Nationalrat beschließt 13. Familienbeihilfe
Wien (PK) – Familienthemen standen im Mittelpunkt einer mitternächtlichen Debatte im Nationalrat. Zunächst ging es um zwei sachlich, aber nicht wörtlich gleiche Anträge – S-F-Antrag 888/A und V-Antrag 900/A – zur Einführung einer 13. Familienbeihilfe.
Abgeordnete Mag. LAPP (S) begrüßte die 13. Familienbeihilfe und betonte, Familien mit Kindern brauchten Unterstützung, und zwar nicht ab einem gewissen Alter des Kindes, sonder ab der Geburt. Der SPÖ sei jedes Kind gleich viel wert, sie habe sich in dieser Frage durchgesetzt.
Abgeordneter WÖGINGER (V) warf Lapp vor, gegen die ÖVP mit einem gestohlenen Antrag vorzugehen, und unterstrich, die 13. Familienbeihilfe sei eine Initiative der ÖVP. Mit Nachdruck bekannte sich der Redner zur Unterstützung für Familien mit Kindern und meinte mit dieser Maßnahme setze die ÖVP ihren familienfreundlichen Weg fort.
Abgeordnete MANDAK (G) kritisierte, ÖVP und SPÖ seien nicht fähig, einen einzigen wortidenten Antrag einzubringen. Die vorliegenden zwei Anträge würden bloß Rechtsunsicherheit für die Familien schaffen, stellte sie fest und beantragte die Rückverweisung eines Antrags an den Ausschuss.
Abgeordneter HOFER (F) forderte in Entschließungsanträgen die Erhöhung des Kinderabsetzbetrages um 10 % sowie die Einführung eines Familiensteuersplittings.
Abgeordnete HAUBNER (B) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an und verlangte überdies in einem Abänderungsantrag die Einführung einer Geburtenbeihilfe von 1.000 €.
Abgeordnete RINNER (S) interpretierte die zusätzliche Familienbeihilfe vor allem auch als Maßnahme gegen die Teuerung und als Hilfe für junge Familien.
Abgeordnete FUHRMANN (V) begrüßte die Maßnahme als Ausdruck einer ehrlichen und sozial treffsicheren Politik.
Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) sah in der 13. Familienbeihilfe einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Familien. Beide Anträge wollen das Gleiche, stand für sie fest. Kuntzl meinte, es sei nicht wichtig, welcher Name auf dem Antrag stehe. Sollte der SPÖ-Antrag rückverwiesen werden, dann werde die SPÖ der ÖVP-Initiative zustimmen.
Bundesministerin Dr. KDOLSKY begrüßte die Initiative als sozial treffsichere Maßnahme und rief in ihrer Wortmeldung weiters dazu auf, sich in Zukunft Gedanken über die notwendige Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds zu machen.
Bei der Abstimmung wurde der S-F-Antrag mehrheitlich an den Ausschuss rückverwiesen, der V-Antrag wurde einstimmig angenommen, der B-Abänderungsantrag blieb in der Minderheit.
Ein G-Antrag und ein V-Antrag zum Kinderbetreuungsgeld
Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) lehnte es seitens ihrer Fraktion ab, einigen gut verdienenden Eltern unter dem Titel "einkommensabhängiges Karenzgeld" erheblich mehr Karenzgeld zukommen zu lassen als anderen. Den Freiheitlichen sei jedes Kind gleich viel wert, daher lehnen sie die diesbezüglichen Anträge ab, außerdem warnen sie vor dem enormen Verwaltungsaufwand, den insbesondere das unausgegorene Modell der ÖVP nach sich ziehen würde. Hoffnungen auf einen Lenkungseffekt, um Männer zu motivieren, in Karenz zu gehen, haben sich nicht erfüllt. In einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion verlangte die Rednerin daher eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes mit einer Inflationsanpassung des Kindergeldes, die Auszahlung des Erziehungsgeldes für 36 Monate ohne Wechselerfordernis zwischen den Eltern und den Entfall der Zuverdienstgrenzen.
