Parlamentskorrespondenz Nr. 603 vom 20.06.2008

Vorlagen: Inneres

Fingerabdrücke in Reisepässen kommen

In Reisepässen sollen künftig zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Das sieht ein Novelle zum Passgesetz vor, die von der Regierung dem Nationalrat vorgelegt wurde (616 d.B.). Damit kommt Österreich einer entsprechenden Vorgabe der EU nach.

Die beiden Fingerabdrücke werden laut Gesetzentwurf ausschließlich in den Datenchip des Reisepasses aufgenommen und damit im Pass nicht sichtbar sein. Auch sollen sie nur für die Identifizierung des Passinhabers und der Prüfung der Authentizität des Dokuments verwendet werden dürfen. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdrücke ist nicht vorgesehen, vielmehr schreibt die Gesetzesvorlage eine Löschung der Abdrücke spätestens vier Monate nach Passaustellung vor. Zum Auslesen der elektronischen Fingerprints wird ein spezielles Zertifikat des Innenministeriums benötigt.

Welche Fingerabdrücke abgenommen werden, steht noch nicht fest, das soll im Verordnungsweg festgelegt werden. Auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen ist gemäß Gesetzentwurf dem Innenminister überlassen. Die Kosten für die Ausstellung eines Reisepasses bleiben jedenfalls gleich, trotz zum Teil erheblicher Zusatzkosten für die Behörden.

Mit der Passgesetz-Novelle werden darüber hinaus eigene Personalausweise für Jugendliche unter 16 eingeführt. Sie unterscheiden sich von normalen Personalausweisen durch eine farbliche Kodierung und eine deutlich geringere Ausstellungsgebühr in der Höhe von 26,30 € (statt 56,70 €). Die Ausweise sollen nicht zuletzt eine leichtere Kontrolle der Altersgrenze, etwa in Bezug auf den Verkauf alkoholischer Getränke und Zigaretten, ermöglichen. (Schluss)