Parlamentskorrespondenz Nr. 90 vom 12.02.2009

EU vereinheitlicht Aufsicht über Beteiligungen an Finanzunternehmen

Finanzausschuss: Mehr Geld für die ärmsten Länder

Wien (PK) - Internationale Finanzpolitik stand im Mittelpunkt des zweiten Teils der heutigen Sitzung des Finanzausschusses. Die Abgeordneten empfahlen dem Nationalratsplenum EU-Anpassungen im Aufsichtsrecht für Finanzunternehmen beim Erwerb von Banken, Wertpapierfirmen und Versicherungen, Beiträge Österreichs an der Wiederauffüllung von Entwicklungsfonds zugunsten der ärmsten Länder und an der Entschuldung Liberias. Schließlich passierten Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden, Vietnam und Deutschland den Ausschuss. Die Debatten über Anträge der FPÖ auf Verstaatlichung der BAWAG-PSK und für ein familienfreundliches Konjunkturpaket sowie ein Paket des BZÖ für Investitionsanreize wurden vertagt.

Außerdem passierten den Ausschuss ein EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz, der Verkauf von Bundesheerimmobilien, ein Finanzverwaltungsreformgesetz und ein 4 Mio.-Zweckzuschuss für Tirol aus Anlass des Andreas Hofer-Jahres.

Der Regierungsentwurf zur EU-konformen Einschränkung des Ermessensspielraums der Aufsichtsbehörden bei der Zustimmung zu Zusammenschlüssen und Beteiligungserwerben entspricht im Wesentlichen der bestehenden österreichischen Verwaltungspraxis. Dazu kommen eine Vereinheitlichung des Anlegerschutzes und ein neuer attraktiver Vertragstyp in der Produktfamilie "Lebensversicherung" (45 d.B.).

Die Debatte eröffnete Abgeordneter Peter Pilz (G), der sich zunächst mit den Problemen von Kreditkunden befasste, deren Fremdwährungskredite im letzten Herbst zum finanziell ungünstigsten Zeitpunkt zwangskonvertiert wurden. Pilz verlangte daher ein Verbot von Zwangskonvertierungen, eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit von Tilgungsträgern und die Einrichtung einer Schiedsstelle auf Kosten der Banken, um Schaden für die betroffenen Bankkunden abwenden zu können. Verbieten wollte Pilz auch "pyramidenspielartige Vertriebssysteme" und Bestandsprovisionen bei Finanzdienstleistern. Haftungsdächer für Finanzdienstleister sollten laut Pilz begünstigt, Strukturvertriebe aber verboten werden.

Anträge, die Abgeordneter Pilz zu diesen Punkten vorbereitet hatte, zog er im Interesse einer gemeinsamen Fünf-Parteien-Lösung zurück, nachdem ihm Ausschussobmann Günter Stummvoll und die Vertreter der anderen Parteien Gesprächsbereitschaft über die Ausformulierung eines gemeinsamen Antrages bis zur Beschlussfassung im Plenum zugesichert hatten.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) stimmte mit Peter Pilz weitgehend überein, sah aber die Notwendigkeit, seine Vorschläge im Detail und auch auf ihre EU-Konformität zu prüfen. Die Zwangskonvertierungen von Fremdwährungskrediten, wie sie in Einzelfällen vorgenommen wurden, seien nicht zu billigen und künftig auszuschließen. Ikrath setzte dabei aber auf die Märkte. In diesem Zusammenhang wies Ikrath auch auf die Umsetzung der EU-Konsumentenschutzrichtlinie hin. Für nicht zielführend hielt er es, eine weitere Schlichtungsstelle einzuführen, man sollte die Fragmentierung von Konsumenteninteressen vermeiden.

Abgeordneter Johann Maier (S) machte darauf aufmerksam, dass sich die Beratungstätigkeit der Konsumentenschützer seit dem Herbst verdreifacht habe und sprach die Hoffnung aus, dass es möglich sein werde, durch Sammelklagen gegen Finanzdienstleister etwas für geschädigte Konsumenten zu erreichen. Im Mittelpunkt stehe dabei die Rechtsfrage, ob Finanzdienstleister ihre Sorgfaltspflicht beim Verkauf von Finanzprodukten eingehalten haben. Auch Maier plädierte dafür, einen gemeinsamen Entschließungsantrag bis zum Plenum auszuarbeiten und meinte, beim Thema Zwangskonvertierungen und Tilgungsträger sollte man im Einvernehmen mit der Justizministerin vorgehen.

