Parlamentskorrespondenz Nr. 1098 vom 10.12.2009

Schutz und Hilfe für Kinder in Scheidungs- und Obsorgeverfahren

Themen aus dem Justizressort im Nationalrat

Wien (PK) – Nach dem Beschluss über die eingetragene Partnerschaft setzte der Nationalrat seine Beratungen mit weiteren Themen des Justizressorts fort. Zur Debatte stand zunächst das Kinderbeistand-Gesetz, das Hilfestellungen für Kinder in Scheidungs- und Obsorgeverfahren sichern soll. Unter einem wurden auch zwei Anträge der FPÖ (281/A[E] und 446/A[E]) diskutiert.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) sah in dem Gesetz kein taugliches Instrument, die Interessen der Kinder zu vertreten, und meinte, nach wie vor seien die Eltern die Bezugspersonen und sollten dies auch bleiben. Kritik übte er auch an der Kostentragung durch die Eltern, wobei er von einer nicht leistbaren Belastung sprach, die angesichts des Wohles des Kindes nicht zu vertreten sei. Vernünftiger wäre es nach Meinung Fichtenbauers jedenfalls, vom Ansatz der gemeinsamen Obsorge der Eltern auszugehen.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) begrüßte hingegen den Kinderbeistand aus der Sicht des Kindeswohls und verteidigte die Kostentragungsregel. Sie brachte weiters einen Abänderungsantrag ein, der Präzisierungen hinsichtlich der Einbindung der Justizbetreuungsagentur zum Inhalt hatte.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) betonte grundsätzlich, Kinder hätten ein Recht auf beide Elternteile, und sah Handlungsbedarf bei der Überarbeitung des Obsorgerechts. Wer bezahlt, sollte auch ein Mitspracherecht haben und Verantwortung wahrnehmen können, stand für Haubner fest. Den Kinderbeistand begrüßte sie ausdrücklich, kritisierte aber die Kostentragung durch die Eltern.

Abgeordnete Sonja STEßL-MÜHLBACHER (S) unterstützte ebenfalls die Einrichtung des Kinderbeistands, von dem sie eine Hilfe für Kinder in der emotional aufgeheizten Situation einer Ehescheidung ihrer Eltern erwartete.

Abgeordnete Susanne WINTER (F) forderte in einem Entschließungsantrag die Ausarbeitung einer Regierungsvorlage, die die Obsorge beider Elternteile als gesetzlichen Regelfall vorsieht. Im Kinderbeistandsgesetz erkannte Winter einige positive Ansätze, hielt aber die Kritik ihrer Fraktion an der Kostentragung aufrecht.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) hob die Einrichtung des Kinderbeistands als positiv hervor, lehnte aber die Kostentragung durch die Eltern ab. Er appellierte an die Justizministerin, für das Projekt Kinderbeistand mehr Geld zu verhandeln, um die Kosten senken zu können.

Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER begrüßte den Kinderbeistand als Sprachrohr des Kindes in Scheidungsverfahren. Sie verteidigte die Kostentragung durch die Eltern mit dem Argument, der Steuerzahler könne nicht für alles einspringen, und wies überdies auf die Möglichkeit der Verfahrenshilfe und der Teilverfahrenshilfe hin.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) meinte, der Kinderbeistand könne verhindern, dass Kinder in Scheidungsverfahren zum Spielball ihrer Eltern werden. Zur Kostentragung hielt sie fest, wenn viel Geld für Scheidungsanwälte ausgegeben werde, dann seien auch Kosten für das Wohl des Kindes zumutbar.

Abgeordneter Gerhard KÖFER (S) hielt die Einführung des Kinderbeistands ebenfalls für richtig, sah in der Kostentragung allerdings einen Wermutstropfen.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) sprach auch ihrerseits von einer wichtigen Einrichtung der Kinder, forderte aber mehr Mittel für Mediation und Besuchsbegleitung. Eine klare Absage erteilte sie der Idee einer automatischen gemeinsamen Obsorge der Eltern und gab zu bedenken, Gesprächsbereitschaft könne man mit einem Gesetz nicht erreichen.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Die negativen Berichte des Justizausschusses wurden ebenfalls mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der F-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

Rechnungslegungsgesetz : einstimmig für Vereinfachungen

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) erwartete sich von dem Gesetz massive Entlastungen für KMUs, zumal nun die Schwellenwerte für die Bilanzierungspflicht angehoben würden. 12.000 Unternehmen werden sich dadurch insgesamt 55 Mio. € jährlich ersparen, rechnete er vor.

Abgeordneter Johann MAIER (S) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und begrüßte ebenfalls die Entlastungen für die KMUs.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, forderte aber noch entsprechende Änderungen in der Bundesabgabenordnung, um dem Bilanzbuchhalter sowie jenen Unternehmen Rechnung zu tragen, die freiwillig doppelte Buchführung betreiben.

Abgeordneter Martin STRUTZ (B) begrüßte das Gesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung, verlangte aber noch weitere Änderungen zur Entlastung der KMUs.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) sprach von einer Konsensmaterie, die auch die Grünen unterstützen.

