Parlamentskorrespondenz Nr. 805 vom 30.09.2009

Österreichisch-deutsches Arbeitsgespräch über direkte Demokratie

Wien (PK) - Heute besuchten Mitglieder des Petitionsausschusses des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern unter der Leitung ihrer Obfrau Barbara Borchardt das Parlament und tauschten mit Mitgliedern des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen Erfahrungen aus, die ParlamentarierInnen bei der Behandlung direkter Bürgeranliegen machen. Petitionen seien ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie, das es weiterzuentwickeln gelte, stellten deutsche und österreichische Abgeordnete übereinstimmend fest. Denn solange sich Bürger mit ihren Anliegen und Vorschlägen vertrauensvoll an die PolitikerInnen wendeten, brauche man sich um die Demokratie keine Sorgen zu machen, formulierte Ausschussobfrau Barbara Borchardt unter Zustimmung ihrer GastgeberInnen, der Stellvertretenden Obfrau Rosa Lofeyer (S) sowie der Abgeordneten Anna Höllerer (V), Wolfgang Pirklhuber (G) und Erich Tadler (BZÖ).

Beim systematischen Vergleich der Arbeitsweisen der beiden Ausschüsse anhand konkreter Beispiele aus dem weiten Feld der unterschiedlichen Anliegen, die Bürger an die Abgeordneten herantragen, traten aber wesentliche Unterschiede zutage: Die Schwelle für den Zugang der BürgerInnen zum Petitionsausschuss und zum "Bürgerbeauftragten" sei in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als zum Petitionsausschuss des Nationalrats, lautete die Feststellung. Andererseits gehe es für die Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern hauptsächlich um Einzelfälle und konkrete Verwaltungsverfahren, die freilich immer wieder politische und legistische Entscheidungen nach sich ziehen, während die Arbeit des Petitionsausschusses im Nationalrat von vornherein politischer ausgerichtet sei, da für konkrete Einzelfälle in Österreich in erster Linie die Volksanwälte zuständig seien.

Die pointierte Frage, ob ihre Ausschüsse "zahnlose Tiger" seien, beantworteten die einzelnen Gesprächsteilnehmer unterschiedlich. Auf deutscher Seite war zu hören, dass immerhin 15 bis 20 % der Petitionen in Mecklenburg-Vorpommern zumindest teilweise im Sinne der Petenten erledigt werden. Auch die Nationalratsabgeordneten nannten Beispiele für Petitionen und Bürgerinitiativen, deren Anliegen letztlich in Gesetzesnovellen ihren Niederschlag fanden, wenn auch anzumerken sei, dass der Weg dahin oft noch sehr mühsam sei. Petitionswesen und direkte Demokratie seien weiterzuentwickeln, lautete jedenfalls die gemeinsame Schlussfolgerung der Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern und aus dem Nationalrat. (Schluss)