Parlamentskorrespondenz Nr. 427 vom 14.05.2009

Budgetausschuss gibt Grünes Licht für Budgets 2009 und 2010

Über vorgesehene Abänderungen wird noch verhandelt

Wien (PK) – Der Budgetausschuss des Nationalrats gab heute Nachmittag Grünes Licht für die Budgets 2009 und 2010. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für die beiden von der Regierung vorgelegten Voranschläge. Abänderungen in einigen Bereichen sind zwar vorgesehen, sie sollen aber erst im Rahmen der Plenarberatungen eingebracht werden, weil sich die Koalition, wie es hieß, in einigen "technischen Fragen" noch nicht geeinigt hat. Ergänzend zu den beiden Bundesfinanzgesetzen wurden auch das Bundesfinanzrahmengesetz und das Budgetbegleitgesetz sowie drei weitere Gesetzentwürfe gebilligt, wobei im Budgetbegleitgesetz einige Adaptierungen vorgenommen wurden.

Die neuen Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Politikerbezüge und die Politikerpensionen, die bis Ende 2010 eingefroren werden. Gleichzeitig stellt eine Novellierung des Entschädigungsfondsgesetzes sicher, dass schon bald mit der Auszahlung der restlichen Mittel des Fonds an die Antragsteller begonnen werden kann. Für Kinder unter 12 Jahren wird ein ermäßigter Reisepass mit elektronischem Datenträger eingeführt, bestehende Miteintragungen in Reisepässe der Eltern sind nur noch drei Jahre lang gültig.

Darüber hinaus sieht der V-S-Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz weitere legistische Maßnahmen im Schulbereich, etwa die Einführung eines Zeitkontos für LehrerInnen und die Reduzierung der Zuschläge für die Unterrichtserteilung an Abendschulen, sowie die Förderung der Selbstkontrolle der Werbebranche mit jährlich 50.000 € vor. Ebenso wird im Gehaltsgesetz die Verzögerung bei der Umsetzung der Bundesheerreform berücksichtigt.

Insgesamt sind in den beiden Budgetentwürfen der Regierung für 2009 Einnahmen in der Höhe von 63,88 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 77,44 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem administrativen Defizit von rund 4,8 % des Bruttoinlandsprodukts, das gesamtstaatliche Defizit nach Maastricht-Kriterien wird für 2009 mit 3,5 % prognostiziert. Für das Jahr 2010 sind Ausgaben in der Höhe von 70,73 Mrd. € und Einnahmen in der Höhe von 57,59 Mrd. € vorgesehen, das administrative Defizit beträgt 4,6 %.

Bei den Budgeteckdaten noch nicht berücksichtigt sind die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes vorgenommenen Abänderungen und weitere kleinere Änderungen, auf die sich die Koalitionsparteien im Wesentlichen bereits verständigt haben. Gleiches gilt für die in Aussicht genommene Erhöhung des Parlamentsbudgets, über die es zwischen allen fünf Fraktionen eine Einigung gibt. Die entsprechenden Abänderungsanträge sollen erst im Rahmen der Plenarberatungen eingebracht werden. Das BZÖ forderte, die Ausschussberatungen zu vertagen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Politikerbezüge und –pensionen werden eingefroren

So wird sich etwa die "Nulllohnrunde" für PolitikerInnen und das Einfrieren der Politikerpensionen bis Ende 2010 mit zumindest 2,86 Mio. € pro Jahr niederschlagen. Davon betroffen sind insbesondere der Bundespräsident, sämtliche Regierungsmitglieder und Abgeordnete, die Mitglieder des Bundesrats, der Rechnungshofpräsident und die drei VolksanwältInnen. Ihr Gehalt soll erst wieder mit 1. Jänner 2011 steigen, wobei dafür wie bisher entweder die Inflationsrate oder die Pensionsanpassung maßgeblich ist.

Auszahlungen des Entschädigungsfonds werden beschleunigt

Budgetäre Auswirkungen hat auch die Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes, deren Ziel die beschleunigte Auszahlung der restlichen Mittel des beim Parlament eingerichteten Fonds ist. Demnach ist geplant, das verbliebene Fondsvermögen aliquot auf jene Opfer des Nationalsozialismus bzw. deren Erben aufzuteilen, über deren Anträge bis 1. Juli 2009 entschieden wurde. Für die wenigen noch offenen Verfahren – derzeit rund 160 – verpflichtet sich der Bund, dem Fonds Mittel nachzuschießen, sobald die Höhe der jeweils zuerkannten Leistung feststeht. Gleiches gilt für Fälle, bei denen die Erstentscheidung des Fonds später abgeändert wird. Somit ist gewährleistet, dass komplizierte Verfahren die Abwicklung der Schlusszahlungen nicht weiter blockieren können und die meisten der rund 20.700 AntragstellerInnen in absehbarer Zeit den restlichen ihnen zuerkannten Entschädigungsbetrag erhalten.

Änderung des Passgesetzes bringt Kinderpass und "1-Tages-Expresspass"

Mit der Änderung des Passgesetzes reagieren die Abgeordneten auf eine demnächst in Kraft tretende Verordnung der EU, der zufolge künftig jedes Kind über einen eigenen Reisepass verfügen muss. Damit sollen Kinderhandel und Entführungen besser Einhalt geboten werden. Gleichzeitig will die USA ab 1. Juli die visumfreie Einreise mit chipfreien Notpässen nicht mehr gestatten.