Abgeordneter Robert Lugar (B) schilderte die Probleme vieler Jungfamilien, die die Fremdwährungskredite in Anspruch genommen haben, weil sie sich Euro-Kredite nicht leisten konnten. Jetzt seien sie von Zwangskonvertierung bedroht, weil sie die verlangten höheren Sicherheiten nicht bieten können. An der Regierungsvorlage kritisierte der Abgeordnete das Fehlen bereits vereinbarter Ausnahmen für Landesfinanzierungsagenturen.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) drängte auf eine Lösung der Probleme mit Tilgungsträgern und plädierte bei den Strukturvertrieben auf bessere Ausbildung und bessere fachliche Kompetenz der dort beschäftigten Menschen. Und schließlich wollte Zanger die Kunden, die Finanzprodukte erworben haben, nicht ganz aus ihrer Verantwortung entlassen.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) plädierte dafür, zu den von Abgeordnetem Pilz genannten Themen einen gemeinsamen politischen Willen zu formulieren und die bereits sehr umfassende Entschließung vom 10. Dezember 2008 zu erweitern. Der Auftrag an das Finanzministerium, einen Regierungsentwurf auszuarbeiten, ziele auf eine Beschlussfassung noch vor dem Sommer, hielt Stummvoll fest.

Die Frage des Abgeordneten Peter Pilz nach aktuellen Zahlen über den Zustand der österreichischen Banken und diesbezügliche EU-Risiko-Abschätzungen führte zu einer Debatte, in der Ausschussobmann Günter Stummvoll Verständnis für das Informationsbedürfnis der Abgeordneten zeigte, Abgeordneter Christoph Matznetter (S) aber darauf hinwies, dass der Verlauf der aktuellen Krise ein dynamischer Prozess sei, der nur Momentaufnahmen von Tag zu Tag zulasse und überdies die Situation in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sei.

Staatssekretär Reinhold Lopatka (V) teilte Pilz mit, weder er noch Finanzminister Pröll verfügten über neue Daten der EU zu Risiken, Defiziteinschätzungen, Wachstum und Arbeitsmarkt in Österreich. Bei der Umsetzung des Bankenstabilisierungspakets würden aktuell Gespräche mit den Volksbanken, der Raiffeisenbank, der Erste Bank und der Bawag-PSK geführt. Summen, die laut Peter Pilz und seinem Fraktionskollegen Werner Kogler (G) kolportiert würden, konnte der Staatssekretär nicht kommentieren, weil von der EU keinerlei Größenordnungen genannt wurden, sagte der Staatssekretär.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) warnte davor, in der Öffentlichkeit Zahlen zu nennen, die schon in wenigen Wochen nicht mehr stimmten. "Die globale Situation, in der wir uns befinden, ist bislang einmalig, Einschätzungen schwierig bis unmöglich, weil die Erfahrungswerte fehlen". Den Steuerzahler könne die Veröffentlichung von Daten aber viel Geld kosten, weil sie die Finanzmärkte beeinflussen und die Staatsschuld verteuern könnten.

Demgegenüber stellten die Abgeordneten Peter Pilz (G), Robert Lugar (B) und Werner Königshofer (F) in weitgehend übereinstimmenden Wortmeldungen fest, es wäre für die Politik wichtig, genaue Zahlen über die finanziellen Risken der Banken und der Republik zu haben.

Dem gegenüber problematisierte auch Abgeordneter Christoph Matznetter (S) Risikoabschätzungen und meldete Zweifel an kolportierten Zahlen an, weil es keinen Anlass gebe anzunehmen, dass alle Kreditnehmer der österreichischen Banken ausfielen. Da Österreich auf sehr soliden finanziellen und wirtschaftlichen Fundamenten stehe, könne es sich das 100 Mrd.-Bankenpaket mit Haftungen und Kapitalbeteiligungen leisten, zeigte sich Matznetter überzeugt und erteilte Horrorszenarien eine klare Absage.  

Staatssekretär Reinhold Lopatka schloss sich mit dem Hinweis darauf an, die Gefahren in Österreich seien geringer als anderswo, was auch daran abzulesen sei, dass der Druck auf die Gründung einer "Bad Bank" hierzulande deutlich schwächer sei. Die österreichischen Banken seien wesentlich stärker mit der Realwirtschaft verbunden und wesentlich weniger mit den USA verknüpft als Banken in anderen Ländern.

