärbefugnisgesetzes, namentlich hinsichtlich der Festnahme sowie der Ermächtigung zum lebensgefährlichen Waffengebrauch. Diese Ermächtigung sei inhaltlich nicht ausreichend bestimmt und stehe - beim Abschuss von Zivilflugzeugen - im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Bundesrat KONECNY (S) nannte die Änderung des Wehrgesetzes als Beispiel dafür, warum knapp vor Jahresende so viele Gesetze im Nationalrat und im Bundesrat debattiert und beschlossen werden müssen. Ursache in diesem Fall sei das lange Zögern des Koalitionspartners ÖVP, sich bei der Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate nicht auf einen Gnadenakt von Minister Platter zu beschränken, sondern Rechtssicherheit für die jungen Menschen zu schaffen. Bundesrat Konecny lobte Verteidigungsminister Darabos, der dafür sorge, dass im Bundesheer professionell gearbeitet und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Bundesheer neue, über die klassische Landesverteidigung hinausgehende Aufgaben bei der Erhaltung des Friedens erfüllen könne. Konecny hob insbesondere die internationalen Friedensmissionen hervor und dankte den Soldaten für ihre diesbezüglichen Leistungen, mit denen sie dem Ansehen Österreichs dienen.
Bundesrat SCHÖLS (V) schloss sich dem Dank an die Bundesheersoldaten an, erinnerte seinen Vorredner aber daran, dass es die Regierung Schüssel gewesen sei, die die Verkürzung des Grundwehrdienstes auf sechs Monate beschlossen habe. Die ÖVP stimme den vorliegenden Gesetzesänderungen zu und begrüße auch die Verlängerung des Sozialpakets, das zur Abfederung von Härten bei der Bundesheerreform vereinbart wurde. Schöls bedauerte aber, dass Wachsoldaten nicht in die Rechtsschutzversicherung einbezogen werden.
Bundesminister DARABOS dankte für die in vielen Fällen einstimmige Zustimmung zur Änderung des Wehrgesetzes und strich als besonders wichtig die Weisungsfreistellung des Rechtsschutzbeauftragten heraus. Fragen im Zusammenhang mit dem Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeuges, mit dem Tausende Menschen bedroht werden, konnten nach der intensiven Diskussion des letzten Sommers geklärt worden - man müsse gerüstet sein, wenn dieser theoretische Fall eintreten sollte. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung erhalten die Soldaten Rechtssicherheit. Zudem werde die Verkürzung des Grundwehrdiensts auf sechs Monate mit dem 1.1.2008 Realität.
Der Bundesminister skizzierte das breite Aufgabenfeld des Bundesheeres, vom theoretischen Verteidigungsfall über den Katastrophenschutz und die Friedensmissionen im Auftrag bis hin zum Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze. Einmal mehr zeigte sich der Minister stolz darauf, dass Österreich zu den Top-3-Ländern bei Friedensmissionen zähle, und bekannte sich nachdrücklich zum Tschad-Einsatz des Heeres. "Es steht Österreich gut zu Gesicht, in dieser Krisenregion nicht wegzuschauen, sondern gemeinsam mit vielen anderen EU-Ländern für die Sicherheit von Flüchtlingen zu sorgen".
Der Beschluss des Bundesrates, keinen Einspruch gegen die Änderung des Wehrgesetzes zu erheben, erfolgte einstimmig. Die Änderung des Militärbefugnisgesetzes passierte den Bundesrat mehrheitlich.
Die nächsten Tagesordnungspunkte: Strafrechtsänderungsgesetz 2008 und SMG-Novelle 2007.
