Parlamentskorrespondenz Nr. 992 vom 18.11.2009

Nationalrat debattiert Gesundheitsthemen

FPÖ-Antrag für Arzneimittelhotline für Blinde einstimmig angenommen

Wien (PK) – Mit der Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes eröffnete der Nationalrat die Debatte über eine Reihe von Vorlagen aus dem Bereich Gesundheit.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) erläuterte die Novelle im Hinblick auf die Verbesserung der Ausbildung und der Arbeitsbedingungen von PflegehelferInnen in Krankenanstalten. Sie dürfen künftig mehr tun, Voraussetzung dafür sind entsprechende Adaptierungen in der Ausbildung. Es gehe darum, Menschen mit Behinderungen mehr Lebensqualität zu bieten, betonte die Abgeordnete.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) zeigte sich erfreut darüber, etwas für behinderte Menschen tun zu können, die in ihren Wohngemeinschaften oft ohne Krankenschwestern auskommen müssen, daher sei es nur logisch gewesen, die Tätigkeit von PflegehelferInnen zu erweitern und dafür die notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen zu schaffen. Bei der Gratwanderung gegenüber Bedenken des diplomierten Personals habe man die Balance wahren können. Herz und Vernunft für Behinderte haben an dieser Stelle durchgesetzt werden können, lobte Abgeordneter Rasinger.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) unterstützte die Vorlage zur Aufwertung der PflegerInnen und die Erweiterung ihrer Fortbildung. Zugleich verlangte die Rednerin eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuerung. Notwendig sei eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe und die Berücksichtigung der Tatsache, dass in diesen Berufen überwiegend Frauen arbeiten; die FPÖ stimme der Vorlage zu.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) begrüßte die Änderungen in der Novelle, da Anpassungen an die Erfordernisse des praktischen Pflege-und Betreuungsalltags vorgenommen werden. Sehr positiv beurteilte die Rednerin auch, dass Personen, die in der Behinderarbeit tätig sind, unter gewissen Voraussetzungen (u.a. qualifizierte Fortbildung) Basisversorgungsarbeiten durchführen dürfen. Man dürfe jedoch nicht übersehen, dass es nach wie vor einen eklatanten Pflegekräftemangel gibt, zeigte Haubner auf, ein Gesamtkonzept für die Pflege sei daher dringend notwendig. Außerdem wünschte sie sich die Einführung eines Lehrberufs im Bereich der Pflege und Betreuung, was sie auch in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck brachte.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) bezeichnete die GuKG-Novelle 2009 als notwendiges Gesetz. Sinnvoll seien seiner Ansicht nach die erweiterten Befugnisse für PflegehelferInnen sowie die Fortbildungsmaßnahmen. Man dürfe aber auch nicht vergessen, dass ein wichtiger Grund für die Änderungen im akuten Pflegenotstand liegt.

Der Beweggrund für die Novellierung des GuKG liege vor allem darin, dass praktikable Lösungen für den Pflege- und Betreuungsalltag gesucht wurden, meinte Bundesminister Alois STÖGER. Er glaube, dass mit dem Gesetz ein richtungweisender, guter Schritt gemacht werde, weil Ergebnisqualitäten im Vordergrund stehen.

Mit der vorliegenden Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wird ein weiterer Schritt in der Qualitätssicherung im Pflegebereich und im Gesundheitswesen gesetzt, war Abgeordneter Johann HECHTL (S) überzeugt. Die neuen Regelungen betreffen vor allem den Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe sowie die Fortbildungserfordernisse für diese Berufssparte.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) schloss sich grundsätzlich seinen Vorrednern an, was die inhaltlichen Eckpunkte der Novelle angeht. Er betonte zudem, dass für die professionelle Durchführung von Pflegemaßnahmen weiterhin der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege verantwortlich ist.

Endlich ein Gesetz, dem man mit guten Gewissen ohne Vorbehalte zustimmen könne, resümierte Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F). Die Novelle zum GuKG sei eindeutig ein Durchbruch bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung, weil damit Rechtssicherheit geschaffen werde. Kritisch beurteilte er jedoch, dass noch immer kein Gesamtkonzept für die Pflege angedacht sei.

Auch Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) sprach von einem richtigen Schritt in Richtung mehr Praxisnähe und Absicherung von Qualität in der Pflege.

