Parlamentskorrespondenz Nr. 332 vom 21.04.2009

Nationalrat korrigiert Fremdenpolizeigesetz

Auch Gaswirtschaftsgesetz repariert

Wien (PK) – Mit zwei "Reparaturen" – im Fremdenpolizeigesetz und im Gaswirtschaftsgesetz – und der Ersten Lesung eines F- Antrags schloss der Nationalrat die erste Sitzung dieser Woche ab.

Abgeordneter Dr. HÜBNER (F) äußerte sich kritisch zur vorliegenden Entschließung. Mit dem Antrag würden dem Rechtsstaat "die Zähne gezogen", statt ihn zu stärken, kritisierte er. Für Hübner ist die in Aussicht gestellte Privilegierung von Angehörigen illegal in Österreich aufhältiger Fremder ein Mosaikstein zur Unterminierung der Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaats.

Abgeordneter KAPELLER (V) wies die Argumentation seines Vorredners zurück. Es gehe bloß um eine rechtskonforme Reparatur des § 115 des Fremdenpolizeigesetzes, erläuterte er, die Arbeit der Polizei würde damit keineswegs eingeschränkt.

Abgeordneter VOCK (F) zeigte kein Verständnis dafür, dass Angehörige von illegalen Fremden künftig nicht mehr bestraft werden sollen, wenn sie den Aufenthalt des Betroffenen nicht verraten. Damit würden Verstöße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention erleichtert und damit internationales Recht verletzt, klagte er.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) sprach von einer sensiblen Regelung, bei der der Gesetzgeber vorsichtig vorgehen müsse. Zahlreiche karitative Organisationen hätten kritisiert, dass auch nahe Angehörige belangt werden könnten, wenn sie unbefugt in Österreich aufhältigen Fremden helfen, skizzierte sie. Diese seien damit schlechter gestellt als etwa nahe Angehörige von verfolgten Mördern.

Abgeordneter Mag. STADLER (B) zeigte sich mit der vorliegenden Entschließung nicht einverstanden und lehnte einen Vergleich zwischen Fremdenrecht und Strafrecht als unzulässig ab. Bei der Privilegierung naher Angehöriger im Strafrecht gehe es darum, Familienverhältnisse durch belastende Aussagen nicht unnötig zu belasten, argumentierte er, im Fremdenrecht solle hingegen "Beitragstäterschaft" privilegiert werden.

Abgeordnete Mag. KORUN (G) machte dem gegenüber darauf aufmerksam, dass § 115 Fremdenpolizeigesetz von Anfang an unter Kritik gestanden sei, ihrer Meinung nach zurecht. Im Jahr 2007 seien mehrere Personen verurteilt worden, weil sie einem illegal in Österreich befindlichen nahen Angehörigen einen Schlafplatz zur Verfügung gestellt hätten, darunter die Ehefrau eines Asylwerbers. Korun forderte, betroffene Angehörige müssten straflos bleiben.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) bekräftigte, die FPÖ werde der vorliegenden Entschließung nicht zustimmen. Die Fremdengesetze müssten konsequent vollzogen werden, forderte er. "Das Boot ist voll", sagte Kurzmann, und wies darauf hin, dass in den vergangenen Jahren 1,5 Millionen Menschen nach Österreich zugewandert seien. Im Asylbereich urgierte er unter anderem eine Verkürzung von Asylverfahren und ein Verbot von Kettenanträgen.

Abgeordneter GLASER (V) wies darauf hin, dass eine Novellierung von § 115 Fremdenpolizeigesetz bereits im Regierungsübereinkommen vereinbart worden sei. In diesem Sinn qualifizierte er die entsprechende Initiative der Grünen als "Fleißaufgabe", der die Koalition, wie er ankündigte, in der vorliegenden Form dennoch zustimmen werde.