Bundesrat KRAML (S) erläuterte das Strafrechtsänderungsgesetz mit der Zielsetzung, der Überfüllung von Gefängnissen entgegenzuwirken, und damit die Resozialisierung von Straftätern zu erleichtern. Die aus den Medien regelmäßig ertönenden Law-and-Orderrufe dienten der Sache nicht, weil es darum gehe, dafür zu sorgen, dass Straftäter nach Verbüßung ihrer Haft eine Chance haben, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden. Dem selben Ziel diene die Vermeidung kürzerer Freiheitsstrafen und die Möglichkeit, ausländische Straftäter nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafzeit abzuschieben, sofern es sich nicht um schwere Delikte handle. Ausdrücklich begrüßte der Redner auch Maßnahmen gegen "Cybergangster", die im Rahmen einer milliardenschweren Schattenwirtschaft unvorsichtige Internetuser "abzocken".
Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) bezeichnete die Sicherheit des Landes als ein besonderes Gut, das es zu schützen gelte. Dazu gehöre auch ein zeitgemäßer Strafvollzug, sagte der Redner, fügte aber hinzu, dass das Strafrecht seine abschreckende Wirkung für Kriminelle entfalten müsse. Es gelte das Abgleiten in kriminelle Karrieren zu verhindern, indem man nicht verharmlosend von "Kavaliersdelikten" und "Ausrutschern" spreche, sondern deutliche Zeichen zum Schutz der Gesellschaft setze. Dazu gehöre auch der entschlossene Kampf gegen die Korruption, sagte Kühnel und forderte, Österreich in der Spitzengruppe der Antikorruptionsländer zu positionieren. Dafür seien spezielle Einrichtungen bei der Polizei notwendig sowie Richter und Staatsanwälte, die sich auf den Kampf gegen die Korruption spezialisierten. Notwendig sei auch eine anständige Bezahlung von Entscheidungsträgern beim Bund sowie in den Ländern und Gemeinden und die Rotation der Funktionsträger.
Bundesrat SCHENNACH (G) kündigte an, seine Fraktion werde gegen das Paket keinen Einspruch erheben. Die Grünen hätten zwar die Weisungsfreiheit der Staatsanwälte gewünscht, vor einem endgültigen Urteil über die Reform gelte es aber, die Evaluierungsphase abzuwarten, meinte er. Ausdrücklich begrüßte der Redner die Einführung von gemeinnützigen Leistungen anstelle von Freiheitsstrafen sowie den Zwang zur Ausreise bei verurteilten Ausländern nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafen. Zur Änderung des Suchtmittelgesetzes merkte Schennach kritisch an, der Begriff der Gewerbsmäßigkeit sei zu ungenau definiert.
Bundesrätin KEMPERLE (S) hob ebenfalls jene Maßnahmen des Gesetzes hervor, die darauf hinauslaufen, Freiheitsstrafen bei Jugendlichen zurückzudrängen und stellte fest, gemeinnützige Leistungen seien besser als einsperren.
Bundesrat KÖBERL (V) erinnerte an den steigenden Drogenkonsum und unterstützte die Erhöhung des Strafrahmens für Suchtgifthandel, bekannte sich aber grundsätzlich zum Prinzip "Therapie statt Strafe". Bei der Regelung der Grenzmenge befürchtete Köberl allerdings Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Kleindealern und jenen Personen, die Drogen zum Eigengebrauch besitzen.
Justizministerin Dr. BERGER begrüßte vor allem die Änderungen bei der bedingten Entlassung sowie den neuen Tatbestand zur Korruptionsbekämpfung. Sie kündigte die Einrichtung einer eigenen Staatsanwaltschaft für Korruptionsfälle ab dem kommenden Jahr an und sprach sich weiters dafür aus, nach der Evaluierungsphase über eine erweiterte Kronzeugenregelung nachzudenken.
Gegen das Strafrechtsänderungsgesetz und die Änderung des Suchtmittelgesetzes wurde mehrheitlich kein Einspruch erhoben.
Einstimmig wurde gegen das Strafprozessreformbegleitgesetz II und gegen die Änderung des Außenhandelsgesetzes kein Einspruch erhoben.
Die Exekutionsordnungs-Novelle 2008 passierte den Bundesrat einstimmig ohne Einspruch.