Mehr Geld für die ärmsten Länder

Im Hinblick auf das Millenniumsziel der Vereinten Nationen, die Weltarmut bis 2015 zu halbieren, sprachen sich die Ausschussmitglieder sodann mit S-V-G-B-Mehrheit für einen Beitrag Österreichs zur Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsfonds sowie zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (15 d.B.) und für einen 5,56 Mio. Euro-Beitrag zu einem internationalen 791 Mio. Euro-Finanzhilfe-Paket für Liberia (44 d.B.) aus. Liberia hat seit den Wahlen im Herbst 2005 und dem Ende des jahrzehntelangen Bürgerkriegs gute wirtschaftliche Fortschritte erzielt und wurde nach 20 Jahren wieder in den Internationalen Währungsfonds aufgenommen.

Abgeordneter Lutz Weinzinger (F) begründete seine Ablehnung mit der Erfolglosigkeit der Entwicklungszusammenarbeit. "Hier läuft etwas falsch", sagte der Redner und warnte davor, immer mehr Geld in Fonds zu füllen, das letztlich nicht beim hungernden Volk, sondern bei dubiosen Machthabern lande. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) widersprach vehement. Wer in die Gebiete reise, in denen österreichische Entwicklungshelfer tätig seien, könne sich davon überzeugen, dass mit den EZA-Geldern Brunnen gegraben, Kliniken gebaut und Menschen medizinisch versorgt werden. Mit EZA-Geldern werden gute Projekte finanziert, Österreich und Europa müsse seine Entwicklungsverantwortung gegenüber den armen Ländern wahrnehmen, sonst werde die Zahl der Boat-People im Süden der EU weiter zunehmen, warnte Matznetter.

Nach einer ebenfalls zustimmenden Wortmeldung des Abgeordneten Martin Bartenstein (V) erfuhr Abgeordneter Windholz (B) von Staatssekretär Reinhold Lopatka, dass der für Entwicklungshilfe eingesetzte Betrag an österreichische Firmen zurückfließe.

Doppelbesteuerungsabkommen plenumsreif  

Sodann leitetet der Ausschuss Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden (11 d.B.), Vietnam (16 d.B.) und ein befristetes Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland jeweils einstimmig an das Plenum weiter. Letzteres vermeidet die die Doppelbesteuerung durch Erbschaftssteuern in Todesfällen zwischen 31. Dezember 2007 und 1. August 2008 (22.d.B.). Es wurde nötig, weil Deutschland das Abkommen wegen des Auslaufens der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich mit Ende Juli 2008 gekündigt hat. 

Klagen des Abgeordneten Werner Kogler (G), die Position Österreichs in der Frage des Bankgeheimnisses sei wirtschaftsethisch problematisch und gegenüber anderen EU-Staaten schwer zu vertreten, trat Staatssekretär Lopatka mit der Aussage entgegen, er sehe keinen Anlass, die diesbezügliche Position Österreichs zu ändern.

Vertagung oppositioneller Anträge

Jeweils mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagte der Finanzausschuss folgende Anträge der Oppositionsparteien FPÖ und BZÖ:

Die Verstaatlichung der BAWAG-PSK durch Erwerb der Aktienanteile der US-Firma Cerberus forderte die FPÖ in ihrem Entschließungsantrag 402/A(E). Eine Bank im öffentlichen Eigentum könnte die "Kreditklemme" infolge der Finanzkrise lösen, argumentierte F-Abgeordneter Werner Königshofer. Außerdem würde verhindert, dass der US-Fonds Cerberus durch seine Position in der "Hausbank" der Republik Einblick in deren Transaktionen gewinnt. Ein Problem, das durch den geplanten Einstieg der US-Regierung in die einstige "General-Motors-Bank" und BAWAG-Schwester GMAC mit der die BAWAG eng kooperiere, weiter verschärft würde.

Abgeordneter Jakob Auer zeigte sich verwundert über die wirtschaftspolitische Wende in der FPÖ und machte darauf aufmerksam, dass verstaatlichte Banken in der aktuellen Krise die größten Flops produziert hätten. - Den Vertagungsantrag stellte Abgeordneter Christoph Matznetter (S).

Die Leistungen der Familien bei der Erziehung der Kinder und bei der dauerhaften Sicherung der Sozialsysteme wollte F-Abgeordneter Lutz Weinzinger finanziell honoriert sehen und forderte in seinem Entschließungsantrag 282/A(E) ein Konjunkturpaket zugunsten von Familien. Es soll eine Inflationsanpassung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Pflegegeld und die Einführung eines Familiensteuersplittings nach französischem Vorbild enthalten.

