Parlamentskorrespondenz Nr. 331 vom 15.04.2008

Vorlagen: Verfassung

BZÖ beantragt Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats

Das BZÖ will die Möglichkeit der Regierung einschränken, Gesetzentwürfe, die sie dem Nationalrat vorgelegt hat, vor Beginn der Ausschussberatungen nochmals zu adaptieren (682/A). Geht es nach Abgeordnetem Peter Westenthaler und seinen FraktionskollegInnen soll es der Regierung künftig nur noch erlaubt sein, Änderungen vorzunehmen, die mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf in Zusammenhang stehen, jedoch nicht, neue Gesetzesänderungen in die Vorlage einzufügen. Damit will das BZÖ eine "geordnete Vorbereitung" der Abgeordneten auf die Ausschussberatungen sicherstellen. Konkreter Anlass für den Antrag war eine umfassende Änderung des Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetzes durch die Regierung unmittelbar vor Beginn der Ausschussberatungen.

Südtirol: FPÖ will Schutzmachtfunktion Österreichs unterstreichen

Die FPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, die Schutzmachtfunktion Österreichs für die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler "an geeigneter Stelle" in der Verfassung zu verankern und damit die Verantwortung Österreichs für das Selbstbestimmungsrecht "des vom Land Tirol abgetrennten Tiroler Volkes" zu unterstreichen (686/A). FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache und seine FraktionskollegInnen bekräftigen, dass es 16 Jahre nach der offiziellen Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien höchste Zeit sei, diesen Schritt zu setzen, und erinnern in diesem Zusammenhang an eine ähnliche Entschließung des Nationalrats in der vergangenen Legislaturperiode.

FPÖ regt Einrichtung eines "Zentralen Parteienregisters" an

Die FPÖ tritt dafür ein, analog zum Zentralen Vereinsregister ein "Zentrales Parteienregister" einzurichten und jedem Interessierten gebührenfreie Abfragen der Satzungen zu ermöglichen (694/A). Derzeit sei es in Österreich nur schwer möglich, Informationen über eine Partei zu bekommen, lautet die Begründung, zudem seien entsprechende Anfragen an das Innenministerium mit zeitlichem und personellem Aufwand des Ressorts verbunden.

FPÖ urgiert Klarstellung im Volksabstimmungsgesetz

Die FPÖ beantragt eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes (704/A). Ihr zufolge muss – analog zur Neuformulierung von Artikel 50 der Bundesverfassung – auch im Volksabstimmungsgesetz selbst klar gestellt werden, dass nicht nur ein Gesetz, sondern auch ein Staatsvertrag verpflichtend einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, wenn dieser eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bewirkt.

(Schluss)