Parlamentskorrespondenz Nr. 665 vom 10.07.2009

Nationalrat debattiert Verkehrsthemen

Koalition stimmt gegen eigenen Antrag gegen Gigaliner

Wien (PK) Nicht weniger als zehn Vorlagen aus dem Verkehrsausschuss standen im Anschluss an die Petitionen und Bürgerinitiativen auf der Tagesordnung des Nationalrats. Zunächst wurde über eine Regierungsvorlage debattiert, die ein strengeres Vorgehen gegen Alkolenker und Raser vorsieht, und zwar gemeinsam mit einem G-Antrag, zwei F-Anträgen (319 und 330) und einem B-Antrag.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) begrüßte die erweiterte Vertiefung der Moped-Fahrausbildung. ZU bedauern sei, dass diese Ausbildungserweiterung hohe Kosten mit sich bringe, weil der Zweiradverkehr aus ökologischen und verkehrsorganisatorischen Gründen gefördert werden sollte. Unfallgefahren könne man aber nicht nur durch Ausbildungsmaßnahmen begegnen, es brauche auch Maßnahmen in der Straßenverkehrsordnung, etwa um das Zusammenleben der Radfahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern zu erleichtern. Der Erhöhung von Verkehrsstrafen könne die FPÖ nicht zustimmen, weil die Einnahmen in das allgemeine Budget gehen und nicht für Verkehrsmaßnahmen zur Verfügung stünden.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) begrüßte das vorliegende Paket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und bekannte sich auch zu höheren Strafen für Hochrisikolenker. Auch von der Verbesserung der Moped-Ausbildung sei eine höhere Verkehrssicherheit zu erwarten, sagte der Redner und lobte das Engagement von Verkehrsministerin Bures zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Ein Abänderungsantrag zur Änderung des Führerscheingesetzes diente formalen Ergänzungen.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) begrüßte die im Gesetzentwurf vorgesehene Gebührenfreistellung bei BerufskraftfahrerInnen und würde sich diese Maßnahme auch für die Behinderten wünschen. Er stand den Sicherheitsmaßnahmen, die durch die Neuerungen im Führerscheingesetz vorgenommen werden, grundsätzlich positiv gegenüber, kritisierte jedoch die Erhöhung der Strafen beim Schnellfahren. Dies sei eine reine Geldbeschaffung unter dem Motto der Verkehrssicherheit, sagte er. Wenn jemand in einer 30km/h-Zone 50km/h fährt, könne man das nicht als Rasen bezeichnen. Hagen wünschte sich mehr Exekutive auf der Straße, aber in erster Linie zur Überwachung und nicht zum Abstrafen. Der Antrag der FPÖ zum LKW-Überholverbot wurde von Hagen unterstützt.

Abgeordneter Ferdinand MAIER (V) zeigte sich mit den Neuerungen zum Mopedführerschein sowie mit der Erhöhung der Strafen für AlkolenkerInnen und SchnellfahrerInnen zufrieden. Ebenso befürwortete er die geplanten Maßnahmen zur Kindersicherheit im Auto. Maier schnitt auch die Gefährdung bei unbeschrankten Bahnübergängen an und wies darauf hin, dass zur Verbesserung der Sicherheit solcher Bahnübergänge Mittel aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung stünden. Ein großes Problem stellen für den V-Abgeordneten die RadfahrerInnen dar, zumal 10 % der toten Unfallopfer zu dieser Gruppe gehören. Diesem Problem müsste man in nächster Zeit ein besonderes Augenmerk schenken, meinte er. Skeptisch äußerte er sich zu den Überlegungen, zusätzliche Delikte in das Vormerksystem aufzunehmen.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) fehlten in diesem Paket wesentliche Maßnahmen zur Reduzierung der Opfer im Straßenverkehr. Sie widersprach ihrem Vorredner und trat explizit für die Aufnahme der überhöhten Geschwindigkeit sowie des Telefonierens mit Handy während des Fahrens in das Vormerksystem ein. Es sei absurd, dass die Hauptursache für Verkehrsunfälle, nämlich das Rasen, im Vormerksystem nicht vorkomme, bemerkte sie. Österreich gehe auch bei Alkolenkern mit Glace-Handschuhen vor, kritisierte Moser weiter.