Den Vertagungsantrag begründete Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) mit dem Hinweis auf zahlreiche Verbesserungen für die Familien beim letzten Konjunkturpaket sowie auf die Verbesserungen, die die geplante Steuerreform bringen werde. Ein Familiensteuersplitting nach französischem Vorbild lehne sie ab, weil es darum gehe, Frauen die Berufstätigkeit zu erleichtern.

Ein BZÖ-Investitionsanreizpaket 436/A(E) stand abschließend zur Diskussion, Abgeordneter Peter Westenthaler (B) plädierte vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und einer "nicht ausreichenden Steuerreform" für staatliche Investitionsanreize, drängte auf die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe, die Einführung einer Investitionsprämie, eine erweiterte Verschrottungs- oder Neukaufprämie für Kraftfahrzeuge und für veraltete Heizkessel, eine bessere Absetzbarkeit von Wohnraumschaffungs- und –sanierungskosten und auf die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von "Handwerkerleistungen".

Abgeordneter Erwin Kaipel (S) trat entschieden gegen die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe auf, die dem Staat wichtige Einnahmen bringe und emissionsarme Fahrzeuge fördere. Für die thermische Gebäudesanierung seien die Bundesländer zuständig, sagte der Redner, der angesichts investitionsfördernder Maßnahmen der kommenden Steuerreform keine Notwendigkeit sah, weitere Investitionsanreize zu beschließen.

Der Bund verkauft Immobilien des Bundesheeres

Mit S-V-B-Mehrheit verabschiedete der Finanzausschuss weiters ein Gesetz zur Veräußerung von Bundesvermögen, das im Zuge der Bundesheerreform den Verkauf von Grundstücken des Bundesheeres regelt. Betroffen von der Maßnahme sind nicht mehr benötigte Liegenschaften des Bundesheeres in Niederösterreich (Klosterneuburg, Felixdorf, Völtendorf, Spratzern, Gattmannsdorf und Wiener Neustadt), Salzburg (Gaisberg und Riedenburg), Tirol (Pradl), Steiermark (Thalerhof und Oberpremstätten), Wien (Kahlenbergerdorf, Leopoldstadt), Burgenland (Pinkafeld) und Oberösterreich (Kirchdorf an der Krems).

EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz einstimmig beschlossen

Einstimmig passierte ein EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz den Ausschuss, das die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen anderer EU-Staaten im Inland und die Vollstreckung von Entscheidungen österreichischer Finanzstrafbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten regelt.

Bundesabgabenordnung gilt ab 2010 auch für Länder und Gemeinden

Ein Abgabenverwaltungsreformgesetz, das mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen wurde, sieht vor, dass ab 2010 die Bundesabgabenordnung auch für die Erhebung der Landes- und Gemeindeabgaben durch Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden gilt. Sonderbestimmungen für die Länder sollen als Ausnahmen nur noch dort bestehen bleiben, wo dies unbedingt erforderlich ist.

Die Abgeordneten Kurt Gaßner (S), Jakob Auer (V) und Ernest Windholz (B) verwiesen in der Debatte auf die dadurch den Gemeinden entstehenden Kosten, während Abgeordneter Lutz Weinzinger (F) seine Kritik in die Worte fasste, die Gemeinden würden belastet, von Verwaltungsreform sei kaum etwas zu merken.

Staatssekretär Reinhold Lopatka erinnerte an die ausdrückliche Zustimmung von Städte- und Gemeindebund und meinte überdies, Nutznießer der Maßnahme seien Unternehmen und Steuerzahler, die nun nach einem einheitlichen Verfahren besteuert werden.

Tirol gedenkt des Andreas-Hofer-Aufstandes im Jahr 1809

Mit S-V-F-B-Mehrheit verabschiedete der Ausschuss ein Gesetz, mit dem der Bund aus Anlass des 200-jährigen Gedenkens der Erhebung Andreas Hofers gegen die napoleonische Besetzung Tirols im Jahr 1809 dem Land Tirol einen Zweckzuschuss von vier Mill. Euro für Infrastrukturinvestitionen, insbesondere zur Errichtung eines Ausstellungsgebäudes am Berg Isel sowie für die Sanierung und Adaptierung des Kaiserjägermuseums gewährt. (Schluss)