Parlamentskorrespondenz Nr. 766 vom 24.09.2008
Österreich beteiligt sich an EU-Beobachtermission in Georgien
Wien (PK) - Österreich wird sich an der EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM Georgia) mit bis zu drei Polizisten/-innen und einer Zivilperson beteiligen. Das beschloss der Hauptausschuss heute einstimmig. Die Entsendung ist zunächst bis 31. Dezember 2009 vorgesehen.
Wie Staatssekretär Hans Winkler berichtete, wird es Aufgabe der Mission sein, den russischen Truppenabzug, die Bewegungsfreiheit innerhalb der beobachteten Zonen sowie die Flüchtlingsrückkehr zu überwachen. Zu den Zielsetzungen der Mission, die etwa 200 internationale Beobachter/innen umfassen soll, zählen auch die Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen und die Beachtung der Menschenrechtssituation. Die von Bundesministerin Ursula Plassnik im August angesprochenen offenen Fragen hinsichtlich dieser Mission seien in der Zwischenzeit geklärt worden, bekräftigte Winkler gegenüber den Abgeordneten Ulrike Lunacek (G) und Gernot Darmann (B).
Einsatzraum wird grundsätzlich ganz Georgien sein, darauf habe die EU großen Wert gelegt, erläuterte Winkler auf eine weitere Frage der Abgeordneten Lunacek. Dennoch werden sich die Aktivitäten der Mission gemäß dem zwischen der EU-Troika und dem russischen Präsidenten Medwedew am 8. September 2008 unterzeichneten Abkommen zunächst auf die an Südossetien und Abchasien grenzenden "Pufferzonen" konzentrieren. Ein Einsatz in den beiden Provinzen selbst sei in absehbarer Zeit nicht realistisch, sagte Winkler.
Die Mission wird eng mit der OSZE, der UNO, dem Büro des EU-Sondergesandten für den Südkaukasus, der EU-Kommission und den in der Region tätigen NGOs zusammenarbeiten.
Ebenfalls einstimmig passierte die Verordnung der Justizministerin den Hauptausschuss, in der es um die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2006 geht. Dabei handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Verfahrenshilfe, die mehr als 10 Verhandlungstage oder insgesamt mehr als 50 Verhandlungsstunden umfassen. (Schluss)