Bundesministerin Doris BURES unterstrich, das vorliegende Verkehrssicherheitspaket versuche, gezielt im Bereich der Hochrisikogruppen Maßnahmen zu setzen, um menschliches Leid zu reduzieren. Zu diesen Hochrisikogruppen gehörten AlkolenkerInnen und RaserInnen, weshalb man in diesem Bereich Strafen erhöhe und das Instrument des Verkehrs-Coaching einsetze. Für eine effiziente Kontrolle wünschte sie sich eine besser ausgestattete und personell aufgestockte Exekutive. Eine weitere Risikogruppe sind laut Verkehrsstatistik die MopedfahrerInnen, zum großen Teil junge Menschen, die aufgrund mangelnder Fahrpraxis Unfälle haben. Deshalb werde man in der Ausbildung die Praxisstunden erhöhen und die Theorie reduzieren, womit man weiterhin sicherstelle, dass die Ausbildung für junge Menschen leistbar bleibt. Ein großes Problem stellt laut Ministerin Bures die Tatsache dar, dass jedes fünfte Kind ungesichert im Auto sitzt. Zur Bewusstseinsbildung werde hier Coaching für die Eltern eingesetzt. Außerdem beabsichtige sie, die Informationsbroschüre der Babybox beizulegen.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) sprach ebenfalls die dramatische Entwicklung der AlkolenkerInnen und MopedfahrerInnen an, weshalb sie die Sicherheitsmaßnahmen der vorliegenden Novelle befürwortete. Explizit nannte sie höhere Strafen und längeren Führerscheinentzug bei alkoholisierten LenkerInnen, die Einführung einer Mindeststrafe für Schnellfahren und die Neuerungen bei der Mopedausbildung.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) thematisierte ebenfalls die alarmierende Zunahme von Unfällen mit MopedfahrerInnen. Für die Reform der Ausbildung sei daher höchste Zeit gewesen. Auch die Versicherungen hätten bereits ihre Bereitschaft signalisiert, einen Prämienerlass für jene zu gewähren, die eine neue Ausbildung hinter sich haben. Markowitz hielt jedoch das vorliegende Paket für nicht ausreichend und trat insbesondere für eine verstärkte Aufklärungsarbeit in der Schule ein.

Abgeordneter Franz ESSL (V) unterstützte den geplanten stärkeren Praxisbezug bei der Ausbildung von MopedfahrerInnen und stimmte auch den höheren Strafen bei Alkohol am Steuer und beim Rasen zu. Er merkte jedoch an, dass in ländlichen Gebieten vielfach keine öffentlichen Verkehrsmittel und keine Taxis zur Verfügung stehen. Ein Führerscheinentzug komme daher oft einem Berufsverbot gleich. Man sollte daher als Ersatz für die Strafe an die Ableistung sozialer Dienst denken, schlug er vor.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) nannte Alkohol am Steuer als eines der größten Probleme im Straßenverkehr, wobei vielfach völlig Unschuldige getroffen würden. Es gebe in diesem Bereich auch viele WiederholungstäterInnen, sagte Keck, dennoch werde das Delikt oftmals noch immer als ein Kavaliersdelikt betrachtet. Dem werde nun mit der Novelle entgegen gewirkt. Er hielt es grundsätzlich für untragbar, dass Alkohol getrunken wird, wenn man sich ans Steuer setzt.

Abgeordnete Karin HAKL (V) stimmte ihrem Vorredner zu, indem sie wiederholte, Alkohol am Steuer sei kein Kavaliersdelikt. Sie regte jedoch an, das gesamte Verkehrsstrafenregime zu überdenken. Bei Strafen wegen Schnellfahrens werde oft über das Ziel geschossen, meinte sie und nannte in diesem Zusammenhang eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10km/h.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) machte darauf aufmerksam, dass es neben Alkohol am Steuer und Raserei auch zunehmend Probleme mit Drogenkonsum im Straßenverkehr gebe. Er begrüßte die Präventionsmaßnahmen im Gesetzentwurf und hielt es für wichtig, dass die Vorschriften auch entsprechend kontrolliert werden.

Bundesministerin Doris BURES reagierte in einer zweiten Stellungnahme auf Abgeordnete Hakl und stellte klar, dass es bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um 10km/h keine Änderungen gibt. Sie wollte mit der Novelle ein Signal dafür setzen, dass Rasen kein Kavaliersdelikt ist. Die Mindeststrafe von 70 Euro sei die rechtliche Voraussetzung dafür, die Strafverfolgung auch über die Staatsgrenzen hinaus durchzuführen.