In der Debatte über das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 unterstrich Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) als positiv, dass nun für die klassischen Rechtsberufe Mindesterfordernisse festgeschrieben werden, vermisste aber eine stärkere Betonung der volkswirtschaftlichen Kenntnisse sowie des rechtshistorischen Aspektes in der Juristenausbildung.
Bundesrat Mag. KLUG (S) begrüßte es, dass das vierjährige Studium der Rechtswissenschaften Grundvoraussetzung für den Zugang zu den freien Rechtsberufen bleibt.
Justizministerin Dr. BERGER erwartete sich von dem Gesetz mehr Rechtssicherheit für die Studierenden und meinte, es sei gelungen, ein Gleichgewicht zwischen der Wahrung der Autonomie der Universitäten einerseits und der Schaffung absehbarer, kalkulierbarer Bedingungen für die Berufsanwärter andererseits herzustellen.
Gegen den Beschluss wurde einstimmig kein Einspruch erhoben.
Bundesrat BREINER (G) kritisierte im Zusammenhang mit der Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes, dass die Bildungsdaten nach wie vor mit der Sozialversicherungsnummer verknüpft werden, und sah darin einen Eingriff in den Datenschutz. Kein Verständnis zeigte er auch für die Erhebung des Religionsbekenntnisses.
Bundesrätin Mag. NEUWIRTH (S) erwiderte, die Novelle entspreche den Forderungen der Datenschützer und trage dem Rechtssicherheitsbedürfnis der Betroffenen Rechnung. Da das Material direkt an die Statistik Austria geleitet und dort sofort verschlüsselt werde, können keinerlei personenspezifische Daten im Ministerium anfallen, versicherte sie. Wichtig war es für die Rednerin aber, dass bis 2009 ein Konzept für eine Alternative zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer erarbeitet werde.
Bundesrat BADER (V) hob die Verbesserungen gegenüber dem geltenden Bildungsdokumentationsgesetz hervor. Insbesondere begrüßte er die starke Kürzung der Speicherzeit der Daten und unterstrich, dass in Zukunft die Daten durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht als personenbezogen zu qualifizieren sind. Durch die Zwischenschaltung der Statistik Austria, die die Daten verschlüsselt, werden hoffentlich die datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt, so Bader.
Bundesministerin Dr. SCHMIED meinte, mit dem Gesetz setze man einen richtigen Schritt zu mehr Datensicherheit und Datenqualität. Sie sei bestrebt, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Was die Sozialversicherungsnummer betrifft, so räumte die Ministerin ein, das System sei zwar noch nicht perfekt, man arbeite aber daran, eine Alternative zu entwickeln.
Gegen die Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes wurde mit Stimmenmehrheit kein Einspruch erhoben.
In der Debatte über das BIFIE-Gesetz 2008 begrüßte Bundesrätin Mag. NEUWIRTH (S) die neue Institution, da die Bildungspolitik eine regelmäßige wissenschaftliche Analyse und einen internationalen Vergleich brauche. Das BIFIE werde ein wichtiges Kompetenzzentrum für eine auf Fakten basierende Bildungspolitik sein. Als Kernaufgaben des Instituts nannte Neuwirth die angewandte Bildungsforschung, das Bildungs-Monitoring und eine regelmäßige nationale Berichterstattung. Die Bundesrätin sprach auch die Hoffnung aus, das Institut werde mit seiner Arbeit dazu beitragen, jegliche Form der Benachteiligung in der Schule so weit wie möglich auszuschalten.
