Parlamentskorrespondenz Nr. 240 vom 24.03.2009

Vorlagen: Gleichbehandlung

G-Antrag: Förderung der Beteiligung von Frauen in der Politik

Von der G-Abgeordneten Judith Schwentner wurde ein Antrag (73/A) auf Änderung des Parteien-, des Klubfinanzierungs- und des Publizistikförderungsgesetzes vorgelegt, bei dem Fördermaßnahmen zur stärkeren Beteiligung von Frauen in der Politik im Mittelpunkt stehen. Trotz aller Bekenntnisse zu Gleichberechtigung und Frauenförderung sei nach der Nationalratswahl 2008 die ohnehin niedrige Frauenquote im Nationalrat weiter gesunken, und zwar von 33,88 % (62 Frauen) auf 27,32 % (50 weibliche Nationalratsabgeordnete), zeigt Schwentner auf. Nach Ansicht der Grünen müssen endlich effektivere Maßnahmen gesetzt werden, damit mehr Frauen in politische Entscheidungsgremien, insbesondere den Nationalrat, gelangen.

Vorgeschlagen wird u.a., dass mittels eines Bonus-Malus-Systems eine hohe Frauenquote in den Nationalratsklubs der Parteien finanziell belohnt wird, eine niedrige Frauenquote würde hingegen zu Kürzungen bei den Förderungen führen. Jede Partei, deren Frauenquote mindestens 50 % beträgt, erhält eine Erhöhung des Grundbetrages aus der Parteienfinanzierung, und zwar um den Prozentsatz der im Nationalrat erreichten Frauenquote. Parteien, deren Frauenquote weniger als 50 % beträgt, erhalten keine Erhöhung. Überdies sollen gesonderte Mittel für Parteien, die einen Aktionsplan zur Frauenförderung (Prämie in der Höhe von 20.000 Euro) beschließen, sowie für Bildungsveranstaltungen, die auf eine verstärkte politische Beteiligung von Frauen abzielen, bereit gestellt werden. Außerdem müssen alle Parteien auf ihren Regional- und Landesparteilisten sowie der Bundesparteiliste unter den BewerberInnen zumindest 40 % Frauen haben, um zur Nationalratswahl zugelassen zu werden. Auch die Mittel für die Klubförderung der Nationalratsklubs sollen teilweise an Frauenquoten gekoppelt werden. Die Förderungen für die einzelnen Mitglieder des Nationalratsklubs werden um die Anzahl jener männlichen Mitglieder reduziert, aufgrund derer die Frauenquote des betreffenden Nationalratsklubs unter 50 % liegt.

Grüne für Diskriminierungsschutz auch in Medien und Werbung 

In Österreich ist sexistische und frauenfeindliche Werbung nicht gesetzlich verboten, stellte G-Abgeordnete Judith Schwentner in einem Entschließungsantrag (522/A[E]) fest. Werbeinhalte, die Frauen in einer Weise darstellen, die als herabwürdigend, diskriminierend, sexistisch oder anstößig empfunden werden können, oder Werbeinhalte, die auf stereotype Darstellungen von Frauen und Männern zurückgreifen, können derzeit nur mittels einer Beschwerde beim Österreichischen Werberat beanstandet werden. Im Falle einer Beschwerde beim Werberat kommt es zu einem Verfahren, das als schwerwiegendste Sanktion aber nur die "Aufforderung zum sofortigen Stopp der Werbekampagne oder des Werbesujets" vorsieht. Da die Grünen diese Regelung als unzureichend ansehen, fordern sie die Vorlage eines Berichts betreffend die Möglichkeiten eines gesetzlichen Diskriminierungsschutzes in den Bereichen Werbung und Medien.

Dieser Bericht soll u.a. folgende Punkte enthalten: Erarbeitung von Richtlinien für die Präsentation von Frauen und Männern in Werbung und Medien; eine Studie über die Möglichkeiten einer gesetzlichen Verankerung eines Diskriminierungsverbotes in Werbung und Medien im Gleichbehandlungsgesetz; die Entwicklung von Sensibilisierungsaktionen gegen sexistische Beleidigungen oder entwürdigende Bilder von Frauen und Männern in der Werbung und im Marketing; die Konzeption von geeigneten Bildungsprogrammen; die Entwicklung von Maßnahmen, wie Botschaften, die die menschliche Würde verletzen und Geschlechterstereotype vermitteln, in Lehrbüchern, Spielzeug, Video- und Computerspielen, dem Internet und neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie aus der Werbung über unterschiedliche Medien verhindert werden können; die Ausarbeitung von Regelungen, die gewährleisten, dass Marketing und Werbung die Achtung der menschlichen Würde und der Unversehrtheit der Person garantieren; der Ausbau der Forschung und die Förderung von wissenschaftlichen Studien in diesem Bereich sowie Aus- und Weiterbildungsangebote.

FPÖ für nachvollziehbare Einkommensstatistiken

Im Dezember 2008 belegte der Einkommensbericht des Rechnungshofes erneut, dass Frauen im Durchschnitt (teilzeitbereinigt) noch immer um 22 % weniger verdienen als Männer, heißt es einleitend in dem von der Abgeordneten Heidemarie Unterreiner (F) eingebrachten Entschließungsantrag 537/A(E). Im internationalen Vergleich des Weltwirtschaftsforums belege Österreich damit hinsichtlich der Einkommensgerechtigkeit im Jahr 2008 unter 130 Staaten nur den 121. Platz. Die Bundesregierung müsse daher sofort alle in Frage kommenden Maßnahmen zur Verminderung der Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern einleiten, fordern die FPÖ-Mandatare. Insbesondere sollten Systeme der Entgeltfindung in den Betrieben hinsichtlich der Einstiegsgehälter geschlechtergerecht und nachvollziehbar gestaltet, betriebliche Einkommensstatistiken (gegliedert nach Geschlecht, Verwendung und (Dienst)Alter) den beschäftigten Arbeitnehmern zugänglich gemacht, sowie den Betrieben gesetzlich verpflichtende Entgelt-Statistiken vorgeschrieben werden.

BZÖ fordert Steigerung des Männeranteils in pädagogischen Berufen

Die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst wird von den BZÖ-Abgeordneten Martina Schenk und Ursula Haubner ersucht, in Zusammenarbeit mit der Unterrichtsministerin bis 13.7.2009 ein Konzept zu entwickeln, um den Männeranteil in pädagogischen Berufen zu erhöhen. Laut Statistik Austria waren im Schuljahr 2007/08 insgesamt 83.669 Lehrerinnen in allen österreichischen Schultypen angestellt, während es lediglich 36.557 Männer waren. In Österreichs Kindergärten arbeiten überhaupt nur 133 Männer, zeigen die BZÖ-Mandatarinnen auf. Es dürfte wohl an Imagegründen liegen, warum pädagogische Berufe für Männer nicht attraktiv sind. (548/A[E])