Bei der Abstimmung wurde die Novelle zum Führerscheingesetz unter Berücksichtigung eines SPÖ/ÖVP-Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Die Grünen hatten in zweiter Lesung eine getrennte Abstimmung verlangt.

Die Ausschussberichte über den Antrag der Grünen zum Führerscheingesetz, über die beiden Anträge der FPÖ zur Straßenverkehrsordnung sowie über den Antrag des BZÖ betreffend systematische Evaluierung der Verkehrsicherheitsmaßnahmen wurden mehrheitlich angenommen. Da es sich dabei um negative Ausschussberichte handelt, gelten die genannten Anträge als abgelehnt.

30. und 31. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie ein Antrag der Grünen

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) vermutete hinter den Novellen eine "versteckte Abzocke" der AutofahrerInnen. Es könne nicht sein, so Vock, dass die AutofahrerInnen dauernd zur Budgetsanierung herangezogen werden. Den ebenfalls zur Diskussion stehenden Antrag der Grünen betreffend Entwertung bzw. Vernichtung des Typenscheins bei PKW-Totalhavarien brachte der Abgeordnete Verständnis entgegen, räumte aber ein, dass man die BesitzerInnen solcher Wracks oft nicht feststellen könne. Deshalb müsse man Autowracks in Zukunft auch weiterhin ohne Typenschein entsorgen können.

Abgeordneter Peter STAUBER (S) begrüßte insbesondere die Möglichkeit einer Zulassungsbescheinigung in Form einer Chipkarte. Er befürwortete weiters die Neuregelung bezüglich des Fahrens mit Blaulicht und die Erhöhung der zulässigen Last bei Rohmilchtransporten auf 44 Tonnen. Diese höheren Lasten sollten jedoch nur im Tal erlaubt werden, meinte er.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) stimmte zwar den Änderungen bezüglich des Fahrens mit Blaulicht zu, konnte aber der Zulassungsbescheinigung mittels Chipkarte nichts abgewinnen. Auch er zeigte Sympathien für den Antrag der Grünen, gab jedoch zu bedenken, dass dieser nicht ganz ausgereift sei. Abschließend wiederholte er die Forderung des BZÖ, eine Mehrfachvignette für BesitzerInnen von Wechselkennzeichen vorzusehen. In diesem Zusammenhang brachte er einen Entschließungsantrag betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichenbesitzern bei der Vignettenpflicht ein.

Abgeordneter Ing. Hermann SCHULTES (V) thematisierte die Gewichtszulassung für Rohmilchtransporte und erläuterte, diese sei deshalb notwendig, weil Milchtransporter immer mit einer Reservekapazität fahren müssten, zumal Kühe nicht immer gleich viel Milch geben. Durch die Neuregelung würden Leertransporte vermieden. Die Regelungen hinsichtlich der Traktoren werden seiner Meinung nach der Realität angepasst. Als Umweltsprecher seiner Partei zeigte er sich insbesondere mit den Bestimmungen zu den Fahrrädern mit Elektromotor zufrieden.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) lehnte dem gegenüber die Erhöhung für Rohmilchtransporte auf 44 Tonnen ab. Damit belaste man zusätzlich die Güterwege, argumentierte sie, außerdem werde man damit immer mehr Schwierigkeiten haben, die in der EU forcierten Gigaliner abzulehnen. Ihren Antrag in Bezug auf die Entsorgung von Autowracks verteidigte Moser mit dem Hinweis, dass vermehrt gestohlene Autos mit falschen Typenscheinen bereits entsorgter Autowracks versehen werden. Deshalb sei es notwendig, diese Typenscheine entweder zu entwerten oder zu vernichten. Die Maßnahme sei an sich wirtschaftsfreundlich, weshalb sie den Widerstand der ÖVP nicht verstehe.

Bundesministerin Doris BURES erläuterte, mit der gegenständlichen Novelle und dem geplanten Scheckkarten-System wolle man den AutofahrerInnen ein gewisses Service bieten. Ihr Motiv sei nicht das "Abzocken", sondern sie wolle mit ihren Schritten menschliches Leid verhindern, bekräftigte sie abermals. Wöchentlich stürben vier Menschen bei Unfällen, verursacht durch Rasen.

Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) bezeichnete die Novelle für sinnvoll und unterstützte vor allem die Möglichkeit der Zulassung im Chipkarten-Format. Ebenso befürwortete er die Verschärfungen und die Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe.