Ähnlich positiv äußerte sich Bundesrat Dr. SCHNIDER (V). Die Defizite der bisherigen Institute sah er vor allem in deren Unselbständigkeit. Deshalb befürwortete er dezidiert den Status einer eigenen juristischen Person. Vernünftige Daten könnten nur von unabhängigen Institutionen erhoben werden, unterstrich Schnider. Er begrüßte auch, dass sich der Zuständigkeitsbereich des BIFIE auf das gesamte Schulwesen erstreckt, da es notwendig sei, von Beginn an zu evaluieren und Projekte durchzuführen. Anders könnten keine vernünftigen Bildungsberichte erstellt werden und anders könne man lebenslanges Lernen nicht realisieren. Schnider unterstrich darüber hinaus die Wichtigkeit des Zusammenrückens der verschiedenen Standorte.
Bundesrat BREINER (G) schloss sich dem vollinhaltlich an, indem er ebenfalls große Hoffnungen in die zukünftige Arbeit des BIFIE setzte. Eine Bildungsdiskussion benötige fundierte Grundlagen, sagte er.
Auch das BIFIE-Gesetz 2008 passierte den Bundesrat mit Stimmenmehrheit.
Unter einem wurden verhandelt: die Änderung des Schulorganisationsgesetzes sowie Änderungen des Schulunterrichtsgesetzes und des Schulzeitgesetzes
Bundesrat BREINER (G) hegte zunächst Bedenken gegen die Neuregelung der schulautonomen Tage, zumal einige Tage weiterhin autonom freigegeben werden können, wodurch vielen Eltern die Probleme blieben. Er übte grundsätzliche Kritik an diesen Tagen, da sie eingeführt worden seien, um Dinge zu erledigen, die für die schulinterne Entwicklung wichtig sind. Diese Schulentwicklungstage seien jedoch zu Ferientagen verkommen, bemerkte er.
Auch wenn er dem Modellversuch Neue Mittelschule Erfolg wünschte, vertrat Breiner die Auffassung, dass dieser die grundlegende Bedeutung der gemeinsamen Schule nicht erfülle und auch der Selektion der Kinder mit neuneinhalb Jahren nicht entgegenwirke. Ihm fehlte auch die explizite Abschaffung der Leistungsgruppen sowie der Notengebung. Breiner sprach sich darüber hinaus für Ganztagsformen aus, die den Eltern keine zusätzlichen Kosten bringen dürfen. Denn gerade diejenigen, die diese Ganztagsformen dringend brauchen, könnten sich diese nicht leisten. Er hielt weiters die sprachliche Frühförderung der Kinder für nötig, diese müsse aber über ein kostenloses Kindergartenjahr erfolgen, denn auch sonst würde man diejenigen nicht erreichen, die das Angebot notwendig haben, so die Auffassung Breiners. Abschließend plädierte er für eine gemeinsame Ausbildung aller PädagogInnen.
Bundesrat PREINER (S) sah im Modellversuch Mittelschule einen detaillierten Ansatz für eine positive Schulentwicklung in Richtung mehr Chancengleichheit, innere Differenzierung und individuelle Förderung. Er kritisierte die Einsparungen im Schulsystem, die die letzte Regierung vorgenommen hatte, und meinte, die nunmehrige Regierung setze nach diesem Stillstand wichtige Reformschritte für die Zukunft. Er verwies auf die Tradition des Burgenlandes, erfolgreiche Schulversuche durchgeführt zu haben, und zeigte sich zuversichtlich, dass die Modellregion Burgenland diesen Weg auch weiter beschreitet. Als wesentliche Zielsetzungen nannte er die Abschaffung der Leistungsgruppen, einen Unterricht in heterogenen Kleingruppen, Methodenvielfalt und differenzierte Leistungsbeschreibungen. Leistung sei wichtig und notwendig, unterstrich er, anzustreben sei aber eine neue Lernkultur. Preiner machte jedoch darauf aufmerksam, dass ein höheres Anforderungsprofil und Schwerpunktsetzungen auch zusätzliche Ressourcen erfordern. Wie sein Vorredner trat er für die gemeinsame Ausbildung aller PädagogInnen ein.
