Parlamentskorrespondenz Nr. 221 vom 11.03.2008

Verbesserungen bei der sozialen Absicherung von KünstlerInnen

Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz passiert Nationalrat

Wien (PK) – Die soziale Sicherung von Kunstschaffenden stand einmal mehr im Mittelpunkt einer Debatte des Nationalrats. Unter einem wurden dabei eine Regierungsvorlage und ein Antrag der Grünen debattiert. Als erster Redner kritisierte Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) die Novelle des Künstler- Sozialversicherungsfondsgesetzes und sprach sich für eine Art Grundsicherung für Künstlerinnen und Künstler in der Höhe von 900 € monatlich aus. Seit sieben Jahren werde "am Komapatient Künstler- Sozialversicherungsfondsgesetz herumgedoktert", sagte Zinggl, ohne eine adäquate Lösung zu finden. Das Gesetz entspricht seiner Ansicht nach einfach nicht den Bedürfnissen der Betroffenen. Künstlerinnen und Künstler könnten es sich oft nicht leisten, jahrelang an einem Projekt zu arbeiten, dessen Erfolg nicht garantiert sei.

Abgeordnete Mag. Muttonen (S) unterstrich, der SPÖ sei es ein Anliegen, die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Es sei sehr eingehend über die vorliegende Gesetzesnovelle diskutiert worden, schilderte sie und zeigte sich gleichzeitig überzeugt, dass damit eine gute Weiterentwicklung des Gesetzes gelungen sei. So könnten ihr zufolge in Hinkunft durch neue Rückzahlungsbestimmungen Härtfälle vermieden werden. Überdies seien künftig auch Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung möglich. Eine völlige Streichung der unteren Einkommensgrenze, wie sie auch Abgeordneter Zinggl urgiert hatte, wäre Muttonen zufolge möglicherweise nicht verfassungskonform.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zur vorliegenden Novellierung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes an und erteilte der Forderung der Grünen nach einer Grundsicherung für Künstlerinnen und Künstler eine Absage. "Wo bleibt hier der Gleichheitsgrundsatz?" fragte Kurzmann in Richtung Abgeordnetem Zinggl. Dem gegenüber wertete er die Novelle als "wertvolle Weiterentwicklung" des bestehenden Gesetzes.

Generell ist nach Meinung Kurzmanns Kunst in Österreich viel zu sehr vom Staat abhängig. Mittelmäßigkeit müsse nicht unbedingt vom Staat gefördert werden, erklärte er, ebenso wenig brauche Österreich "Staatskünstler". Kurzmann trat für eine Stärkung des privaten Kunst-Sponsoring ein.

Abgeordneter MORAK (V) erinnerte daran, dass der Vorschlag zur Konstruktion des Künstler- Sozialversicherungsfonds seinerzeit von der ÖVP gekommen sei. Es sei eine gesetzliche Regelung gefunden worden, die die Zeiten überdauert habe und Experten zufolge besser als etwa die deutsche Regelung sei, betonte er. Das Gesetz werde nun, so Morak, auf Basis des bisherigen "Erfahrungsschatzes" adaptiert, wobei es etwa um eine verbesserte Administrierbarkeit gehe. Für ihn ist die Novelle "im Großen und Ganzen gelungen".

Abgeordneter SCHALLE (B) befürchtete eine zusätzliche Belastung der Endverbraucher sowie steigende Verwaltungskosten, die derzeit nicht abgeschätzt werden können. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es keine Klarheit darüber gebe, wie die Aufteilung der Zuschussleistung, auch für Kranken- und Unfallversicherung, erfolgen soll. Er sehe generell nicht ein, warum Künstler dauernd Sonderregelungen bekommen sollen, während andere Selbstständige keine Förderungen erhalten. Seine Fraktion werde daher der Regierungsvorlage nicht zustimmen.

Mit der vorliegenden Novelle werden fünf entscheidende Verbesserungen für Künstlerinnen und Künstler erreicht, erklärte Bundesministerin Dr. SCHMIED: die Zuschüsse gelten in Hinkunft auch für die Kranken- und Unfallversicherung; bei den Mindesteinkommen werden auch Stipendien und Preise berücksichtigt; bei einer unterjährigen Tätigkeit kommt es zu einer Aliquotierung der Einkommen bei der Berechnung der Untergrenze; die Obergrenze wird valorisiert und bei einer Sorgepflicht für Kinder wird die Obergrenze erhöht. Die letzte Maßnahme, die ihr am meisten am Herzen liegt, führe dazu, dass bei Rückforderungsansprüchen jetzt auch die sozialen Komponenten und Aspekte berücksichtigt werden. Damit gehören die Härtefälle im Bereich der Künstlersozialversicherung eindeutig der Vergangenheit an, unterstrich die Ressortleiterin.

Abgeordnete ABLINGER (S) übte zunächst Kritik an der Haltung der FPÖ gegenüber Künstlern und religiösen Lehren und zeigte sich dann zufrieden mit der in Rede stehenden Neuregelung, die einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung darstelle.

Abgeordneter KICKL (F) meinte, es habe den Anschein, als würde der Begriff des Künstlers hier mit Erfolglosigkeit gleichgesetzt, so als traue man Künstlern nicht zu, mit ihrem Schaffen erfolgreich zu sein. Andererseits gebe es einige sehr erfolgreiche Künstler, sodass hinsichtlich der Vorlage die Wahrheit wohl in der Mitte liege. Künstler sollten weder von einzelnen Mäzenen noch vom Staat abhängig sein. Seine Fraktion wolle eine unabhängige Unterstützung, hielt der Redner fest, und in dieser Hinsicht biete die Vorlage einige konkrete Verbesserungen, doch brauche es weiter gehende Maßnahmen.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) setzte sich mit Formen der Kultur in Salzburg auseinander und regte an, auch diese Initiativen zu fördern. Die Politik ihrer Fraktion sei es, dort zu helfen, wo es notwendig ist, und in diesem Sinne sei der vorliegende Entwurf zu unterstützen, so die Rednerin, die in der Folge auf die Eckpunkte der Vorlage einging.

Abgeordneter REHEIS (S) würdigte die Reichhaltigkeit von Österreichs Kunst und Kultur und trat dafür ein, auch solchen Künstlern sozialrechtliche Sicherheiten zu bieten, die eben nicht so erfolgreich sind. Vor diesem Hintergrund sei der vorliegende Entwurf zu begrüßen.

Abgeordneter HAUBNER (V) ortete durch den Entwurf eine klare Verbesserung der Lage der Betroffenen, weshalb die Annahme der Vorlage zu empfehlen sei.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) schloss an ihren Vorredner an und plädierte gleichfalls für die Annahme der Vorlage, dabei besonders auf den Aspekt der sozialen Absicherung von Künstlern eingehend.

Abgeordneter PACK (V) bewertete die Künstlersozialversicherung als ein positives Projekt, und auch die Weiterentwicklung dieses Projekts sei zu begrüßen und zu unterstützen.

Abgeordneter STAUBER (S) zeigte sich gleichfalls zufrieden mit der Reform der Künstlersozialversicherung, stelle diese doch nun eine echte soziale Unterstützung für die Betroffenen dar.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) erinnerte an die Geschichte dieser Regelung und würdigte die Verdienste des seinerzeitigen Staatssekretärs Morak in dieser Angelegenheit. Die Neuregelung weise in die richtige Richtung, sie sei daher zu unterstützen.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, der Bericht des Kulturausschusses über den G-Antrag zur sozialen Absicherung von Künstlern wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

(Schluss Soziales/Forts. NR)