Bei der Abstimmung wurde die Kraftfahrgesetznovelle, nach einer getrennten Abstimmung in zweiter Lesung, in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Mehrfachvignette für WechselkennzeichenbesitzerInnen wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschussbericht über den Antrag der Grünen betreffen Entwertung, bzw. Vernichtung des Typenscheins bei PKW-Totalhavarien wurde mehrheitlich angenommen. Da es sich auch hier um einen negativen Ausschussbericht handelt, gilt der Antrag als abgelehnt.

Koalition lehnt eigenen Antrag und G-Antrag gegen Gigaliner ab

Abgeordneter Erich TADLER (B) wandte sich gegen die EU-weite Zulassung von so genannten Gigalinern und kündigte die Zustimmung des BZÖ zum vorliegenden Antrag an. Seiner Ansicht nach stellt das Gewicht dieser Lkw eine enorme Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Ebenso sprechen seiner Ansicht nach die geographischen Gegebenheiten in Österreich gegen bis zu 25 Meter langen Fahrzeuge.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) gab zu bedenken, dass viele Verkehrsteilnehmer schon die bestehenden Sattelschlepper als bedrohlich empfinden. Eine Studie der EU hat ihr zufolge sowohl positive als auch negative Folgen der Zulassung von Gigalinern aufgelistet. Demnach drohten nicht nur negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, sondern auch eine verstärkte Rückverlagerung des Verkehrs von Schiene und Schiff auf die Straße.  

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) appellierte an die Abgeordneten, dem Antrag der Grünen zu den Gigalinern den Vorzug zu geben. Er orientiere sich an den Forderungen der Gewerkschaft Vida und gehe weiter als jener der Koalitionsparteien, skizzierte sie. Moser plädierte dafür, nicht nur die EU-weite Zulassung von Gigalinern, sondern auch nationale Zulassungen zu verhindern. Ein von Moser eingebrachter Entschließungsantrag zielt auf eine Verbesserung des Lärmschutzes für AnrainerInnen der A8 ab.

Abgeordneter Ferdinand MAIER (V) führte in Richtung Abgeordneter Moser aus, zunächst sollte man geplante Maßnahmen wie die Anbringung von Flüsterasphalt und verstärkte Geschwindigkeitskontrollen abwarten und erst danach weitere Lärmschutzmaßnahmen planen. Die gegen die Zulassung von Gigalinern gerichtete Entschließung wurde auch von Maier unterstützt.

Abgeordneter Werner KÖNIGSHOFER (F) erklärte, er kann sich den Einsatz von Gigalinern durchaus in der australischen Wüste oder auf geraden schwedischen Straßen vorstellen. Für die österreichischen Gegebenheiten erachtet er sie allerdings als nicht geeignet. Abseits von Problemen mit der Verkehrssicherheit wären in Österreich teure Straßenadaptierungen notwendig.

Verkehrsministerin Doris BURES betonte, es sei ihr erklärtes Ziel, keine "Monster-Lkw" auf österreichischen Straßen zu haben. Sie zeigte sich daher über die Unterstützung ihrer Position durch die vorliegende Entschließung erfreut.

Abgeordneter Manfred HAIMBUCHNER (F) wies darauf hin, dass der von Moser eingebrachte Entschließungsantrag auch von der FPÖ und vom BZÖ mitgetragen werde. Die oberösterreichischen Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP müssten der Bevölkerung erklären, warum sie sich nicht für mehr Lärmschutz an der A8 einsetzten, sagte er.

Die dem Bericht des Verkehrsausschusses über den S-V-Antrag 527/A(E) angeschlossene Entschließung wurde – entgegen dem Tenor der Wortmeldungen – vom Nationalrat abgelehnt. Auch der gemeinsame Entschließungsantrag der Oppositionsparteien betreffend Verbesserung des Lärmschutzes bei der A8 blieb in der Minderheit. Mit Mehrheit zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten den ablehnenden Bericht des Verkehrsauschusses zum G-Antrag 547/A[E]).

ÖBB: Mehr Flexibilität durch Strukturreform

Abgeordneter Mario KUNASAK (F) unterstrich, die FPÖ werde die ÖBB-Strukturreform ablehnen. Er vermutet, dass diese Maßnahme nur gesetzt wird, um "unliebsame Vorstände" loszuwerden. Ein von Kunasek eingebrachter Entschließungsantrag zielt auf die Erhaltung der steirischen Gesäusebahn für den Personennahverkehr ab. Die geringe Auslastung ist seiner Meinung nach nicht auf mangelnden Bedarf, sondern auf wenig durchdachte Fahrpläne und fehlende Anschlussmöglichkeiten zurückzuführen.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) führte aus, gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise sei es wichtig, der ÖBB einen Handlungsrahmen zu geben, mit dem sie im internationalen Wettbewerb bestehen könne. Er zeigte sich überzeugt, dass die ÖBB durch die neue Struktur schneller, effizienter und flexibler wird. Gleichzeitig wies er auf enorme Verwaltungseinsparungen hin. 

