Parlamentskorrespondenz Nr. 496 vom 27.05.2008

Das neue Jugendbeschäftigungspaket im Ausschuss beschlossen

Mediationsverfahren bei Auflösung des Lehrverhältnisses

Wien (PK) – Im zweiten Teil der Sitzung des Sozialausschusses wurde heute Nachmittag das neue Jugendbeschäftigungspaket beschlossen. Grundsätzlich begrüßten die Mandatare die zusätzlichen Fördermaßnahmen für junge Menschen, in Teilbereichen meldeten aber vor allem Vertreter der Grünen sowie der Freiheitlichen Bedenken an. Die Redner der Koalitionsparteien sprachen von einem guten Kompromiss, da ein differenziertes, bedarfs- und qualitätsorientiertes System geschaffen werde, dass sowohl im Interesse der Jugendlichen als auch der Unternehmen sei. Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

Mediationsverfahren bei Auflösung des Lehrverhältnisses

Das Jugendbeschäftigungspaket sieht Änderungen in einigen Gesetzen vor, wobei vorrangig folgende Ziele verfolgt werden: Ausbildungsgarantie für junge Menschen sowie das Schließen der Lehrstellenlücke und modernere Schutzbestimmungen für Lehrlinge.

Im Berufsausbildungsgesetz soll für Lehrverhältnisse, die ab 28. Juni 2008 beginnen, ein neues System der betrieblichen Lehrausbildungsförderung verankert werden, das künftig die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abwickeln sollen - die personenbezogenen Förderungen bleiben beim AMS. An die Stelle der einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie soll eine bedarfsgerechte, an den tatsächlich bezahlten Lehrlingsentschädigungen ausgerichtete Beihilfe treten, die nach Jahren gestaffelt ausbezahlt wird.

Über diese Basisförderung hinaus soll ein weiter entwickelter Blum-Bonus Anreize für zusätzliche Lehrstellen in neu gegründeten oder erstmals ausbildenden Unternehmen sowie für Betriebe bieten, die die Lehrlingsausbildung nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen. Spezielle Beihilfen erhält, wer sich einer Überprüfung der Ausbildungsqualität unterzieht, Ausbildner weiterbildet, Lehrlinge mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg ausbildet, jungen Menschen Zusatzausbildungen über das vorgeschriebene Berufsbild hinaus anbietet oder überbetriebliche Ausbildungsverbünde gründet. Schließlich wird auch die überbetriebliche Lehrausbildung ausgebaut. Sie wendet sich an Jugendliche bis 18 Jahren, die nach der Schule keine geeignete Lehrstelle finden.

Im Rahmen der Anpassung der Lehrlingsausbildung an die geänderten Umstände wird die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses unter gleichzeitiger Gewährung der weiteren Ausbildung erleichtert. Die Regierung will damit ausdrücklich "keinen Spielraum für Willkür öffnen", aber das Vertrauen der Betriebe in die Möglichkeit stärken, nachteilige Entwicklungen in der Ausbildung korrigieren zu können. Die Auflösung eines Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten soll nur zu bestimmten Zeitpunkten und nach einem Mediationsverfahren möglich sein. Die Finanzierung des Jugendbeschäftigungspaket soll im Rahmen der bisherigen Finanzierungsinstrumente erfolgen. Die neue Basisförderung wird 2009 Kosten von 48 Mill. € und 2010 von 95 Mill. € nach sich ziehen, die aus Überschüssen des Insolvenzausfallsfonds finanziert werden sollen. Die Neuausrichtung des Blum-Bonus zur Förderung zusätzlicher Lehrstellen macht 2009 Mittel von 36 Mill. € und 2010 weitere 75 Mill. € frei, die zur Förderung der Jugendbeschäftigung eingesetzt werden. Und schließlich führt die Anhebung des Alters, ab dem kein Arbeitslosenbeitrag zu entrichten ist, auf 57 Jahre zu Mehreinnahmen von 72 Mill. € im Jahr 2009 und von 85,7 Mill. € im Jahr 2010, ist den Erläuterungen der Regierungsvorlage zu entnehmen.

