Parlamentskorrespondenz Nr. 288 vom 02.04.2008
Hat der Vertrag von Lissabon Auswirkungen auf die Neutralität?
Wien (PK) – Der Vertrag von Lissabon, mit dem eine weitere Phase der Entwicklung der EU eingeleitet werden soll, steht nun knapp vor der Ratifizierung im österreichischen Parlament. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat sich damit in mehreren Sitzungen befasst, und eine eigene Veranstaltungsreihe unter dem Titel "Der Vertrag von Lissabon – Fakten und Einschätzungen" soll der Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, sich über die Inhalte des Vertragswerks näher zu informieren. Initiiert wurde diese vom Präsidium des Nationalrats, Barbara Prammer, Michael Spindelegger und Eva Glawischnig-Piesczek.
Die erste Diskussionsrunde fand am 22. Februar dieses Jahres statt (siehe PK-Meldung Nr. 145/2008). Beim heutigen zweiten Termin standen die Themen Sicherheit und Neutralität im Mittelpunkt.
Präsident Michael Spindelegger unterstrich, Ziel sei es, zur Versachlichung der öffentlichen Debatte beizutragen. Schlagworte allein seien zu wenig. Man wolle die Möglichkeit geben, sich mit den Fakten des Vertrags seriös auseinanderzusetzen, um auf Grund dessen persönliche Schlussfolgerungen ziehen zu können, die durchaus unterschiedlich sein können.
Woschnagg: Die österreichische Neutralität wird nicht berührt
Der ehemalige ständige Vertreter Österreichs bei der EU, Botschafter Gregor Woschnagg, bekräftigte in seinem Einleitungsstatement, der Vertrag von Lissabon werde am Status der österreichischen Neutralität in ihrem heutigen Umfang nichts ändern. Die allgemeine Beistandsklausel für den Fall eines Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates verpflichte Österreich nur insoweit, als dies mit seiner Neutralität vereinbar sei. Die Neutralitätsklausel lege fest, dass der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten davon nicht berührt werde. Außerdem umfasse die Beistandsklausel auch die Möglichkeit einer nicht-militärischen Unterstützung. Somit wirke sie wie eine "Neutralitätswahrungsklausel".
Was die Solidaritätsklausel betrifft, nämlich die gegenseitige Unterstützung im Fall von Terroranschlägen und Katastrophen, so schränke auch diese nicht den österreichischen Neutralitätsstatus ein, sagte er. Auch hier obliege die Wahl der genauen Hilfsmittel jedem Mitgliedsstaat selbst.
Durch die Neuerungen für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) werde die Union einheitlicher und stärker auftreten und sicherer werden. Die EU werde auch ein einheitliches Völkerrechtssubjekt. Die Bestimmungen und Verfahren innerhalb der GASP würden im Rat nur einstimmig festgelegt werden. Der neue Hohe Vertreter für die GASP werde in Zukunft im Rat für auswärtige Angelegenheiten den Vorsitz führen und auch das Amt des Vize-Präsidenten der Kommission übernehmen. Zu seiner Unterstützung wird er einen eigenen auswärtigen Dienst erhalten. Woschnagg führte weiter aus, dass der Hohe Vertreter das Initiativrecht im Rahmen der GASP haben werde und nicht die Kommission. Das Europäische Parlament werde im Bereich der GASP jedoch nur über ein Anhörungsrecht verfügen.
Woschnagg ging auch auf die vorgesehene, so genannte ständige strukturierte Zusammenarbeit ein, die vorsieht, dass eine Gruppe von Mitgliedsstaaten in Absprache mit dem Hohen Vertreter der GASP in Form einer vertieften Zusammenarbeit bestimmte Missionen durchführt. Er stellte ferner klar, dass die europäische Verteidigungsagentur die nun primärrechtlich in den Vertrag aufgenommen wird, keine "Aufrüstungsagentur" darstelle. Sie habe vielmehr die Aufgabe, die Beschaffungsvorgänge zu koordinieren.
Abschließend unterstrich Woschnagg mit Nachdruck, bei der gemeinsamen Verteidigungspolitik gehe es weder um Aufrüstung noch darum, eine eigene EU-Armee zu schaffen. Ziel sei es, auf die militärischen Fähigkeiten der einzelnen Staaten zurück zu greifen, sie zu verbessern und sie auf neue friedenspolitische Aufgaben einzustellen. Denn Entwicklungszusammenarbeit und "Soft-Power" seien und blieben wesentliche Elemente der EU-Außenpolitik und sollen dementsprechend gestärkt werden.
Die Standpunkte der Parteien
Nachdem die Moderatorin, Alexandra Föderl-Schmidt, die von manchen Seiten geforderte Volksabstimmung angesprochen hatte, meinte der außenpolitische Sprecher der SPÖ, Andreas Schieder, wie der eigentliche Titel des Vertragswerkes schon zeige, handle es sich beim Vertrag von Lissabon um eine Änderung der bisherigen Vertragsgrundlagen. Davon habe es schon mehrere gegeben, wie etwa jene von Maastricht oder jene von Nizza. Diese seien bislang immer vom Parlament ratifiziert worden, sodass es nur konsequent sei, auch den Vertrag von Lissabon durch das Parlament ratifizieren zu lassen. Zudem sei eine Volksabstimmung nicht zwingend vorgeschrieben, da es sich ja um keine Gesamtänderung der Verfassung handle.