Der Gesetzesentwurf wurde einstimmig angenommen; der B-Entschließungsantrag betreffend Schaffung eines neuen Lehrberufs im Bereich der Pflege und Betreuung fand keine Mehrheit.

Änderung des Bundesgesetzes über Kranken- und Kuranstalten

Unter einem debattierte der Nationalrat die Änderung des Gesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten und ein Antrag der FPÖ.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) plädierte für die Einführung eines flächendeckenden Case-Managements im Gesundheitswesen, da derzeit viele Leistungen am Bedarf vorbeigingen und auch sehr viel Geld kosteten. Als Beispiel nannte er die zu hohe Anzahl an Akutbetten, die nur deshalb mit pflegebedürftigen Menschen belegt wären, weil diese Menschen sonst keine geeignete Betreuung hätten.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) ging auf die Änderungen des Kranken- und Kuranstaltengesetzes ein. So wurde nunmehr etwa klargestellt, dass Pflegestudien sowie neue Pflegekonzepte und Pflegemethoden nach ethischen Gesichtspunkten beurteilt werden sollen. Weiters geregelt wird die Zusammensetzung der Ethikkommission sowie die berufsrechtliche Trennung zwischen Ärzten und Zahnärzten. Für wesentlich hielt Spindelberger auch die Umwandlung des so genannten Ärztebriefs in einen Entlassungsbrief.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) erläuterte ebenfalls die Eckpunkte des Gesetzes, die von ihr begrüßt wurden. Kritisch merkte sie jedoch an, dass immer noch die für die Umsetzung des österreichischen Strukturplans 2006 notwendigen legistischen Schritte fehlen und die großen Herausforderungen im Gesundheitsbereich (z.B. Zusammenlegung der Sozialversicherungen) nicht angegangen werden.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) wies auf die wichtigsten Änderungen im Gesetz hin, und zwar auf die Stärkung der Facharztzuständigkeit sowie auf die Neuausrichtung des Arztbriefs. Außerdem wurde festgelegt, dass bei der Verlegung von Patienten von einem Krankenhaus in das andere nicht wie bisher in beiden Anstalten Kostenanteile anfallen, sondern nur mehr im Aufnahmekrankenhaus.

Auch Bundesminister Alois STÖGER begrüßte die Umwandlung des Arztbriefs in einen Entlassungsbrief, wodurch ein wichtiger Schritt in Richtung integrierte Versorgung gemacht wird. Weiters informierte der Minister über die Neugestaltung der Ethikkommissionen sowie die Klarstellung bezüglich der Kostenaufteilung bei Verlegung von Patienten.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) befasste sich in seiner Wortmeldung nur mit einem Teilaspekt des Gesetzes, nämlich mit der Frage der Patientenentschädigung. Er hofft, dass dieses Gesetz nun sämtliche Missverständnisse ausräumen wird. Es wurde nämlich eindeutig festgelegt, dass auch nicht eindeutig zuordenbare Fälle Anspruch auf Entschädigung haben.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) kündigte zunächst die Zustimmung zum Gesetz an. Er habe jedoch auch einige kritische Anmerkungen, führte der Redner weiter aus, z.B. hinsichtlich der Patientenentschädigung. So sei es etwa unerträglich, wenn das Gesundheitsministerium die Bundesländer über den Inhalt von Gesetzen aufklären müsse, weil es Länder gebe, die sich nicht danach richten. Positiv sei, dass die Mitglieder der Ethikkommissionen über Kooperationen mit der Pharmaindustrie Auskunft geben müssen; allerdings bezweifle er, ob da immer eine ehrliche Antwort gegeben wird.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) war überzeugt, dass die Änderung des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes viele wichtige Punkte beinhaltet, wie z.B. die Beurteilung von Pflegestudien und Pflegekonzepten durch die Ethikkommission. Auch sein Fraktionskollege Abgeordneter August WÖGINGER hob die – bereits erwähnten - positiven Neuregelungen im Gesetz hervor.

