Parlamentskorrespondenz Nr. 336 vom 15.04.2008

Vorlagen: Soziales

Finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderung aufgrund von Diskriminierung gefordert

Geht es nach dem BZÖ, dann soll ein Gesetzentwurf dem Nationalrat zugeleitet werden, der die Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen für die Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung vorsieht; dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Versicherungsanstalt es ablehnt, eine Personenversicherung (vor allem Kranken- oder Pflegeversicherung) mit Menschen mit Behinderung abzuschließen. Die betroffene Person habe zwar Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung, kann aber mangels finanzieller Mittel dieses Recht nicht durchsetzen, heißt es in der Begründung. (697/A[E])

BZÖ fordert Generationengeld in Österreich

Das BZÖ tritt dafür ein, dass ein Generationengeld in der Höhe von 300 € monatlich als finanzielle Anerkennung unbezahlter sozialer Leistungen (Kindererziehung, Pflege) für un- oder schlecht versorgte Frauen über 60 Jahre eingeführt wird. (709/A[E])

Sonderhaftungsbestimmungen bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen

Eine Regierungsvorlage enthält als Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen Bestimmungen über eine besondere Haftung von Auftrag gebenden Unternehmen in der Baubranche. Werden Bauleistungen an ein anderes Unternehmen weitergegeben, wird im neuen § 67a ASVG grundsätzlich eine Haftung des Auftrag gebenden Unternehmens für Beitragsrückstände (inklusive Umlagen) des Subunternehmens bis zur Höhe von 20 % des geleisteten Werklohnes vorgesehen. Die Haftung wird schlagend, wenn der Krankenversicherungsträger gegen das beauftragte Unternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat oder das beauftragte Unternehmen bereits insolvent ist. Auftrag gebende Unternehmen werden nur dann von der Haftung freigestellt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in einer von der Wiener Gebietskrankenkasse als Dienstleistungszentrum zu führenden Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) aufscheint. Durch die geplanten Maßnahmen entstehen für die Sozialversicherung Kosten in der Höhe von rund 2 Mill. € an Erstinvestition und von etwa 2,5 Mill. € jährlich aus dem laufenden Betrieb. (523 d.B.)

Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher niedriger Einkommen

Um die Konsumnachfrage abzusichern und die Konjunktur zu stabilisieren, sollen die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher niedriger Einkommen gesenkt und damit ihr Nettoeinkommen angehoben werden. Der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages (Sonderbeitrages) beträgt bei einer monatlichen Beitragsgrundlage bis 1.100 € 0 %, über 1.100 bis 1.200 € 1 % und über 1.200 bis 1.350 € 2 %. (524 d.B.)

(Schluss)


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