Parlamentskorrespondenz Nr. 64 vom 02.02.2010

Vorlagen: Justiz

FPÖ: Keine Abtreibung bis zum Geburtstermin bei schwerer Behinderung

Mit Antrag 954/A fordern Abgeordnete der FPÖ eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Konkret soll im § 97 StGB die Wortfolge "oder eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig behindert oder körperlich schwer geschädigt sein werde" entfallen. Derzeit kann in diesen Fällen eine Abtreibung bis zum Geburtstermin erfolgen. (Schluss)