Bei der Abstimmung wurde die GuKG-Novelle einstimmig angenommen; der (negative) Ausschussbericht über den F-Entschließungsantrag betreffend Erstellung einer Studie über ein Case Management an Österreichs Krankenhäusern und Rehabilitationsanstalten wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Anträge der Oppositionsfraktionen finden keine Mehrheit

In weiterer Folge erörterte der Nationalrat eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen. Unter einem wurden drei Anträge der Freiheitlichen (184/A[E], 174/A[E] und 361/A[E]) und ein Antrag des BZÖ (612/A[E]) in Verhandlung genommen.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) sprach sich dafür aus, Eltern finanzielle Zuwendungen zu gewähren, wenn sie Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen. Außerdem trat sie für eine Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr des Kindes ein. Ihrer Ansicht nach wäre es dadurch möglich, Misshandlungen leichter auf die Spur zu kommen. Was die Pränataldiagnostik betrifft, urgierte Belakowitsch-Jenewein klare Strukturen.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) betonte, das Untersuchungsprogramm des Mutter-Kind-Passes sei ein wichtiges Instrumentarium. Ihrer Meinung nach sollte im Familienausschuss darüber diskutiert werden, ob finanzielle Anreize für entsprechende Untersuchungen sinnvoll sind. Dem Vorschlag, die Familienbeihilfe zu kürzen, wenn Untersuchungen nicht durchgeführt werden, konnte sie hingegen nichts abgewinnen. Generell verwies sie hinsichtlich der Gesundheit von Kindern auf die Bedeutung von Armutsbekämpfung.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) machte darauf aufmerksam, dass "combined-Tests" es Schwangeren ermöglichten, frühzeitig festzustellen, ob eine Chromosomen-Anomalie beim Kind vorliege. Er wies allerdings auf die hohen Kosten solcher Untersuchungen hin und forderte in diesem Sinn deren Aufnahme in den Mutter-Kind-Pass.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) erklärte, der Mutter-Kind-Pass sei ein wichtiger Teil des Gesundheitssystems. Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr stand sie allerdings skeptisch gegenüber und wies darauf hin, dass Schulkinder ohnehin ärztlich betreut würden. Kein Verständnis zeigte Steibl für Eltern, die die kostenlosen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht in Anspruch nehmen.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) wertete die seinerzeitige Einführung des Mutter-Kind-Passes als "epochalen Fortschritt in der Medizin". Es habe sich aber herausgestellt, dass die Inanspruchnahme ohne Anreiz "zu wünschen übrig" lasse, skizzierte er. Sanktionen erachtet Grünewald allerdings, wie er sagte, nicht für sinnvoll. Ebenso lehnte er es ab, "combined-Tests" im Rahmen von normalen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchzuführen. In der Pränataldiagnostik gilt es Grünewald zufolge bundesweit einheitliche Methoden zu finden, die ethischen Kriterien entsprechen und finanzierbar sind.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) stellte generell die Frage, inwieweit gesunde Kinder "machbar" seien. Es gebe technische Möglichkeiten, verschiedene Anomalien bei ungeborenen Kindern festzustellen, konstatierte er, die Entscheidung, ein möglicherweise "nicht normgerechtes" Kind zu bekommen, sei aber eine rein private. Die Ablehnung des BZÖ-Antrags betreffend Aufnahme von "combined-Tests" in den Mutter-Kind-Pass begründete Kaipel damit, dass sich die Mutter-Kind-Pass-Kommission gegen ein generelles Screening ausgesprochen habe.

Der Nationalrat nahm die ablehnenden Berichte des Gesundheitsausschusses über die FPÖ-Anträge 174/A(E) und 361/A(E) sowie den BZÖ-Antrag 612/A(E) mehrheitlich zur Kenntnis. Den Antrag 184/A(E) wies der Dritte Nationalratspräsident mit Billigung des Nationalrats dem Familienausschuss zu.

Ein G- Antrag und ein F- Antrag abgelehnt

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) hob hervor, dass die Kinder in Österreich immer dicker würden. Schuld daran ist für sie nicht nur Fehlernährung, sondern vielfach auch Bewegungsmangel. Belakowitsch-Jenewein sprach sich daher dafür aus, ein Gesundheitskonzept für Kinder zu entwickeln und kündigte in diesem Sinn die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag der Grünen betreffend Aktionsplan für gesunde Ernährung und Bewegung an. Den Antrag des BZÖ wird die FPÖ ihr zufolge hingegen ablehnen.