Preiner nahm auch zur sprachlichen Frühförderung Stellung, die er als einen ganz wesentlichen Schritt bezeichnete. Wesentlich dabei sei die Erstellung von Sprachstandards, sagte er, und begrüßte abschließend die entsprechende finanzielle Vorsorge dafür.
Bundesrätin MÜHLWERTH (oF) warf den Grünen vor, weiterhin einer "Kuschelpädagogik" das Wort zu reden. Lernen sei natürlich eine Anstrengung, bemerkte sie, und das müsse man den SchülerInnen auch so sagen. Außerdem stehe und falle die Qualität des Schulsystems mit der Qualität der LehrerInnen. Auch in Finnland würden die LehrerInnen ausgesucht, so Mühlwerth. Sie bezweifelte, dass die Gesamtschule die bestehenden Probleme lösen werde, und wies darauf hin, dass AHS- und BHS-SchülerInnen beim PISA-Test gut abgeschnitten haben. Auf dem Land seien die Hauptschulen durchaus intakt, das Problem stelle sich vor allem in den Ballungszentren, wo sie zu Äusländerrestschulen verkommen. Auch haben die AHS-UnterstufenschülerInnen in Wien nicht gut abgeschnitten. Alle zur Matura führen zu wollen, hielt Mühlwerth angesichts des Facharbeitermangels für den falschen Weg.
Sie lehnte auch den Modellversuch Neue Mittelschule ab, da die Zielsetzungen nach Auffassungen Mühlwerths auch im bestehenden Schulsystem erreicht werden könnten. In diesem Zusammenhang kritisierte sie, dass bei der Förderung und Forderung der einzelnen SchülerInnen die Begabten übersehen würden. Sie unterstützte ein vermehrtes Angebot an Nachmittagsbetreuung, aber nicht als Zwang, sowie Individualisierung und Differenzierung, fächerübergreifenden Unterricht und Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit.33 Jahre Schulversuche sind genug, so Mühlwerth, schließen wir die Baustelle und nehmen wir das Geld in die Hand, um im bestehenden System die notwendige Verbesserungen durchzuführen.
Bundesrat Dr. SCHNIDER (V) meinte, er sei stolz, dem Bundesrat angehören zu dürfen, denn dieser sei die einzige Kammer in diesem Hause, die sich konsequent mit Schul- und Bildungspolitik beschäftige. Was hier nun heute beschlossen werde, sei schon in der Länderkammer seit langer Zeit diskutiert worden. Man könne konstatieren, dass nunmehr das Gemeinsame vorangestellt werde. Es sei dies ein erster Schritt, aber ohne Schritt vor Schritt vorzugehen, komme man nicht voran. Und wenn man wolle, dass die Jugendlichen friedlich miteinander zusammenleben, dann müsse man es ermöglichen, dass diese jungen Menschen gemeinsam miteinander lernen und wachsen könnten. Generell müsse man weg vom Selektieren, hin zum Differenzieren, nur so könne gewährleistet werden, dass alle Jugendlichen gemäß ihren Fähigkeiten und Interessen die bestmögliche Unterstützung bekämen. Dem werde im übrigen auch eine gemeinsame Lehrerausbildung dienen, schloss der Redner, der Österreich in dieser Sache auf einem guten, auf dem richtigen Weg sah.
Bundesrätin KONRAD (G) erklärte, mit Freude lerne man am besten, deshalb müsse es der Politik ein Anliegen sein, dass Kinder beim Lernen Erfolgserlebnisse und Spaß hätten. Es müsse daher endlich zu Fortschritten auf diesem Gebiet kommen, weshalb sie hoffe, dass sich ihr Vorredner in seiner Partei durchsetzen werde. Es gehe darum, soziale Benachteiligungen endlich zu überwinden, Kinder müssten die Möglichkeit haben, auf einer Basis ins Leben zu starten, die sie ob ihrer Geburt möglicherweise noch nicht hatten. Es brauche gleiche Chancen, dies sei eine Frage der Gerechtigkeit, meinte Konrad, die mit grundsätzlichen Überlegungen zu einer zeitgemäßen Pädagogik unter besonderer Berücksichtigung von Fragen der Migration endete.
