Parlamentskorrespondenz Nr. 622 vom 06.07.2009

Universitätsrechts-Änderungsgesetz passiert Ausschuss

UG-Novelle vom Wissenschaftsausschuss behandelt

Wien (PK) – Das Universitätsrechtsänderungsgesetz 2009 stand heute im Zentrum der Beratungen der Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Nationalrates. Mitbehandelt wurden einige oppositionelle Anträge zum Thema.

Bundesminister Johannes Hahn erinnerte eingangs an den zweijährigen Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung der Gesetzesmaterie und nannte sodann die wesentlichen Punkte der in Rede stehenden Vorlage. So wurde hinsichtlich des Status der Lektoren ein allgemein akzeptabler Mittelweg gefunden. Auch die freien Dienstverträge, die jeweils an konkrete Projekte gebunden sind, sollen in sachlich begründeten Fällen künftig entsprechend verlängert werden können. Ebenso wird die Mitwirkung der Betriebsräte an den Universitätsräten neu geregelt. Dazu kämen, so der Minister, kleinere Korrekturen handwerklicher Natur.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) bemängelte, dass man die gesamte Materie, auch wenn man Verbesserungen erkennen könne, ausführlicher hätte beraten können, um zu einem konsensualen Ergebnis zu kommen. Er befasste sich mit dem "strategischen Charakter" des Senats und meinte, mehr Einfluss wäre wünschenswert gewesen. Im konkreten Text gebe es einige Unklarheiten, sodass man gleichsam Erläuterungen der Erläuterungen gebraucht hätte. Konkret sprach er die Regelungen beim Medizin- und Zahnmedizinstudium an.

Abgeordnete Beatrix Karl (V) brachte einen V-S-Abänderungsantrag betreffend die vom Minister referierten Inhalte ein und ergänzte dessen Ausführungen. Zudem brachte sie einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend die Zielsetzung, längerfristig zwei Prozent des BIP für den tertiären Bildungssektor aufzuwenden, ein.

Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) verwies auf die fruchtbringenden Diskussionen, deren Ergebnisse in den genannten Abänderungsantrag eingeflossen seien. Als positiv hob die Rednerin hervor, dass die Gestaltungsvereinbarung klargestellt werde, wichtig sei zudem, dass auch künftig die freie Prüferwahl bei kommissionellen Prüfungen bestehen bleibe und eine entsprechende Flexibilisierung bei der Studieneingangsphase vorgenommen werde. Schließlich sei hervorzuheben, dass jene, die Studienbeihilfe beziehen, auch künftig keine Studiengebühren bezahlen müssen. Besonders verwies sie auf die geplante gezielte Förderung von Nachwuchsforscherinnen, um hier geschlechtermäßig mehr Gleichheit zu erzielen.  

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) meinte hingegen, die geplanten Änderungen liefen dem Ziel, die Akademikerquote zu erhöhen, zuwider. Hinsichtlich der Universitätsautonomie müsse man beachten, dass das gesamtösterreichische System kompatibel bleibe. Die Studieneingangsphase fand der Redner gut, sie dürfe aber nicht dazu führen, dass ein viergliedriges Studiensystem entsteht.

Abgeordneter Rainer Widmann (B) bezeichnete die Novelle als weder Fisch noch Fleisch, sei sie doch in manchen Bereichen nicht ganz schlüssig. Die Stellungnahmen seien großteils negativ gewesen, man habe hier die Chance vertan, gemeinsam etwas zu erarbeiten.

Nachdem Bundesminister Johannes Hahn auf aufgeworfene Detailfragen eingegangen war, sagte Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V), die Novelle implementiere strategisches Denken auf allen Ebenen, aber eben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Als einen der größten Fortschritte dieser Vorlage bezeichnete sie die Frauenquote, weiters thematisierte sie die Frage des Lehramtes.

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) vertrat die Ansicht, die künftige Zusammensetzung des Senats sei ein qualitativer Rückschritt. Die Curricula drifteten ob der Autonomie auseinander, was es Studenten schwer mache, eine Kompatibilität innerhalb Österreichs zu erzielen. Auch sei die Ausgestaltung des Medizinstudiums problematisch.

Abgeordneter Martin Graf (F) kritisierte gleichfalls die "überfallsartige" Behandlung der Materie, die eigens an einem ausschussfreien Tag angesetzt worden sei. Dennoch werde die Opposition dies nicht blockieren, weil man eben konstruktiv zusammenarbeiten wolle. Nachdem sich Graf mit Fragen der Studiengebühren und Studienbeschränkungen befasst hatte, bezeichnete er es als enttäuschend, dass man nach wie vor nicht zu studienbezogenen Finanzierungen komme. Auch thematisierte er das Verhältnis Senat und Rektorat.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) bemängelte, das Gesetz gehe in die falsche Richtung, weil es Mitbestimmung einschränke, statt Demokratie auszubauen.

In der Abstimmung wurde sowohl die Regierungsvorlage in der Form des V-S-Abänderungsantrags als auch der V-S-Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen, während die Anträge von B und F mehrheitlich abgelehnt wurden. Der Antrag 418 wurde mit der Regierungsvorlage miterledigt, der G-Antrag (521/A[E]) war vor Eingang in die Tagesordnung vom Antragsteller zurückgezogen worden.

Die Vorlagen im einzelnen

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht im Kapitel "Wissenschaft" unter anderem die Weiterentwicklung des UG 2002 mit dem Ziel der Optimierung des UG 2002 auf Grund der Erfahrungen und des Evaluierungsprozesses 2007 unter dem Aspekt "Autonomie stärken und weiterentwickeln" vor. Damit reagiert man auf jene Punkte, bei denen sich in den sieben Jahren seit dem In-Kraft-Treten des Universitätsgesetzes 2002 konkreter Verbesserungsbedarf gezeigt hat. (225 d.B.)

Die Vorschläge des Rechnungshofs zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau sollten, geht es nach dem BZÖ, ehebaldigst umgesetzt werden. Dabei geht es um sachgerechtere Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen, um Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess, Harmonisierungen und dergleichen mehr. Konkret will das BZÖ das Beschaffungswesen am Beispiel der medizinischen Universität Graz und der Vetmed Wien optimieren (553/A[E]).

Weiters gibt die finanzielle Ausstattung der Universitäten derzeit Anlass zur Klage. Um den universitären Aufgaben gerecht werden zu können, beantragt die FPÖ bis spätestens 2020 eine Anhebung des vorgesehenen Budgets für den tertiären Bildungssektor auf 2 Prozent des BIP sowie eine stufenweise Erhöhung der Globalbudgetierung der Universitäten. (416/A [E]) In diesem Sinne sollte auch die Finanzierung von Vorziehprofessuren, welche der Schwerpunktbildung und Profilentwicklung dienen, an österreichischen Universitäten in der Höhe von 120 Millionen Euro erfolgen, ergänzt die FPÖ in einem weiteren Antrag. (417/A [E])

2002 wurde ein eigenes Dienstrechtsgesetz am Universitätssektor schlagend, welches als Provisorium bis zum Inkrafttreten des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten gelten sollte. Da dieser auch sieben Jahre später immer noch nicht Realität geworden ist, fordert die FPÖ die Bundesregierung auf, alle dafür nötigen Schritte zu setzen und allfällig dadurch auftretende Mehrkosten mit einem Betrag von bis zu 35 Millionen Euro zu finanzieren. (418/A [E]) (Schluss)


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