Abgeordnete Karin HAKL (V) stimmte dem Gesetz "mit nur mäßiger Freude" zu, da es ihrer Ansicht nach sinnvoll gewesen wäre, die Grenze nicht nur auf 700.000 €, sondern zumindest auf 1 Million € anzuheben. Als Grund dafür führte sie an, dass es gerade bei kleinen Tourismusbetrieben, insbesondere in Westösterreich, immer wieder Probleme bei der Unternehmensübergabe oder –auflösung gibt. Ausdrücklich freute sich Hakl jedoch über das neue Unternehmensserviceportal, wodurch die Firmen in Hinkunft auf unbürokratische Weise online ihre Statistikmeldungen abgeben können.

Auch Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) sprach von einer guten Initiative für die KMU und verwies auf die bereits mehrmals angesprochenen Eckpunkte des Gesetzes. Er würde sich jedoch aufgrund der momentanen schwierigen wirtschaftlichen Lage noch weitere Entlastungen und Vereinfachungen für die Kleinbetriebe wünschen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf einstimmig angenommen.

Alle für Änderung der Rechtsanwaltsordnung

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) bezog sich in seiner Wortmeldung zum Thema Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 vor allem auf die Neuerungen, die die Rechtsanwälte betreffen. Aufgrund einer Aufhebung eines Passus durch den Verfassungsgerichtshof war es u.a. notwendig, eine gesetzliche Grundlage für gewisse Regelungen für die Übernahme von Treuhandschaften und deren Absicherung zu schaffen. Außerdem ist vorgesehen, dass Konzipienten als Mitglieder mit bestimmten Rechten und Verpflichtungen in die Rechtsanwaltskammern aufgenommen werden.

Abgeordneter Gerhard KÖFER (S) wies ebenfalls darauf hin, dass es beim heute zu beschließenden BRÄG 2010 um den Status der künftigen Rechtsanwälte geht. Besonders erwähnenswert erschienen ihm auch die Regelungen bezüglich der Treuhandschaften, die nunmehr gesetzlich festgeschrieben werden.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) begrüßte die Vorlage, bei der es um eine Konsensmaterie gehe.

Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 (BRÄG 2010) wurde einstimmig angenommen.

Änderungen im Strafrecht

Unter einem debattierten die Abgeordneten eine Regierungsvorlage, die Modernisierungen im Strafrecht bringt, sowie thematisch dazu gehörende Anträge der Opposition: die Anträge 84/A(E), 90/A(E), 535/A(E) und 694/A(E) von der FPÖ sowie Antrag 561/A(E) vom BZÖ.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) ging in seiner Wortmeldung auf zwei Anträge seiner Fraktion ein. Der erste betraf die Forderung nach der Erfassung ansteckender Krankheiten von Haftinsassen, um die heimischen Justizwachebeamten besser schützen zu können. Die zweite Initiative bezog sich auf die Einführung einer Verlässlichkeitsprüfung von muslimischen Seelsorgern in Justizanstalten, um Problemen, die im Bereich von Predigten auftraten, besser Herr werden zu können.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) gab gegenüber seinem Vorredner zu bedenken, dass der Erfassung von ansteckenden Krankheiten datenschutzrechtliche Probleme entgegenstehen, die mit einem Entschließungsantrag nicht zu lösen sind. Es sei aber wichtig, die Diskussion darüber weiter zu führen, räumte er ein. Die Justizministerin werde – ebenso wie im Fall der muslimischen Seelsorger – die Situation prüfen und allenfalls Maßnahmen setzen. Sodann ging Donnerbauer auf die strafgesetzlichen Änderungen ein, die unter anderem als Reaktion auf die Dopingvorfälle in den letzen Jahren zu sehen sind. In einer Entschließung wurde zudem noch festgehalten, dass Selbstverletzung und Selbstgefährdung nicht strafrechtlich geahndet werden sollen.

Abgeordneter Martin STRUTZ (B) begrüßte die Vorlage, die unter anderem neue Tatbestände wie den Dopingbetrug im Strafgesetzbuch schafft. Mit Bedauern nehme seine Fraktion aber zur Kenntnis, dass es zu keinen Verschärfungen der Maßnahmen zum Schutz vor Kinderschändern und Sexualstraftätern kommt. So sollte zum Beispiel die Öffentlichkeit unbedingt darüber informiert werden, wann ein Straftäter wieder aus dem Gefängnis entlassen wird. Außerdem wünschte er sich eine Anhebung der Strafen in diesem Bereich.

Abgeordneter Otto PENDL (S) hob die zahlreichen Verbesserungen im Strafvollzugsgesetz hervor. Neben den legistischen Vorkehrungen soll aber nicht auf die organisatorischen und personellen Maßnahmen vergessen werden, appellierte der Redner an die Justizministerin.

Im Hinblick auf die Anträge der Freiheitlichen räumte Pendl ein, dass man sich dieser Themen durchaus annehmen und darüber eine sachliche Diskussion führen müsse.