Aus diesem Grund werden künftig auch Pässe für Kinder mit einem elektronischen Chip ausgestattet, Fingerabdrücke werden allerdings nicht gespeichert. Die ermäßigte Gebühr für den Kinderpass soll 30 € betragen. Miteintragungen von Kindern in Reisepässe der Eltern können nicht mehr vorgenommen werden, bestehende Miteintragungen bleiben noch maximal 3 Jahre gültig, sofern der Einreisestaat diese akzeptiert. Für dringliche Fälle neu eingeführt wird außerdem ein beschleunigt ausgestellter "Ein-Tages-Expresspass", der gegenüber einem Notpass den Vorteil hat, wie jeder normale Reisepass über digitale Merkmale zu verfügen.

Die beiden Bundesfinanzgesetze samt Anlagen, das Bundesfinanzrahmengesetz und das Budgetbegleitgesetz wurden, letzteres unter Berücksichtigung des erwähnten V-S-Abänderungsantrages, mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien beschlossen. Gleiches gilt für die Änderung des Passgesetzes. Die Novellierung des Entschädigungsfondsgesetzes sowie die Änderung des Bundesbezügegesetzes und damit in Zusammenhang stehender Gesetze, mit denen die "Nulllohnrunde" für PolitikerInnen fixiert wird, stießen auf einhellige Zustimmung. Ebenfalls einstimmig fassten die Abgeordneten drei Ausschussfeststellungen, die das Normverbrauchsabgabengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz betreffen.

Ein Abänderungsantrag des BZÖ zum Budgetbegleitgesetz wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Er hatte die verpflichtende Begrenzung von Managergehältern im Falle der Inanspruchnahme des Bankenrettungspakets zum Ziel.

Budgetbegleitgesetz: 63 Gesetzesänderungen und fünf neue Gesetze

Mit dem Budgetbegleitgesetz werden insgesamt 63 Gesetze geändert und fünf neue Gesetze geschaffen. So sollen etwa zur Sanierung der Krankenkassen noch heuer Bundesmittel in Millionenhöhe zur Verfügung gestellt und im Jahr 2010 ein mit 100 Mio. € dotierter Strukturfonds eingerichtet werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Kassen, ein umfassendes Sanierungskonzept vorausgesetzt, bis zum Jahr 2012 schrittweise um bis zu 450 Mio. € zu entschulden. Die Lehrer müssen unter anderem mehr Supplierstunden leisten und diverse Zulagenkürzungen hinnehmen.

Unternehmen kommt unter anderem die Erhöhung des Haftungsrahmens der Tourismusbank (ÖHT) und der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) sowie die Schaffung eines eigenen Serviceportals im Internet zugute. Zudem sollen Verkehrsministerin Doris Bures zusätzliche Budget-Vorbelastungen im Ausmaß von 1,77 Mrd. € genehmigt und für Umweltförderungen im In- und Ausland ein gesetzlicher Förderrahmen von jährlich rund 90 Mio. € für die Jahre 2009 bis 2013 festgelegt werden. Freie Dienstnehmer bzw. deren Auftraggeber müssen laut Gesetzentwurf künftig Kommunalsteuer sowie Dienstgeberbeiträge an den Familienlastenausgleichsfonds zahlen.

Im Bereich der Luftfahrt wird großen Flughäfen künftig die volle Verantwortung für die Sicherheitskontrollen übertragen. Sie können dafür eine Sicherheitsabgabe einheben. Gleichzeitig wird der Sicherheitsbeitrag für Transferpassagiere halbiert.

Mehr Geld wird es für die Bundesmuseen und die Bundestheater geben: Die Basisabgeltung wird um 8,5 Mio. € (Museen) bzw. um 3,5 Mio. € (Theater) angehoben. Ebenso ist eine Aufstockung der Mittel für die Förderung von Fernsehfilmen um jährlich 6 Mio. € – zu Lasten des Digitalisierungsfonds – beabsichtigt. Private Rundfunksender werden künftig mit 6 Mio. € gefördert, 5 Mio. € davon stehen für kommerzielle und 1 Mio. € für nichtkommerzielle Sender zur Verfügung.

Weitere Punkte des Budgetbegleitgesetzes sind u.a. ein Entlastungspaket für die Justiz, Adaptierungen bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer und die Erhöhung der Seniorenförderung. Überdies müssen Fremde künftig für die Beantragung eines Aufenthaltstitels in jedem Fall eine Gebühr entrichten, unabhängig davon, ob ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird oder nicht. Durch ein "Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz" wird der Finanzminister ermächtigt, Zahlungsbilanzhilfe an wirtschaftlich eng mit Österreich verflochtene Länder – etwa mittel- und osteuropäische Staaten – zu leisten, um erhebliche Umsatz- und Ertragsausfälle österreichischer Unternehmen zu verhindern.

Der Abstimmung im Budgetausschuss waren sechstägige Budgetberatungen vorangegangen. Die Abgeordneten haben die beiden Haushaltsentwürfe sowie die budgetbegleitenden Gesetze zunächst mit Experten analysiert und dann in einem eigens dafür eingesetzten Unterausschuss die einzelnen Ressortbudgets verhandelt.

Die Plenarberatungen im Nationalrat werden am 19. Mai mit der Diskussion über das Budgetbegleitgesetz und die drei weiteren budgetbegleitenden Gesetze beginnen, ab dem 20. Mai stehen die beiden Budgets selbst und das Bundesfinanzrahmengesetz zur Diskussion. Die Schlussabstimmungen sind für Freitag, den 29. Mai anberaumt. (Schluss)