Parlamentskorrespondenz Nr. 1097 vom 10.12.2009

Deutliche Mehrheit für die eingetragene Partnerschaft

Emotionale Debatte im Nationalrat

Wien (PK) – Gleichgeschlechtliche Paare werden ihre Partnerschaft schon bald vor der staatlichen Behörde eintragen lassen können. Der Gesetzentwurf über die eingetragene Partnerschaft passierte den Nationalrat im Zuge einer namentlichen Abstimmung in Dritter Lesung mit 110 Ja-Stimmen, 64 Abgeordnete versagten dem Entwurf ihre Zustimmung. Der Beschlussfassung war eine über weite Strecken recht emotional geführte Debatte vorangegangen, in der 20 Abgeordnete sowie Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Frauenministerin Gabriele Heinsich-Hosek das Wort ergriffen.

Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) begann gleich mit dem Vorwurf, die "Homo-Ehe" werde gegen den Willen der Mehrheit der ÖsterreicherInnen beschlossen. Der ÖVP hielt er entgegen, sich von ihren familienpolitischen Grundsätzen verabschiedet zu haben und damit ein fatales gesellschaftspolitisches Signal zu geben. Strache stellte aus seiner Sicht klar, dass sexuelle Orientierung und Lebensgestaltung Privatsache seien, solange diese nicht gegen das Gesetz verstoßen. Es sollte daher keinerlei Diskriminierung geben.

Bei den eingetragenen Partnerschaften jedoch finde eine eheähnliche Privilegierung statt. Die Rechtfertigung für die Sonderbehandlung der Ehe resultiere aus dem vertraglichen Versprechen, Kinder zeugen zu wollen, erinnerte Strache an die entsprechende Bestimmung des ABGB. Das sei daher der wesentliche Punkt und nicht die Liebe zweier Menschen, sagte er und folgerte daraus, dass es daher durch die geltende Gesetzeslage ohnehin keine Diskriminierung mehr gebe. Man könne Ungleiches nicht gleich stellen, und der Staat sei auch nicht verpflichtet, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu legitimieren, führte Strache weiter aus. Abschließend kündigte er eine namentliche Abstimmung an, bei der sich herausstellen werde, dass die FPÖ die neue familienpolitische Partei ist.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) stellte daraufhin mit Nachdruck fest, dass mit dem Gesetz zu den eingetragenen Partnerschaften keine Homo-Ehe beschlossen wird. Dagegen sei auch die ÖVP, die nach wie vor die Familienpartei bleiben werde, ergänzte er. Mit dem vorliegenden Gesetz hätten die jahrelangen Diskussionen und intensiven Verhandlungen abgeschlossen werden können. Die Debatte darüber sei von vielen Emotionen und von Polemik geprägt gewesen und selten habe ein Gesetz eine derart große öffentliche Aufmerksamkeit gehabt, bemerkte Donnerbauer. Dabei sei es lediglich um die einfache Frage gegangen, zwei Menschen, die langfristig Verantwortung füreinander tragen wollen, einen rechtlichen Rahmen zu geben. Das sei aber nicht die Öffnung der Ehe. Sie bleibe eine besondere Einrichtung für die Erziehung der Kinder.

Abgeordnetem Strache gegenüber, der die Bischofskonferenz zitiert hatte, betonte er, die ÖVP lehne es ab, das Thema zu einer Glaubens- und Gewissensfrage hoch zu stilisieren und damit religiöse Gefühle zu missbrauchen. Man sei eben der Aufgabe des Gesetzgebers nachgekommen, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, mit dem man der gesellschaftlichen Realität Rechnung trägt, dass Menschen gleichen Geschlechts miteinander leben wollen. Bereits heute seien Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt, argumentierte Donnerbauer, gefehlt habe aber ein eigenes Rechtsinstitut, das beiden Partnern im Verhältnis zueinander Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gibt. Donnerbauer betonte, dass eine Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt sei. Die Diskussion über die Behörde, wo man sich registrieren lassen kann, hielt der V-Mandatar für völlig überbewertet. Den Ausschlag hätten Gründe der Verwaltungsökonomie gegeben, weil es nicht notwendig sei, dass alle StandesbeamtInnen alle Regeln parat haben.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) gab zu bedenken, dass es sich bei der Materie um äußerst sensible Fragen handelt, weshalb das BZÖ die Abstimmung freigeben werde. Scheibner sah die Notwendigkeit eines Regelungsbedarfs durchaus und meinte, wenn es Menschen gibt, die ihre Verbindung legitimieren wollen, dann müsse man ihnen auch die rechtliche Möglichkeit dazu geben. Wie jemand zusammenlebt, sei Privatsache und da dürfe der Staat nicht eingreifen. Dennoch lehnte Scheibner die Gesetzesvorlage ab, weil sie seiner Meinung nach dem Grundsatz der Selbstbestimmung nicht Rechnung trägt und auf die Unzertrennlichkeit und Auffassung der Ehe Bezug nimmt, wie es das ABGB aus dem Jahr 1811 festlegt. Man zwänge damit sowohl Heterosexuelle als auch Homosexuelle in das alte Korsett des AGBG, anstatt auf die gesellschaftlichen Entwicklungen Rücksicht zu nehmen, kritisierte Scheibner, der explizit das Scheidungsrecht als antiquiert und realitätsfern bezeichnete. Für den Staat sei die Privilegierung einer Gemeinschaft nur dort sinnvoll, wo Kinder da seien. Bei allen anderen halte er sozialversicherungsrechtliche, versorgungsrechtliche und steuerrechtliche Absicherungen und Begünstigungen für nicht erforderlich, da man damit Privates auf die SteuerzahlerInnen abwälze. Er werde in diesem Sinne einen Rückverweisungsantrag stellen, kündigte Scheibner an. 

