Parlamentskorrespondenz Nr. 136 vom 27.02.2009

Kurzdebatten in der Nationalratssitzung

Kein Untersuchungsausschuss zur Bundesbuchhaltungsagentur

AB-Besprechung betreffend Erstaufnahmezentrum Süd

Abgeordneter PETZNER (B) bemängelte die Beantwortung seiner schriftlichen Anfrage zur geplanten Erstaufnahmestelle Süd durch die Innenministerin. Das BZÖ werde jedenfalls erbitterten Widerstand gegen die Errichtung eines solchen Zentrums leisten, betonte Petzner und stellte die in der Antwort behaupteten wirtschaftlichen und kommunalpolitischen Effekte einer solchen Einrichtung in Frage. Sie bringe mehr Kriminalität und weniger Sicherheit für die Bevölkerung, das zeige das Beispiel Traiskirchen deutlich. Wenn die Ministerin von "Asyldruck" spreche, sei dies ein Schuldeinbekenntnis, zumal es ihr nicht gelungen sei, diesen Druck von Österreich zu nehmen. Weder die Justizministerin noch die Innenministerin seien bereit, klar auszusprechen, wo sie das Erstaufnahmezentrum tatsächlich planten, die ÖVP werde schon am 1. März in Kärnten und bei den Landtagswahlen in der Steiermark die Rechnung dafür präsentiert bekommen. Denn die Menschen wissen, dass ein Erstaufnahmezentrum im Süden nicht notwendig sei, wenn man darauf verzichten würde, das Bleiberecht für Asylanten auszuweiten, schloss Petzner.

Abgeordneter PENDL (S) übte Kritik an der Haltung des Kärntner BZÖ, die kaum von solidarischer Gesinnung zeuge. Dem stellte er die Aktivitäten in Niederösterreich gegenüber, wo im Bezirk Baden mehrere Einrichtungen für Flüchtlinge zur Verfügung stünden. Generell trat der Redner für eine faire und flächendeckende Aufteilung der Flüchtlinge ein, dann erübrigten sich derartige Diskussionen.

Abgeordneter PACK (V) trat gleichfalls für eine solidarische Lösung der Problematik ein und mahnte zu einer sachlichen Diskussion über das Thema. Es stehe außer Frage, dass es einen Standpunkt auch im Süden des Landes brauche, doch eigne sich diese Frage nicht für Wahlkampftöne. Vielmehr müsse sie in Ruhe erörtert werden.

Abgeordneter ZANGER (F) meinte, die Solidarität seiner Fraktion gehöre den Bürgerinnen und Bürgern, denen sei man verpflichtet. Die Interessen der Bevölkerung müssten berücksichtigt werden, und das bedeute, dass in der Steiermark keine solche Einrichtung errichtet werden dürfe, schloss der Redner.

Bundesministerin Dr. FEKTER brachte das aktuelle Zahlenmaterial zum Thema ein und schloss daraus, dass die gesetzliche Grundlage, die 2005 beschlossen worden war, ihren Zweck erfülle. Gegenwärtig habe man sehr viele Dublin-Fälle, und auch diese bräuchten Infrastruktur, bis man sie in jene Länder bringen könne, wo ihre Verfahren abgewickelt werden müssten.

Da viele Personen aus dem Süden nach Österreich drängten, sei es sinnvoll, eine entsprechende Einrichtung in Südösterreich zu schaffen, da es nicht gerechtfertigt sei, die Flüchtlingsströme quer durch Österreich zu leiten. Ebenso nötig sei es, die vereinbarten Quoten zu erfüllen, sagte die Ministerin an die Adresse Kärntens, denn alles andere wäre nicht fair.

Abgeordneter GROSZ (B) sagte, die Worte der Ministerin änderten nichts an der Tatsache, dass ein solches Zentrum eine Belastung sei. Hätte die Ministerin recht, dann möge sich doch ein Vertreter der Regierungsparteien finden, der dieses Zentrum in seinem Bereich errichten lasse. Alles andere wäre eine nicht zumutbare Belastung für die Steiermark und Kärnten.

Abgeordnete Mag. KORUN (G) erinnerte daran, dass es noch gar nicht so lange her sei, dass ÖsterreicherInnen die Solidarität anderer Staaten gebraucht hatten. Unmittelbar nach 1945 habe es Millionen displaced persons gegeben, die auf der Strecke geblieben wären, hätte es damals Parteien gegeben, die eine solche Haltung eingenommen hätten wie dies nun bei FPÖ und BZÖ der Fall sei. Diese Einstellung sei zum Schämen, kritisierte die Rednerin.

