Parlamentskorrespondenz Nr. 736 vom 04.09.2008

Vorlagen: Soziales

ÖVP-BundesrätInnen verlangen Verlängerung der Pflege-Amnestie

Die BundesrätInnen der ÖVP haben einen Gesetzentwurf für ein Pflege-Verfassungsgesetz vorgelegt (671 d.B.). Er sieht eine Verlängerung der Amnestie für die Beschäftigung illegaler Pflegekräfte im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten um ein halbes Jahr vor. Als Begründung wird angeführt, dass die Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Betreuung derzeit unzureichend seien und das bestehende Fördermodell keine ausreichende Unterstützung für die Betroffenen biete. Bundesrat Ludwig Bieringer und seine FraktionskollegInnen fordern in diesem Sinn die Anhebung der Fördersätze für selbständige Betreuungskräfte von 225 € auf 500 € und für unselbständige Betreuungskräfte von 800 € auf 1.000 € sowie den Entfall der Vermögensgrenze von 7.000 € als Fördervoraussetzung.

SP-Bundesräte für Verlängerung des abschlagsfreien Pensionsantritts mit 55/60 Jahren bis 2013

In einem Gesetzesantrag von S-Bundesräten geht es u.a. darum, dass der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversicherungsregelung bis zum Jahr 2013, also um weitere drei Jahre, verlängert wird. Außerdem sollen bestimmte Ersatzzeiten – wie jene für Kindererziehung oder Präsenzdienst – als Beitragszeiten gelten; so gelten Zeiten, in denen die versicherte Person nach dem 31.12.1970 Krankengeld bezogen hat, als Ersatzzeiten. Zeiten der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit bzw. Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft vor Einführung der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG bzw. BSVG werden als Ersatzzeiten angerechnet, wenn der Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag dieser Erwerbstätigkeit bestritten wurde. (672 d.B.)

Höheres Pflegegeld, bessere Förderung der Kurzzeitpflege

Zur Verbesserung der Pflegegeldeinstufung von Kindern und Jugendlichen sollen in einer Änderung des Bundespflegegeldgesetzes gesetzliche Grundlagen für Pauschalwerte zur Berücksichtigung der pflegeerschwerenden Faktoren der Pflegesituation von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sowie von schwer geistig oder psychisch behinderten, vor allem demenziell erkrankten Personen ab dem 15. Lebensjahr geschaffen werden. Außerdem sollen das Pflegegeld – selektiv nach Stufen – mit Wirkung 1.1.2009 erhöht und die Fördermöglichkeit von Kurzzeitpflege ausgeweitet werden. (677 d.B.)


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