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) räumte ein, dass man bei den eingetragenen Partnerschaften durchaus einen größeren Schritt hätte setzen können. Man müsse Lebensformen, die heute Alltag sind, anerkennen, sagte er. Warum die Diskussion darüber so emotionell ist, liegt seiner Meinung nach daran, dass man sich in der Gesellschaft zu wenig mit der Situation von Minderheiten auseinandersetzt. Jarolim verstand es nicht, warum die Registrierung der eingetragenen Partnerschaft nicht am Standesamt erfolgen darf. Er erläuterte weiters, dass 80 % der Regelungsinhalte aus Gesetzen, die die Ehe betreffen, in die Bestimmungen für die eingetragenen Partnerschaften übernommen wurden. Die wechselseitige Beistands- und Unterhaltspflicht hielt er vom humanistischen Standpunkt aus für vernünftig. Abschließend brachte er noch einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) betonte, die Grünen seien schon immer für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eingetreten, und wies auf die Initiativen der nunmehrigen Europaabgeordneten Ulrike Lunacek hin. Das vorliegende Gesetz geht laut Steinhauser in die richtige Richtung und bringt den Betroffenen einiges, es sei aber nur ein halber Schritt, fügte er hinzu. Der G-Abgeordnete kündigte daher die Zustimmung von zwei seiner Klubkollegen an, um diese differenzierte Beurteilung des Gesetzes auch deutlich zu machen. Die Grünen träten für eine völlige rechtliche Gleichstellung ein, betonte er, denn es sei nicht Aufgabe des Staates, jemandem vorzuschreiben, welche Lebensform er zu wählen hat. Das Argument, die Ehe sei zu privilegieren, weil sie auf die Zeugung von Kindern ausgerichtet ist, hielt Steinhauser für nicht stichhältig, da es viele Partnerschaften ohne Kinder gibt, viele Kinder außerehelich geboren werden und viele Menschen in einem Alter heiraten, wo keine Kinder mehr gezeugt werden können. Aber auch diese Verheirateten haben sozialrechtliche Vergünstigungen, argumentierte Steinhauser, daher sei die Ungleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren sachlich nicht gerechtfertigt.

Durch die Verweigerung, die eingetragenen Partnerschaften beim Standesamt registrieren zu lassen, bringe man zum Ausdruck, dass es sich nur um eine Partnerschaft zweiter Klasse handelt, kritisierte Steinhauser, der auch das "Theater um das Namensrecht" missbilligte. Unsachlich empfand er weiters die Tatsache, dass es bei homosexuellen Paaren keine Familienhospizkarenz gibt und auch die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren, unterbunden wird. Einen Unterschied gebe es auch bei der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, kritisierte Steinhauser, der noch wesentlich mehr ungerechtfertigte Unterscheidungen zur Ehe feststellte. Die Grünen würden daher einen Entschließungsantrag einbringen, in dem die gleichen Rechte von homosexuellen und heterosexuellen Paaren gefordert werden.

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER bezeichnete den vorliegenden Gesetzentwurf als eine ausgewogene Lösung, die die Diskriminierung beseitigt, die Ehe schützt und an die Kinder denkt. Der Entwurf regle die Begründung und Auflösung der Partnerschaft, räume Rechte und Pflichten ein und bringe zahlreiche Gleichstellungen, etwa im Mietrecht, in der Sozialversicherung, in der Pensionsversicherung und im Steuerrecht. Die Ministerin unterstrich, dass es für gleichgeschlechtliche Paare keine Adoptionsmöglichkeit gibt, nicht nur weil dafür eine breite gesellschaftliche Akzeptanz fehle, sondern weil man auf das Wohl des Kindes bedacht sei. Sie verteidigte die Registrierung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, denn diese sei die Personenstandsbehörde und damit sei die Lösung am praktikabelsten. Wie die Zeremonie ablaufen soll, werde hier ebenso wenig geregelt, wie auch bei der Eheschließung. Die Ministerin zeigte sich überzeugt davon, dass mit diesem Gesetz ein historischer Schritt gelungen ist.

