Parlamentskorrespondenz Nr. 397 vom 06.05.2008

Vorlagen: Justiz

Schritte zu einer grundlegenden Erneuerung der Gründstücksdatenbank

Mit einer Änderung des Grundbuchgesetzes 1955 und einer Reihe weiterer Gesetze sollen jetzt Schritte in Richtung einer grundlegenden technologischen Erneuerung der Grundstücksdatenbank gesetzt und gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Grundbuchs- und Vermessungsrechts in die Wege geleitet werden. (542 d.B.) Durch die Streichung bisher bestehender Informationsverpflichtungen sollen, wie dem Vorblatt zu entnehmen ist, jährliche Einsparungen von knapp 170.000 € erzielt werden. Da die Umstellung "ganz überwiegend automationsgestützt erfolgen wird, ist damit kein zusätzlicher Arbeitsaufwand für Grundbuchsgerichte und Vermessungsämter verbunden", heißt es weiter. Ziel der Gesetzesänderungen sind bleibende Verbesserungen des Grundbuchs- und Vermessungswesens. U.a. soll bisher nicht verbüchertes öffentliches Gut "eingebüchert" werden. Grundeigentümern, die große Liegenschaftsbestände verwalten, sollen mehrere Liegenschaften, die eine wirtschaftliche Einheit bilden (etwa eine Autobahn) im Grundbuch gemeinsam abfragen können. Die Änderung des Vermessungsgesetzes sieht u.a. vor, dass Pläne in Zukunft ausschließlich automationsgestützt einzubringen sind. (Schluss)