Parlamentskorrespondenz Nr. 378 vom 28.04.2008

Vorlagen: Konsumentenschutz

BZÖ für bessere Kennzeichnung von Waschmitteln

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für eine gesetzliche Grundlage zur Kennzeichnung von Produkten, die mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen erzeugt wurden, einzusetzen und den Nationalrat bis 31. Oktober 2008 über die Ergebnisse in Kenntnis zu setzen, heißt es in einem BZÖ-Entschließungsantrag (680/A[E]). Derzeit bezieht sich die Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung nämlich nur auf Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen.

Moderne Waschmittel wie "Persil" oder "Dixan" haben dank Hochleistungsenzymen eine sehr gute Waschkraft bei niedriger Temperatur. Die Firma Henkel setzt dabei auf weiße Biotechnologie und stellt einen Teil der benötigten Enzyme mit biotechnologischen Verfahren selbst her (Fermentation). In einem Interview ("Wirtschaftswoche" vom 17.03.2008) bestätigte der Vorsitzende der Henkel-Geschäftsführung, Ulrich Lehner, die Verwendung und den Nutzen von genmanipulierten Mikroorganismen bei der Waschmittelerzeugung.

Während seit 2004 die Kennzeichnung für GV-Lebens- und -Futtermitteln vorgeschrieben ist, gilt dies für viele andere Produkte nicht. Viele Konsumenten haben darüber keine Kenntnis und beziehen ihre Informationen lediglich über die Kennzeichnung am Produkt selbst. Bei vielen Waschmitteln der Firma Henkel kommt hinzu, dass sie mit dem grünen Punkt versehen sind, was von vielen Konsumenten fälschlicherweise für ein Umweltzeichen gehalten wird. Es handelt sich allerdings nur um ein Kennzeichen, dass Produktreste gesammelt, sortiert und stofflich verwertet werden können. (Schluss)


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