Parlamentskorrespondenz Nr. 995 vom 19.11.2009
Fragestunde mit Innenministerin Maria Fekter
Wien (PK) – In der heutigen Fragestunde stand Innenministerin Maria Theresia Fekter den Abgeordneten Rede und Antwort. Die an sie gerichteten Anfragen betrafen u.a. die Ausbildungsstandards für das private Sicherheitsgewerbe, die Übernahme von Bediensteten von Post und Telekom in das Innenministerium, die Asylanträge der Familie Zogaj und den Nationalen Aktionsplan für Integration.
Abgeordneter Otto PENDL (S): Zu welchem Ergebnis führten Ihre angekündigten Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium, um endlich Ausbildungsstandards für das private Sicherheitsgewerbe im Interesse aller ÖsterreicherInnen festzulegen?
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Bundesministerin Maria Theresia FEKTER wies zunächst darauf hin, dass das Sicherheitsgewerbe in der Gewerbeordnung geregelt ist. Derzeit fänden Verhandlungen mit dem Wirtschaftsminister statt, mit dem Ziel, eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Polizei zu definieren, da das Gewaltmonopol bei der Polizei bleiben müsse. Sie werde aber sehr darauf achten, dass es dabei zu keiner Monopolisierung von einigen wenigen Sicherheitsdiensten kommt, sondern dass auch kleinere Firmen gute Rahmenbedingungen finden. Die Nebenbeschäftigung von PolizistInnen bei privaten Sicherheitsdiensten sah die Innenministerin sehr kritisch und kündigte an, auch in dieser Beziehung klare Regelungen schaffen zu wollen. Fekter wandte sich auch gegen eine Bewaffnung von privaten Sicherheitsdiensten.
Grundsätzlich bestätigte die Ressortchefin, dass die Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten sehr gut funktioniere. Es gebe Bereiche, wie etwa die Bewachung von Juweliersgeschäften und Veranstaltungen, wo eine gut ausgebildete bewaffnete Polizei nicht unbedingt notwendig sei. So gesehen, könne die Exekutive in vielerlei Hinsicht von den privaten Diensten unterstützt werden.
Fekter ging damit auch auf Fragen der Abgeordneten Hermann GAHR (V), Albert STEINHAUSER (G) und Leopold MAYERHOFER (F) ein. Abgeordnetem Ewald STADLER (B) gegenüber betonte Fekter, das BIA werde in das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Kriminalitätsprävention eingegliedert.
Abgeordneter Günter KÖSSL (V): Wie ist der Stand der Übernahmen von Bediensteten von Post und Telekom in das Innenministerium?
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Die Innenministerin gab bekannt, dass seit September diesen Jahres 50 BeamtInnen von Post und Telekom als VerwaltungsassistentInnen bei der Sicherheit ihren Dienst versehen. Bis Dezember würden weitere 59 Bedienstete zugeteilt. Laut Fekter habe sich die Zusammenarbeit sehr gut bewährt und werde auch im nächsten Jahr fortgesetzt. Nachdem die Betreffenden mit dem Briefgeheimnis vertraut sind, könnten diese auch sehr gut mit dem Amts- und Dienstgeheimnis umgehen, ergänzte sie. Die administrative Unterstützung der Polizei sei sehr wertvoll und sie werde auch mit Bundesminister Darabos Gespräche führen, freiwerdende BeamtInnen aus seinem Bereich für die Exekutive zu gewinnen. Fekter schätzte, dass pro Post- und TelekommitarbeiterIn eine Polizistin beziehungsweise ein Polizist mehr auf der Straße eingesetzt werden kann. Die Innenministerin rechnete sogar mit einem Verhältnis von 1 zu 2.
Sie konnte auch die Befürchtungen entkräften, dass durch die Zuteilung Planstellen bei der Exekutive wegfallen. Fekter hielt dazu fest, die neuen BeamtInnen von Post und Telekom besetzten keinen einzigen Dienstposten der Exekutive, ganz im Gegenteil würden für insgesamt 600 MitarbeiterInnen von Post und Telekom und 1.000 PolizistInnen zusätzliche Arbeitsplätze bei der Sicherheit geschaffen.
Fekter beantwortete damit auch Fragen der Abgeordneten Wolfgang SPADIUT (B), Gabriela MOSER (G), Werner HERBERT (F) und Anton HEINZL (S).
Abgeordneter Werner HERBERT (F): Gibt es konkrete Überlegungen, die Dienstzeitenregelungen für Polizistinnen und Polizisten zu verschlechtern?
