Parlamentskorrespondenz Nr. 262 vom 26.03.2008

Vorlagen: Finanzen

Auch im Ausland geborene Kinder werden von Gebühren befreit 

Analog zur Befreiung von jenen Gebühren, die bei der Geburt eines Kindes im Inland eintreten, sollen – rückwirkend mit 1.1.2008 - auch die Gebühren entfallen, die von österreichischen Vertretungsbehörden bislang bei der Geburt eines Kindes für die Ausstellung von Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweisen und Reisedokumenten eingehoben wurden. Dem dient S-V-Antrag 652/A auf Änderung des Konsulargebührengesetzes.

V-S für nachhaltige Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern

Durch eine Änderung des Umweltförderungsprogramms (656/A) wollen die Abgeordneten Karlheinz Kopf (V) und Petra Bayr (S) sicherstellen, dass bei der Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen des JI/CDM-Programms in Entwicklungsländern die Ziele und Prinzipien der österreichischen Entwicklungspolitik berücksichtigt werden.

BZÖ drängt auf Verwaltungsreform und Bürokratieabbau     

Die BZÖ-Abgeordneten Josef Bucher und Peter Westenthaler fordern Finanzminister Molterer auf, die Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und Bürokratieabbau in seinem Ressort umzusetzen. Konkret geht es im Entschließungsantrag 660/A(E) um die Zusammenführung der Kompetenzen von Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt, die Vermeidung von Parallelaktivitäten bei der Marktbeobachtung, die Ausgliederung von Verwaltungstätigkeiten, eine transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs, die Aufhebung der Selbstträgerschaft, ein einfacheres und leichter zu durchschauendes Steuerrecht, flachere Organisationsstrukturen, modernere Verfahren, harmonisierte Rechtsvorschriften für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, eine Neuregelung der Topf-Sonderausgaben, ein funktionierendes Kontrollsystem bei der Arbeitnehmerveranlagung, die Einführung des elektronischen Zahlungsverkehrs, die Forcierung von FinanzOnline und ein besseres Beschaffungscontrolling.        

S und V wollen Kapitalbesteuerungsrecht bei Wegzug sichern

Einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.12.2007 zufolge hat das bislang von den Banken praktizierte Gutschrift-Lastschriftsystem bei der Verrechnung der Kapitalertragsteuer von Stückzinsen keine rechtliche Deckung. Um den Verlust des Besteuerungsrechts für Kapitalerträge aus Wertpapieren zu vermeiden, der nach einem Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen ins Ausland oder im Fall der Verlegung von Wertpapieren auf ein ausländisches Depot für Erträge eintreten würde, die vor Wegzug oder Depot-Verlegung entstanden sind, aber erst danach zufließen, beantragen die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) eine Änderung von Einkommensteuergesetz und Bundesabgabenordnung (674/A). Die Antragsteller schlagen vor, die beim Wegzug bereits aufgelaufenen, aber noch nicht zugeflossenen Kapitalerträge der KEst zu unterwerfen, dem Anleger aber einen Anspruch auf Rückerstattung durch das Finanzamt zuzusprechen. Damit wird eine den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts genügende Besteuerung gewährleistet, heißt es in den Erläuterungen. (Schluss)