Abgeordneter Herber KICKL (F) wiederum nannte die eingetragenen Partnerschaften "den größten Unsinn aller Zeiten". Es könne nicht sein, dass man sich bei neuen Gesetzen allein an der Empirie orientiert, sagte er. Mit dem Gesetzesbeschluss begehe man einen "Kreuzzug gegen die Familie" und untergrabe damit deren Sonderstellung und die gesellschaftspolitische Institution der Ehe. Es werde nur eine Frage der Zeit sein, glaubte Kickl, bis eine "Klagsmaschinerie" in Kraft gesetzt wird, die dann zur völligen Gleichstellung mit der Ehe führen werde. Hinter dem Gesetz steht Kickl zufolge eine "Vermantschung der Ideologie von Karl Marx mit der Psychoanalyse". Der SPÖ und den Grünen warf er vor, sowohl mit dem Schutz des Lebens an sich als auch mit der Frage des natürlichen Geschlechts ein Problem zu haben. Die Familie werde von ihnen grundsätzlich als Keimzelle autoritärer Erziehung und des Faschismus betrachtet.

Abgeordnete Beatrix KARL (V) verwies eingangs auf das Gleichbehandlungsgesetzt aus dem Jahre 2004, mit dem die Diskriminierung am Arbeitsplatz abgeschafft wurde. Sie verteidigte die unterschiedliche Ausgestaltung der eingetragenen Partnerschaft gegenüber der Ehe und führte aus, dass dies auch vom EuGH als nicht menschenrechtswidrig angesehen werde. Die Regierung habe sich für diesen Weg entschieden und einen rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare geschaffen. Das bedeutet keine Gleichstellung mit der Ehe, unterstrich sie. Es unterscheide sich auch vom Zivilpakt, wie dies von den Grünen propagiert werde, bei dem aber nur die Rosinen aus den eherechtlichen Bestimmungen herausgepickt würden. Die ÖVP sei gegen eine "Ehe light" und wolle die zentrale Bedeutung von Ehe und Familie nicht schmälern, bekräftigte sie. Man wolle aber gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnen, rechtlich abgesichert füreinander Verantwortung zu tragen. 

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) meinte, offenbar bewege dieses Thema nur noch die PolitikerInnen, denn das Gros der Bevölkerung sei bereits längst im dritten Jahrtausend angekommen. Die Politik solle ergo nicht ins Privatleben der Menschen eingreifen, sondern den Formen der Partnerschaft, welche sich die Menschen wählten, Respekt zollen. Er werde diesem Gesetz zustimmen, da es ein erster Schritt in Richtung Normalität sei. Denn, so schloss der Redner, man solle diese Debatte nicht mit jahrhundertealten Argumenten führen, zumal das Haus angesichts der ökonomischen Lage ganz andere Aufgaben habe.

Abgeordnete Gisela WURM (S) forderte gleiches Recht für gleiche Liebe. Es dürfe auf diesem Gebiet keine Diskriminierungen geben. Mit der Vorlage passe man die gesetzlichen Grundlagen an die Lebenswirklichkeit weiter an, und daher sei sie als erster Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen.

Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) verwies darauf, dass heute der internationale Tag der Menschenrechte sei. Daran sollte man sich orientieren, doch mit dieser Vorlage tue man das nicht. Wie die Menschen ihre Beziehungen gestalteten, gingen Politik und Staat genau gar nichts an. Doch mit diesem Gesetz werde dieser Erkenntnis nicht Rechnung getragen, da nach wie vor Diskriminierungen bestehen blieben. Somit sei dieses Gesetz eine vergebene Chance.

Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK ergriff das Wort für gleichgeschlechtliche Paare. Dieser Schritt, der ein erster in die richtige Richtung sei, solle daher auch nicht der letzte sein. Intoleranz dürfe keinen Platz in der Politik haben, auch in diesem Bereich nicht. Man müsse daher alles Mögliche unternehmen, hier Diskriminierungen zu überwinden. In diesem Zusammenhang dankte die Ministerin auch den Organisationen, die sich dieses Themas angenommen haben. Die Ministerin warb für Toleranz und setzte sich dafür ein, dass man diese Paare heterosexuellen Paaren endlich gleichstelle.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) kritisierte die Rede der Ministerin als Themenverfehlung. Er lasse sich die Redefreiheit von einer Ministerin nicht abschneiden, er nehme für sich in Anspruch, zu diesem Thema eben eine andere Meinung einzunehmen. Es dürfe keine Privilegierungen bei Partnerschaften geben, und daher werde man diesem Gesetz auch nicht zustimmen.