Abgeordneter Christian LAUSCH (F) gab zu bedenken, dass es in den österreichischen Justizanstalten teilweise massive Drogenprobleme gibt und süchtige Insassen immer wieder mit Drogen beliefert werden. Aus diesem Grund forderte er im Rahmen eines Entschließungsantrags den Einsatz von Diensthunden in Justizanstalten, um den Beamten ihre ohnehin schon schwere Arbeit ein wenig zu erleichtern. Außerdem sprach er sich für eine generelle Arbeitspflicht für Häftlinge aus; derzeit werden 30 % bis 40 % der Insassen nicht beschäftigt.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) hob die im Gesetz enthaltene punktuelle Stärkung der Opferrechte positiv hervor, die seiner Meinung nach aber nicht ausreichend sei. Vor allem wünschte er sich eine Ausweitung des Personenkreises, der über die Entlassung des jeweiligen Täters informiert werden soll, auf Angehörige und auf nicht verwandte Zeugen. Dies brachte er auch in einem entsprechenden Abänderungsantrag zum Ausdruck.

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER konzentrierte sich in ihrer Rede vor allem auf den Bereich des Dopings, der im Strafrecht nun neu geregelt wird. Oberstes Ziel war es dabei, die ehrlichen Sportler vor den unehrlichen zu schützen, betonte die Ressortchefin. Um ein entsprechendes Signal zu setzen, wurde daher der bestehende Betrugstatbestand um eine Qualifikation angereichert; der Eigenkonsum allein ist wie bisher vom Sportrecht zu ahnden. Was den Einsatz von Diensthunden betrifft, so seien dem leider budgetäre Grenzen gesetzt, gab Bandion-Ortner zu bedenken. Ein einziger Diensthund kostet jährlich mindestens 63.540 €. Außerdem könne auf die Suchtgifthunde des Innenministeriums zurückgegriffen werden, um den Drogenkonsum in den Justizanstalten zu verhindern. Für äußerst wichtig hielt die Ministerin auch die Ausweitung der Informationsrechte von Opfern.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) skizzierte die Eckpunkte der Novellen zum Strafgesetzbuch und zum Strafvollzugsgesetz. Besonders wichtig war ihr, dass nun die Stellung der Opfer gestärkt und dass Doping im Sport als schwerer Betrug qualifiziert wird.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) befasste sich ausschließlich mit den Änderungen im Strafgesetzbuch, die das Doping betreffen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nicht alle Sportler kriminalisiert werden, sondern nur jene, die mit Doping ein Geschäft machen. Seine Fraktionskollegin Abgeordnete Sonja ABLINGER kündigte an, der Vorlage zuzustimmen, hätte sich allerdings – ebenso wie Steinhauser - eine Ausweitung jenes Personenkreises gewünscht, der über die Entlassung von Tätern informiert wird. S-Mandatar Hannes FAZEKAS schloss sich grundsätzlich seinen beiden Vorrednern an.

Bei der getrennten Abstimmung wurde die Regierungsvorlage teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen; der G-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. Sodann wurden die (negativen) Ausschussberichte über Anträge der Opposition mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Änderung des Urheberrechtsgesetzes und des Übernahmegesetzes

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) lehnte die im Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und im Übernahmegesetz vorgesehene Informationspflicht gegenüber den Ministerien ab und legte einen Abänderungsantrag vor, der darauf gerichtet war, den Ressortchefs die Möglichkeit zu geben, sich selbst die notwendigen Informationen zu beschaffen. Dies wäre eine vernünftigere Form der Kontrolle. Außerdem lehnte Zinggl Schutzrechte im Sinne des Erbrechts ab.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) sprach sich für eine Verlängerung der Übergangsfrist zum Folgerecht für Erben verstorbener Künstler um zwei Jahre bis Ende 2011 aus, um Wettbewerbsnachteile auf dem österreichischen Kunstmarkt zu vermeiden. Die diesbezügliche EU-Richtlinie enthalte ein EU-weites Folgerecht, wobei Österreich nun eine Fristverlängerung um zwei Jahre vorsehe, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Kunstmarkt zu stärken.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) hielt die Verlängerung der Ausnahme vom Folgerecht für gerechtfertigt, weil die österreichischen Galerien und Auktionshäuser in Konkurrenz mit der Schweiz und England stehen. Der Interessensabgleich zugunsten des Verbandes der bildenden Künstler (VBK) sei durch Herabsetzung der Grenze für den Mindestverkaufspreis, ab dem der Anspruch auf eine Folgerechtsvergütung zustehe, herabgesetzt worden - das sei eine "gerechte Lösung".

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an und sprach sich auch für den Antrag der Grünen für ein  vernünftiges Informationsrecht der Minister aus. Außerdem empfahl der Redner Maßnahmen, um junge Künstler zu unterstützen, die sich einen Markt aufbauen.

Die Urheberrechts-Gesetznovelle wurde einstimmig verabschiedet.

Die Änderungen des Verwertungsgesellschaften- und Übernahmegesetzes wurde nach Ablehnung des Abänderungsantrages der Grünen mit Mehrheit angenommen. (Schluss Justiz/Forts. NR)