Parlamentskorrespondenz Nr. 55 vom 24.01.2008

Innenausschuss: Abfragen aus dem Vereinsregister werden erleichtert

Kostentragung für Beseitigung von Fliegerbomben bleibt ungeklärt

Wien (PK) – Abseits der Aktuellen Aussprache befasste sich der Innenausschuss des Nationalrats heute unter anderem mit einer Änderung des Vereinsgesetzes, der Ansiedelung der Anti-Korruptionsakademie von Interpol in Österreich, der Beseitigung von Kriegsrelikten aus dem Zweiten Weltkrieg, dem Fremdenrecht und der Terrorismusbekämpfung. Die Abgeordneten stimmten dabei einhellig einem Gesetzesvorschlag der Regierung zu, der darauf abzielt, Abfragen aus dem öffentlichen Teil des Vereinsregisters zu vereinfachen und zu erleichtern.

Noch keine Einigung konnte hingegen über die Kostentragung für die Beseitigung von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg erzielt werden. Zwei Anträge der Opposition zu diesem Thema wurden ebenso vertagt wie ein von den Grünen vorgeschlagenes "Bleiberechtsgesetz" für integrierte Asylwerber und Vorschläge des BZÖ in Richtung stärkerer Überwachung islamischer Vereine und Einrichtung einer "Sonderkommission Islam".

Gemäß der in Aussicht genommenen Änderung des Vereinsgesetzes wird es bei der Suche nach einem Verein künftig nicht mehr notwendig sein, den Vereinsnamen wort- oder zeichengetreu wiederzugeben. Es soll genügen, den Verein nach seinem Namen in Verbindung mit dem Vereinssitz soweit zu bestimmen, dass Verwechslungen ausgeschlossen werden können. Die Neuerung verursacht Investitionskosten, denen aber Einsparungen durch personelle Entlastungen der Vereinsbehörden gegenüberstehen.

Die Gesetzesänderung stieß ebenso auf breite Zustimmung unter den Abgeordneten wie die geplante Ansiedelung der Anti-Korruptionsakademie von Interpol im niederösterreichischen Laxenburg. Ein entsprechendes Abkommen zwischen Österreich und Interpol wurde einstimmig genehmigt.

Auf Basis eines Antrags der Grünen und eines Entschließungsantrags der FPÖ diskutierten die Abgeordneten über das Problem der Beseitigung von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg. Beide Oppositionsparteien drängen darauf, dass die öffentliche Hand sämtliche Kosten für die Beseitigung von Kriegsrelikten, die auf Privatgrundstücken gefunden werden, übernimmt. Die Anträge wurden vertagt.

Anlass für den Antrag der Grünen ist ein konkreter Fall in Salzburg, bei dem die Erbin eines Grundstücks plötzlich mit Kosten im Ausmaß von 100.000 € konfrontiert gewesen war, weil man auf dem Grundstück Blindgänger gefunden hatte. Obwohl die Regierung die Klärung der Problematik in ihr Regierungsprogramm aufgenommen habe, liege immer noch nichts Konkretes vor, kritisierte Abgeordnete Birgit Schatz im Ausschuss. Entsprechende Ankündigungen von Innenminister Platter wertete sie als unzureichend, weil der Vorschlag des Innenministers etwa keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme vorsehe und auch die Frage der Haftung vollkommen ungelöst lasse.

Ähnlich hatte Abgeordneter Norbert Hofer (F) zuvor in der Aktuellen Aussprache argumentiert. Er zeigte kein Verständnis dafür, dass der Bund nur dann die Kosten für die Beseitigung von Kriegsrelikten übernehmen wolle, wenn der Grundstückseigentümer sonst in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen würde.