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Die Innenministerin wies zunächst noch einmal auf die vorgesehenen zusätzlichen 1.000 PolizistInnen und 600 BeamtInnen von Post und Telekom hin, wofür budgetär vorgesorgt sei. Im Koalitionsübereinkommen sei darüber hinaus festgelegt, dass das Dienstzeitmanagement optimiert werden soll, damit man die BeamtInnen dort und dann einsetzen könne, wo und wann man sie brauche. Derzeit werde mit der Personalvertretung über ein solches Konzept verhandelt. Was die Überstunden betrifft, so sicherte Fekter zu, sich die Belastungszahlen genau anschauen zu wollen, um dann entsprechend bei der Entlohnung darauf reagieren zu können. Das neue Dienstrecht bringe Verbesserungen, denn derzeit bekämen nicht diejenigen am meisten bezahlt, die am meisten arbeiten, merkte sie an. Sie habe auch erreicht, dass den PolizistInnen in der Stadt die Reisespesenzulage zuerkannt wird. Es sei aber nicht ihr Ziel, alle Überstunden abzubauen, denn viele KollegInnen würden die Bezahlung der Mehrdienstleistungen als einen Teil ihres Gehalts betrachten.
Fekter hielt fest, dass sich der Flexipool gut bewährt habe. Dadurch seien rasche Karenzvertretungen sichergestellt. Die AbsolventInnen von Polizeischulen kämen zunächst in den Flexipool, dann müssten sie ihren Dienst in Ballungszentren versehen und erst dann könnten sie sich in Regionen versetzen lassen, die ruhiger sind.
Die Zusatzfragen stellten die Abgeordneten Rudolf PLESSL (S), Norbert KAPELLER (V) und Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G).
Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B): Welche zusätzlichen Maßnahmen werden Sie setzen, um die Bevölkerung wirksamer als bisher vor importierter Kriminalität zu schützen?
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Bundesministerin Maria Theresia FEKTER wies auf gezielte Polizeikooperationen mit den betreffenden Staaten hin und informierte über gesonderte Einsatztruppen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass man auch bei der importierten Kriminalität durch die gesetzten Maßnahmen genauso erfolgreich sein werde wie bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität, wo ein signifikanter Rückgang erreicht werden konnte. Nachdem die importierte Kriminalität bis 2008 stark rückläufig war und dann wieder angestiegen ist, sei es seit dem heurigen Frühjahr gelungen, diese wieder einzudämmen, berichtete die Innenministerin. Um punktgenaue Einsätze organisieren zu können, würden bei aktuellen Entwicklungen neue Sokos gebildet, betonte sie. So sei derzeit eine Spezialeinheit für Kfz-Diebstähle tätig. Man habe auch das Personal im Grenzraum verstärkt, insbesondere im Burgenland, und eigene Dienststellen dafür gegründet.
Dezidiert sprach sich Fekter jedoch gegen die Wiedereinführung von Grenzkontrollen aus. Freie Grenzen brächten Lebensqualität, Freiheit und Freundschaft, sagte sie, selbstverständlich sei man damit aber mit großen Herausforderungen hinsichtlich der Sicherheit konfrontiert. Ihre Aufgabe sei es, den Grenzraum besonders zu schützen, weshalb man überlege, den Assistenzeinsatz zu verlängern. Schließe man aber einen Grenzabschnitt, dann kämen Kriminelle über einen anderen.
Fekter informierte damit auch die Abgeordneten Albert STEINHAUSER (G), Hannes FAZEKAS (S) und Gabriele TAMANDL (V). Abgeordnetem Harald VILIMSKY (F) teilte sie mit, dass es bereits derzeit die Möglichkeit einer Online-Anzeige für standardisierte Anzeigen gibt.
Abgeordnete Alev KORUN (G): Aus welchen Gründen wurde die Entscheidung über die Asylanträge der Familie Zogaj vom Bundesasylamt bzw. dem Bundesministerium für Inneres rechtswidrig an die Kronen Zeitung weitergeleitet, obwohl die Bescheide zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal den Betroffenen zugestellt waren?
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Die Innenministerin wies mit aller Entschiedenheit den Vorwurf zurück, die Informationen seien vom Bundesasylamt beziehungsweise von ihrem eigenen Ressort weitergeleitet worden. Das ist eine Unterstellung, so Fekter. Sie habe aber selbstverständlich sofort eine Untersuchung der Vorfälle veranlasst. Wenn Ergebnisse vorliegen, dann würden die betreffenden BeamtInnen mit Konsequenzen zu rechnen haben. Fekter wies jedoch darauf hin, dass auch aus dem Hohen Haus geschützte Daten weitergeleitet werden.
Um Asylmissbrauch in Hinkunft zu verhindern, würden durch Bestimmungen des neuen Fremdenänderungsgesetzes Folgeanträge hintangehalten, sodass negative Bescheide auch rasch vollzogen werden können. Fekter ging damit auch auf Fragen der Abgeordneten Lutz WEINZINGER (F), Johann MAIER (S) und Gerald GROSZ (B) ein. Abgeordneter Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) gegenüber stellte sie fest, dass im Falle der Familie Zogaj mehr als hundert Verfahren abgewickelt worden seien.