Der B-Antrag auf Nichtkenntnisnahme wurde abgelehnt.

Debatte über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erinnerte daran, dass insgesamt 16,5 Mio. € durch einen Mitarbeiter der Bundesbuchhaltungsagentur veruntreut wurden, und erhob schwere Vorwürfe gegen die interne Revision und die Kontrolle. Verantwortlich für die Mängel sei eine völlig überhastete Ausgliederung der Agentur, meinte der Redner.

Abgeordneter KRAINER (S) konnte, wie er sagte, keine politische Verantwortung in dem Vorfall sehen und lehnte einen U-Ausschuss ab.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) plädierte dafür, zunächst die strafrechtliche Verantwortung zu prüfen und erst danach über eine allfällige Befassung des Parlaments nachzudenken. Auch sollten erst die Verbesserungen im Verfahren der Untersuchungsausschüsse abgewartet werden.

Abgeordneter HOFER (F) unterstützte den Antrag mit dem Argument, die strafrechtliche Verantwortung sei in diesem Fall von der politischen Verantwortung nicht zu trennen. Der Redner ortete vor allem ein Versagen des Wirtschaftsministers, des Finanzministers, der Führung der Bundesbuchhaltungsagentur und des Managements des AMS und sprach von einem rot-schwarzen Skandal.

Abgeordneter LUGAR (B) machte auf Sicherheitslücken in der Agentur aufmerksam, die bereits vom Rechnungshof aufgedeckt wurden. Nun müsse aufgeklärt werden, ob der Mitarbeiter im Rahmen eines politischen Auftrags gehandelt hatte, forderte Lugar.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) klagte Systemfehler an, die seiner Meinung nach von der Politik mitzuverantworten seien, und kündigte zudem eine breite Diskussion im Rechnungshofausschuss an.

Bei der Abstimmung blieb der Antrag in der Minderheit.

Eingangs der 2. Sitzung teilte Präsident Dr. GRAF mit, dass das BZÖ eine Dringliche Anfrage betreffend die Einrichtung eines Asylerstaufnahmezentrums Süd eingebracht hat. Die ÖVP wiederum hat eine Dringliche bezüglich der Auswirkungen des Konjunkturpakets eingebracht. Graf erklärte, die Dringliche der ÖVP habe in diesem Fall Vorrang.

Erste Lesung: Fünf-Parteien-Antrag auf Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975

Abgeordneter PENDL (S) zeigte sich erfreut über die Einigung im GO-Komitee und dankte den Kollegen für deren Mitarbeit bei der Umsetzung.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) sah die Neuerungen als Ausdruck der Erkenntnis, dass die Öffentlichkeit heute ein wesentliches Element des modernen Parlamentarismus ist.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) begrüßte vor allem die Durchbrechung des Diskontinuitätsprinzips und die Änderungen bei den Bürgerinitiativen.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) warf der ÖVP im Zusammenhang mit der Dringlichen Anfrage einen Bruch der Geschäftsordnung vor. Die gegenständlichen Änderungen begrüßte Scheibner ausdrücklich.

Abgeordnete Mag. MUSIOL (G) bezichtigte die ÖVP der "Biegung" der Geschäftsordnung. Was die Änderungen der Geschäftsordnung betrifft, sprach sich Musiol für die Verstärkung der Minderheitenrechte, insbesondere bei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, aus.

Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

Präsident Dr. GRAF kündigte die Zurückziehung der Dringlichen Anfrage durch die ÖVP vor.

Abgeordneter Mag. STADLER (B) sprach in einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von einem Missbrauch der Geschäftsordnung durch die ÖVP.

Präsident Dr. GRAF stellte klar, dass die Zurückziehung der Dringlichen Anfrage geschäftsordnungskonform war.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) bezichtigte die ÖVP der "Biegung" der Geschäftsordnung durch die Zurückziehung der Dringlichen.

Abgeordneter KOPF (V) unterstrich die Geschäftsordnungskonformität des Vorgehens seiner Fraktion und bezeichnete die Einbringung einer Dringlichen Anfrage in einer zweiten Sitzung als völlig ungewöhnlich. Es sei offensichtlich, welches Spiel das BZÖ mit dem Parlamentarismus spiele.

Abgeordneter Dr. CAP (S) warf dem BZÖ Blockadepolitik vor und verwies zudem auf die Abwesenheit des Abgeordneten Petzner, der die BZÖ-Dringliche eingebracht hatte. (Schluss)