Auch Abgeordneter PLESSL (S) verwies auf die Vereinbarung im Regierungsübereinkommen. Zum Thema Asyl merkte er an, die Asylanträge seien im ersten Quartal 2009 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahrs deutlich gestiegen. Die SPÖ unterstützt ihm zufolge ein einheitliches europäisches Asylsystem auf Basis fairer Lastenverteilung.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) erklärte, es stehe Österreich gut an, im Asylbereich den humanitären Grundgedanken nicht aus den Augen zu verlieren.

Innenministerin Dr. FEKTER kündigte an, im Mai einen Entwurf zur Adaptierung des Fremdenrechts in Begutachtung zu schicken. Damit könnte noch vor dem Sommer eine Gesetzesvorlage vorliegen, konstatierte sie.

Die dem Bericht des Menschenrechtsausschusses über den Antrag 483/A(E) angeschlossene Entschließung wurde vom Nationalrat mit Mehrheit angenommen.

Reparatur des Gaswirtschaftsgesetzes

Dieser Tagesordnungspunkt sei eine gute Gelegenheit, um darauf hinzuweisen, dass sich Österreich in einem sehr hohen Ausmaß von fossilen Energieträgern abhängig gemacht hat, meinte Abgeordneter HOFER (F). Es sei daher unabdingbar, sich auf die heimischen und erneuerbaren Energieformen wie Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, Photovoltaik, Solar- und Geothermie zu konzentrieren, forderte der FPÖ-Mandatar. Er habe daher keine Freude damit, wenn zusätzliche Mittel in Projekte wie Nabucco investiert werden sollen, weil damit die Abhängigkeit unter anderen Vorzeichen fortgesetzt wird. Weiters forderte er die rasche Erneuerung der veralteten Leitungsnetze, was gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise sehr wichtig wäre.

Abgeordneter STEINDL (V) wies darauf hin, dass es beim vorliegenden Punkt um eine Reparatur des Gaswirtschaftsgesetzes geht, womit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Folge geleistet wird. Was die erneuerbaren Energieformen angeht, so schloss sich Steindl der Position seines Vorredners an; entsprechende Strategien werden von den zuständigen Ministerin bereits vorbereitet.

Durch die Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes werde klar gestellt, dass die zuständige Behörde die Netze unterschiedlicher Netzbetreiber innerhalb eines Bundeslandes zu einem Netzbereich zusammenfassen muss, erläuterte Abgeordneter KATZIAN (S). Generell wurde im Regierungsprogramm festgelegt, dass die Versorgungssicherheit einen wesentlichen Pfeiler der Energiepolitik darstellt, führte der Redner weiter aus. Man müsse bei allen Schritten aber darauf achten, dass Energie leistbar für alle Menschen in der Gesellschaft bleibt. Wenn man Versorgungssicherheit ernst nehme, dann müsse auch der notwendige Ausbau bzw. die Erweiterung der Leitungen vorangetrieben werden.

Die Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes sei eine reine Formsache und werde daher von seiner Fraktion unterstützt, kündigte Abgeordneter LUGAR (B) an. Aber auch er ging noch auf grundsätzliche energiepolitische Fragen ein und stellte die Frage, in wie weit die Gasversorgungssicherheit in Österreich gewährleistet sei. Enttäuscht zeigte er sich über die vom Wirtschaftsminister vorgestellte Energiestrategie, weil sie nichts anderes beinhaltet habe als die Absichtserklärung, eine Energiestrategie für Österreich zu entwickeln. Es müssen endlich konkrete Maßnahmen ausgearbeitet werden, um die Abhängigkeit vom russischen Gas zu verringern, forderte Lugar. So würde etwa allein die Ausnützung der Biomasse dazu führen, dass Österreich unabhängig von den Gaslieferungen wird.

Die Grünen stimmen der Novelle auch zu, um einen verfassungskonformen Zustand herzustellen, konstatierte Abgeordnete Mag. BRUNNER (G). Aus Sicht der Grünen gebe es aber über die Novelle hinaus noch Änderungsbedarf im Bereich der Gaswirtschaft. Bedauerlich sei, dass die Pläne der Regierung bezüglich des Baus von elf weiteren Gaskraftwerken nur dazu führen werde, dass die Abhängigkeit erhöht wird. Das dafür vorgesehene Geld sollte vielmehr in die Förderung von erneuerbaren Energien fließen, forderte Brunner.

