Parlamentskorrespondenz Nr. 336 vom 07.05.2010

Vorlagen: Wirtschaft

Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Änderungen in der Gewerbeordnung, im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und im Bilanzbuchhaltungsgesetz (671 d.B.) zielen darauf ab, Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), der Österreich als Gründungsmitglied angehört, im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umzusetzen. So sollen  Ergänzungen im Bereich der Geldwäschebestimmungen nunmehr dazu dienen, eine vollständige und zweifelsfreie Erfüllung der FATF-Empfehlungen zu gewährleisten, selbst wenn diese vereinzelt über die EU-Richtlinie hinausgehen, wie in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betont wird.

Überdies werden alle Angehörigen der Wirtschaftstreuhandberufe und der Bilanzbuchhaltungsberufe zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Im Einzelnen enthält die Vorlage risikoadäquate Sorgfaltspflichten für die Berufsberechtigten bei Begründung von Geschäftsbeziehungen, Abwicklung von Transaktionen, bei Verdacht auf Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung sowie bei Zweifeln an der Echtheit von Kundenidentifikationsdaten. Im Falle eines Verdachts der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung haben Berufsberechtigte eine Meldung an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt zu erstatten, sie werden darüber hinaus verpflichtet, Identifizierungs- und Transaktionsunterlagen zumindest fünf Jahre aufzubewahren und in den Wirtschaftstreuhandkanzleien durch innerorganisatorische Maßnahmen die Einhaltung der Anti-Geldwäschebestimmungen auch durch das in der Kanzlei befasste Personal sicherzustellen. (Schluss)

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