Abgeordneter Johann MAIER (S) qualifizierte den Antrag der Grünen hingegen als zum Teil inhaltlich überholt und verwies auf verschiedene Bewegungsinitiativen für Kinder. Zudem greift der Antrag seiner Meinung nach in die Zuständigkeit anderer Gebietskörperschaften ein. Maier räumte allerdings ein, dass es Probleme mit übergewichtigen Kindern gebe und Maßnahmen notwendig seien. Er regte die Einsetzung eines Unterausschusses des Gesundheitsausschusses zur Entwicklung eines nationalen Aktionsplans Ernährung an.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) machte geltend, Kinder und Jugendliche würden zu viel Zucker, zu wenig Ballaststoffe und viel zu viel Fett essen. Er wertete eine konsequente Fehlernährung von Kindern als eine Art von Verwahrlosung und forderte, die Eltern in die Pflicht zu nehmen. Die Fehlentwicklungen von heute seien nämlich, so Lugar, die Kosten von morgen.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) bekräftigte, das Thema Prävention durch gesunde Ernährung und Bewegung verdiene mehr Beachtung. Die Politik könne hier aber nur helfend eingreifen, meinte er, wobei gesunde Ernährung nicht zuletzt eine Bildungsfrage sei. Hauptsächlich gehe es um Eigenverantwortung. Politik könne kein gesundes Essen verordnen, sondern nur Bewusstsein schaffen, betonte Rasinger.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) unterstrich, der österreichische Ernährungsbericht belege die Aktualität des Grünen Antrags. Es könne keine Rede davon sein, dass die Forderungen überholt seien, hielt er in Richtung Abgeordnetem Maier fest. Unter anderem sprach sich Pirklhuber für flächendeckend gesundes Essen in Kindergärten, mehr Bewegung in der Schule und für Werbeverbote aus.

Bundesminister Alois STÖGER berichtete über die Arbeit am "Nationalen Aktionsplan Ernährung" für das kommende Frühjahr, über die bereits erlassene Verordnung für "Transfette" sowie über die Absicht, die Entscheidung für gesunde Lebensmittel zu erleichtern und das Essverhalten der Menschen durch Aufklärung zu verändern. Diese Aufklärung soll auch im Hinblick auf die Schulen durchgeführt werden, wobei der Minister einigen Ländern und Städten Lob für richtige Schritte aussprach. Die Freude an Bewegung und Sport werde den Kindern in gemeinsamen Aktionen mit dem Sportministerium näher gebracht, teilte der Minister den Abgeordneten mit.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) meinte, es brauche in der Ernährungspolitik Führung und Anreize, und hielt es für paradox, dass die Krankenkassen ernährungsspezifische Weiterbildung nicht finanzierten. Prävention werde von den Kassen vernachlässigt, klagte der Redner, auch fehle ein Präventionsgesetz in Österreich. Während Kinder an Bewegungsmangel litten, erhielten Zuckerproduzenten weiterhin hohe Förderungen, Turnstunden würden aber gekürzt - Beispiele für die eklatanten Widersprüche in der österreichischen Gesundheitspolitik.

Die beiden Anträge von FPÖ und Grünen blieben infolge mehrheitlicher Annahme negativer Ausschussberichte in der Minderheit.  

F-Antrag angenommen: Arzneimittel-Hotline für Blinde 

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) wies auf die enormen Herausforderungen hin, vor denen die 318.000 Blinden oder stark sehbehinderten Menschen in ihrem Leben stehen. Sie brauchen dringend  Unterstützung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Eine Arzneimittel-Hotline wird den Blinden durch Informationen über Neben- und Wechselwirkungen die Einnahme von Medikamenten erleichtern, zeigte sich die Rednerin überzeugt.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) bezeichnete die sichere Einnahme von Medikamenten als ein lebenswichtiges Thema für blinde und sehschwache Menschen. Kritik übte die Rednerin an unlesbaren Beipacktexten und forderte größere Buchstaben statt der bisher üblichen "Mikroschrift", bis dahin brauche es die in Deutschland längst bewährte Medikamenten-Hotline auch in Österreich. 

