Parlamentskorrespondenz Nr. 111 vom 24.02.2010

Neuregelung der Unterbringung in psychiatrischen Anstalten

Wien (PK) – Die zweite Gesetzesvorlage der 55. Sitzung des Nationalrats betraf die Unterbringung von psychisch kranken Personen in Anstalten. Die Novelle berücksichtigt die seit der letzten gesetzlichen Regelung eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen. Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) sprach die aus seiner Sicht sensiblen Punkte der Vorlage an, denen das BZÖ nicht zustimmen könne. So soll etwa die verpflichtende Doppelbegutachtung beim zwangsweisen Aufenthalt von PatientInnen in einer psychiatrischen Anstalt gestrichen werden. Zustimmend äußerte er sich hingegen zu der Bestimmung, dass der Verein für Patientenanwaltschaft die Interessen der PatientInnen vertreten kann und Maßnahmen hinsichtlich der Pflegeleistungen nicht nur von Ärzten, sondern auch von pädagogischen BehindertenbetreuerInnen und PsychologInnen erfolgen können.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) meinte, in der Psychiatrie sei es im Laufe der Zeit zu Änderungen gekommen, sodass nunmehr die Unterbringung von psychisch Kranken nicht nur in Sonderanstalten der Psychiatrie, sondern auch in eigenen Abteilungen in allgemeinen Krankenanstalten erfolgt. Die Praxis habe gezeigt, dass die ständige Anwesenheit von zwei FachärztInnen in kleinen psychiatrischen Abteilungen nicht möglich sei, deshalb werde eine Aufnahmeuntersuchung ausreichend sein. Allerdings müsse auf Verlangen des Patienten oder seines Vertreters oder auch des Arztes eine zweite Aufnahmeuntersuchung durchgeführt werden. Auch soll die Vertretung durch Vereine an Stelle eines Patientenanwalts möglich sein. Die so genannte "Drehtürpsychiatrie" soll mit dieser Novelle verhindert werden.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) verwies darauf, dass sichergestellt sei, dass ein allfälliges Erstgutachten korrigiert werden könne. Die neue Regelung der Vertretung der Kranken durch die Patientenanwaltschaft sei wichtig, weil es eine größere Effizienz im Vertretungsbereich geben wird. Den so genannten "Drehtüreffekt" werde man durch eine Verlängerung der Unterbringung begegnen. In vielen Heimen, vor allem in privaten Heimen, gebe es noch immer skandalöse Verhältnisse, denen mit den neuen Regelungen im Heimaufenthaltsgesetz begegnet werden soll.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) meinte, die "praktische Vernunft" spreche für die Neufassung dieses Gesetzes; da auch eine Evaluierung notwendig sei, werde die FPÖ dem Entschließungsantrag zustimmen. In der Folge kam der Mandatar auf die Schlagzeile der heutigen "Kronenzeitung" "Strafnachlass für Schwerverbrecher" zu sprechen und wies darauf hin, dass man eine Kann-Bestimmung nicht zu einer Muss-Bestimmung umfunktionieren solle. Außerdem sprach er die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete im Zusammenhang mit der außerstreitrechtlichen Abarbeitung von Besuchsrechten an.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) beschäftigte sich gleichfalls mit der so genannten Drehtürpsychiatrie, sah aber die Gefahr, dass die Zahl der in der Psychiatrie Angehaltenen steigen könnte. Eine Evaluierung sollte frühzeitig aufzeigen, ob die leichte Korrektur nicht zu einer Entwicklung führt, die man nicht will. Für ihn stellt sich die Frage, ob nicht die Juristen einen gesundheitspolitischen Missstand ausbaden müssen.

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER teilte mit, die Erfahrungen aus der Anwendungspraxis seien in das Unterbringungsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz eingearbeitet worden. Das Verfahren soll präziser und praxisgerechter, das Aufnahmeverfahren erleichtert werden; die dezentralisierte Behandlung werde erleichtert, es sei im Interesse aller, dass die Untergebrachten nicht allzu weit von ihrem sozialen Umfeld entfernt sind. Der Rechtsschutz für die PatientInnen wird ausgeweitet, die "Drehtürpsychiatrie" soll verhindert werden.

