Parlamentskorrespondenz Nr. 429 vom 14.05.2008

Vorlagen: Justiz

Justizbetreuungsagentur auf den parlamentarischen Weg gebracht

Die in den letzten Jahren ständig gestiegene Zahl geistig abnormer Rechtsbrecher, und zwar sowohl der zurechnungsfähigen wie der unzurechnungsfähigen, hat sowohl die Möglichkeiten der Unterbringung wie auch in der Folge der Aufwände massiv angespannt. Da der Maßnahmenvollzug in justizeigenen Einrichtungen wesentlich kostengünstiger ist als in öffentlichen Krankenanstalten, soll durch die Errichtung einer Betreuungsagentur eine kostengünstige, qualitätvolle und differenzierte Betreuung im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf (555 d.B.) liegt jetzt dem Nationalrat vor.

Das Justizministerium sieht bereits für das erste Jahr – das Gesetz soll am 1. Jänner 2009 in Kraft treten – ein Einsparungspotenzial von bis zu 2 Mill. €, ab 2010 von rund 8 Mill. €. Diesem Einsparungspotenzial steht ein Investitionsbedarf von rund 12 Mill. € von 2008 bis 2010 – für die Errichtung und Ausstattung einer Sonderanstalt – gegenüber. Es gehe nicht um eine "Privatisierung des Strafvollzugs", heißt es dazu im Vorblatt, sondern um die Bereitstellung von zusätzlichem Betreuungspersonal. Als Vorbild für das Agenturgesetz wird das Buchhaltungsagenturgesetz genannt.

Aufgabe der neuen Agentur wird es sein, Personal bereitzustellen, und zwar für die psychiatrische, psychotherapeutische, (zahn)medizinische, physio- und ergotherapeutische, logopädische und pflegerische Versorgung sowie für die psychologische, pädagogische und sozialarbeiterische Betreuung der Insassen von Justizanstalten. Organe der Agentur sind die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat; letzterer setzt sich aus vier vom Justizministerium, einem von Bundeskanzleramt bestellten und den von der Personalvertretung entsandten Mitgliedern zusammen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat Quartalsberichte sowie einen Jahresbericht und eine Vorschaurechnung für drei Jahre vorzulegen. Die Agentur unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof. (Schluss)