Parlamentskorrespondenz Nr. 854 vom 06.11.2008

Vorlagen: Inneres

Grüne für Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes

Geht es nach den Grünen, dann kann die Behörde Fremden, die sich seit mehr als 5 Jahren überwiegend im Bundesgebiet aufhalten, aus humanitären Gründen auf Antrag eine "Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt" erteilen; hält sich der Fremde länger als acht Jahre im Bundesgebiet auf, werden humanitäre Gründe angenommen. Fremden, die vor dem 1.1.2006 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, ist auf Antrag der Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt" für die Dauer von zwei Jahren zu erteilen. Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen können im Inland gestellt, deren rechtskräftige Entscheidung kann im Inland abgewartet werden. Während der Dauer des Verfahrens über eine Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels soll eine Abschiebung unzulässig sein. Personen, denen ein humanitäres Aufenthaltsrecht zukommt, soll auch weiter möglich sein, einen Fremdenpass zu beantragen; dazu ist es erforderlich, dass die Person ein Reisedokument des Heimatstaates nicht erlangen kann. (32/A)

Ein weiterer Antrag betrifft das Verfahren bei Erstanträgen. Zur Antragstellung im Inland sind demnach Familienangehörige von Österreichern, EWR-Bürgern und Schweizer Bürgern, die in Österreich dauernd wohnen und denen das Recht auf Freizügigkeit nicht zukommt, berechtigt; der Passus "nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthaltes" soll gestrichen werden. (35/A)

Grüne wünschen Änderung des Waffengesetzes

Die Grünen beantragen, dass der Bund verpflichtet wird, die Kosten aller Vorarbeiten, insbesondere auch der Sondierungs- oder Bergungsarbeiten, für die Sicherstellung, weitere Sicherung und allfällige Vernichtung von Kriegsmaterial zu tragen. Für den Fall, dass der Grundstückseigentümer vorläufig die Kosten übernimmt, entsteht ein Regressanspruch gegen den Bund. (36/A) (Schluss)