Die Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes sei eine einfache und klare und werde hoffentlich dazu führen, dass die Anschlusskosten in Hinkunft gerechter berechnet werden, meinte Abgeordneter GLASER (V). Weiters erinnerte er an das im Vorjahr beschlossene Ökostromgesetz, das unverständlicherweise noch immer nicht in Kraft getreten ist; er hoffe, dass dies in den nächsten Wochen der Fall sein wird. Glaser wies darauf hin, dass die Regierung derzeit einen Gesamtenergieplan bis zum Jahr 2020 erarbeitet sowie einen Aktionsplan zur thermischen Sanierung umsetzt.

Abgeordneter WENINGER (S) sah die Frage des leistbaren Zugangs zu Energie als eine der Zukunftsfragen für die Gesellschaft an. Es sei erfreulich, dass Konsens darin bestehe, den Anteil der erneuerbaren Energie stark zu erhöhen, Energiesparmaßnahmen zu fördern und moderne Umwelt- und Klimatechniken zur Steigerung der Energieeffizienz einzusetzen.

Abgeordneter HÖRL (V) war überzeugt davon, dass große Anstrengungen unternommen werden müssen, um den angepeilten Anteil an erneuerbaren Energien in der Höhe von 34 % bis 2020 zu erreichen. Dazu beitragen wird sicher das Ökostromgesetz, das nun aber dringend in Kraft treten müsse. Die größte Chance für Österreich sehe er im Ausbau der Wasserkraft, weil es dazu keine Alternative gebe.

Für den Abgeordneten KIRCHGATTERER (S) standen die Versorgungssicherheit, die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils an erneuerbaren Energien im Mittelpunkt einer zukunftsorientierten Energiepolitik. Zur richtigen Zeit habe man das Konjunkturpaket beschlossen, urteilte Kirchgatterer, weil dadurch zusätzliche Mittel für die thermische Gebäudesanierung bereit gestellt werden.

Abgeordnete STEIBL (V) hielt eine Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Energiepolitik für sehr wichtig. Sie hoffte, dass alle Fraktionen dem Gesetz zustimmen werden.

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen.

Erste Lesung: berufsmäßige Ausübung der Sozialarbeit

Abgeordneter HOFER (F) forderte in seinem Antrag die Ausarbeitung eines Berufsgesetzes für Sozialarbeiter. Ihm sei es wichtig, dass es nach all den Jahren zu einer Beschlussfassung in dieser Frage komme. Er richtete zudem die Bitte an das Parlament, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht auf jene Menschen zu vergessen, die der Unterstützung durch den Sozialstaat bedürfen.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) war der Auffassung, dass diese Materie einer positiven Erledigung zugeführt werden sollte. Er erinnerte daran, dass der Europarat den Mitgliedstaaten bereits 2001 empfohlen habe, nationale Richtlinien betreffend die Berufsausübung von Sozialarbeitern zu erlassen. Spindelberger gab aber zu bedenken, dass derzeit die Länder für die Sozialarbeiter zuständig sind.

Abgeordnete STEIBL (V) meinte, dass der vorliegende Antrag derzeit ins Leere gehe, weil der Bund keine Kompetenzen in diesem Bereich hat. Außerdem sei er veraltet und entspreche nicht der aktuellen Gesetzeslage. Da das Anliegen aber sehr wichtig sei, sollte man darüber im Sozialausschuss ausführlich debattieren, schlug Steibl vor.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) war der Meinung, dass die Sozialarbeit auf einer gesetzlichen Basis beruhen sollte. Es werde in den Ausschüssen noch Gelegenheit geben, darüber zu beraten.

Abgeordnete Mag. MUSIOL (G) gab zu bedenken, dass im FPÖ-Antrag auf eine geschlechtergerechte Sprache vergessen wurde. Eine inhaltliche Debatte werde sicher noch im Ausschuss geführt werden.

Der Antrag wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen. (Schluss)