Parlamentskorrespondenz Nr. 156 vom 10.03.2010

Bildungsdokumentation: Sozialversicherungsnummer bleibt vorerst

Zahlreiche Anträge dem Unterrichts-Unterausschuss zugewiesen

Wien (PK) - Bundesministerin Claudia Schmied sieht auch in Hinkunft keine machbare Alternative zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer für die Zwecke der Bildungsdokumentation. Das betonte sie heute in der Sitzung des Unterrichtsausschusses. Ein Umstieg würde einen erhöhten Verwaltungsaufwand und damit mehr Kosten verursachen, argumentierte sie. Außerdem befürchtet die Ressortchefin einen Verlust an Datenqualität. Sie wird in dieser Auffassung von einer Expertise unterstützt, die dem Nationalrat in Form eines Berichts vorliegt.

Die Expertise, die vier verschiedene Varianten unter die Lupe genommen hat, wurde von Universitätsprofessor Nikolaus Forgo vom Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover ausgearbeitet. In seinem Resümee stellt er fest, dass sich der Status Quo mit der Verwendung der Sozialversicherungsnummer "als eine durchaus gangbare Vorgehensweise gezeigt hat". Forgo entkräftet auch die Befürchtung, Bildungsdaten könnten mit sonstigen personenbezogenen Daten verknüpft werden, mit dem Hinweis, dass dieser Identifikationsfaktor außerhalb des Anwendungsbereichs der Bildungsdokumentation keine Verwendung findet.

Widersprochen wurde Forgo von Abgeordnetem Johann Maier (S). Beide waren heute als Experten geladen, wobei Abgeordneter Maier in seiner Funktion als Vorsitzender des Datenschutzrats den Abgeordneten für Fragen zur Verfügung stand.

Experten und Abgeordnete uneinig

Professor Forgo hielt in seiner kurzen Stellungnahme neben dem Status quo auch die Verwendung eines bereichsspezifischen Personenkennzeichens oder einer SchülerInnenmatrikelnummer für durchaus möglich. Jede Zugangsweise habe ihre Vor- und Nachteile, sagte er. Die Verwendung eines Personenkennzeichens nach dem E-Government-Gesetz wäre zwar eine gute Lösung, würde aber zu einem erheblichen Implementierungsaufwand an den Schulen und zu äußerst komplexen datensicherheitsrechtlichen Fragen führen, erläuterte er.

Diese Begründung wollte der Vorsitzende des Datenschutzrats, Abgeordneter Johann Maier (S), nicht gelten lassen. Er plädierte dafür, mittelfristig auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen umzustellen. An erster Stelle müsste die Datensicherheit stehen. Eine Verminderung der Datenqualität ist aus seiner Sicht nicht zu befürchten.

Dem schloss sich auch Abgeordneter Dieter Brosz (G) an. Kosten dürften kein Argument dafür sein, von einem Höchstmaß an Datensicherheit abzugehen, stellte er fest. Die Verwendung der Sozialversicherungsnummer sei äußerst problematisch, daher trat er dafür ein, auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen umzusteigen. In gleicher Weise äußerte sich Abgeordnete Ursula Haubner (B).

Abgeordneter Werner Amon (V) wies demgegenüber darauf hin, dass es seit Einführung der Bildungsdokumentation vor 10 Jahren bislang zu keinerlei Missbrauch der Daten gekommen ist. Die eingezogenen Sicherungen haben offenbar ihre Wirkung nicht verfehlt, bemerkte er. Die Umstellung auf ein anderes System würde in keinem Verhältnis zum Aufwand und zu den Kosten stehen.

Schmied: Keine mittelfristige Alternative zum Status quo

Auch Bundesministerin Claudia Schmied unterstrich, dass das System relativ gut eingespielt sei und sie aus den genannten Gründen derzeit keine Alternative zur jetzigen Vorgangsweise sehe. Schon allein auf Grund der Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern im Schulsystem und auch im Hinblick auf die zahlreichen Privatschulen würde der Aufwand enorm sein. Sie sagte aber zu, die Strategien mittelfristig im Zusammenhang mit dem E-Government im Auge behalten und andere Optionen weiter prüfen zu wollen.