Abgeordnete Birgit Schatz (G) stand Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung und -ausbildung generell positiv gegenüber, kritisierte aber eine Reihe von Einzelbestimmungen. So zeigte sie sich unzufrieden hinsichtlich der Regelungen über die Auflösung des Lehrvertrags, da es ihrer Ansicht nach schwierig sei, dass die Lehrlinge ihre Interessen im Rahmen des Mediationsverfahrens wahren können. Positiv bewertete die Rednerin den Ausbau der überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass diese Jugendlichen nicht stigmatisiert werden, warnte sie. Eine kritische Haltung nehmen die Grünen auch bezüglich des Kombi-Lohn-Systems ein, führte Schatz weiter aus. Die Erfahrungsberichte aus Deutschland zeigen, dass damit wenig erreicht wurde und vor allem der Niedriglohnsektor subventioniert wird. Nicht einverstanden zeigte sie sich damit, dass ein Teil der Maßnahmen aus dem Insolvenzausfallsfonds finanziert wird. Sinnvoller wäre es, einen Ausgleichstopf zu installieren, in den jene Betriebe einzahlen, die keine Lehrlinge ausbilden. Außerdem kam sie noch auf die Förderung der Ausbildung in Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht sowie auf die Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang junger Frauen und Männer zu den verschiedenen Lehrberufen zu sprechen, wozu sie einige Detailfragen hatte.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) begrüßte die Weiterentwicklung des Blum-Bonus, vermisste jedoch eine begleitende Qualitätskontrolle. Die Einführung eines Mediationsverfahrens halte er für gut, allerdings müsse man gerade bei kleinen Betrieben darauf acht geben, dass der bürokratische Aufwand und die Kosten im Rahmen bleiben. Mit der Ausbildungsgarantie habe man sich ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt, meinte er. Skeptisch war Hofer jedoch dahin gehend, ob die Abwicklung beim AMS am besten aufgehoben ist.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) sprach von einem ganz wichtigen Signal für die jungen Menschen und einem Paradigmenwechsel bei den Förderbedingungen, zumal nun mehr auf die Qualität Rücksicht genommen werde. Ihr Fraktionskollege Franz Riepl (S) hob in seiner Wortmeldung die wichtigsten Verbesserungen hervor und wies u.a. auf die überbetrieblichen Angebote, die Ausbildungsgarantie, die Koppelung der Förderungen an die Lehrlingsentschädigungen, die speziellen Maßnahmen für Frauen, die solidarische Finanzierung durch die Arbeitgeber sowie das Mediationsverfahren, das von beiden Seiten verlangt werden könne, hin. Abgeordnete Laura Rudas (S) gab zu bedenken, dass viele "einvernehmlich" gelöste Lehrverhältnisse in der Vergangenheit auf Druck des Arbeitgebers zustande kommen. Das nun vorgesehene Mediationsverfahren könne ein Vorteil für die Jugendlichen sein.

Aus seiner Sicht handle es sich beim vorliegenden Paket um einen guten Kompromiss und eine sehr bedarfsorientierte Weichenstellung, die sowohl im Sinne der Jugendlichen als auch der Unternehmer sei, betonte Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V). Im wesentlichen bestehen die neuen Maßnahmen aus drei Bereichen, nämlich aus der Basisförderung, der qualitativen und der personenbezogenen Förderung. Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis erachte er es für positiv, dass nunmehr auch eine einseitige Auflösung von Lehrverhältnissen möglich sei. Außerdem sei durch die Einführung des Mediationsverfahrens eine neutrale Abwicklung garantiert. Er glaube, dass die Evaluation in ein paar Jahren zeigen wird, dass es letztendlich nicht weniger Lehrverhältnisse gibt als bisher.

Abgeordneter Werner Amon (V) sah einen Punkt durchaus kritisch, und zwar die Auflösung der Lehrverhältnisse. Er befürchtete, dass es dadurch zu einer Verringerung der Lehrstellen kommen wird. Um dies beurteilen zu können, wäre es wichtig, dass der Minister regelmäßig einen Bericht vorlegt. 

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) erinnerte daran, dass die früheren Regierungen die Basis für die heute zu beschließenden Maßnahmen, die er ausdrücklich begrüße, gelegt haben. Im besonderen erwähnte er die Weiterentwicklung des Blum-Bonus, die gestaffelte Basisförderung sowie die Neuregelung der Auflösung von Lehrverhältnissen.