Abgeordneter Franz GLASER (V) machte darauf aufmerksam, dass das Gesetz von denen, die damit arbeiten müssen, ausdrücklich begrüßt werde. Die Vorlage bringe für die Betroffenen substanzielle Vorteile, und es gebe eine klarere Regelung für den Zutritt von Bewohnervertretern.

Abgeordneter Johann MAIER (S) unterstützte die Ansicht des G-Sprechers, nach zwei Jahren eine Evaluierung zu den gesetzlichen Änderungen durchzuführen. Er wies auf das besondere Problem im Heimbereich hin, und zwar wie mit Menschen in öffentlichen, aber auch privaten Heimen umgegangen wird, und warf die Frage auf, wer die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in Heimen kontrollieren soll.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) sprach davon, dass WHO und Rechnungshof die Situation in Österreich massiv kritisieren: unzureichende Datenmengen, unkoordinierte Psychiatriereformen, fehlendes langfristiges Konzept, bundespolitische Maßnahmen, die nicht greifen, weil Länder sich sperren. In Österreich nehmen sich jährlich 1.400 Menschen das Leben, daher wäre es notwendig, wesentlich mehr Mittel für eine zeitgemäße Behandlung psychisch Kranker aufzuwenden, betonte er.

Abgeordnete Karin HAKL (V) strich heraus, die psychiatrische Versorgung in Österreich befinde sich in einem beklagenswerten Zustand, es gebe viel zu wenige KinderpsychiaterInnen, zu wenige FachärztInnen für Psychiatrie, angesichts der Vielfalt der psychiatrischen Erkrankungen hielt sie die Diagnosestellung durch klinische Psychologen für nicht geeignet.

Abgeordnete Sonja STEßL-MÜHLBACHER (S) meinte, die Änderungen des Unterbringungsgesetzes trügen den bisherigen Erfahrungen in der Praxis Rechnung, nach 19 Jahren sei eine Novelle notwendig. Die Rednerin sprach von den strukturellen Änderungen, der Dezentralisierung sowie von eigenen psychiatrischen Abteilungen in allgemeinen Krankenanstalten und von der Reduzierung von Folgeunterbringungen.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) wies auf aus der Praxis entstandene Anpassungen hin, hielt fest, dem Patientenschutz sei – entgegen der Ansicht von Scheibner – sehr wohl Rechnung getragen worden, und unterstrich die Wichtigkeit der Evaluierung.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) meinte, Basis für die gesetzlichen Änderungen seien eine Enquete und die Erkenntnisse aus der Praxis gewesen. Er unterstrich die Einhaltung der Menschenrechte und die Würde des Menschen; daher seien freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf ein Mindestmaß reduziert worden.

Abgeordneter Gerhard KÖFER (S) zeigte sich mit der vorliegenden Gesetzesänderung sehr zufrieden. Die Neuerungen seien unter Einbeziehung von ExpertInnen gut vorbereitet worden, bemerkte er. Köfer kritisierte lediglich, dass für die Beurteilung von Zwangseinweisungen eine Frist von vier Tagen vorgesehen ist, was seiner Ansicht nach zu lang ist. Abschließend ersuchte er, die psychosomatische Klinik in Millstatt zu erhalten.

Abgeordneter Otto PENDL (S) sprach die steigenden Belastungen des Justizpersonals an. Er forderte ausreichendes Wachpersonal, das auch für die Sicherheit von Krankenschwestern und ÄrztInnen sorgen könne. Mit Sonderdiensten werde man das Problem nicht in den Griff bekommen, sagte Pendl.

Die Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 wurde in Dritter Lesung mit breiter Mehrheit angenommen. In Zweiter Lesung kam es aufgrund entsprechender Anträge der Abgeordneten Albert Steinhauser (G) und Herbert Scheibner (B) zu einer getrennten Abstimmung. Dabei wurden einige Bestimmungen einstimmig, andere mehrheitlich unterstützt. Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung passierte den Nationalrat einstimmig.

(Schluss Unterbringungsgesetz/Forts. NR)