Abgeordnete Angela LUEGER (S): Welche Hauptinhalte zeichnen sich für den Nationalen Aktionsplan für Integration ab?
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Seit zirka einem dreiviertel Jahr werde am Nationalen Aktionsplan gearbeitet, informierte die Innenministerin. Das Hauptaugenmerk werde dabei den Themen Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Rechtsstaat und Werte, Gesundheit und Soziales, Interkultureller Dialog, Sport und Freizeit, Wohnen sowie regionale Dimension der Integration gewidmet. Nach Umschreibung der einzelnen Problembereiche würden Grundsätze definiert und dann Zielvorgaben bestimmt. Danach gehe man dazu über, Maßnahmen auf den jeweiligen Ebenen auszuarbeiten. Die Ministerin begründete diese Vorgangsweise mit dem Hinweis, dass Integration von unten wachsen müsse, sie könne nicht von oben verordnet werden. Sie müsse auch von allen mitgetragen werden, weshalb finanzielle Mittel allein nicht ausreichten. Als einen wesentlichen Hebel für eine gut funktionierende Integration bezeichnete Fekter die sprachliche Bildung, und zwar von Kindern und Müttern. Deshalb begrüße sie das verpflichtende und kostenlose Kindergartenjahr als eine der effizientesten Maßnahmen. Bei der Sprachförderung von Müttern sah die Ministerin aber die Notwendigkeit, weitere Anstrengungen zu unternehmen, denn nur wenn diese die deutsche Sprache beherrschen, würden auch die Kinder Deutsch sprechen. Als Innenministerin koordiniere sie die Integrationsbemühungen vor allem mit dem Bildungs-, Sozial- und Familienressort. Mit diesen Bemerkungen reagierte sie auch auf Zusatzfragen der Abgeordneten Alev KORUN (G) und Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F).
Im heurigen Jahr habe es in drei Fällen eine Abschiebung gegeben, nachdem die Betreffenden die Integrationsvereinbarung nicht eingehalten haben, erläutert sie auf eine Bemerkung des Abgeordneten Nikolaus PRINZ (V). Abgeordnetem Martin STRUTZ (B) gegenüber bedauerte sie, dass es aufgrund des Widerstands des BZÖ nicht gelungen ist, in Leoben ein Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu errichten.
Abgeordneter Erwin HORNEK (V): Welche Maßnahmen setzen Sie, um Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden ist, noch effizienter außer Landes zu schaffen?
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Bundesministerin Maria Theresia Fekter erinnerte in diesem Zusammenhang zunächst an die neuen Bestimmungen des Fremdenrechtspakets, wonach ungerechtfertigte Folgeanträge eingedämmt werden, und Schubhaftanträge genau definiert werden, damit die betreffenden nicht sofort in der Illegalität untertauchen. Man arbeite auch eng mit der Justiz zusammen, um bei Verurteilten zu verhindern, dass sie sich nach der Entlassung der Abschiebung entziehen. Bei der Rückführung mittels organisierter Charterflüge sei Österreich sehr erfolgreich und arbeite eng mit anderen Ländern in der EU zusammen, betonte Fekter. 60 % derjenigen, die rückgeführt werden, täten dies freiwillig, bei 40 % werde bei der Rückführung Amtsgewalt angewendet.
Darüber hinaus werden von allen AsylwerberInnen Fingerabdrücke genommen, die dann international abgeglichen werden. Auch im Hinblick auf die Dokumentensicherheit habe man sich großes Know-how erworben, sagte die Ministerin. Man halte auch mit den Herkunftsländern engen Kontakt, sowohl über BotschafterInnen als auch mit VerbindungsbeamtInnen. Sie selbst unternehme Auslandsreisen, um Rücknahmeübereinkommen abzuschließen. So sei sie vor kurzem in Marokko erfolgreich gewesen. Das ganze sei ein Prozess, bei dem man die Kommunikation intensivieren müsse, hielt Fekter fest und beantwortete damit auch Fragen der Abgeordneten Ernest WINDHOLZ (B), Walter ROSENKRANZ (F) und Gisela WURM (S).
Abgeordnete Alev KORUN (G) kritisierte, dass Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof nicht mehr möglich sind und dass dadurch der Verfassungsgerichtshof überlastet sei. Präsident Holzinger habe daher laut Korun vorgeschlagen, die Berufungsmöglichkeit wieder an den Verwaltungsgerichtshof zu geben. Dem widersprach die Innenministerin und stellte aus ihrer Sicht fest, Holzinger habe die Einrichtung von Landesgerichtshöfen gefordert. Er habe zwar von einer hohen Zahl an Berufungen gesprochen, gleichzeitig aber bestätigt, dass der Verfassungsgerichtshof damit gut zurecht komme und die Beschwerden innerhalb von zwei Monaten erledigt würden. (Schluss)