Parlamentskorrespondenz Nr. 525 vom 15.06.2009

Vorlagen: Umwelt

Ein "Fluoriertes Treibhausgase-Gesetz" gegen den Klimawandel

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat im Zusammenhang mit europäischen und nationalen Bemühungen zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase und zur Erfüllung der Kyoto-Ziele einen Entwurf für ein "Fluoriertes Treibhausgase-Gesetz" (222 d.B.) vorgelegt, das der Durchführung und Überwachung der europäischen "F-Gase-Verordnung" dient. Chemisch wird zwischen den einfachen Treibhausgasen Kohlendioxid(CO2), Methan(CH4), Distickstoffoxid(N2O) und den fluorierten Treibhausgasen (fluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid) unterschieden. F-Gase werden zwar nur in geringen Mengen emittiert, sind aber bis zu 22.000 mal klimaschädlicher als das maßgebende Kohlendioxid. Fluorierte Kohlenwasserstoffe werden industriell als Kältemittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen, als Treibgase in Spraydosen und vielfach als Lösungsmittel verwendet. Der Gesetzentwurf regelt die Reduzierung der Emissionen durch die Kontrolle von Behältern, durch Verbote und Verwendungsbeschränkungen, Vorkehrungen zur Rückgewinnung von F-Gasen beim Recycling alter Kälte- und Klimaanlagen, von Brandschutzsystemen und Hochspannungsschaltanlagen. Dazu kommen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die F-Gase enthalten, für die Ausbildung und Zertifizierung von Personen, die mit Geräten oder Anlagen arbeiten, in denen F-Gase verwendet werden, und für die Berichterstattung an die EU über die Stoffströme fluorierter Treibhausgase.

Änderung des Dampfkesselbetriebsgesetzes

Bei der Anerkennung ausländischer Zeugnisse von Betriebswärtern für Schiffsmaschinen und Lokomotiven galten bislang Parallelregelungen im Dampfkesselbetriebsgesetz und in der Triebfahrzeugführer-Verordnung. Zur Verwaltungsvereinfachung, für einen leichteren Zugang zum Recht und im Interesse der EU-Konformität sieht ein Entwurf zur Änderung des Dampfkesselbetriebsgesetzes eine Kompetenzentflechtung bei der Qualifikation von Betriebswärtern für Schiffsmaschinen und Lokomotiven vor (223 d.B.).

Anpassungen an das EU-Chemikalienrecht

Ein Gesetzentwurf zur Durchführung der europäischen REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemical Substances - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) und zur Änderung des Chemikaliengesetzes enthält nationale Begleitvorschriften zur Weiterentwicklung des EU-Chemikalienrechts (224 d.B.). Konkret geht es um die Implementierung europäischer Vorschriften in das - weitgehend aufrecht bleibende - Chemikaliengesetz 1996 und um Begleitmaßnahmen zur Anwendung der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung).

Die neue europäische Chemikalienpolitik verpflichtet Hersteller und Importeure, chemische Stoffe als solche, auch wenn sie in Zubereitungen (Gemischen) enthalten sind, bei der örtlich in Helsinki eingerichteten Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Dazu kommt die Beschränkung bestimmter Stoffe oder Zubereitungen und die Einführung eines Zulassungsregimes für besorgniserregende Stoffe. Weitere Regeln betreffen die Organisation der ECHA, Berichts- und Informationsverpflichtungen, die Benennung der zuständigen Behörden und die vorgesehene Kommunikation mit der Öffentlichkeit, Aufgaben der Mitgliedstaaten und Sanktionen. Die Registrierung von Stoffen, der inhaltlich wichtigste Teil der REACH-Verordnung, ersetzt die bisherige Anmeldepflicht für neue Stoffe im Chemikaliengesetz 1996. (Schluss)