Parlamentskorrespondenz Nr. 500 vom 28.05.2008

Justizausschuss macht Justizbetreuungsagentur plenumsreif

Auch Modernisierung im Grundbuchrecht beschlossen

Wien (PK) - Schritte zu einer grundlegenden Erneuerung der Gründstücksdatenbank sollen mit einer Änderung des Grundbuchgesetzes 1955 und einer Reihe weiterer Gesetze gesetzt und gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Grundbuchs- und Vermessungsrechts in die Wege geleitet. Der Gesetzentwurf wurde heute vom Justizausschuss dem Plenum des Nationalrats nach kurzer Debatte einstimmig zur Annahme empfohlen.

Durch die Streichung bisher bestehender Informationsverpflichtungen sollen jährliche Einsparungen von knapp 170.000 € erzielt werden. Da die Umstellung überwiegend automationsgestützt erfolgen wird, ist damit kein zusätzlicher Arbeitsaufwand für Grundbuchsgerichte und Vermessungsämter verbunden. Ziel der Gesetzesänderungen sind bleibende Verbesserungen des Grundbuchs- und Vermessungswesens. U.a. soll bisher nicht verbüchertes öffentliches Gut "eingebüchert" werden. Grundeigentümern, die große Liegenschaftsbestände verwalten, sollen mehrere Liegenschaften, die eine wirtschaftliche Einheit bilden (etwa eine Autobahn) im Grundbuch gemeinsam abfragen können. Die Änderung des Vermessungsgesetzes sieht u.a. vor, dass Pläne in Zukunft ausschließlich automationsgestützt einzubringen sind.

In der Debatte unter dem Vorsitz des Ausschuss-Obmanns Heribert Donnerbauer (V) brachte zunächst Abgeordnete Gertrude Brinek (V) einen Abänderungsantrag und einen §27-Antrag – die beide von allen fünf Fraktionen getragen wurden – ein. Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) machte einen – ihrer Meinung für die KonsumentInnen wichtigen – Vorschlag, wonach auf die Unverbindlichkeit der Flächenangaben hingewiesen werden solle. – Abgeordneter Johannes Jarolim (S) begründete die Zustimmung seiner Fraktion damit, dass mit der Vorlage ein richtiger Schritt gesetzt werde. - Abgeordneter Gernot Darmann (B) begrüßte die mit der Novelle verbundene technologische Erneuerung und stellte die Frage nach den Kosten. – Abgeordneter Michael Ikrath (V) zeigte sich froh über den Konsens der Fraktionen und über die erreichte Modernisierung und Verwaltungsvereinfachung. – Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) warnte davor, die Schwierigkeiten der Anpassung zu unterschätzen und hatte Bedenken bezüglich der Unverbindlichkeit der Angaben über die Fläche.

Justizministerin Maria Berger bestätigte den hohen technischen Schwierigkeitsgrad bei der zu treffenden Lösung, die aber eine beträchtliche Vereinfachung mit sich brächte. Die Einsparungen beliefen sich auf etwa 169.000 €, die aus den Umstellungen erwachsenden Kosten seien hingegen minimal. Auf die Wortmeldung der Abgeordneten Hradecsni eingehend, meinte die Ministerin, dass ein Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flächenangaben auf den Formularen des Grundbuchauszugs überlegenswert sei.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Auch der §27-Antrag fand einhellige Zustimmung.

Justizbetreuungsagentur kommt

Die in den letzten Jahren ständig gestiegene Zahl geistig abnormer Rechtsbrecher, und zwar sowohl der zurechnungsfähigen wie der unzurechnungsfähigen, hat sowohl die Möglichkeiten der Unterbringung wie auch in der Folge der Aufwände massiv angespannt. Da der Maßnahmenvollzug in justizeigenen Einrichtungen wesentlich kostengünstiger ist als in öffentlichen Krankenanstalten, soll durch die Errichtung einer Betreuungsagentur eine kostengünstige, qualitätvolle und differenzierte Betreuung im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf stand heute im Justizausschuss zur Debatte.

Aufgabe der neuen Agentur wird es sein, Personal bereitzustellen, und zwar für die psychiatrische, psychotherapeutische, (zahn)medizinische, physio- und ergotherapeutische, logopädische und pflegerische Versorgung sowie für die psychologische, pädagogische und sozialarbeiterische Betreuung der Insassen von Justizanstalten. Organe der Agentur sind die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat; letzterer setzt sich aus vier vom Justizministerium, einem von Bundeskanzleramt bestellten und den von der Personalvertretung entsandten Mitgliedern zusammen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat Quartalsberichte sowie einen Jahresbericht und eine Vorschaurechnung für drei Jahre vorzulegen. Die Agentur unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) kündigte in der Debatte die Zustimmung seiner Fraktion an, weil es sich um eine vernünftige Maßnahme handle. Seine Fraktion bzw. die Opposition würde aber sehr wachsam sein, ob bei der Besetzung der Geschäftsführerposten ein "politisch orientiertes Versorgungssystem" wirksam würde.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) konnte zwar den Einsparungsgedanken der Maßnahme durchaus nachvollziehen, warnte aber ebenso wie sein Fraktionskollege Abgeordneter Wolfgang Zinggl vor einer schleichenden Privatisierung des Strafvollzugs. Überdies sei die Ausgliederung ein Etikettenschwindel, bei dem Personalkosten in Sachkosten umgewandelt werden, kritisierte er.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sah hingegen keinerlei Grund für die Befürchtungen der Grünen und versicherte, das Modell sei eine vernünftige Lösung, Einsparungspotential zu lukrieren, könne aber mit Sicherheit nicht als erster Schritt einer Privatisierung des Strafvollzugs gedeutet werden. In diesem Sinn sprach sich auch Abgeordnete Bettina Stadlbauer (S) aus, der sich im wesentlichen Abgeordneter Gernot Darmann (B) anschloss. Das Modell sei eine kreative Lösung, um die Betreuung sicherzustellen, es ermögliche zusätzliches Personal bei gleichzeitiger Kostenreduktion, sagte sie.

Abgeordnete Gertrude Brinek (V) begrüßte ihrerseits die Agentur als interdisziplinären Lösungsversuch, meinte aber, die heute durch dieses Gesetz eingeleitete Entwicklung sollte genau beobachtet werden.

Justizministerin Maria Berger rechnete vor, dass die Kosten der Betreuung in den Krankenanstalten mehr als doppelt so hoch seien wie in den Justizanstalten. Durch die Schaffung eigener Einrichtungen und deren Besetzung mit Stammpersonal und Personal aus der Betreuungsagentur könnten die Patienten nun in einer kostengünstigeren und qualitativ besseren Weise versorgt werden, hob sie hervor. Sie gab zudem zu bedenken, dass schon jetzt in einem sehr hohen Ausmaß auf Fremdpersonal zurückgegriffen werden müsse.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage mit S-V-F-B-Mehrheit angenommen.