Schieder wies darauf hin, dass die Neutralität weiterhin bestehen bleibe, und dass es letztlich darum gehe, der Politik jenen Handlungsspielraum zurückzugewinnen, den sie im Zuge der Globalisierung verloren habe. Es sei also sinnvoll, die parlamentarische Dimension zu stärken und die politische Effizienz zu steigern, betonte Schieder, der darüber hinaus dafür eintrat, über die neuen Herausforderungen in der Sicherheitspolitik – Flüchtlingsströme, Terrorismus, failed States – eingehender und grundlegend zu diskutieren.
EU-Abgeordneter Othmar Karas stellte pointiert fest, in dieser Debatte würden "Äpfel und Birnen verglichen". Seiner Ansicht nach ist die österreichische Gesetzeslage ausreichend im Verfassungsvertrag berücksichtigt. Auch im Beitrittsansuchen von 1989 habe die österreichische Neutralität keine Rolle gespielt, da die EU nicht im Widerspruch zum Neutralitätsgesetz stehe, führte er aus. Zudem sei auch das Einstimmigkeitsprinzip nicht gefallen.
Er plädierte dafür, die Neutralitätsdebatte losgelöst von der Reformvertragsdebatte zu führen. Die Neutralität im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik werde im Lissabon-Vertrag nicht in Frage gestellt. Dieses Vertragswerk sei vielmehr ein Fortschritt zum Vertrag von Nizza, aber, so Karas weiter, "das europäische Projekt ist noch lange nicht abgeschlossen". Dieser Vertrag sei die Antwort der EU auf die Erweiterung von 15 auf 27 Mitgliedsstaaten, um seine Handlungsfähigkeit zu erhalten, und er sei auch eine Antwort Europas auf die Globalisierung. Karas sieht den Rechtsstaat und die Demokratie durch den Reformvertrag von Lissabon eindeutig gestärkt, allein durch Einführung politischer Instrumente wie des Bürgervolksbegehrens oder der EU-Grundrechts-Charta.
G-Mandatar Peter Pilz zeigte sich mit dem Vertragswerk zufrieden. Der wesentliche Punkt sei, dass Österreich alles verhindern und zu nichts gezwungen werden könne. Der neutrale Staat werde durch diesen Vertrag sogar noch gestärkt. Es gehe aber um Grundsätzliches. Man stehe vor der Wahl zwischen europäischer Selbstverwaltung oder NATO-Fremdverwaltung. Man müsse sich entscheiden zwischen dem "Modell Irak" oder dem "Modell Balkan", und man sehe, dass der europäische Weg eindeutig erfolgversprechender ist.
Der Vertrag von Lissabon habe mit der Neutralität gar nichts zu tun, er berühre sie gar nicht. In der Debatte brauche es daher mehr Ehrlichkeit auf beiden Seiten. Die Gegner etwa sollten sagen, worüber sie wirklich abstimmen wollen. Es sei legitim, sich gegen das Konzept der europäischen Einigung zu stellen, doch dann solle man das auch deutlich artikulieren und den diesbezüglichen Konflikt nicht über eine Vertragsdiskussion führen.
Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) vertrat die Auffassung, die Neutralität sei seit 1995 so ausgehöhlt worden, dass sie praktisch nicht mehr existent sei. Dieser Vertrag bringe die Problematik nun erneut auf den Punkt. Österreich könne sich nicht mehr als neutraler Staat betrachten, bestenfalls sei Österreich noch blockfrei, doch es sei vollständig in die europäische Verteidigungsstruktur eingebunden. Und dies müsse man der Bevölkerung auch offen sagen. In der Sicherheits- und Verteidigungspolitik seien völlig neue Grundlagen geschaffen worden, was durch diesen Reformvertrag neuerlich festgeschrieben werde. Deshalb könne man ihn nicht beschließen, ohne zuvor das Volk darüber befragt zu haben.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) zeigte sich davon überzeugt, dass eine europaweite Volksabstimmung zum Reformvertrag ein wichtiges demokratiepolitisches Signal für die Bevölkerung wäre. Scheibner führte aus, dass der Vertrag von Lissabon als "Kompromiss des Kompromisses jedenfalls besser" als der Vertrag von Nizza wäre, zumal eine Europäische Union der 27 Mitgliedsstaaten anders funktioniere als eine EU der 15. Es sei eine Grundsatzdiskussion, so Scheibner, wie die EU der Zukunft gestaltet werde. Er, Scheibner, würde ein Kern-Europa in einem Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten begrüßen, das mit starken demokratischen Rechten ausgestattet ist. "Darauf gibt Lissabon aber noch nicht die Antworten", konstatierte der Abgeordnete abschließend und konnte nicht sagen, ob das BZÖ im Plenum dem Vertrag zustimmen werde. (Schluss)