Parlamentskorrespondenz Nr. 253 vom 20.03.2008
Koliko smo, toliko smo
Wien (PK) – Gemäß der Bundesverfassung sind Sprache und Kultur, Bestand und Erhalt der in Österreich heimischen Volksgruppen zu fördern, worunter nach dem Volksgruppengesetz auch entsprechende finanzielle Aufwendungen zu verstehen sind. Über die so erfolgte Subvention ist Bericht zu legen, und der Bericht über das Jahr 2006 (III-102 d.B.) wurde nunmehr dem Hohen Haus zugeleitet.
Ausgangslage
Weder die Volksgruppenorganisationen noch potentielle Förderungsgeber können auf längere Sicht ihren finanziellen bzw. budgetären Spielraum garantieren. Tendenziell sehen sich die Volksgruppen, und aufgrund des geänderten gesellschaftlichen Verhaltens der Bevölkerung (z.B. geringere Geneigtheit, sich Vereinen als aktive Mitglieder anzuschließen) auch im besonderen Maße bestehende Volksgruppenorganisationen, mit einer zunehmenden Überalterung ihrer Angehörigen bzw. Mitglieder konfrontiert. Auch im Volksgruppenbereich brechen vertraute Strukturen auf, verändern sich die Prioritätensetzungen insbesondere des jüngeren Segments der Volksgruppenangehörigen, verlangt der technisch mögliche Einsatz neuer Medien und Instrumente der modernen Informationsgesellschaft vermehrt ein Umdenken von Volksgruppenorganisationen sowohl in ihrem Aktivitätensegment als auch im Bereich ihrer Infrastruktur.
In weiterer Folge werden eine kritische Überprüfung bestehender Organisationsstrukturen und oftmals Reorganisationsmaßnahmen erforderlich, dafür aber auch allenfalls neue Kooperationsformen erschließbar. Selbstverständlich ist damit nicht die Entscheidungsfreiheit jeder Volksgruppenorganisation hinsichtlich ihrer Aktivitäten berührt; allerdings werden wie in allen Lebensbereichen Fremdmittelabhängigkeiten gewisse Grenzen setzen.
Die Förderungsgerechtigkeit, die sich auch in der Aufteilung der gesamten Förderungsmittel auf die sechs einzelnen Volksgruppen ausdrückt, war stets ein besonderes Anliegen des Bundeskanzleramtes und verlangt die Bedachtnahme auf viele Faktoren. Das volksgruppengesetzlich vorgegebene Förderungsziel liegt im Erhalt und Bestand der Volksgruppen. Das gesetzliche Volksgruppenförderungssystem sieht daher keine einzelpersonbezogene Förderung vor (bei der man an Zahlen aus der Umgangssprachenerhebung der jeweiligen Volkszählung anknüpfen könnte), sondern eine organisationsbezogene Förderung, bei der bestimmte Leistungen dieser Volksgruppenorganisationen unterstützt werden sollen.
Im Sinne der Selbstbestimmung steht es jedem Volksgruppenangehörigen frei, sich in eine Volksgruppenorganisation zu integrieren und deren Angebote nachzufragen oder auch jede aktive Verbindung zu oder Mitwirkung in Volksgruppenorganisationen zu unterlassen. Ausgehend von dieser Betrachtungsweise wäre jedenfalls ein alleiniges Abstellen auf Umgangssprachenerhebungen zu den auf die Volksgruppen aufzuteilenden Gesamtförderungsmitteln sachlich nicht gerechtfertigt.
Auch die Mitgliederzahlen von Volksgruppenorganisationen können nicht der Maßstab für die Förderungsgerechtigkeit sein. Oftmals sind Mitgliederdateien nicht wirklich aktuell, die Mitgliedschaft zu Vereinen oftmals nicht einmal den Personen bekannt, wenn keine Mitgliedsbeiträge eingehoben werden oder Personen aufgrund eines anlassfallbezogen geäußerten Interesses an Zusendungen ohne Weiteres in Mitgliederdateien aufgenommen werden.
Andererseits besteht eine Reihe von Vereinen, die zur Verwirklichung von Projekten mit besonderer Breitenwirkung und Bedeutung für große Teile einer Volksgruppe einer unterstützenden Förderung bedürfen, z.B. volksgruppensprachliche Kindergärten, alternativlose Privatschule mit tschechisch-zweisprachigem Bildungszug von der Kindergartenstufe bis zur Matura unter fakultativem slowakischem Sprachangebot, vereinsorganisierte Lernhilfen zur Verhinderung von Sonderschulzuweisungen von Volksgruppenkindern, Wochenzeitungen oder sonst periodisch erscheinende Druckmedien in Volksgruppensprachen.
Viele volksgruppenspezifische Forschungsprojekte (vgl. etwa historische Quellenforschungen, angewandte wissenschaftliche Studien zum Zweisprachenerwerb, sonstige Sprachforschungen oder erstmalige Volksgruppensprachaufzeichnungen und Syntaxbildungen) könnten ohne Volksgruppenförderung und zurückgreifend auf bloß freiwillige Zuwendungen interessierter Bevölkerungskreise sicherlich nicht verwirklicht werden. Auch sind in manchen Bereichen stark voneinander abweichende Bedarfsprofile in den sechs Volksgruppen zu bemerken; in der Volksgruppe der Roma sind ausgehend von bildungsbezogenen Prioritätensetzungen andere Schwerpunkte zu setzen als in Volksgruppen, die mit ihrer Überalterung zu kämpfen haben und attraktive Wege finden müssen, um das Jugendsegment ihrer Volksgruppe nachhaltig für die Volksgruppensprache und die Volksgruppenkultur interessieren zu können. Seitens der Volksgruppenorganisationen sind daher das realistische Ausschöpfen von Kostenselbsttragungspotentialen, ehrliche Reflexionen über den nachhaltig wirksamen Erfolg der eingesetzten Volksgruppenförderungsmittel und vor allem Prioritätensetzungen dringend erforderlich.
