Parlamentskorrespondenz Nr. 171 vom 29.02.2008

Vorlagen: Bauten

Bauträger: Schutz der Wohnungswerber wird besser

Die Regierung schlägt eine Änderung des Bauträgergesetzes (432 d. B.) vor. Der Schutz der Erwerber von Wohn- und Geschäftsräumen vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen im Fall der Insolvenz des Bauträgers habe sich bewährt, weise laut Wissenschaft und Konsumentenschützer aber Lücken auf, die die Regierung - unter Vermeidung unverhältnismäßiger Kosten - schließen möchte. So sollen die Instrumente zur Absicherung der Vorauszahlungen des Erwerbers gegen das Insolvenzrisiko des Bauträgers verfeinert und Risken begrenzt werden, die bei "Zahlung nach Ratenplan" im Fall eines Baustopps entstehen können. Auch werden die Bauträger zur Absicherung bestimmter Gewährleistungsrisiken verhalten. Sicherungsinstrumente, die sich in der Praxis nicht durchgesetzt haben, insbesondere Bürgschaft und "gleichwertige Sicherung" durch eine Gebietskörperschaft im Rahmen der Wohnbauförderung werden abgeschafft. Dazu kommen Änderungen, die auf eine verständlichere Vertragsgestaltung und rechtliche Klarstellungen zielen, etwa zur Frage, welche Zahlungen des Erwerbers an dritte Professionisten dem Gesetz unterliegen. Außerdem wird das Rücktrittsrecht des Erwerbers auf 14 Tage verlängert.

Um Bauvorhaben nicht unverhältnismäßig zu verteuern, sieht der Regierungsentwurf davon ab, sämtliche von Wissenschaft und Konsumentenvertretern diagnostizierten Probleme des Bauträgervertragsgesetzes zu lösen. Verzichtet wird etwa auf die Einführung einer Verpflichtung des Bauträgers zur Absicherung von Treuhandrisiken oder des Insolvenzrisikos der finanzierenden Bank. Auch die vorgeschlagenen Änderungen lassen Mehrkosten im Vergleich zum geltenden Recht erwarten, von denen anzunehmen sei, dass sie von den Bauträgern auf ihre Kunden überwälzt werden, soweit dies der Wettbewerb zulässt, heißt es in den Erläuterungen. (Schluss)


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