Parlamentskorrespondenz Nr. 573 vom 13.06.2008
Vorlagen: Medien
Mediengesetz-Novelle sieht Ablieferungspflicht für Online-Medien vor
Die bestehende Anbietungs- und Ablieferungspflicht für gedruckte Publikationen an öffentliche Bibliotheken soll, in adaptierter Form, auf Online-Medien ausgedehnt werden. Das sieht eine Novelle zum Mediengesetz vor, die von der Regierung dem Nationalrat vorgelegt wurde (615 d.B.).
Konkret wird die Österreichische Nationalbibliothek mit dieser Novelle ermächtigt, sowohl frei zugängliche österreichische Internet-Seiten bzw. Internet-Seiten mit Österreich-Bezug als auch selektiv bestimmte "periodische" Online-Medien zu sammeln. Diese Sammlung kann, um unnötigen Aufwand zu vermeiden, ohne Mitwirkung der Anbieter geschehen, im Falle einer selektiven Sammlung sind die Medieninhaber jedoch zu informieren. Gleichzeitig wird eine Ablieferungspflicht für solche Online-Medien normiert, die die Nationalbibliothek, etwa durch Passwortschutz, nicht selbst erfassen kann und ausdrücklich vom Medieninhaber anfordert. Diese Ablieferungspflicht ist allerdings auf Inhalte beschränkt, an denen, wie es in den Erläuterungen heißt, "bibliothekarisches Bewahrungsinteresse" besteht. Für die anderen im Mediengesetz verankerten öffentlichen Bibliotheken gilt, dass sie von der Nationalbibliothek gesammelte Medieninhalte nach Bedarf zur Verfügung gestellt bekommen müssen.
Zum Schutz der Rechte der Medieninhaber werden genaue Regelungen über die Benutzung der abgelieferten Medien durch die BibliotheksbenutzerInnen getroffen. So sind etwa Sperrfristen vorgesehen, die verhindern sollen, dass im Internet kostenpflichtige Medienangebote in einer Bibliothek gratis genutzt werden können. Zudem ist, um eine übermäßige Kostenbelastung der Medieninhaber durch die Ablieferungspflicht zu vermeiden, eine Kostendeckelung vorgesehen, etwaige Mehrkosten müssen von der Nationalbibliothek selbst getragen werden.
Begründet wird die Regierungsvorlage damit, dass immer mehr sammelwürdige Publikationen nur noch online verlegt werden und dadurch zunehmend die Gefahr von Sammellücken bei den Bibliotheken entsteht. Zudem bestärkt die besondere Flüchtigkeit von Online-Medien nach Ansicht der Regierung die Notwendigkeit ihrer Sammlung und Bewahrung. Die Österreichische Nationalbibliothek geht von ca. 1.500 Aufforderungen zur Ablieferung in einem Fünfjahreszeitraum aus. (Schluss)