Parlamentskorrespondenz Nr. 179 vom 06.03.2009

Vorlagen: Bildung

Neue Mittelschule – Bundesländer dürfen mehr Versuche durchführen

Der Modellversuch Neue Mittelschule, der im Schuljahr 2008/2009 gestartet wurde und ein Angebot für eine gemeinsame Schule der 10- bis 14jährigen darstellt, ist laut Schulorganisationsgesetz (SchOG) auf zehn Prozent der Klassen an öffentlichen Schulen, im Fall von Pflichtschulen auf 10 Prozent der Klassen an öffentlichen Pflichtschulen im jeweiligen Bundesland beschränkt. Dieses Limit soll nun durch eine SchOG-Novelle insofern gelockert werden, als in Hinkunft die 10-Prozentgrenze für Pflichtschulen in einzelnen Bundesländern überschritten werden darf, sofern diese bundesweit eingehalten wird.

Die Modellversuche werden nach bundeseinheitlichen Kriterien durch das BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens) wissenschaftlich begleitet. Dem Nationalrat ist darüber alle drei Jahre Bericht zu erstatten. Zusätzlich hat das BIFIE der Unterrichtsministerin binnen sechs Monaten nach Beendigung jedes vierjährigen Versuchszeitraums einen Ergebnisbericht vorzulegen. (105 d.B.) (Schluss)


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