Die Heranziehung der SV-Nummer im Rahmen der Bildungsdokumentation wurde aus Gründen des Datenschutzes seit Bestehen des Bildungsdokumentationsgesetzes von verschiedenen Seiten kritisiert. Der Gesetzgeber hat darauf durch eine Novelle im Jahr 2008 reagiert und die Bundesanstalt "Statistik Österreich" miteinbezogen. Somit wird die SV-Nummer nun an die Statistik Austria geschickt, die eine Umcodierung in die so genannte Bildungsevidenzkennzahl vornimmt. Diese wird wiederum an das BMUKK übermittelt, das auf Grund der Umcodierung von der Kennzahl nicht mehr auf die SV-Nummer schließen kann. In der Novelle wurde weiters festgelegt, dass die SV-Nummer zwei Jahre nach Schulaustritt der jeweiligen SchülerInnen aus dem Datenbestand der Schule gelöscht werden muss. Die maximale Speicherdauer für Erhebungsmerkmale wurde von 60 auf 20 Jahre gesenkt.

Der Bericht wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Initiativen für mehr Demokratie an Schulen Unterausschuss zugewiesen

Die von der Österreichischen Schülerunion initiierte Bürgerinitiative "Demokratie macht Schule – Meine Meinung ist nicht wuascht!" sowie die Initiative des SchülerInnenvereins "Coole Schule" betreffend "Wir wollen mitbestimmen – Bürgerinitiative für mehr SchülerInnenmitbestimmung und der Schuldemokratie" wurde dem bestehenden Unterausschuss des Unterrichtsausschusses zugewiesen. Beide Bürgerinitiativen waren bereits Thema des Petitionsausschusses (siehe PK-Meldung Nr. 20/2010). Erstmals haben dabei Jugendliche die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre genützt, um sich mittels Bürgerinitiativen mit ihren Forderungen an das Parlament zu wenden.

Ebenso wurden die Entschließungsanträge des BZÖ (864/A[E]) und der Grünen (985/A[E]) zur Ausweitung des Modellversuchs "Neue Mittelschule" sowie der Entschließungsantrag der Grünen zur Neuregelung des Privatschulsektors an den genannten Unterausschuss weitergeleitet. Die Grünen verlangen darin eine klare Regelung für die Eröffnung von Privatschulen und die finanzielle Gleichstellung der nichtkonfessionellen mit den konfessionellen Privatschulen.

HLW Wiener Neustadt – Forderung nach Übernahme durch den Bund vertagt

Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen, in dem sie den Bund auffordern, die städtische Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe in Wiener Neustadt zu übernehmen, wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.

In der Diskussion hatte Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) auf die lange Tradition der Schule und auf ihre Bedeutung für die Region verwiesen. Die Stadt sei nun offenbar nicht länger in der Lage, die Schule zu erhalten, sodass der Bund einspringen möge. Dies umso mehr, als die Eltern Schuldgeld zahlen müssten, wofür sie ein Anrecht auf eine entsprechende Qualität besäßen, die nun nicht mehr länger gewährleistet werden könne.

Abgeordneter Werner Amon (V) erinnerte daran, dass der Bund bereits seit 1980 zur Gänze die Personalkosten trage. Man müsse sich die Sache also ganz genau anschauen, da man möglicherweise einen Präzedenzfall schaffen würde, wenn man diesem Antrag jetzt stattgäbe. Immerhin liege die Verantwortung für solche Einrichtungen primär beim Schulerhalter. Amon plädierte daher dafür, die Sache eingehend zu prüfen und stellte einen Vertagungsantrag.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) vertrat die Ansicht, die Gemeinden müssten finanziell entlastet werden. Zudem solle die Schulverantwortung zentralisiert werden. Ein zeitgemäßes Bildungssystem in Österreich brauche eine entsprechende Organisation, weshalb seine Fraktion den Antrag unterstütze.

Abgeordneter Christian Faul (S) meinte, man müsse sich ansehen, wie der Bedarf, der Standard und die Bedeutung des Standortes zu bewerten seien. Dann solle man eine Entscheidung treffen, weshalb er den Vertagungsantrag unterstütze.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) bezeichnete die Schule als gut und wichtig, sie werde auch hervorragend angenommen, weshalb sie für die Annahme des Antrags votiere, der auch eine wichtige Unterstützung für die Gemeinde wäre.

Der Antrag auf Vertagung wurde mehrheitlich angenommen. (Forts.)


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