Parlamentskorrespondenz Nr. 145 vom 22.02.2008

Die Zukunft Europas

Wien (PK) – Mit dem "Vertrag von Lissabon" soll die Europäische Union in die nächste Phase ihrer Entwicklung eintreten. Die Union selbst soll gestärkt und die Bindung zwischen den Institutionen der EU und ihren Bürgern gefestigt werden. Der österreichische Nationalrat begann denn auch das Ratifikationsverfahren für diesen Vertrag Anfang Februar mit einem Expertenhearing und will im Rahmen einer eigenen Veranstaltungsreihe der Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, sich über die Inhalte des Vertragswerks zu informieren. Den Auftakt zu diesem Projekt bildete die Diskussionsrunde "Der Vertrag von Lissabon – Fakten und Einschätzungen", zu der die drei Präsidenten des Nationalrates, Barbara Prammer, Michael Spindelegger und Eva Glawischnig heute ins Hohe Haus luden. Unter der Moderation von Michael Jungwirth von der "Kleinen Zeitung" kamen dabei Politiker der österreichischen Parlamentsparteien ebenso wie Verfassungsexperten zu Wort.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ging auf die Hintergründe der Veranstaltung ein und kündigte an, dass die mit dem heutigen Tag beginnende Reihe bereits am 2. April fortgesetzt werden soll, wobei man stets um ein interessantes Podium bemüht sein werde. Prammer verwies darauf, dass der Verfassungsausschuss den Vertrag von Lissabon bereits vor drei Wochen in Verhandlung genommen habe und dabei Kapitel für Kapitel begutachten werde. Die Abgeordneten würden sich mit den Inhalten des Vertragswerkes intensiv auseinandersetzen, wobei die Bevölkerung die Gelegenheit habe, sich laufend über Stand und Fortgang der Beratungen zu informieren.

Der Vertrag selbst sei vielleicht kein Wunderwerk, aber eine dringend nötige Verbesserung des Rechtsbestandes, hielt die Präsidentin fest. Mit ihm würden die Weichen für eine Union der 27 gestellt und Zeichen für die Zukunft gesetzt. Die zu führende Diskussion solle zeigen, was der Vertrag bringt, aber auch, was er nicht bringt. Dabei gelte es, die zentralen Fragen im Auge zu behalten: welche politischen Handlungsspielräume ergeben sich, wohin geht Europa nach 2009, wie reagiert die Union auf die sozial- und auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen.

Ein Scheitern des Vertragswerkes würde die Fortschreibung der unbefriedigenden Rechtslage des Status Quo bedeuten, warnte die Präsidentin, die sagte, sie habe ihr positives Urteil über den Vertrag ja schon lange kundgetan. Wenn man schon eine Volksabstimmung anstreben sollte, dann auf europäischer Ebene, doch dazu fehle eben die entsprechende Rechtslage, erklärte Prammer. Die Debatte über Europa müsse weitergehen, vieles müsse noch aufgegriffen werden, die diesbezüglichen Diskussionsprozesse solle man nützen, um auf ein soziales, nachhaltiges, starkes und gemeinsames Europa hinzuwirken, schloss die Präsidentin.

Univ.-Prof. Werner Schroeder (Innsbruck) hielt eingangs fest, dass der Vertrag von Lissabon fast identisch sei mit dem alten Verfassungsvertrag, es seien lediglich Marginalien hinzugekommen, während primär symbolische Dinge – etwa die Fahne und die Hymne – gestrichen worden seien. Der Vertrag stelle eine normale Reform da, mit welcher die Union handlungsfähiger gemacht werden solle. Dies sei wichtig, da sich die Union seit der Erweiterung von 2004 quasi im Sinkflug befinde, schwerfällig geworden sei und kaum noch Einstimmigkeit erzielen könne.

Hinsichtlich der Souveränität bedeute der Vertrag keinen Paradigmenwechsel, das Verhältnis zwischen den Mitgliedsstaaten und der Union wurde nicht verändert, vielmehr trage der Vertrag zur Klärung dieses Verhältnisses bei. Durch Einbindung der nationalen Parlamente und durch die Stärkung des Europäischen Parlaments sowie durch die Möglichkeit europäischer Bürgerinitiativen werde durch den Vertrag ein deutlicher Fortschritt bei den Grundrechten erwirkt, schloss Schroeder.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek befasste sich mit der Frage, ob im gegenständlichen Fall eine Volksabstimmung zulässig und erforderlich sei und kam zu dem Schluss, diese sei zwar prinzipiell zulässig, da über jeden Gesetzesbeschluss eine Volksabstimmung abgehalten werden könne, aber, so Korinek: "Selbstverständlich ist das nicht."

Hinsichtlich einer allfälligen Erfordernis müsse man sich die Frage stellen, ob durch den Vertrag von Lissabon eine Gesamtänderung der Verfassung anzunehmen sei. Die Union könne in vielen Bereichen Kompetenzen an sich ziehen, doch sei das Ausmaß des Souveränitätsverzichts nicht größer als die bisherige ständige Judikatur des EGH, daher könne diese Frage verneint werden, resümierte der Präsident.

Die Positionen der Abgeordneten

Für Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) ist der Vertrag von Lissabon keine große Sensation, er sei aber ein guter Kompromiss und ein Fortschritt auf dem Weg zu einem sozialen, demokratischen, transparenten und ökologischen Europa. Denn die aktuellen Probleme des Kontinents - grenzüberschreitende Kriminalität, Globalisierung, Klimawandel - machen vor den Landesgrenzen nicht halt und könnten mit nationalstaatlichen Mitteln nicht wirksam gelöst werden. Wesentlich sind für Grossmann die im Vertrag verankerten sozialen Grundrechte sowie das Grundrechtsregime, dem nun alle EU-Organe unterworfen werden. Von einer Sozialunion zu sprechen sei noch verfrüht, ob diese erreicht werden könne, hänge von der Zusammensetzung der nationalen Regierungen und Parlamente sowie des EU-Parlaments ab. Abgeordnete Grossmann appellierte daher an die BürgerInnen, an der Wahl zum Europäischen Parlament zahlreich teilzunehmen.       

