Parlamentskorrespondenz Nr. 36 vom 21.01.2008
Vorlagen: Landwirtschaft
SPÖ-Antrag auf Änderung des Futtermittelgesetzes
Mit der im SPÖ-Antrag (478/A) vorgeschlagenen Erweiterung von § 21 des Futtermittelgesetzes sollen einerseits Informationsdefizite beseitigt und dem Landeshauptmann andererseits die Möglichkeit der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes gegen Bescheide der unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern eingeräumt (Amtsbeschwerde) werden. Im konkreten heißt das, dass der Landeshauptmann und das Bundesamt für Ernährungssicherheit über den Ausgang der auf Grund dieser Bestimmungen anhängigen Strafverfahren verständigt werden müssen. Außerdem soll der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Ausgang der bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten in den Ländern anhängigen Strafverfahren informiert werden. Gegen Bescheide der unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern steht dem Landeshauptmann nunmehr zu, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
ÖVP-Antrag tritt für Novellierung des Marktordnungsgesetzes ein
Ein von den ÖVP-Abgeordneten Fritz Grillitsch und Jakob Auer eingebrachter Initiativantrag (483/A) dient vor allem der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht. Durch Änderungen im Bereich des gemeinschaftlichen Marktordnungsrechts entstanden materielle Spielräume für die Mitgliedstaaten, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollen, heißt es im Antrag. Außerdem sollen einige durch das Marktordnungs-Überleitungsgesetz in Gesetzesrang gehobene Verordnungen aufgehoben werden. Die Änderungen betreffen u.a. den Bereich Cross Compliance, die Kriterien für Erzeugerorganisationen im Bereich des Obst- und Gemüsesektors, die Nutzung der für die einheitliche Betriebsprämie beihilfefähigen Flächen für Obst- und Gemüsekulturen, den Ausschluss oder Zulassung bestimmter Erzeugnisse oder Kulturen für die Gewährung der Beihilfe für Energiepflanzen sowie die Nutzung von Stilllegungsflächen für die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe.
FPÖ fordert Maßnahmen zur Lösung des Kormoranproblems
In einem freiheitlichen Entschließungsantrag weist Abgeordneter Karlheinz Klement auf die massive Bestandsvermehrung bei den Kormoranen in den letzten zwanzig Jahren hin (537/A[E]). Diese Zunahme habe gravierende Auswirkungen auf die gesamte Fischfauna sowie auf die Binnen- und Teichwirtschaft. Bei einer täglichen Fischnahrung von etwa 500 Gramm ergebe sich ein durch die Kormorane bedingter jährlicher Verlust an Fischen in Österreich von mehr als 330 Tonnen, geben die Freiheitlichen zu bedenken. Der durch den Kormoranausfraß entstehende jährliche Schaden könne mit rund 3,3 Mio. € beziffert werden.
Die Bundesregierung werde daher aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Maßnahmenkatalog über konkrete bundesweite Maßnahmen zur Lösung des Kormoranproblems in Österreich vorzulegen, der folgende Punkte enthält: dem Fischartenschutz soll der gleiche Stellenwert wie dem Vogelschutz eingeräumt werden, sowohl die Berufs- als auch die Angelfischerei müsse effektiv vor weiteren erheblichen Schäden durch Kormoranfraß bewahrt werden, ein europaweites Kormoran-Management mit dem Ziel einer Bestandsregulierung sowie ein europäischer Aktionsplan sollen entwickelt werden. (Schluss)