Abgeordneter Franz GLASER (V) sprach von einem längeren Lernprozess, der dazu geführt habe, dass man diese Sache nun realistischer betrachte. Aber man könne eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht einer Ehe gleichsetzen. Daher regle man die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne einer sozialrechtlichen Absicherung, halte aber gleichzeitig an dem grundsätzlichen Unterschied zwischen den Formen der Partnerschaft fest.

Abgeordneter Maximilian LINDER (B) beleuchtete die Thematik aus der Sicht des Generationenvertrags. Es sei ein Gebot der Fairness, den Familien zu helfen, die für die Fortschreibung des Generationenvertrages wirkten.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) nannte die Vorlage einen ersten Schritt. Auch wenn sich ihre Fraktion eine weitergehende Regelung gewünscht hätte, stimme man der Vorlage zu, da sie immerhin konkrete Verbesserungen für die Betroffenen bringe.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) kritisierte die Vorlage als zu wenig weitgehend und meinte, es gebe keine sachlichen Gründe, die Vorlage so restriktiv gestaltet zu haben. Es gebe weit mehr Formen von Familien, als die ÖVP sehen wolle, und alle diese Familien würden durch die Vorlage auch weiterhin diskriminiert.

Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) erklärte, sie wolle, dass Kinder in einer Ehe aufwüchsen, in der es Vater und Mutter gebe, da dies für die Kinder wichtig sei. Es brauche eine gemeinsame Obsorge, um eine bestmögliche Erziehung gewährleisten zu können. Man müsse traditionelle Werte hochhalten und für die Ehe und die Familie eintreten, dies sei im Interesse des Staates und des Volkes.

Abgeordnete Karin HAKL (V) sagte, eine eingetragene Partnerschaft habe eben mit einer Ehe nichts zu tun, daher sei sie ja auch Grundlage eines eigenen Gesetzes. Man müsse darüber nachdenken, was die Institution Ehe heute bedeute, so die Rednerin, die die Auffassung vertrat, dass man Menschen, die bereit seien, Verantwortung für einander zu übernehmen, auch den nötigen gesetzlichen Rahmen dafür einräumen sollte.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) kündigte an, für diese Vorlagen zu stimmen, freilich ohne Freude, denn es bewege sich zwar etwas in die richtige Richtung, wenngleich es traurig sei zu sehen, wie lange es dauere, bis sich die Politik endlich der Normalität annähere. Und auch dies wohl nur, weil eine Verurteilung durch den EuGH drohe. Man könne auch mit diesem Gesetz letztlich nicht zufrieden sein, es könne nur ein erster Anfang sein. In diesem Sinne brachte der Redner einen Entschließungsantrag ein, in dem die volle Gleichstellung und die Umsetzung der Menschenrechte auch auf diesem Gebiet eingefordert werden.

Abgeordneter Lutz WEINZINGER (F) vertrat die Ansicht, dass es sich hier um die Entscheidung einiger weniger handle, die zusammenleben wollten. Dem stünden das Institut der Ehe und die Institution der Familie gegenüber. Gleichgeschlechtlich Orientierte würden in diesem Land nicht diskriminiert, man solle daher die Kirche im Dorf lassen. Er brachte einen Antrag ein, wonach BeamtInnen, die es aus Gewissensgründen ablehnten, solche Partnerschaften einzutragen, keine Nachteile aus dieser Haltung erwachsen dürften.

Abgeordneter Gerhard KURZMANN (F) unterstrich nachdrücklich die Ablehnung dieser Vorlage durch seine Fraktion, da sie nur die Vorstufe zur "Homo-Ehe" sei. Vielmehr solle man sich der Familien, zumal der kinderreichen, annehmen, betonte Kurzmann, der sich mit dieser Ansicht eines Sinnes mit der katholischen Kirche wusste.

Die Rückverweisungsanträge von B und G wurden ebenso abgelehnt wie der G-Abänderungsantrag.

Die Vorlage wurde in Dritter Lesung in namentlicher Abstimmung mit

110 Ja- gegen 64 Nein-Stimmen angenommen.

Die Entschließungsanträge von Grünen und FPÖ wurden abgelehnt.

Die Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes wurde mehrheitliche angenommen. Eine Änderung des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Begrenzung der Bezüge öffentlicher Funktionäre erhielt nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit.

Gemeinsam mit der Regierungsvorlage wurden die Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes, eine Änderung der Bestimmungen über die Bezüge öffentlicher Funktionäre und die G-Anträge 18/A und 19/A debattiert. (Schluss eingetragene Partnerschaft/Forts. NR)