Abgeordnete Beatrix Karl (V) sah die Stärkung der demokratischen Kontrolle als essentielles Element des Vertrages von Lissabon und machte konkret auf das Mitentscheidungsverfahren aufmerksam, das nun zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gehöre - jeder Gesetzgebungsakt unterliege somit der Zustimmung von Rat und EU-Parlament. Dazu komme die obligatorische Öffentlichkeit der Ratstagungen über Gesetzgebungsvorhaben und die substantielle Budgetzuständigkeit des EU-Parlaments.

Die EU sei ursprünglich als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet worden, man dürfe aber nicht übersehen, dass sie sich Schritt für Schritt in eine Sozialunion weiterentwickelt habe. Der Vertrag von Lissabon stelle nun einen weiteren Schritt auf diesem Weg dar, sagte Karl. Die Prinzipien einer "wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft" und der "soziale Dialog" seien darin klar verankert und die Rolle der Sozialpartner werde ausdrücklich anerkannt.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) erinnerte zunächst daran, dass die Europäische Union, der Österreich beigetreten sei, weder eine Alleinzuständigkeit der EU noch eine subsidiäre Zuständigkeit der EU gekannt habe, dies sei erst das Ergebnis der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Maastricht-Vertrages. Das demokratische Prinzip werde vom Lissabonner Vertrag in einem Ausmaß berührt, das einer Gesamtänderung der Bundesverfassung gleichkomme, weil dieser Vertrag Entscheidungsrechte des österreichischen Staatsvolkes auf Dauer nach außen verlagere. Das Staatsvolk verzichte durch diesen Vertrag auf seine Zuständigkeit zur Rechtserzeugung. Daher sei eine Volksabstimmung über diesen Staatsvertrag notwendig, sagte Abgeordneter Fichtenbauer.

Nicht so dramatisch sah Abgeordneter Herbert Scheibner (B) den Vertrag von Lissabon. Er bringe wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Vertrag von Nizza. Scheibner kritisierte aber die Rückschritte, die er gegenüber dem ursprünglichen Verfassungsvertrag bringe und hielt es für falsch, auf eine Volksabstimmung zu verzichten. Sie sei zwar nicht unbedingt notwendig, aber auch nicht auszuschließen. Jedenfalls zeuge es nicht von demokratischer Reife, einen Vertrag zu ratifizieren, bevor das Ergebnis der Volksbefragung in Kärnten vorliege. Man habe die Chance vertan, intensiv über die Zukunft Europas nachzudenken und darüber mit den BürgerInnnen zu diskutieren. Seine Vision einer umfassenden europäischen Integration samt Gemeinsamer Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik beschrieb Scheibner mit einem Kerneuropa der fortgeschrittensten Staaten, an dem andere Länder "modulhaft" teilnehmen könnten. Für die Türkei schlug Scheibner einmal mehr eine maßgeschneiderte Partnerschaft vor. 

EU-Abgeordneter Johannes Voggenhuber (G) befürwortete eine EU-weite Volksabstimmung für den EU-Reformvertrag und meinte an die Adresse von dessen Gegnern: "Wer eine nationale Volksabstimmung verlangt, weiß, dass eine solche Abstimmung nicht zu gewinnen ist!". Denn bei 27 EU-Mitgliedsstaaten sei Einstimmigkeit praktisch nicht möglich. Der nunmehrige Reformvertrag von Lissabon sei in der Sache unerlässlich, sagte Voggenhuber, weil er Konstruktionsfehler des Vertrags von Maastricht behebe, in denen das bestehende Demokratiedefizit der EU seinen Ursprung habe. So werde endlich der Forderung entsprochen, dass Gesetze von Parlamenten gemacht werden und Gesetzgebung öffentlich zu sein habe. Das sei von der EU jahrelang vernachlässigt worden.

Die aktuelle Vertrauenskrise in der Union führte der EU-Abgeordnete auf den doppelten Charakter zurück, den die EU seit dem Vertrag von Maastricht habe. Den Interessen der Wirtschaft entsprechend beruhe das Europa der Währungsunion und des Binnenmarktes auf Gesetzen, während die politische Union aus der intergouvernementalen EU bestehe, aus jenem Europa der Ratsmitglieder, die in ihren Hauptstädten regelmäßig als Regierungsmitglieder ins Flugzeug steigen, um in Brüssel als Gesetzgeber zu handeln, wie Voggenhuber pointiert kritisierte.

Bedauerlicherweise sei es nicht gelungen, "eine europäische Verfassung" zu entwerfen, mit dem EU-Reformvertrag werde aber doch das Fundament für eine europäische Demokratie gelegt. Erstmals würden die europäischen Institutionen einem Grundrechtsregime unterworfen und soziale Grundrechte den klassischen Grund- und Menschenrechten gleichgestellt, führte der EU-Abgeordnete aus. Das sei die Grundvoraussetzung für die Schaffung einer Sozialunion. Der Reformvertrag wird der EU der 27 die nötige Handlungsfähigkeit geben, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, die auch die Menschen in Österreich betreffen, in Angriff zu nehmen. Die EU brauche diesen Vertrag, in dem die Neuordnung der Verfahren und Anpassungen im institutionellen Bereich in Angriff genommen werden, zeigte sich Voggenhuber überzeugt. (Schluss)