Abgeordnete BINDER-MAIER (S) bekannte sich zu einem fairen und klaren Modell für das Karenzgeld und begründete ihre Zustimmung zum Modell der Grünen, das auf die unterschiedlichen Lebensmodelle von Frauen und Männern stärker Rücksicht nehme als das eher einschränkende Modell der ÖVP. In einem Entschließungsantrag verlangte die Rednerin die Vorlage einer Regierungsvorlage für ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, das sich zwischen einer Mindest- und einer Höchstbetragsgrenze bewegt, einen besseren Ersatz für entfallendes Einkommen darstellt, eine Arbeitszeitgrenze als Alternative zu einer Zuverdienstgrenze bringt sowie einen Anspruch von Alleinerzieherinnen auf das Kinderbetreuungsgeld in vollem Umfang und die Einführung eines Papamonats vorsieht.
Abgeordnete STEIBL (V) erläuterte das Modell ihrer Fraktion, die auf eine weitere Flexibilisierung und eine größere Wahlfreiheit für die Eltern abziele. Es gelte jede Verstaatlichung zu vermeiden, sagte die Rednerin und verwies auf das Steigen der Geburtenrate und das zunehmende Engagement der Väter in der Erziehung nach Einführung des Elterngeldes in Deutschland. Die ÖVP wolle ihre erfolgreiche Familienpolitik der letzten Jahre fortsetzen. Sie ist die Familienpartei, die jungen Frauen und Männern Mut zu Kindern machen möchte und Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern möchte. Die SPÖ sollte zustimmen, auch wenn sie zuletzt noch nicht den Mut hatte, die heute vertretenen Ziele in das Regierungsprogramm hineinzuschreiben.
Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) appellierte an die Abgeordneten, endlich ein Modell mit Hand und Fuß für die Familien zu schaffen und verlangte zugleich, sich von Modellen zu verabschieden, die vorsehen, dass ausschließlich Mütter für die Betreuung von Kindern zuständig sein sollen. Ein einkommensabhängiges Karenzgeld würde den heutigen Lebensrealitäten Rechnung tragen, zeigte sich die Rednerin überzeugt und meinte, es sei so offen gehalten, dass ihm sowohl SPÖ als auch ÖVP zustimmen können.
Abgeordnete Mag. WURM (S) sprach von einem guten Tag für Pflegende und Gepflegte, Studierende und Hackler und für die Familien. Was nun vorliege, sei ein Konzept für künftige junge Eltern, die nach internationalen Vorbildern mit einem einkommensabhängigen Karenzgeld unterstützt werden sollen. In Skandinavien würden solche emanzipatorischen Modelle schon längst umgesetzt, was dazu geführt habe, dass dort Väter bereits einen sehr großen Anteil an der Erziehung ihrer Kinder nehmen, was pädagogisch sehr gute Auswirkungen habe.
Abgeordneter PACK (V) erinnerte an die Initiativen der ÖVP, die zu einer größeren Wahlfreiheit in den Familien geführt haben; die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes habe es den Eltern auch erlaubt, nach einem kürzeren Betreuungszeitraum wieder in den Beruf einzusteigen. Der Antrag der Abgeordneten Steibl bringe nun weitere Wahlmöglichkeiten. Der SPÖ warf der Redner vor, dass sie zwar Studiengebühren ablehne, aber an Kindergartengebühren festhalten wolle.
Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag der Grünen mehrheitlich angenommen. Die Entschließungsanträge von ÖVP, FPÖ und SPÖ wurden blieben in der Minderheit und wurden abgelehnt.
(Schluss Familie/Forts. NR)
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Links
- 72/NRSITZ - 72. Sitzung des Nationalrats vom 24. und 25. September 2008
- 904/A(E) - Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes - Angebot einer einkommensabhängigen Variante im Interesse der Familien
- 894/A(E) - einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
- 900/A - Familienlastenausgleichsgesetz 1967
- 888/A - Familienlastenausgleichsgesetz 1967