Abgeordneter Johann Maier (S) stimmte Abgeordneter Schatz zu, wonach der geltende Zustand untragbar sei. Seiner Ansicht nach sind sich alle Fraktionen darin einig, dass private Grundstückseigentümer, auf denen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden werden, entlastet werden müssten. Maier verwies allerdings darauf, dass in dieser Frage ein Gerichtsverfahren im Laufen sei. In erster Instanz habe Salzburg gegenüber dem Bund Recht bekommen. Wenn auch der OGH bestätige, dass der Bund für die Sondierung und Bergung von Fliegerbomben zuständig sei, sollte das der Nationalrat respektieren und keine gesetzliche Regelung treffen, die dem widerspricht, betonte Maier.

Abgeordneter Peter Haubner (V) machte geltend, dass im Innenministerium konsequent an einer Lösung gearbeitet werde. Für ihn geht es vor allem um eine Entlastung der Betroffenen und um Rechtssicherheit.

Innenminister Günther Platter verwies auf die Notwendigkeit, das Problem rasch einer Lösung zuzuführen. Deshalb habe er eine konkrete Initiative gesetzt, unterstrich er. Derzeit seien seine Vorschläge, so der Minister, in Begutachtung.

Grüne fordern Bleiberecht für integrierte Asylwerber

Mit einem " Bleiberechtsgesetz " wollen die Grünen verschiedenen sozialen und rechtlichen Härten, die aus dem Fremdenrechtspaket 2005 entstanden sind, entgegentreten. Geht es nach ihnen, soll etwa integrierten Asylwerbern, deren Asylverfahren auch nach Jahren noch nicht abgeschlossen ist, ein Bleiberecht zugesprochen werden. Aber auch Personen, die sich seit Jahren ohne Aufenthaltstitel in Österreich befinden und als integriert gelten, sollen eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung erhalten können.

Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) thematisierte den hierortigen Umgang mit dem humanitären Bleiberecht und beklagte die unbefriedigende Gesamtsituation auf diesem Gebiet. Konkret forderte sie ein Antragsrecht ein, damit die Behörde jeden Fall individuell prüfen könne. Der Antrag der Grünen wurde nach einem entsprechenden Antrag des Abgeordneten Otto Pendl (S) mit Mehrheit vertagt.

Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag des BZÖ, in dem Klubobmann Peter Westenthaler und seine FraktionskollegInnen verschiedene Maßnahmen vorschlagen, um die Terrorismusgefahr in Österreich einzudämmen. Unter anderem mahnen sie die routinemäßige Überprüfung von Vereinen bzw. Vereinigungen auf deren Vertragstreue, eine generelle 24-Stunden-Überwachung von islamischen Vereinen, Einrichtungen und Gebetshäusern, die Einrichtung einer Sonderkommission Islam und die Vorlage eines vierteljährlichen Integrationsberichts durch den Innenminister ein. Außerdem soll, geht es nach dem BZÖ, das Tragen von Kopftüchern jeder Art in öffentlichen Gebäuden untersagt werden.

Während Abgeordneter Norbert Hofer (F) viele der in dem Antrag enthaltenen Punkte interessant fand, konnte Abgeordneter Hannes Fazekas (S) dem Antrag inhaltlich wenig abgewinnen. Da die Thematik insgesamt einer eingehenden Beratung bedürfe, stellte Fazekas einen Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde.

Petition für mehr Sicherheit in Graz

Schließlich befasste sich der Innenausschuss mit einer Petition des scheidenden Grazer Vizebürgermeisters Walter Ferk betreffend mehr Sicherheit für Graz. Der Anstieg der Straftaten in der steirischen Landeshauptstadt um fast ein Fünftel (18,6 %) im Jahr 2006 veranlasste Ferk u.a. zur Forderung nach Aufstockung der Grazer Polizei, mehr uniformierten Streifen im Stadtgebiet und nach einer Verdoppelung der in Graz tätigen DrogenfahnderInnen. Überreicht wurde die Petition von den beiden SPÖ-Abgeordneten Michael Ehmann und Rudolf Parnigoni. Hier regte Abgeordneter Günter Kößl (V) an, die Beratungen zu vertagen, da erst vor kurzem konkrete Maßnahmen gesetzt worden seien, deren Auswirkungen man abwarten sollte. Auch diese Vertagung erfolgte mit Mehrheit. (Schluss)