Bundesrat BADER (V) befasste sich mit der Pädagogik im ländlichen Raum und stellte den dortigen Bildungseinrichtungen ein gutes Zeugnis aus. Deren Arbeit zeige, dass es keine Gesamtänderung brauche, schon gar nicht in Form einer Gesamtschule, vielmehr sei es vernünftig, Weiterentwicklungen mit Ziel und Augenmaß voranzutreiben. Es brauche regionale Sicherheit hinsichtlich der Schulstandorte und ein differenziertes Schulsystem mit entsprechender Wahlfreiheit, erklärte der Redner, der sich sodann noch mit Fragen der Integration auseinandersetzte.
Bundesministerin Dr. SCHMIED meinte, die vorliegenden Entwürfe seien wesentliche Bausteine für eine neue, zielorientierte Bildungspolitik, wofür vor allem das Bildungsdokumentationsgesetz und das Institut für Bildungsforschung, von dem sie sich viel erwarte, von großer Bedeutung seien. Wichtig sei auch die geplante Einführung von Bildungsstandards, die eine entsprechende Rückmeldung geben würden und so ermöglichten, Weiterentwicklungen und Verbesserungen in die richtige Richtung vornehmen zu können. Man habe also den ersten Schritt gesetzt und Grundlagen geschaffen, auf denen man weiter aufbauen könne, erläuterte die Ministerin, die sodann auf weitere Details des Maßnahmenpakets, etwa die Früh- und die Sprachförderung, einging. Schließlich dankte die Rednerin für die gute Zusammenarbeit und schloss mit den besten Wünschen für das kommende Jahr.
Gegen die Vorlagen wurde kein Einspruch erhoben.
Bundesrat SODL (S) begründete die Änderung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes mit dem bestehenden Handlungsbedarf, der sich bei der Bodenabfertigung ergeben habe. Man greife auf die Erfahrungen der letzten Jahre zurück und bringe die gesetzlichen Grundlagen wieder auf den zeitgemäßen Stand, erklärte der Redner.
Gegen den Entwurf wurde kein Einspruch erhoben. (Fortsetzung)
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Links
- 464/A - Schulunterrichtsgesetz - SchUG
- 400 d.B. - Auslandseinsatzgesetz 2001 und Militärbefugnisgesetz
- 280 d.B. - Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz
- 321 d.B. - Konsumentenschutzgesetz
- 287 d.B. - Ziviltechnikergesetz 1993
- 259 d.B. - Bildungsdokumentationsgesetz
- 307 d.B. - Schulorganisationsgesetz
- 300 d.B. - Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz, Einkommensteuergesetz 1988 u.a.
- 302 d.B. - Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung 1975, Strafvollzugsgesetz, Bewährungshilfegesetz und Jugendgerichtsgesetz 1988
- 306 d.B. - Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE-Gesetz 2008) Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulw
- 282 d.B. - Schulzeitgesetz 1985
- 295 d.B. - Exekutionsordnungs-Novelle 2008 – EO-Nov. 2008
- 281 d.B. - Schulunterrichtsgesetz
- 283 d.B. - Gewerbeordnung 1994
- 206 d.B. - Patentanwaltsgesetz
- 65 d.B. - Wehrgesetz 2001, Heeresdisziplinargesetz 2002, Heeresgebührengesetz 2001 und Militärauszeichnungsgesetz 2002
- 301 d.B. - Suchtmittelgesetz (SMG), Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung 1975 und Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
- 299 d.B. - Strafprozessreformbegleitgesetz II
- 336 d.B. - Außenhandelsgesetz
- 303 d.B. - Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008
- 288 d.B. - Bilanzbuchhaltungsgesetz
- 360 d.B. - Arbeiterkammergesetz 1992
- 279 d.B. - Wirtschaftstreuhandberufsgesetz