Bundesminister Martin Bartenstein bedankte sich für die überwiegend positiven Wortmeldungen zur Regierungsvorlage, die auf Basis eines Sozialpartnervorschlags erarbeitet wurde, und ging sodann auf die zahlreichen Fragen der Abgeordneten ein. Eingangs erinnerte er noch daran, dass das duale Ausbildungssystem in Österreich eine Erfolgsgeschichte sei, die international anerkannt werde. Derzeit gebe es etwa 130.000 Lehrlinge und ihre Anzahl sei wieder im Steigen begriffen. Gut zu sein bedeute aber nicht, nicht noch besser zu werden, unterstrich der Ressortchef, und dies war auch die Prämisse für das vorliegende Jugendbeschäftigungspaket.

Auf die Aussagen der Abgeordneten Schatz eingehend, stellte Bartenstein zunächst fest, er sei nicht der Auffassung, dass die Jugendlichen im Mediationsverfahren überfordert wären, zumal sie eine Person ihres Vertrauens beiziehen können. Sollte es zu einer Auflösung des Lehrverhältnisses kommen, dann werde sich das AMS darum kümmern, entweder eine neue Lehrstelle zu suchen, oder eine überbetriebliche Ausbildung anzubieten oder eine Weiterqualifizierung. Der dafür vorgesehene Zeitraum wurde mit drei Monaten angesetzt, wobei es sich dabei um eine Obergrenze handelt. Was die genaue Ausgestaltung der Regelungen anbelangt, so verwies der Minister auf den neuen Förderausschuss, der genaue Richtlinien, wie etwa im Hinblick auf die Qualitätssicherung, die Evaluierung der Maßnahmen oder die Qualifizierung der Lehrlingsausbildner, erarbeiten wird. Der von Schatz angesprochene Kombi-Lohn solle seiner Ansicht nach nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein. Was die Kritik hinsichtlich der Subventionierung des Niedriglohnsektors anbelangt, so glaube er, dass es bei einer schwierigen Arbeitsmarktsituation besser sei, einen weniger gut bezahlten Job zu haben, als gar keinen.

Bei der getrennten Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags, in dem u.a. der Minister aufgefordert wird, dem Nationalrat alle zwei Jahre einen Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung vorzulegen, - bei wechselnden Mehrheiten – mehrheitlich angenommen; keine Zustimmung fand der F-Abänderungsantrag. Mit S-V-B-Mehrheit wurde ein mit dem Tagesordnungspunkt in inhaltlichem Zusammenhang stehender S-V-Antrag auf Änderung des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 angenommen, wobei es um eine redaktionelle Berichtigung ging. 

Als miterledigt galten sodann zwei Anträge der Opposition. Das BZÖ wollte sichergestellt wissen, dass Lehrlinge aufgrund einer verspäteten Kenntnisnahme der Beendigung eines Lehrverhältnisses keine finanziellen Einbußen beim Bezug des Arbeitslosengeldes mehr in Kauf nehmen müssen. Die FPÖ-Initiative bezog sich auf den Fall, dass das Gewerberecht des Lehrbetriebes (durch Zurücklegung, Löschung oder Entziehung) untergeht; dennoch sollte den Lehrlingen ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld zustehen. Vertagt wurde sodann ein F-Entschließungsantrag, in dem verlangt wurde, dass die Kosten der Berufsschulzeit von der öffentlichen Hand beglichen werden. Keine Zustimmung fand die Forderung der Freiheitlichen nach Einführung eines Lehrberufes im Pflegebereich.

Grüne: Bundeseinheitliche Regelungen für Persönliche Assistenz

Weiters stand noch ein Entschließungsantrag der G-Abgeordneten Theresia Haidlmayr auf der Tagesordnung, in dem sie bundeseinheitliche Regelungen betreffend die Persönliche Assistenz einforderte.

Abgeordnete Christine Lapp (S) versicherte ihrer Vorrednerin, dass dieses Thema sehr ernst genommen werde, die Zuständigkeit für die Persönliche Assistenz in der Freizeit und im sozialen Bereich aber in die Kompetenzen der Länder falle. Dieser Auffassung schloss sich auch Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) an. – Der Antrag wurde in der Fassung eines G-Abänderungsantrages, der eine Friständerung betraf, abgelehnt. (Fortsetzung)