Die Verfügbarkeit von Budgetmitteln ist nur ein – wenn auch zweifellos bedeutsamer – Aspekt, um den Erhalt und Bestand der Volksgruppen zu sichern und Volksgruppensprachen und –kulturen zu erhalten. Ungünstigen gesellschaftlichen Entwicklungen kann jedoch nicht allein mit finanziellen Mitteln begegnet werden – auch von Volksgruppenangehörigen selbst zu setzende nichtmonetäre Maßnahmen müssen erkannt und angewandt werden. Kooperationspotentiale – auch grenzüberschreitende - müssen erkannt und genutzt werden; Neuorientierungen und Modernisierungsschübe werden teilweise erforderlich sein, um dem gesetzlich formulierten Ziel nahe zu kommen. Nicht unzeitgemäße Einengungen, sondern Erweiterungen von Identitäten werden dabei eine Rolle spielen.
Konkret wurden 2006 für die Volksgruppenförderung 3,77 Mio. Euro aufgewendet, das ist exakt dieselbe Summe wie in den Jahren zuvor.
Die Förderung im Einzelnen
Um die Mittelverwendung im Bereich der Volksgruppenförderung darzustellen, wurden die für die verschiedenen Projekte der einzelnen Volksgruppen zur Verfügung gestellten Förderungen untersucht und definierten Schlüsselbereichen zugeordnet. Wird beispielsweise für eine Theaterproduktion eine gewisse Summe für Honorare, Druck und Versand von volksgruppen- oder zweisprachigen Einladungsmaterialien oder Kostüme zur Verfügung gestellt, so werden diese Positionen nun zur Gänze in die Projektausgabenkategorie "Theater" hinein genommen. Der dadurch mögliche Vergleich der Mittelverwendung durch die Volksgruppenorganisationen der sechs Volksgruppen und das Sichtbarwerden von Trends führt zu interessanten Ergebnissen.
Der gegenständliche Bericht über das Förderungsjahr 2006 ermöglicht es auch, über den Zeitraum 2004 bis 2006 die Entwicklungen der verschiedenen Kategorien zu verfolgen (siehe dazu die Grafiken und Tabellen, die die Veränderungen im Zeitraum von 2004 bis 2006 darstellen). Das Hauptaugenmerk wird in der Analyse der Volksgruppenförderung allerdings auf das Berichtsjahr 2006 gelegt.
Konkret wurden die geförderten Ausgaben entsprechend der Voranschlagspost "Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz" und "Sonstige Zuschüsse" geordnet und in weiterer Folge den Bereichen Projekt- und Basisförderung zugeordnet. Die Förderungsmittel, die für die Erhaltung der Infrastruktur der Volksgruppenorganisationen aufgewendet wurden, bildeten die Kategorie Basisförderung und wurden dort nach weiteren Ausgabenkategorien untersucht. Die Förderungsmittel, die in die Verwirklichung konkreter Projekte flossen, wurden unter der Kategorie "Projektförderung" zusammengefasst und auf einer weiteren Untersuchungsebene nach den Bereichen "Kinder-/Jugendförderung" und "Erwachsenenförderung" analysiert.
Neben der Unterstützung der Volksgruppenorganisationen bei ihren Personalkosten steht vor allem die Förderung von Druckwerken im Vordergrund. Knapp 20 Prozent der Gesamtbudgetmittel werden für diesen Zweck aufgewendet. Darunter fallen zum einen die zentralen Medien der Volksgruppen – die "Novice" ("Neuigkeiten") der Slowenen, die "Hrvatski Novine" ("Kroatische Nachrichten") der Kroaten, die "Becsi Naplo" ("Wiener Tagebuch") der Ungarn und die "Videnske svobodne listy" ("Wiener freie Blätter") der Tschechen -, sondern auch Jahrbücher, Kalender und sonstige Publikationen aus dem Bereich der Volksgruppen.
Diverseste Kulturveranstaltungen schlagen sich mit 4,5 Prozent des Budgets zu Buche, während 3,64 Prozent für Musik ausgegeben wird. Hierunter fallen traditionelles Liedgut ebenso wie moderne Darbietungen in Form von Rock und Pop. Mehr als 7 Prozent werden für die Kinder- und Jugendbetreuung ausgegeben, während sich das Theater mit knapp mehr als zwei Prozent bescheiden muss. Weitere Mittel gab es unter anderem für Volksgruppenforschung, Audio & Video, Volkstanz, Trachtenkultur, Musikinstrumente und technische Ausstattung. Diese Vergabepraxis wird in der Folge in mehrfacher Hinsicht spezifiziert, sodass auch eine Zuordnung zu den jeweiligen Volksgruppen ermöglicht wird. Eine detaillierte Aufstellung aller geförderten Vereine nach Volksgruppen rundet den Bericht ab. (Schluss)