Abgeordneter Norbert HOFER (F) zeigte sich erfreut über den Erfolg seines Antrags und sprach die Hoffnung aus, dass die Regierungsparteien auch in Zukunft bereit sein werden, gute Anträge der Opposition umzusetzen. Auch Abgeordneter Hofer verlangte größere Buchstaben auf den Beipacktexten von Medikamenten.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) hielt es für eine Pflicht, blinde Menschen zu unterstützen, dazu gehöre auch, sie davor zu bewahren, wegen ihrer Behinderung Medikamente falsch einzunehmen.

Abgeordnete Helene JARMER (G) unterstrich die Bedeutung des Antrags und zeigte sich erfreut über die gemeinsame Unterstützung dieses Anliegens. Darüber hinaus brach die Abgeordnete eine Lanze für die Unterstützung von Contergan-Geschädigten, zusätzliche Maßnahmen für diese Menschen sollten spätestens im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Bei der Abstimmung wurde die Ausschussentschließung einstimmig angenommen.  

    

BZÖ- Entschließungsantrag gegen illegale Tiertransporte ohne Mehrheit

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) verlangte Maßnahmen gegen illegale Tiertransporte und bedauerte, dass es nicht gelungen sei, zu diesem Anliegen einen gemeinsamen Antrag für strengere Strafen und bessere Kontrollen zu formulieren. Wichtig sei es auch, den geltenden Strafrahmen auszuschöpfen, um tatsächlich präventiv wirken zu können. Die FPÖ verlangt bei Verstößen konsequente Strafen, die Ausschöpfung des Strafrahmens sowie die Beschlagnahme der Fahrzeuge samt Ladung. 

Abgeordneter Dietmar KECK (S) kündigte ein Gespräch aller Tierschutzsprecher an und äußerte die Hoffnung auf einen Fünf-Parteien-Antrag. Es sei richtig, dass Österreich ein Transitland für illegale Tiertransporte sei und viele Tiere auf der Fahrt qualvoll sterben. Es habe aber keinen Sinn, die Höchststrafen auf 70.000 € anzuheben, solange nicht einmal der geltende Strafrahmen von 7.000 € ausgeschöpft werde. Die Frage der Beschlagnahme sei im Innenausschuss zu beraten.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) erinnerte an die vielen und streng kontrollierten Bewilligungen, die ein Bauer brauche, wenn er Tiere transportiere. Auf der anderen Seite transportierten ausländische Frächter ohne Bewilligungen Tiere quer durch Österreich, etwa Hundewelpen. Daher sei es notwendig, die Strafen zu erhöhen und die Beschlagnahme der Tiere vorzusehen. Die Kontrollen sollten aus Effizienzgründen an den aufgelassenen Grenzübertrittsstellen erfolgen, verlangte der Redner in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion.

Abgeordneter Franz EßL (V) hielt es für wichtig, Tiertransportbestimmungen zu kontrollieren und ihre Einhaltung durchzusetzen. Den Schwerpunkt sollte man auf die Ausschöpfung des Strafrahmens legen, sagte Essl und zeigte sich überzeugt, dass der Minister die notwendigen Maßnahmen ergreifen werde. Gefordert sah der Redner auch jene Länder, die an die Oststaaten grenzen. Da der Tierschutz nicht an der Staatsgrenze enden dürfe, drängte der Redner auf ein umfassendes Maßnahmenpaket der EU, damit Tiere geschützt und die Interessen der Menschen gewahrt werden. Der Antrag des BZÖ sei aber noch verbesserungsbedürftig, meinte Abgeordneter Eßl. 

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) wandte sich zudem gegen schmerzhafte Methoden bei der Enthornung von Kälbern und gegen andere Formen von Tierquälerei. Handlungsbedarf bestehe auch bei der Durchsetzung einer artgerechten Haltung von Schweinen und bei der Kastration von männlichen Ferkeln. Dem Antrag des BZÖ werden die Grünen zustimmen, sagte Brunner und drängte auf eine Entschließung zur Verringerung der Transportzeit von Tieren in der EU sowie auf bessere Kontrollen und auf die Abschaffung von Subventionen für Tiertransporte.

Der Entschließungsantrag des BZÖ und die in der Debatte eingebrachten Entschließungsanträge der Opposition verfielen der Ablehnung. (Schluss Gesundheit/Forts. NR)