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) sieht dem gegenüber die Notwendigkeit einer Strukturänderung bei den ÖBB nicht gegeben. Auch der Rechnungshof zweifle an der Richtigkeit dieser Reform, konstatierte er. Der Verkehrsministerin gehe es insbesondere darum, die letzten Reste der schwarz-blauen bzw. schwarz-orangen Regierung zu beseitigen, vermutet er. Ein Bekenntnis legte Hagen zur Erhaltung von Nebenbahnen ab.

Abgeordneter Ferdinand MAIER (V) wertete die vorliegende Strukturreform bei den Bundesbahnen als ergänzenden Schritt zur ÖBB-Reform 2003. Es gehe um mehr Transparenz, eine bessere Verfolgbarkeit der Kosten und steigende Wettbewerbsfähigkeit.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) kritisierte Geschäfte von ÖBB-Aufsichtsratsmitgliedern mit der Bahn. Er fragte sich, wer solche Aufträge zu welchem Zweck vergebe. Möglicherweise gehe es, so Vock, darum, die Kontrollore "mundtot" zu machen.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) zeigte sich überrascht, dass SPÖ und ÖVP beim vorherigen Tagesordnungspunkt, offenbar versehentlich, dem gegen die Zulassung von Gigalinern gerichteten Antrag nicht zugestimmt hätten. Zur vorliegenden Gesetzesänderung kündigte Moser die Zustimmung ihrer Fraktion an. Zufrieden äußerte sie sich darüber, dass auf Drängen der Grünen entgegen ursprünglichen Intentionen nun auch der Bericht über gemeinwirtschaftliche Leistungen der ÖBB erhalten bleibe. Generell bezeichnete sie die ÖBB als "Dauerbaustelle". In einem Entschließungsantrag fordert Moser namens ihrer Fraktion den Erhalt der Gesäusebahn und die Erstellung eines attraktiven Touristenkonzepts zur besseren Auslastung dieser Bahnstrecke. 

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) begründete die vorliegende Strukturreform damit, dass die ÖBB-Reform im Jahr 2003 einen Schritt zu weit gegangen sei. Die Splittung der Infrastruktur hat ihm zufolge zu ungeheuren Schnittstellenproblemen und Reibungsverlusten geführt.

Verkehrsministerin Doris BURES hob hervor, dass die ÖBB eines der bedeutendsten österreichischen Unternehmen sei. Unter anderem verwies sie auf deren hohe Bedeutung für PendlerInnen. In diesem Sinn zeigte sie sich über beschlossene Rekordinvestitionen in die Schiene auf Basis eines klaren Finanzierungsplans erfreut. Die vorliegende Strukturreform begründete Bures mit dem notwendigen Abbau von Doppelgleisigkeiten. Sie wolle eine gesunde, wettbewerbsfähige Bundesbahn, bekräftigte sie.

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) machte geltend, dass es durch die ÖBB-Reform 2003 zu einer Effizienzsteigerung bei den ÖBB gekommen sei. Diese Reform solle nun fortgeführt werden mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der ÖBB weiter zu steigern.

Abgeordneter Josef AUER (S) hielt fest, die Regierungsvorlage zeige eine starke sozialdemokratische Handschrift. Es gehe um schlankere Strukturen und "gewaltige Einsparungen". Die ÖBB sollten, so Auer, "mit roter Politik in schwarze Zahlen kommen".

Abgeordneter Johann HELL (S) erklärte, die bisherige ÖBB-Struktur habe von Anfang an zu Problemen geführt. Nun bekomme das Unternehmen einen neuen strukturellen Rahmen, um rasch auf geänderte Verhältnisse reagieren zu können. Hell erwartet sich von der Reform auch bessere Mobilitätsangebote für die Bevölkerung.

Der Gesetzentwurf wurde vom Nationalrat mehrheitlich angenommen. In der Minderheit blieben die Entschließungsanträge der FPÖ und der Grünen betreffend die Erhaltung der Gesäusebahn.

(Schluss Verkehr/Forts. RH-Berichte) 


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